Landtagssitzung 3. Juli 2012

 

Neubehandlung Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012 (StVAG)

Keine Mehrheit (abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Aufgrund der vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den vorliegenden Vorschlag zur Neuerlassung des Stmk. Veranstaltungsgesetzes soll dieses Stück an den Ausschuss Verwaltung zurückgestellt und unter Einbeziehung aller Fraktionen, VerfassungsexpertInnen und Betroffenen neu verhandelt werden.

Es wird gemäß § 41 GeoLT der Antrag gestellt,
das Geschäftsstück Einl.Zahl 1304/5 "Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012 - StVAG" an den Ausschuss Verwaltung zur eingehenden Neuverhandlung zurückzustellen.

Alternativen zur Umweltzone

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Gesundheitsbereich haben sich als nicht zielführend erwiesen. ExpertInnen aus dem Bereich der steirischen Gesundheitspolitik haben das nötige Fachwissen, die nötige Erfahrung und  vor allem auch den Einblick in die konkrete steirische Situation. Im konkreten Fall, Stichwort "Klinischer Mehraufwand", hat sich klar gezeigt, dass es verhängnisvoll ist, auf diese internen Ressourcen zu verzichten und stattdessen - um teures Geld - externe Beratungsfirmen zu beschäftigen.
 
Nun müssen die Konsequenzen gezogen werden: Die Steiermark muss dem Vorbild Tirol folgen und auf dem Klagsweg seine finanziellen Ansprüche aus dem Klinischen Mehraufwand gegen den Bund durchsetzen.
 
Vor allem muss aber sichergestellt werden, dass externe Beratungsleistungen im gesamten Gesundheitsbereich, auch und gerade im Bereich der KAGes und der Gesundheitsplattform, zurückgedrängt werden und stattdessen das interne Know-how genutzt und auch, wo nötig, weiter ausgebaut wird.
 
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der KAGes sowie der Gesundheitsplattform auf externe Beratungsleistungen weitestgehend verzichtet wird und
  2. dem Beispiel Tirol zu folgen und die finanziellen Ansprüche aus dem Klinischen Mehraufwand gegenüber dem Bund beim Verfassungsgerichtshof gem Art 137 B-VG einzuklagen.

Zukunft der Steiermark innerhalb der "Vereinigten Staaten von Europa"

Frage an LH Voves - durfte aus formalen Gründen nicht gestellt werden

Am 2. Dezember referierte Landeshauptmann Mag. Franz Voves auf Einladung der Consultingfirma Deloitte in Graz vor 300 Gästen. Die in mehreren Medien zitierte Botschaft des Landeshauptmannes: „In 10 Jahren sitzt der Landtag in Wien“; und weiter: „Es wird unumgänglich sein, dass Teile der staatlichen Souveränität nach Brüssel abwandern.“

Abgesehen davon, dass der Sitz des Europäischen Parlaments Straßburg ist und nicht Brüssel, was wohl kein reines Versehen eines laut Eigendefinition „glühenden Europäers“ ist, werfen diese Betrachtungen mehrere Fragen auf: Die Aussagen des Landeshauptmannes stehen in einem krassen Widerspruch zu den wesentlichen demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien der Österreichischen Bundesverfassung. Sie verschließen die Augen vor der Realität der Europäischen Union, die trotz ohnehin mangelnder demokratischer Legitimation zu immer autoritäreren politischen Maßnahmen greifen muss, um ihre auf die Interessen der Finanzwirtschaft zugeschnittene Politik durchzusetzen. Um alle Mitgliedsstaaten auf Kurs zu bringen, wird mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) der Demokratie, der Souveränität Österreichs und auch einer wirtschaftlichen Entwicklung im Interesse der Menschen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Ende gesetzt. Im Österreichischen Nationalrat haben SPÖ, ÖVP und die Grünen bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Die Ökonomin Eva Pichler wird in der Online-Ausgabe der Kleinen Zeitung vom 19. Juni 2012 mit folgenden Worten zitiert: „Der ESM ist der schlimmste Knebelungsvertrag seit dem Zweiten Weltkrieg. Er entzieht sich jeder demokratischen Mitbestimmung und wird Österreich, das heute mit den ausgelagerten Schulden eine Verschuldung von 90 Prozent des BIP aufweist und Haftungen von rund 50 Milliarden übernommen hat, in den Konkurs führen.“

Mit der Begründung, die Auswirkungen des Beitritts zur EU hätten auch Auswirkungen auf den Aufbau des Bundesstaates und veränderten dadurch das demokratische Prinzip, wurde 1995 in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung eine Volksabstimmung durchgeführt. Angesichts der alarmierenden Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union sind die Aussagen des Landeshauptmannes, sofern er noch zu ihnen steht, äußerst beunruhigend.

Die/Der unterfertigte Abgeordnete stellt folgende Anfrage: Stehen Sie noch zu ihrer vor einigen Monaten öffentlich geäußerten Meinung, dass die Kompetenzen der österreichischen Landtage nach Wien übertragen werden und damit de facto abgeschafft werden, und sehen Sie die Errichtung von „Vereinigten Staaten von Europa“ mit einer „starken Regierung in Brüssel“ nach wie vor als erstrebenswertes Ziel an?

Prüfung der LE-Gas GmbH durch den Rechnungshof

Selbstständiger Antrag (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Seit Inbetriebnahme hat die Biogasanlage LE-Gas GmbH in Leoben die umliegende Bevölkerung durch Lärm- und vor allem Geruchsemissionen belästigt. AnrainerInnenbeschwerden führten zu ihrer vorübergehenden Schließung durch die Aufsichtsbehörde. Nun liegt ein neuerlicher Bewilligungsbescheid vor.
Darüberhinaus benötigte die nahezu zur Gänze im Eigentum der öffentlichen Hand befindliche LE-Gas GmbH (Stadtgemeinde Leoben 33,33 %, Reinhaltungsverband Leoben 66,67 %) erhebliche öffentliche Gelder, um ihren Fortbestand zu sichern.
 
Dem gemeinderechtlichen Prüfungsausschuss wurde eine Prüfung der LE-Gas GmbH mit dem Argument, die Gemeinde besitze über direkte Eigentumsverhältnisse keine Mehrheit an der LE-Gas GmbH, leider verwehrt.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert den Rechnungshof zu ersuchen, eine Prüfung der Gebarung der LE-Gas GmbH vorzunehmen.

3. Juli 2012