Landtagssitzung 21. Jänner 2009

Initiativen der KP

 

Abschaffung des Einbettzimmerzuschlages in Pflegeheimen

 

LANDTAG

STEIERMARK

XV. GESETZGEBUNGSPERIODE 2009

Einl.Zahl 2807/1

eingebracht am 17.03.2009

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Umkehr bei Liberalisierung und Privatisierung im Postbereich

Begründung:

Die Pläne des Managements der Österreichischen Post AG für eine weitere drastische Postamtsschließungswelle sind deutliches Symptom einer schwerwiegenden politischen Fehlentwicklung, nämlich der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Der ursprüngliche Vorstoß des Post Managements, der eine heftige Kontroverse auslöste, wurde durch die am 1. Jänner 2009 in Kraft getretenen Novelle der Post-Universaldienstverordnung nur vorläufig gestoppt. Nach aktuellen Medienberichten ist vorgesehen in der Steiermark 33 Filialen aufzulassen, wobei noch jene hinzuzurechnen wären die bereits 2008 zur Schließung vorgesehen waren.

 

Landeshauptmann Franz Voves meint dazu in einem ORF Interview Anfang März 2009: „Das Thema der Postdienstleistung und der Telekommunikation, das sind für mich Bereiche, die für mich – neben Wasser, neben Gesundheit, neben Bildung – klassische Bereiche sind, die nach dieser Wirtschaftskrise durch neue Reglements nicht mehr der Privatisierung und Liberalisierung zugeführt werden sollten“.

 

Diese Einschätzung ist vollkommen richtig:

Bei der Bereitstellung von Bildung, Gesundheit, Pensionen, Sicherheit, Trinkwasser, Energie, Mobilität und Kommunikation (Post, Internet) versagt in aller Regel der Markt: Während die öffentliche Hand gemeinnützige Ziele verfolgt – universale Versorgung (auch derer, die es sich nicht leisten können oder die in entlegenen Gebieten wohnen), hohe Qualität, Versorgungssicherheit, Beschäftigung und Umweltschutz bzw. nachhaltiges Wirtschaften –  sind private Unternehmen ausschließlich auf die Maximierung des Gewinnes ausgerichtet.  Gemeinnützige Ziele sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht als Managementfehler zu werten und werden auf  den Finanzmärkten bestraft. Wenn der öffentliche Strom-, Telefon-, Post-, Bahn- oder Rundfunk-Monopolist in Wettbewerb mit privaten Konkurrenten tritt, muss er sich zwangsläufig nach rein betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien mit ihnen messen und steht vor der Wahl, seinen gemeinnützigen Auftrag beizubehalten (und im Wettbewerb zu unterliegen) oder aber seinen gesellschaftlichen Aufgaben über Bord zu werfen.

 

Liberalisierungen und Privatisierungen führen deshalb in aller Regel zu weltweit steigenden Preisen sowie zu sinkender Qualität, sinkender Versorgungssicherheit und sinkender Versorgungsdichte, zur Aufgabe von nachhaltigem und ressourcenschonendem Wirtschaften, sowie zu massivem Abbau von Beschäftigten. Sie führen zwangsläufig zur Enteignung der Gesellschaft, da nicht nur das Eigentum an den Betrieben und die von ihnen die erzielten Gewinne zum Zwecke Budgetsanierung gegen ein Trinkgeld  in die Hände weniger Kapitaleigner wandern, sondern weil die Kostensteigerungen und der Qualitätsverlust von der Gesellschaft zu tragen sind.

 

Am Beispiel der Österreichischen Post AG zeigt sich deutlich, dass die Gewinner dieses Prozesses ausschließlich die Aktionäre und ein unverschämt hoch bezahltes Management sind. Die bisherige Bilanz zeigt diese skandalöse Entwicklung:

Während die Zahl der Beschäftigte von 35.493 (1999) auf 25.764 und die Zahl der Postämter von 2.468 (2000) auf 1.311 (2007) gesunken ist, stieg der Gewinn (EBIT): von 28 Millionen (2003) auf 163 Millionen (2007) und die Dividende pro Aktie: von 0,51 EUR (2003) auf EUR 1,40 (2007) = plus 275 %.

 

Motor dieser verheerenden Entwicklung ist die Liberalisierungspolitik der EU, die schon bisher schrittweise die Öffnung der Postmärkte vorgeschrieben hat, was zu einer immer weiteren Ausdünnung des Service geführt hat. Bis 2011 soll die Totalliberalisierung der Postmärkte abgeschlossen sein. Eine Unterordnung unter diese Liberalisierungspolitik führt zwangsläufig dazu, dass einige wenige private Monopole bald den Markt diktieren werden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten,  mit dem Ziel,

 

1) die raschestmögliche Rücknahme der Teilprivatisierung der Post einzuleiten,

 

2)  die Aussetzung der EU-Liberalisierungsrichtlinien in Österreich insbesondere im Postbereich zu erreichen,

 

3) dass diese sich umgehend dafür einsetzt, dass in der Steiermark keine weiteren Postämter mehr geschlossen bzw. zusammengelegt werden.

 

 


Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.


 

Sozialhilfeanwaltschaft

Unabhängige weisungsfreie Anwaltschaft für Menschen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und die Anspruch auf Sozialhilfe haben

 

LANDTAG

STEIERMARK

XV. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2824/4

Entschließungsantrag

zu: TOP 16

 

LTAbg.: Dr. Werner Murgg, Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er):LH Mag. Franz Voves, LR Ing. Manfred Wegscheider, LR Johann Seitinger

Betreff:

Ausweitung der Energieoffensive

Begründung:

Der selbstständige Antrag 2824/1 fordert die Landesregierung auf,  aus Mitteln des Landeshaushaltes und Sonderdividenden der Energie Steiermark AG eine so genannte „Energieoffensive“ zu starten. Zielrichtung des Antrages ist den Anteil des Energieverbrauches der aus erneuerbaren, nichtfossilen  Energiequellen  stammt in der Steiermark deutlich zu erhöhen. Bei den im Antrag bezeichneten Projekten handelt es sich vor allem um die Energieträger Biogas und Biomasse, sowie Solaranlagen. Man sollte ein derart umfassendes Investitionsprogramm breiter anlegen und andere nachhaltige, sparsame, Energiegewinnungsformen  nicht außen vor lassen.

Von großer Bedeutung ist hier die Nutzung der Abwärme von Industriebetrieben. Während bisher

ein Teil der beim Produktionsprozess eingesetzten Energie in Form von Abwärme ungenutzt in die Umgebung abgegeben wird, kann eine Energieeffizienzsteigerung in energieintensiven Unternehmen erreicht werden, indem Unternehmen Konzepte zur Nutzung der Abwärmeströme

entwickeln, mit dem Ziel, den Primärenergieeinsatz zu reduzieren.

 

Ein Beispiel für diese Strategie ist beispielsweise das Projekt „Stadtwärme“  an dem die Stadtwerke Leoben derzeit arbeiten. Bei diesem Projekt, das ein Investitionsvolumen von ca. 17 Millionen Euro erfordert, wird durch Auskoppelung der Abwärme aus den Betriebsprozessen der voestalpine Wärme erzeugt. Geplant ist die Realisierung im Zeitraum 2009 / 2010. Ziel dieses Projektes ist es, stufenweise ein Fernwärmenetz in Leoben aufzubauen um langfristig die Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit Wärme sicherzustellen und damit die Bevölkerung von Leoben mit kostengünstiger, sauberer und sicherer Wärme versorgen zu können.

Auch um die Nutzung der Abwärme des mittlerweile in Bau befindlichen Gaskraftwerkes Mellach gibt es eine seit langem rege geführte Diskussion.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert im Rahmen der so genannten Energieoffensive Steiermark, die mit € 13 Mio. aus dem Landeshaushalt sowie mit € 30 Mio. aus Sonderdividenden der Energie Steiermark AG finanziert wird, auch Projekte zur systematischen Nutzung der Abwärme von Industriebetrieben zur Bereitstellung von Fernwärme, wie das Projekt „Stadtwärme“ der Stadtwerke Leoben, zu fördern.

 

Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh., Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

 

Selbstständiger Antrag: Novellierung Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz

 

LANDTAG

STEIERMARK

XV. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2813/3

Entschließungsantrag

zu: TOP 32

 

LTAbg.: Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler, Ing. Renate Pacher

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er):LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Errichtung des Projektes „Südgürtel“ als PPP-Modell

Begründung:

 Der Bericht der Landesregierung mit der Einlagezahl 2813/1 umfasst Statusberichte darüber, wie weit die Planung beziehungsweise Umsetzung einer Reihe größerer Infrastrukturprojekte gediehen ist. Zwei dieser Projekte, nämlich die Ortsumfahrung Hausmannstätten und der Abschnitt „Südgürtel“ der Grazer Ringstraße, sind dabei von besonderem Interesse, da sie Gegenstand einer Untersuchung waren, deren Zusammenfassung unter dem Titel „Betriebswirtschaftliche Überlegungen zu ausgewählten Streckenteilen des steiermärkischen Straßennetzes“ dem Landtag unter der Einlagezahl 2350/1 zur Kenntnis gebracht wurden. Es handelte sich dabei um Vorschläge, die OUF Hausmannstätten und das Projekt „Südgürtel“ als PPP-Projekte auszuführen, wobei die Errichtung und der Betrieb der beiden Straßen durch ein privates Konsortium vorgeschlagen wurde, während die Tilgung der Baukosten und Straßenerhaltung über ein komplexes Vertragskonstrukt über Jahrzehnte aus dem Landesbudget erfolgen sollte.

 

Den Unterlagen war zu entnehmen, dass Ersparnisse und Effizienzgewinne auf vagen Annahmen und sehr spezifischen Rahmenbedingungen (Situation auf dem Kapitalmarkt, Baukostenindex usf.) beruhen, die über einen langen Zeitraum einen engen Korridor nicht verlassen dürften.

 

Wesentliches Kriterium und hauptsächlicher Zweck einer solchen PPP-Konstruktion im Straßenbau schien die Umgehung der Maastricht-Kriterien beziehungsweise des so genannten innerösterreichischen Stabilitätspaktes zu sein, wobei die Neutralität dieses Beschaffungsmodells in Bezug auf die Maastricht-Kriterien bis zuletzt „möglich“, aber nicht gesichert schien. Auch die Auswirkungen auf den Landeshaushalt blieben unklar und sollten Gegenstand weiterer Untersuchungen sein.

 

In der Realität scheinen bei PPP-Modellen zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur durch das Land Steiermark folgende Motive immer wieder auf:

- Enorme zusätzliche Kosten durch Beraterverträge mit Wirtschaftsprüfern, GutacherInnen, Anwälten usf.,

- zusätzliche Kosten durch die Errichtung und Kontrolle der komplexen privatwirtschaftlichen Vertragskonstruktionen,

- latente Überforderung der Organe der klassischen Verwaltung, die gegenüber den beweglichen und schlagkräftigen privaten Partnern bei der Abwicklung der Projekte leicht ins Hintertreffen geraten,

- satte Profite für die privaten Partner, gleichzeitig vermeintlich unvorhersehbare Mehrkosten für das Land beziehungsweise mangelhafte Qualität in der Umsetzung der Projekte,

- mangelnde Kontrolle und Transparenz bei der Umsetzung der Projekte und beim Betrieb der von der öffentlichen Hand in Auftrag gegebenen Infrastruktur.

 

Zuletzt traten diese Phänomene bei der Errichtung des DKH-Schladming zutage und wurden vom Landesrechnungshof als grundsätzliche, strukturelle Probleme bei PPP-Modellen im Infrastrukturbereich benannt.

 

Die zuständige Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder hat im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 31. März 2009 im Hinblick auf die beiden Projekte darauf hingewiesen, dass PPP-Modelle im Straßenbau ein europäischer Trend seien, dem man sich nicht verschließen könne. Dies entspricht nicht ganz den Tatsachen: Der vorliegende Bericht der Landesregierung gesteht selbst ein, dass die ASFINAG ein Großprojekt in Form eines PPP-Modelles umgesetzt hat, aber die Public Private Partnership enttäuschende Ergebnisse erbrachte, was dazu führte, dass die ASFINAG Autobahnprojekte künftig wieder selbst finanzieren und betreiben wird.

 

Während das Projekt OUF Hausmannstätten konventionell finanziert und errichtet wird, werden beim Projekt Südgürtel trotz aller Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Vorgangsweise weitere Schritte in Richtung Umsetzung eines PPP-Modells unternommen. Wichtige Infrastrukturprojekte wie das vorliegende sind von großem Interesse für das Gemeinwohl und sollten nicht als Testballon und Experimentierfeld für New-Public-Management-Rezepte herhalten, die in der Vergangenheit bereits anderswo gescheitert sind.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Durchführung des Projektes „Südgürtel“ als PPP-Modell zu verzichten, die dazu laufenden Vorbereitungen wie zum Beispiel die Unterzeichnung des in der Regierungsvorlage erwähnten Beratervertrages auszusetzen, und Finanzierung und Errichtung dieser Landesstraße ebenso wie bei der OUF Hausmannstätten mit konventionellen Methoden durchzuführen.

 

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

 

Selbstständiger Antrag: Legasthenie-Förderstellen

 

LANDTAG

STEIERMARK

XV. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2780/3

Entschließungsantrag

zu: TOP 24

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Ernest Kaltenegger, Ing. Renate Pacher, Ingrid Lechner-Sonnek

Fraktion(en): KPÖ, Grüne

Regierungsmitglied(er):LHStv. Dr. Kurt Flecker

Betreff:

Maßnahmen aufgrund des Tätigkeitsberichtes der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 2007/2008

Begründung:

Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, der den Zeitraum 2007 und 2008 umfasst, bietet nicht nur einen Überblick über die Aktivitäten der Anwaltschaft selbst. Er enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur Modifikation von landesgesetzlichen bzw. bundesgesetzlichen Regelungen, die auf Wahrnehmungen der Anwaltschaft bei der Bearbeitung der im Berichtszeitraum aufgetretenen Geschäftsfälle beruhen. Auch im Bereich der Vollziehung einschlägiger Gesetzesmaterien gibt es aus Sicht der Anwaltschaft Handlungsbedarf.

 

Der Bericht ist eine wertvolle Informationsquelle und zeigt, dass eine Einrichtung wie die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, abgesehen der Rolle, die sie für die Betroffenen wahrnimmt, durch strukturierte Aufbereitung der komplexen Lebensrealität, mit der BürgerInnen mit Behinderung konfrontiert sind, den Landtag in diesem Themenfeld politisch handlungsfähiger macht.

 

Bedauerlicherweise ist dem Bericht zu entnehmen, dass den rund 108.000 BürgerInnen mit Behinderungen in der Steiermark für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ab Jänner 2009 1,5 Dienstposten an Fachpersonal zur Verfügung stehen. Im Bericht wird deutlich darauf hingewiesen, welche Konsequenzen daraus resultieren: „Dieser Umstand führte zur Notwendigkeit die in der Aufbauphase noch mögliche Angebotsstruktur aufgrund der stetigen Zunahme an Klient/innen und Aufgabenstellungen sukzessive und massiv einzuschränken.“ Weiter heißt es an gleicher Stelle: „Die wesentlichsten Folgen der unzureichenden personellen Ressourcen: Einschränkung der Zeiten der Erreichbarkeit, Verlängerung der Wartezeiten, Einstellung der Sprechtage in den Bezirken, Hausbesuche nur noch in einzelnen dringenden Ausnahmefällen, Einstellung der Fachbeiratssitzungen, keine Erstellung von Broschüren und Informationsmaterial zu behindertenspezifischen Fragestellungen, Beschränkung der Öffentlichkeitsarbeit auf ein Mindestmaß und die Fachöffentlichkeit, keine Veranstaltung von Fachtagungen, Seminaren etc., keine Durchführung von Projekten.“

 

Im Bericht wird auch konstatiert, dass ein gravierender Mangel an ausreichendem, qualifiziertem Personal in den für Angelegenheiten der Behindertenhilfe zuständigen Referaten der Fachabteilung 11A festzustellen ist. Es wird ausgeführt, dass dies zu negativen Auswirkungen sowohl im Einzelfall (z.B. lange Erledigungsdauern bei Berufungsverfahren) wie auch in allgemeinen Belangen führt. So stehen beispielsweise nach Auskunft der Fachabteilung 11A gegenüber der Anwaltschaft für die Kontrolle von insgesamt 532 Einrichtungen und Diensten – 234 (teil)stationäre und 298 mobile und ambulante Angebote – mit 4660 Plätzen lediglich 2 Dienstposten Fachpersonal zur Verfügung.

 

Ein weiterer Mangel in der personellen Ausstattung manifestiert sich nach Beobachtung der Behindertenanwaltschaft bei den steirischen Kindergärten im Bereich der therapeutischen Leistungen (insbesondere der Logopädie) in der Integrativen Zusatzbetreuung. Die Problematik ergibt sich durch die sozialversicherungsrechtlich erforderlich gewordene Umstellung der Dienstverhältnisse zwischen dem therapeutischen Personal und den Trägergemeinden von freien Dienstverträgen bzw. Werkverträgen auf (geringer honorierte) gewöhnliche Anstellungsverhältnisse.

 

Auch abseits personeller Engpässe weist die Anwaltschaft auf Sachverhalte hin, die unmittelbaren Handlungsbedarf erkennen lassen. Zum Beispiel ist im Verlauf von mehr als 50 Verhandlungsrunden und einem Jahr Arbeit im Lenkungsausschuss bis jetzt noch keine Novelle der Leistungs- und Entgeltverordnung gelungen. Ein bis 2010 geltendes Provisorium muss die Zeit bis zur Neufassung der LEVO überbrücken.

 

Nachdem der Kindergartenbesuch in der Steiermark für alle Kinder ab 3 Jahren seit Herbst 2008 kostenlos ist, konnte erreicht werden, dass der Landtag Steiermark den einstimmigen Beschluss gefasst hat, dass jener Teilbetrag eines allfälligen Pflegegeldes, der beim Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens bislang abgezogen wurde, nicht mehr einbehalten werden soll und somit auch für Kinder mit Behinderungen der Besuch des Kindergartens gratis ist. Die dazu erforderlichen gesetzlichen Änderungen wurden bislang aber nicht durchgeführt.

 

Mit der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes (BHG) 2007 wurde auch eine Bestimmung eingeführt, dass die finanzielle Leistung des Lebensunterhalts vom Bezug weiterer Leistungen aus dem BHG abhängig gemacht wurde. Dies führte dazu, dass Personen, die bis dahin lediglich Lebensunterhalt bezogen hatten, bei Neuantragstellung nicht mehr anspruchsberechtigt sind und damit in den Sozialhilfebezug wechseln mussten. Vor allem für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Personen, die zusätzliche Angebote nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist dies auch vor dem Hintergrund der Zielbestimmungen des Behindertengesetzes und der Basis, auf welcher Sozialhilfe zum Tragen kommt, nicht angemessen.

 

Die Novellierung des BHGs 2007 führte auch dazu, dass die Regelung über die Kostentragung für Hilfsmittel und Therapien neu gefasst wurde. Es wurde die ursprüngliche Bestimmung, dass die Bezirksverwaltungsbehörde nach Antragstellung dafür Sorge zu tragen hatte, die Zuschüsse anderer in Frage kommender Kostenträger/innen zu erkunden und eine Finanzierung von zumindest 80% der Gesamtkosten sicherzustellen, gestrichen und eine Verordnungsermächtigung für die Gestaltung der Zuschüsse des Landes vorgesehen. Diese Neuerung führt in der Praxis in vielen Fällen zu Nachteilen für die AntragstellerInnen. Es sind nunmehr z.B. bei der beabsichtigten Anschaffung von Hilfsmitteln wieder mehrere Antragstellungen (bei Bezirksverwaltungsbehörde, Sozialversicherungsträgern, Bundessozialamt) mit ungewissem Ergebnis erforderlich. Darüber hinaus ist bislang auch keine Verordnung des Landes dazu ergangen, welche Zuschüsse geleistet werden. Die in den Erläuterungen der Novelle bezeichneten Ziele der Neuregelung, nämlich die „nachvollziehbare Darstellung der Leistungen im Interesse der Menschen mit Behinderung“ und die „Vereinheitlichung des Vollzugs durch die Bezirksverwaltungsbehörden“ wurden damit klar verfehlt.

 

Als problematisch erweist sich nach Darstellung der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung die im steiermärkischen Behindertengesetz vorgesehene Regelung, dass Menschen mit Behinderung auch Teile ihres Einkommens für die Inanspruchnahme von so genannten stationären und teilstationären Leistungen an den Kostenträger (Sozialhilfeverband und Land) abführen muss. Insbesondere für den Bereich der psychosozialen Einrichtungen erweisen sich die derzeitigen Bestimmungen als offenbar nicht ausreichend und führen auch dazu, dass Leistungen aufgrund der hohen Beitragsvorschreibungen von den KlientInnen nicht in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist zu hinterfragen, inwiefern die relativ geringen Rückflüsse an die Kostenträger den teils sehr hohen administrativen Aufwand zur Feststellung einer etwaigen Beitragsleistung rechtfertigen.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, 

 

1. der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Steiermark ab 2009 jene budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur deutlichen Verbesserung der personellen Ausstattung (vor allem die Bereitstellung von zusätzlichem erfahrenem juristischem Fachpersonal) und zu einer erheblichen Verkürzung der Wartezeiten nötig sind, diese Summe jährlich indexangepasst zu erhöhen und dies auch im nächsten Landesvoranschlag und Dienstpostenplan zu berücksichtigen,

 

2. den mit Rechtsmittelverfahren, Fachaufsicht, Planung, Qualitätssicherung und Kontrolle der Leistungen der Behindertenhilfe befassten Referaten ausreichendes, qualifiziertes Personal zur zeitgerechten Erledigung von Berufungsverfahren und für die Steigerung der Effektivität der Aufsichtstätigkeit Verfügung zu stellen,

 

3. Maßnahmen zu setzen, um eine größere Zahl an LogopädInnen zur Deckung des Bedarfs an therapeutischen Leistungen in der Integrativen Zusatzbetreuung in Kindergärten zur Verfügung zu stellen,

 

4. raschestmöglich für eine Neufassung der Leistungs- und Entgeltverordnung auf Grundlage einer kostenwahren Qualitätssicherung der Dienstleistungen der Behindertenhilfe zur Erreichung der Zielsetzungen des BHGs zu sorgen,

 

5. raschestmöglich eine Novelle des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes vorzulegen, damit jener Teilbetrag eines allfälligen Pflegegeldes, der beim Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens bislang abgezogen wurde, nicht mehr einbehalten wird,

 

6. eine Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes vorzulegen, die den Bezug von Lebensunterhalt wieder so gestaltet, dass ein grundsätzlicher Anspruch bei Vorliegen einer Behinderung ohne zusätzliche Bedingungen besteht,

 

7. raschestmöglich die im steiermärkischen Behindertengesetz vorgesehene Verordnung über Heilbehandlungen und Hilfsmittel zu erlassen und darüber hinaus im Sinne einer möglichst bürgerInnenfreundlichen Erledigung von diesbezüglichen Anträgen eine Vereinbarung mit den sonstigen Kostenträger/innen anzustreben, um – basierend auf Vorschlägen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung – das Modell eines „one-stop-shops“ zu etablieren,

 

8. eine Novelle des steiermärkischen Behindertengesetzes vorzulegen, mit der Kostenersätze, die von Menschen mit Behinderung für die Inanspruchnahme von so genannten stationären und teilstationären Leistungen an den Kostenträger (Sozialhilfeverband und Land) geleistet werden müssen, entfallen.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh.

 

 

LANDTAG

STEIERMARK

XV. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2672/6

Entschließungsantrag

zu: TOP 7

 

LTAbg.: Ing. Renate Pacher, Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er):LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen

Begründung:

In den Erläuterungen zur vorliegenden Novelle der Steiermärkische Landarbeitsordnung wird ausgeführt: „Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht unter dem Kapitel „Jugendbeschäftigung/Lehrlinge“ vor, dass eine wechselseitige außerordentliche Auflösungsmöglichkeit am Ende des ersten und zweiten Lehrjahres (Auflösungsfrist ein Monat) einzuführen ist.“ Vor dem Scheitern dieser Bundesregierung kam es tatsächlich 2007 zu beruhend auf einer Übereinkunft der Sozialpartner zu einer Liberalisierung des vorher wesentlich restriktiver geregelten Kündigungsschutzes bei Lehrlingen.

Die dieser Maßnahme zugrundeliegende Überlegung war, Betriebe zur vermehrt Aufnahme von Lehrlingen ermuntern zu können, wenn diese über die Möglichkeit verfügten weniger geeignete Auszubildende vor Ablauf der Lehrzeit unter bestimmten Bedingungen zu kündigen.

Nach der Verlängerung der Probezeit für Lehrlinge auf den Zeitraum von drei Monaten war dies der zweite massive Eingriff in die bis dahin mit einem starken gesetzlichen Schutz versehenen Ausbildungsverhältnisse.

Die zur Beschlussfassung vorliegende Novelle setzt die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses im Bereich der Landarbeitsordnung um.

Aus den einschlägigen statistischen Daten lässt sich keineswegs ausmachen, dass diese Maßnahmen irgendwelche messbaren positiven Effekte auf die Anzahl der angebotenen Lehrstellen hatten.

Nachdem das AMS im Dezember 2008 auf einen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit um 16,5% bekanntgab, meldeten sich Funktionäre des ÖGB in Aussendungen zu Wort und warnten vor einer Kündigungswelle im Lehrlingsbereich im Rahmen der sich entfaltenden Wirtschaftskrise, die von VertreterInnen der Bundesregierung und Wirtschaft als Panikmache zurückgewiesen wurden. 

 

Die KPÖ lehnt sowohl jüngst erfolgte Lockerung des Kündigungsschutzes als auch die seinerzeitige Verlängerung des Probezeit grundsätzlich ab, und fordert eine Rücknahme dieser beiden Maßnahmen  um die Lehrlinge, die sich Sorgen um ihre Ausbildungsplätze machen, nicht zusätzlich unter Druck zu setzen.  Wer eine Lehrstelle gefunden hat, muss sicher sein können, sie auch abschließen zu können. Eine gute Ausbildung ist immer noch das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten im Rahmen einer Novelle des Bundesgesetzes vom 26. März 1969 über die Berufsausbildung von Lehrlingen die jüngst erweiterten Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung von Lehrverhältnissen wieder zurückzunehmen.

 

 

Unterschriften:
Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

 

 

LANDTAG

STEIERMARK

XV. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2781/3

Entschließungsantrag

zu: TOP 25

 

LTAbg.: Ing. Renate Pacher, Ernest Kaltenegger, Claudia Klimt-Weithaler

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er):LHStv. Dr. Kurt Flecker

Betreff:

Zurückdrängen der Leiharbeit

Begründung:

Der Gegenstand der Regierungsvorlage mit der Einlagezahl 2781/1 ist eine Stellungnahme des Fachabteilung 11A bezüglich eines Beschlusses des Landtages Steiermark vom 11. Dezember 2008 mit dem die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert wird, gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Steiermark und betroffenen steirischen Leiharbeiterfirmen eine überbetriebliche Leiharbeiterstiftung zu konzipieren, die neue Berufs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen eröffnen soll.

 

Die Arbeiterkammer Steiermark hat im Rahmen einer vor Kurzem erfolgten Aussendung auf den dringenden Handlungsbedarf in dieser Thematik hingewiesen: Mit Stichtag 31. Dezember 2008 waren allein in der Steiermark 6.200 LeiharbeiterInnen als arbeitslos gemeldet, Tendenz stark steigend. Der Anteil der LeiharbeiterInnen an der Gesamtarbeitslosigkeit in der Steiermark stieg binnen Jahresfrist von 10 auf 14 %.

Laut einer Studie über Leiharbeit (Zeitarbeit), deren Ergebnisse der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) jüngst präsentierte  leben 65 Prozent der zeitarbeitenden Frauen und 40 Prozent der Männer an der Armutsgrenze. Das Einkommen beträgt laut Studie der L&R Sozialforschung oft weniger als 800 Euro, nur ein Drittel der Leiharbeitenden kann von der Arbeit gut leben. LeiharbeiterInnen werden vor allem als Billigarbeitskräfte gesehen, die als erste „abgebaut“ werden.

Die Praxis der Leiharbeitsfirmen, MitarbeiterInnen die von Kunden an sie zurückgestellt werden sofort zu kündigen, ist gut dokumentiert und wird von SprecherInnen des AMS bestätigt, und war auch beim massiven Personalabbau bei Magna im Sommer 2008 gut zu beobachten.
Die Krise macht deutlich, dass es bei der seit Jahren forcierten Arbeitskräfteüberlassung nicht um den leichteren Einstieg in einen sicheren Job, sondern um die profitable Überwälzung des wirtschaftlichen Risikos auf die Schultern der Beschäftigten geht. Schon in Zeiten der Hochkonjunktur bedeutet Leiharbeit Druck auf die Stammbelegschaften; angesichts zunehmender Krisenerscheinungen werden LeiharbeiterInnen zur Manövriermasse der Unternehmen.

Für die Belegschaften bedeutet das, dass zwei Statusgruppen nebeneinander existieren: die Stammkräfte mit unbefristeten Arbeitsverträgen und auf der anderen Seite die Leiharbeiter. Letztere sind zwar bei dieser neuen Nutzungsform viel stärker integriert in den Arbeitsprozess, sie verrichten ja die gleichen Arbeiten, stehen an den gleichen Maschinen, ihr Status bleibt davon aber unberührt. Leiharbeiter müssen sich stets dessen bewusst sein bereits am nächsten möglicherweise am nächsten Tag abgezogen zu werden. Dieser Statusunterschied ist jeden Tag spürbar. Trotz ZeitarbeiterInnen-Kollektivvertrag kommt es zu keiner Gleichstellung mit der Stammbelegschaft, einschlägige Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), erwiesen sich in der Praxis als zahnlos. Besonders drastisch ist dabei, dass vielfach Arbeitskräfte überhaupt nur mehr über firmeneigene Leasing-Gesellschaften angestellt werden um Lohndumping zu betreiben. In Verbindung mit anderen Formen der Prekarisierung führt Leiharbeit zu einer Zweiklassengesellschaft auf dem Arbeitsmarkt, der es entgegenzuwirken gilt.

 

Nach Feststellungen der Gewerkschaft halten sich viele Überlasser nicht an die Bestimmungen des AÜG vor allem wird vielfach nicht der darin verankerte "ortsübliche Lohn", sondern nur der niedrigere kollektivvertragliche Mindestlohn bezahlt. Die Gewerkschaft Metall-Textil hat daher in zahlreichen Fällen den Verdienstentgang gerichtlich eingeklagt.  Mit der Zunahme der Leiharbeit und dem Unterlaufen klarer kollektivvertraglicher Regelungen häufen sich negative Auswirkungen für alle Lohnabhängigen in Form einer zunehmenden Unsicherheit für das Stammpersonal der Betriebe. Denn die Nutznießer der von den Zeitarbeitunternehmen gebotenen "Leistung, die am Markt gefragt ist" sind das Leasing-Kapital ebenso wie jene Firmen, die Leiharbeit in Anspruch nehmen und dadurch den geregelten Arbeitsmarkt gezielt zersetzen. Generell zeigt sich, dass Leiharbeiter meist weniger als Beschäftigte in den Großbetrieben der Industrie verdienen, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen schlechter sind und es kaum betriebliche Mitbestimmung gibt.  Die KPÖ lehnt eine weitere Ausweitung der Leiharbeit ohne eindeutige soziale und lohnrechtliche Absicherung der Beschäftigten ab, und fordert vor allem, dass Leasingbeschäftigte nach einer gewissen Einsatzzeit im selben Unternehmen in die dortige Stammbelegschaft übernommen werden. Das explosive Wachstum der Leiharbeitsbranche generell stellt nichts als eine arbeitsmarktpolitische Fehlentwicklung dar, der entgegen gesteuert werden sollte.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, 1. Maßnahmen zu setzen um den stetig wachsenden Anteil der LeiharbeiterInnen zugunsten von klassischen Beschäftigungsverhältnissen zurückzudrängen mit dem Ziel diese Beschäftigungsform vollkommen durch reguläre Arbeitsplätze zu ersetzen,

2. eine Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes vorzulegen, durch die Betriebe verpflichtet werden sollen, LeiharbeiterInnen nach einer gewissen Einsatzzeit in die Stammbelegschaft im rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses zu übernehmen.

 

 

Unterschriften:
Ing. Renate Pacher eh., Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

 

 

LANDTAG

STEIERMARK

XV. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2686/1

Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung

Zu:

·      1808/6 Änderung des Landarbeitsgesetzes

 

LR Geschäftszahl(en): FA10A-50La3/2008-105

Regierungsmitglied(er): LR Johann Seitinger

Zuständiger Ausschuss: Agrarpolitik

Betreff:

Beschluss Nr. 1113 des Landtages Steiermark vom 1. Juli 2008 betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Riebenbauer, Kaufmann, Ing. Pacher, Mag. Zitz und E. Gruber (Einl.Zahl 1808/4)

Begründung:

Mit dem Entschließungsantrag, Einl.Zahl 1808/4, der Landtagsabgeordneten Franz Riebenbauer, Monika Kaufmann, Ing.Renate Pacher, Mag.Edith Zitz und Erwin Gruber, betreffend die Änderung des Landarbeitsgesetzes, wurde an den Landtag Steiermark der Antrag gestellt, die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem dringenden Ersuchen heranzutreten, sie möge veranlassen, dass für die §§ 109b und 133 Abs. 1 Z. 2 lit. c Landarbeitsgesetz entweder eine zeitgemäßere Formulierung gewählt wird oder dass Verbote von Handlungen, die dem Strafrecht unterliegen, im Landarbeitsgesetz überhaupt entfallen.

 

Begründet wurde der Entschließungsantrag damit, dass § 109b Landarbeitsgesetz lautet: „Körperliche Züchtigung oder erhebliche wörtliche Beleidigung sind verboten“. Auch im § 133 Abs. 1 Z. 2 lit. c (Auflösung des Lehrverhältnisses) werden die Worte „Züchtigung“ bzw. „züchtigen“ mehrfach verwendet. Die AntragstellerInnen sind der Ansicht, dass Bestimmungen über Verbote, die ohnedies dem Strafrecht unterliegen, nicht im Landarbeitsrecht (Landarbeitsgesetz) aufgenommen werden sollen. Sollte das Beibehalten dieser Bestimmung als unerlässlich betrachtet werden, so ist zumindest eine zeitgemäßere Formulierung im Landarbeitsgesetz anzustreben, da in Ausführung des sehr genau definierten Grundsatzgesetzes für den Landesgesetzgeber eine anders lautende Formulierung nicht zulässig ist.

Mit Landtagsbeschluss Nr. 1113 vom 1. Juli 2008, Einl.Zahl 1808/6, wurde die Steiermärkische Landesregierung daher aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem dringenden Ersuchen heranzutreten, sie möge veranlassen, dass für die §§ 109b und 133 Abs. 1 Z. 2 lit. c Landarbeitsgesetz entweder eine zeitgemäßere Formulierung gewählt wird oder dass Verbote von Handlungen, die dem Strafrecht unterliegen, im Landarbeitsgesetz überhaupt entfallen.

 

Mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 21. November 2008 wurde nach eingehender Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nachfolgende Antwort an den Herrn Landeshauptmann übermittelt:

„Der angesprochene Begriff ist nicht nur im Landarbeitsgesetz 1984 enthalten, sondern findet sich auch noch in anderen Rechtsvorschriften. Insofern können allfällige legistische Änderungen nicht isoliert behandelt werden; es muss vielmehr der Begriff in allen Zusammenhängen, in denen er sich findet, präzise durch einen anderen in seinem inhaltlichen Umfang gleichen Begriff ersetzt werden. Dies könnte durch eine Neufassung der gegenständlichen Bestimmungen initiiert werden, welche mit den Sozialpartnern zu diskutieren sein wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit teilt mit, dass es dies bei sich künftig bietender Gelegenheit gerne tun wird.“

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1113 vom 1. Juli 2008 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

18. Juni 2009