Landtagssitzung 23. Februar 2016

Maßnahmen gegen Kinderarmut

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

 

 

  LANDTAG STEIERMARK  XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE

 



         

EZ/OZ: 602/7

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

freigegeben am 22.02.2016,  16:14:33

             
                                   

Landtagsabgeordnete(r): Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Landtagsabgeordneter Dr. Werner Murgg (KPÖ)

Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

                       
         

Betreff:

Maßnahmen gegen Kinderarmut

Erschreckende Daten lieferte vor zwei Jahren eine Studie der Volkshilfe über Kinderarmut in Österreich: Jedes sechste Kind wächst in Armut auf, die Eltern können sich Wohnung, Heizung und Essen nur mit Mühe leisten. Auch die Zukunftschancen dieser Kinder, die aufgrund ihrer sozialen Situation oft ausgegrenzt werden, sind stark beeinträchtigt. Und jedes vierte Kind fährt nie auf Urlaub.

Die Steiermärkische Landesregierung hat sehr viel zu dieser Entwicklung beigetragen. Anstatt Maßnahmen zu treffen, die Kinder aus der Armut holen und deren Familien bestmöglich unterstützen, soll auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen die Mindestsicherung beschnitten werden. Viele Familien leben bereits in bitterster Armut.

Mit der Einführung der Mindestsicherung wurden sozial schwachen Familien Leistungen gekürzt, kinderreiche Familien verloren am stärksten:

  • Die Halbierung des Zuschusses für Betriebskosten bei der Wohnbeihilfe stellt manche steirische Familien im Winter vor die Entscheidung, entweder zu heizen oder Lebensmittel zu kaufen.
  • Der Kinderzuschuss in der Höhe von 145,35 Euro (nach der Geburt ein Jahr lang an Familien ausbezahlt, wenn das Einkommen unter 793,40 Euro lag) ist entfallen.
  • Der  Rechtsanspruch auf eine Beihilfe zu Kindererholungsaktionen für einkommensschwache Familien ist entfallen.
  • Die Sozial- und Lernbetreuung ist entfallen; 1500 Kinder verloren ihre Betreuung und damit Zukunftschancen (und 500 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz).
  • Die Wiedereinführung der Kindergartengebühren, wodurch so manchem Kind ein Besuch verwehrt bleibt.
  • Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wurde 2011 die erfolgreiche Entwicklungsförderung ersatzlos gestrichen.
  • Die ständige Erhöhung der Musikschulbeiträge schließt immer mehr Kinder davon aus, ein Instrument zu lernen.
  • Rezeptkosten und Selbstbehalte benachteiligen Kinder sozialschwacher Familien und bedeuten schon zu Beginn des Lebens eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität und des Gesundheitszustandes.

In der Steiermark ist der Mindeststandard im Rahmen der Mindestsicherung für ein minderjähriges Kinder mit 2.200 € pro Jahr um knapp 600 € geringer als beispielsweise in Wien.

     
     

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Kinderarmut zu entwickeln und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, das insbesondere eine Anhebung der Mindeststandards für Kinder im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Wiener Niveau vorsieht und die in der Begründung Verschlechterungen für Kinder und Jugendlichen kompensiert.

Hände weg von der Mindestsicherung!

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

 

 

  LANDTAG STEIERMARK  XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE

 



         

EZ/OZ: 602/8

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

freigegeben am 22.02.2016,  16:14:52

             
                                   

Landtagsabgeordnete(r): Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Landtagsabgeordneter Dr. Werner Murgg (KPÖ)

Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

                       
         

Betreff:

Hände weg von der Mindestsicherung!

In der Dringlichen Anfrage der Regierungsfraktionen wird die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) als "großer sozialpolitischer Meilenstein" bezeichnet. Tatsächlich bedeutete diese für die Betroffenen in erster Linie eine Kürzung gegenüber der bis dahin geltenden Sozialhilfe. Mit Einführung der Mindestsicherung, so wurde von den verantwortlichen PolitikerInnen versprochen, würden die Menschen stärker unter Druck gesetzt, auch schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Die Zumutbarkeitsbestimmungen zur Aufnahme von Arbeit wurden jenen der Notstandshilfe angeglichen und damit massiv verschärft. Die Sanktionsdrohungen wurden ausgeweitet, sodass nunmehr die Leistung im Regelfall schrittweise auf die Hälfte und im unbestimmten Einzelfall auf Null reduziert werden kann.

Nun - Jahre nach der Einführung der Mindestsicherung - steht man plötzlich wieder vor dem Dilemma, dass in manchen Jobs nicht viel mehr zu verdienen ist, als die Mindestsicherung ausmacht. Heute verdienen 25 Prozent der unselbständig Beschäftigten weniger als 1.277 Euro umgelegt auf zwölf Monate (unter Berücksichtigung des 13./14. Monatsgehaltes), 10 Prozent weniger als 721 Euro. 25 Prozent der Teilzeitbeschäftigten verdienen monatlich weniger als 656 Euro. In den Jahren 1995 bis 2012 verlor das unterste Fünftel der Lohnsteuerpflichtigen 34 Prozent seines Einkommens, was einem Rückgang von 2,9 auf 1,9 Prozent der gesamten erwirtschafteten Einkommen entspricht. Das oberste Fünftel steigerte zeitgleich seinen Anteil von 44,4 Prozent auf 47,6 Prozent aller erwirtschafteten Einkommen.
Die Antwort der Regierungsparteien darauf: Die Mindestsicherung muss weiter gekürzt werden! Hier wird – mit Absicht – eine Spirale in Gang gesetzt, die zu immer weiterem Lohndumping führt. Es geht um die Etablierung eines Niedriglohnsektors in Österreich.

Nicht die Kürzung der Mindestsicherung wird die Budgetprobleme der öffentlichen Hand lösen, macht doch österreichweit die BMS gerade 0,8 Prozent des Budgets aus. Es sind die zu geringen Löhne und Gehälter, die für die arbeitenden Menschen besonders im unteren Bereich der Einkommen sinkende Kaufkraft und für die sozialen Sicherungssysteme sinkende Beiträge bedeuten. So werden immer mehr Menschen trotz Arbeit von Sozialleistungen abhängig, während für die öffentlichen Budgets immer weniger Spielraum bleibt. Gleichzeitig sind in der Steiermark 60.000 Menschen arbeitslos gemeldet oder in Schulungsmaßnahmen. Es ist schon alleine deshalb absurd, die Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung durch eine Kürzung der Leistungen in Billigjobs zu drängen – diese sind gar nicht verfügbar. Und sie würden keine Alternative zu gerecht bezahlten Einkommen darstellen, die die Produktivität unserer Wirtschaft widerspiegeln.

Folgende Fakten werden in der Diskussion kaum beachtet:

  • Laut Sozialministerium beträgt die durchschnittlich ausbezahlte Mindestsicherung 300 Euro pro Person bzw. 520 Euro pro Haushalt. Denn 75 Prozent der BezieherInnen erhalten die Mindestsicherung nur als Aufzahlung auf ein vorhandenes, zu geringes Einkommen.
  • Laut Armutskonferenz bleiben heute jemandem, der von der Mindestsicherung leben muss, nach Abzug der Fixkosten, pro Tag gerade 4 Euro übrig für Essen und alle Güter des täglichen Bedarfs.
  • Bei der BMS sind nur mehr 25 Prozent für angemessene Wohnkosten vorgesehen, sodass nur knapp 210 Euro für Miete zur Verfügung stehen. Die Mindestsicherung wird außerdem nur mehr zwölf-, und nicht wie die Sozialhilfe 14-mal pro Jahr ausbezahlt.

Eine Kürzung und pauschale Deckelung der Mindestsicherung ist daher kategorisch abzulehnen. Vielmehr sollte die Mindestsicherung - entsprechend dem Verschlechterungsverbot der geltenden Vereinbarung gem. Art.15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung - auf das Niveau der ehemaligen Sozialhilfe angehoben und 14 Mal pro jahr ausbezahlt werden.

  
 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. eine Novelle des Stmk. Mindestsicherungsgesetzes zu erarbeiten, mit der die Bedarfsorientierte Mindestsicherung - entsprechend dem Verschlechterungsverbot der geltenden Vereinbarung gem. Art.15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung - auf das Niveau der ehemaligen Sozialhilfe angehoben und deren 14-malige Auszahlung pro Jahr geregelt werden und
  2. an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzuberufen, die in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Vorschläge zur Abwendung einer Niedriglohnpolitik erarbeitet.

                      
              

Unterschrift(en):

Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Landtagsabgeordneter Dr. Werner Murgg (KPÖ)

Lohndumping durch "zweiten" Arbeitsmarkt verhindern

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

 

 

  LANDTAG STEIERMARK  XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE

 



         

EZ/OZ: 602/10

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

freigegeben am 23.02.2016,  11:38:46

             
                                   

Landtagsabgeordnete(r): Landtagsabgeordneter Dr. Werner Murgg (KPÖ), Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)

Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

                       
         

Betreff:

Lohndumping durch "zweiten" Arbeitsmarkt verhindern

Zielgruppe des sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarktes sind schwer vermittelbare Personen mit im Regelfall eingeschränkter Produktivität: Langzeitarbeitslose, Behinderte, Personen mit Vermittlungshemmnissen (Haft, Wohnungslosigkeit, Schulden, Drogen, etc.).

Bei Personen ohne Arbeitslosenanspruch kann eine bis zu 8-wöchige Arbeitserprobung erfolgen, in der nur eine Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) gegeben ist und bei 697 Euro pro Monat liegt. Danach erfolgt eine 3 bis 12-monatige Beschäftigung als Transitarbeitskraft.

Bei diesen Arbeitsverhältnissen steht die Leistungserbringung für den Dienstgeber im Vordergrund. Liegt aber ein Arbeitsverhältnis vor, dann muss die Entlohnung angemessen, d.h. entsprechend der anderer Beschäftigter im selben Betrieb, zumindest aber entsprechend dem jeweiligen Branchenkollektivvertrag, erfolgen.

Im BAGS-Kollektivvertrag wurde aber eine „Transitarbeitskräfteregelung“ eingeführt, die weit unter den sonst üblichen Sätzen liegen, egal in welcher Branche diese Personen tätig sind!

Diese „Transitarbeitsregelung“ entzieht den betroffenen ArbeitnehmerInnen folgende Rechte, die sonst üblicherweise ein KV bietet:

•Recht auf Anrechnung der Vordienstzeiten

•Recht auf Anrechnung der Qualifikationen

•Recht auf Gehaltsvorrückungen

Fakt ist, dass sich schon derzeit vermehrt Betriebe und Gemeinden immer mehr aus diesem zweiten Arbeitsmarkt bedienen. Durch die Aufnahme einer weiteren großen Zahl von Personen in diesen zweiten Arbeitsmarkt würde die lohnsenkende Wirkung dieser Maßnahme nur verstärkt werden.

     
     

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Personen, die über den zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt werden, keine arbeitsrechtlichen Nachteile gegenüber anderen im „ersten“ Arbeitsmarkt im selben Betrieb beschäftigten Personen haben dürfen.

 

Erhalt des Einser-Sesselliftes am Polster

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

 

 

  LANDTAG STEIERMARK  XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE

 



         

EZ/OZ: 333/6

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

freigegeben am 22.02.2016,  13:11:57

             
                                   

Landtagsabgeordnete(r): Landtagsabgeordneter Dr. Werner Murgg (KPÖ), Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Landtagsabgeordneter Marco Triller, BA (FPÖ)

Regierungsmitglied(er): Landesrat Dr. Christian Buchmann

                       
         

Betreff:

Erhalt des Einser-Sesselliftes am Polster

Mit Ende der laufenden Wintersaison droht die Einstellung des legendären Einser-Sesselliftes auf den Polster und damit des Herzstückes des Alpinsports in der Region-Präbichl. Eine Einstellung des Einser-Liftes würde auch den Weiterbetrieb der Polster-Hütte gefährden. Das wäre ein schwerer Rückschlag für das Schi- und Wandergebiet Präbichl. Die Gemeinde Vordernberg kann die für einen Weiterbetrieb notwendigen Investitionen in Höhe von zwei Millionen Euro nicht aufbringen. Das Land hat sich prinzipiell bereit erklärt 20 Prozent der Summe als Förderung bereitzustellen. Aber auch die restlichen 1,6 Millionen Euro sind für die Präbichl-Bergbahnen nicht finanzierbar.

Eine Bürgerinitiative will sich damit nicht abfinden und hat bereits tausende Unterschriften für den Erhalt des Liftes gesammelt. Sie fordert die Rettung des Liftes im Rahmen eines touristischen Gesamtplanes für die Region Leoben-Eisenerz und fordert alle Verantwortlichen - Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Tourismusverantwortlichen und die Landespolitik - auf, dahingehend tätig zu werden.

 

Es wird daher der Antrag gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der Landtag Steiermark bekennt sich zur weiteren touristischen Entwicklung des Schi- und Wandergebietes Präbichl/Polster unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung des Einser-Sesselliftes.
  2. Der Landtag Steiermark ersucht den zuständigen Landesrat einen „Runden Tisch - Schi- und Wandergebiet Präbichl-Polster“  unter Teilnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Region Leoben-Eisenerz und der jeweiligen Tourismusverantwortlichen einzuberufen mit dem Ziel einen touristischen Gesamtplan für die Region zu erarbeiten.

 

23. Februar 2016