Landtagssitzung 18. Jänner 2011

Entschließungsantrag der KPÖ

Entschließungsantrag zu den Ausgaben für Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ und ÖVP)

Der vorliegende Bericht über die Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Jahr 2010 beinhaltet auch die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in der Gesamthöhe von € 23.583,34 für Zwecke der Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit des neuen Regierungsmitglieds, Herrn Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann.


Gemäß Punkt 13 des Landtagsbeschlusses Nr. 1311, vom 11.12.2008 betreffend die Voranschläge für die Jahre 2009 und 2010 hat die Inanspruchnahme der in den Unterabschnitten 011 „Repräsentation“ bei der VSt. 1/011049-7232 und 021 „Information und Dokumentation“ bei der VSt. 1/021959-7281 ausgewiesenen Mittel durch die von den Regierungsfraktionen der Landesbuchhaltung bekanntzugebenden Ressorts und Abteilungen bis zur Höhe der jeweils festzulegenden Betragsgrenzen zu erfolgen.

Die ungünstige Budgetlage des Landes soll vor allem auch durch Abbau von Sozialleistungen, Beihilfen und Dienstleistungen des Landes für die Bevölkerung gemeistert werden. Bereiche wie die Repräsentationsausgaben der Landesregierung und des Landtages dürfen im Lichte dessen nicht unangetastet bleiben. Kostenstellen wie diese sollten vorrangig als Einsparungspotenzial begriffen werden. Im Rahmen des Unterabschnitts  011 „Repräsentation“ wurden im Rechnungsabschluss des Landes vom Jahr 2009 durch verschiedene Stellen der Landesverwaltung insgesamt über €1.402.000 verbraucht. Hier ist zuförderst anzusetzen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert im Rahmen des nächsten Budgetvoranschlages dafür Sorge zu tragen, die für Repräsentationskosten der Landesregierung und Organe der Landesverwaltung vorgesehenen Mittel um mehr als ein Drittel gegenüber den geltenden Jahresvoranschlägen für 2009 und 2010 zu kürzen.

Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

Entschließungsantrag, keine Mehrheit (Ablehnung durch SPÖ und ÖVP)

Die Mindestsicherung kann Müttern oder Vätern, die für ihr Kind nach dem dritten Lebensjahr keinen Betreuungsplatz finden, um bis zu 50% gekürzt werden, weil die Behörde AlleinerzieherInnen in diesem Fall Arbeitsunwilligkeit unterstellen darf.

Gleichzeitig ist es aber ein unwiderlegbares Faktum, dass es in der Steiermark immer noch zu wenige Kinderbetreuungsplätze gibt. Sowohl Arbeiterkammer als auch Industriellenvereinigung fordern mittlerweile seit Jahrzehnten einen Ausbau bzw organisatorische Verbesserungen.



Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert

1.   den Ausbau der Kinderkrippen und Kindergärten zu forcieren, sodass das „Barcelona-Ziel“, welches bereits 2010 verwirklicht hätte sein sollen, während dieser Regierungsperiode erreicht wird und

2.   einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für sämtliche 3- bis 6-jährige Kinder zu schaffen.

Veröffentlicht: 19. Januar 2011

Aus dem Landtag: