Landtagssitzung 22. September 2020

Corona-Prämie für Bedienstete in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) (LR Juliane Bogner-Strauß)

In der Landtagssitzung vom 7. Juli 2020 wurde mehrheitlich ein Antrag auf eine Prämie für Beschäftigte zur Abgeltung der Gefahren und Belastungen, die im persönlichen und physischen Kontakt mit Klientinnen/Klienten, Patienten/Patientinnen, Kundinnen/Kunden und Kindern aufgrund von COVID 19 vorliegen, beschlossen. Ein dementsprechender Beschluss wurde im August von der Landesregierung gefasst. Aufgrund der Formulierung, welche analog zur Bonuszahlung im SWÖ-KV gewählt wurde, sind auch Bedienstete in steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen davon ausgegangen, eine Corona-Prämie zu erhalten.

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Erhalten auch die Bediensteten in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Tagesmütter und -väter eine Corona-Prämie durch das Land Steiermark?

"Kinderbetreuungs-Hotline" in Corona-Zeiten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Der Start des neuen Kindergartenjahres 2020/21 wirft angesichts der aktuellen Corona-Situation zahlreiche Fragen für Eltern, PädagogInnen, Tagesmütter/-väter und ErhalterInnen auf. Um eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, wurde deshalb in Wien eine eigene "Kinderbetreuungs-Corona-Hotline" eingerichtet. Unter der Telefonnummer 90 141 ist die Hotline wochentags jeweils von 7.30 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Auch in der Steiermark wäre eine solche Hotline notwendig. In der aktuellen Situation ist es dringend erforderlich, Klarheit und transparente Rahmenbedingen zu schaffen, um den Kindern, Familien und PädagogInnen einen möglichst reibungslosen Ablauf im Kindergartenalltag zu ermöglichen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, nach Wiener Vorbild eine kostenfreie Corona-Hotline für alle Fragen von Eltern, PädagogInnen und Trägern rund um die Kinderbetreuung einzurichten.

Schulungen für Covid-Management-Beauftragte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP. FPÖ)

Seitens der Landesregierung werden Covid-Management-Beauftragte für jede Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung empfohlen.

Als Vorbereitung dazu werden derzeit Schulungen von privaten Anbietern angeboten, die jedoch nicht kostenfrei sind. Es wäre wunschenswert, dass Corona-Schulungen von Landesseite für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen organisiert und abgehalten werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Schulungen für Covid-Management-Beauftragte in Kinderbetreuungseinrichtungen zu organisieren.

Kostenlose Coronatests für Beschäftigte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Wenn in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Corona-Verdachtsfälle auftreten, sind rasche Testungen unbedingt erforderlich, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können und die Betroffenen nicht zu lange im Ungewissen zu lassen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Corona-Tests für Kinderbetreuungspersonal bei Bedarf rasch, kostenlos und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.

Zukunftsperspektiven für die Industrieregion Obersteiermark

Aktuelle Stunde - aufgrund des Vorrangs der FPÖ in der GO des Landtags nicht zugelassen

Die prekäre Arbeitsplatzsituation und die damit verbundene Abwanderung in der Region Murtal haben sich durch die drohende Schließung der Produktion von Elektromotoren bei ATB Spielberg dramatisch verschärft. Fast 400 Arbeitsplätze sind in Gefahr.

Seit den 1970er Jahren, mit der Schließung des Bergbaus und der weltweiten Stahlkrise, befindet sich die Region in einem Abwärtstrend. Zusagen, wie z.B. der Luftfahrtcluster bei der Beschaffung der Abfangjäger oder die Ansiedlung eines Motorenentwicklungszentrums bei der Revitalisierung des Ö-Rings haben sich nicht bewahrheitet oder realisieren lassen.

Die industriellen Kernelemente der Region sind die Holz und holzverarbeitende Industrie, die Stahlveredelung, Stahlverarbeitung, Maschinenbauindustrie, Zellstoff und Papierindustrie und bisher die Elektroindustrie rund um die ATB. Wird die Produktion der ATB geschlossen, so fällt das industrielle Standbein der Elektroindustrie weitgehend weg. Ersatzarbeitsplätze im Bezirk Murtal sind in diesem Ausmaß nicht vorhanden, denn die Arbeitslosigkeit liegt im Juli 2020 im Bezirk bereits bei rund neun Prozent.

Die Liste der Großunternehmen im Murtal, die in den letzten Jahren massiv Personal abgebaut haben, ist lang. Das verschärft die persönliche soziale Situation der Betroffenen und ihrer Familien, schwächt aber auch die Gemeinden in Regionen, die ohnehin von Abwanderung betroffen sind.

Eine Strategie des Landes, wie dieser Krise begegnet werden kann, ist derzeit nicht ersichtlich. Es geht darum, wesentliche Infrastruktur in der Region zu behalten oder neu zu implementieren. Nicht nur das Arbeitsangebot ist zu verbessern, auch Bildungs- sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen können Hoffnungsträger für die Region sein.

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 71 Abs 1 GeoLT die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Betreff.

Finanzierung des Gesundheitssystems aus einem "Topf"

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Covid-19 stellt die Gesundheitssysteme weltweit auf die Probe und fordert die Länder, Gebietskörperschaften und Organisationen finanziell. Das österreichische Gesundheitssystem hat die Krise bisher gut meistern können – nicht zuletzt deshalb, weil die allenthalben geforderten Einsparungen in der stationären Versorgung (noch) nicht vollständig umgesetzt wurden. „Die Erfahrungen in China und Italien haben gezeigt, wie wichtig es ist, eine ausreichende Kapazität an Akut- und Intensivbetten sicherzustellen", heißt es in einer OECD-Studie vom April 2020.

In der Corona-Krise gab die immer noch relativ gute Bettenkapazität der Spitäler in Österreich den Menschen Sicherheit. Bei vielen hat dies zu einem Umdenken und einer neuen Wertschätzung für unser öffentlich finanziertes Gesundheitssystem geführt. So ließ die Präsidentin des Rechnungshofes, Margit Kraker, verlauten: „Ganz Österreich wird seine Lehren aus der Corona-Krise ziehen müssen. Da ist der Rechnungshof keine Ausnahme. Der Staat wird definieren müssen, was ihm für die Versorgung der Bevölkerung besonders wichtig ist und was vorher nicht so gesehen wurde. Und auch wir als Rechnungshof werden die richtigen Schlüsse ziehen.“

Doch gerade in der Corona-Krise ist die Finanzierung des stationären Bereichs besonders unter Druck. Problematisch ist, dass es im österreichischen Gesundheitssystem unzählige unüberschaubare Finanzierungsströme gibt und aufgrund des bestehenden Finanzierungssystems immer wieder Doppelgleisigkeiten in der PatientInnenbehandlung vorkommen. Daher sollte endlich der Versuch unternommen werden, die Finanzierung im Gesundheitsbereich zu vereinheitlichen und die Finanzierung „aus einem Finanz-Topf" umzusetzen.

Eine langfristige Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer starken öffentlichen Gesundheitsversorgung wird angesichts der Corona-Krise nur durch eine nachhaltige finanzielle Absicherung und eine einheitliche Finanzierung des Gesundheitssystems gewährleistet werden können.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, damit diese die notwendigen Maßnahmen setzt und Rahmenbedingungen schafft, um die Finanzierung des gesamten - stationären und niedergelassenen - Gesundheitsbereichs aus einem Finanztopf zu ermöglichen.

Ermöglichung der Betreuung von an Diabetes erkrankten Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Die Landesregierung hat sich in ihrer Stellungnahme zum Antrag der KPÖ "Diabetes-Nannys für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen" erfreulich positiv zu diesem Anliegen geäußert: 

"Unter den angeführten Aspekten wäre daher eine Ausbildung zur „Diabetes Nanny“ grundsätzlich zu begrüßen und auch zu forcieren, da es tatsächlich für das Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen oft eine große psychische Belastung darstellt, Kinder in der Einrichtung zu betreuen, die regelmäßiger Verabreichung von Medikamenten bedürfen. Hier ist die Angst etwas falsch zu machen und womöglich Rechtsfolgen ausgesetzt zu sein, verständlich und auch nicht ganz unberechtigt. Viele wollen diese Verantwortung nicht übernehmen, was dazu führen kann, dass ein Kind, insbesondere ein Diabeteskind, nicht in die Einrichtung aufgenommen werden kann. Wenn es hier professionelle Unterstützung mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen zum Setzen definierter medizinischer Handlungen gäbe, würde das sicher sehr entlastend wahrgenommen."

Statt Personen, die mehrmals täglich in die Einrichtung kommen, hält die Landesregierung es aber für besser eine laufende Schulung, Unterstützung und Betreuung des bestehenden Personals in den Einrichtungen durch eine regional zuständige Ansprechperson, die regelmäßig in die Einrichtungen kommt, durchzuführen. 

Ob die nötige Finanzierung nun vom Bildungs- und/oder Gesundheitsbereich übernommen wird hat die für beide Bereiche zuständige Landesrätin innerhalb ihrer Ressorts ohnehin selbst zu entscheiden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen (Diabetes-Nannys und/oder laufende Schulung und Unterstützung des Betreuungspersonal durch regional zuständige Fachkräfte) zu setzen, um die Betreuung von an Diabetes erkrankten Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen und die nötige Finanzierung sicherzustellen. 

Anhebung der Ausgleichstaxe

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, NEOS)

Alle DienstgeberInnen im Bundesgebiet müssen grundsätzlich aufgrund der in § 1 Abs. 1 im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) normierten Einstellungspflicht mindestens einen Menschen mit Behinderung auf je 25 DienstnehmerInnen einstellen. Betriebe, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden mit einer Ausgleichstaxe belastet, die laut BEeinstG ab 1. Jänner 2011 mit monatlich 226 Euro für jede Person, die einzustellen wäre, festgesetzt wurde. Die Ausgleichstaxe erhöht sich für DienstgeberInnen, die 100 oder mehr bzw. 400 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen. Durch den gesetzlich festgelegten jährlichen Anpassungsfaktor sowie die Staffelung der Ausgleichstaxe je nach Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen ergab sich im Jahr 2020 ein Betrag zwischen 267 und 398 Euro pro offener Pflichtstelle und Monat. Dieser vergleichsweise geringe Betrag bietet einen starken Anreiz für DienstgeberInnen, sich der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Integration von Menschen mit Behinderung durch eine kleine Pönale zu entziehen.

Selbiges bestätigt auch der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 2018/2019, wo zu lesen ist, dass „der Anteil jener Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiter/innen, die in Erfüllung der grundsätzlichen Verpflichtungen des BEinStG mindestens eine/n begünstigt behinderten Dienstnehmer/in beschäftigen 2018 österreichweit auf einen langjährigen Tiefststand von 21% gesunken [ist]. Da seit 2018 dazu keine bundesländerbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, die Steiermark 2017 mit 25% eine, dem nationalen Trend entsprechende ebenfalls seit Jahren sehr geringe Erfüllungsquote aufwies, ist diese Entwicklung auch hier als gegeben anzunehmen.“

Nur ein Viertel der einstellungspflichtigen Unternehmen kommt – österreichweit, aber auch in der Steiermark – der Beschäftigungspflicht laut BEinstG nach. Drei Viertel der Unternehmen bevorzugen jedoch die Bezahlung der Ausgleichstaxe. Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die erneut steigende Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung. Angesichts der Corona-Krise wird im Bericht auch darauf hingewiesen, dass krisenhafte Phasen in der Wirtschaft zu überproportional negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage von behinderten Personen führen.

Dementsprechend empfiehlt die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung auch, „die wiederholt geforderte Erhöhung der so genannten Ausgleichstaxe, mit deren Entrichtung sich die Unternehmen von der Einstellungspflicht freikaufen können, auf die Höhe eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes gegenüber dem Bundesgesetzgeber uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.“

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, die Ausgleichstaxe gem. § 9 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz auf ein wesentlich höheres Niveau anzuheben, um die Durchsetzung der Anstellungspflicht zu fördern.

Regionale Beratungszentren für Menschen mit Behinderung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

In Ihrem Tätigkeitsbericht 2018/2019 gibt die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung an, dass bei einer steigenden Anzahl an Kontakten im Berichtszeitraum persönliche Gespräche ressourcenbedingt nur zu einem weit geringeren Ausmaß möglich waren, als Telefongespräche oder E-Mail-Kontakte. Das Ziel sei aber, so die Anwaltschaft, möglichst viele persönliche Gespräche anbieten zu können. Dieses Ziel habe man dementsprechend nur eingeschränkt erreichen können. Die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch anbieten zu können, sei jedoch „von essenzieller Bedeutung, um kompetente Unterstützung auf vertrauensvoller Basis anbieten zu können“.

Um eine wesentlich höhere Frequenz an persönlichen Kontakten zu erreichen, hofft die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung darauf, dass die geplante Etablierung von Regionalen Beratungszentren für Menschen mit Behinderung unter Beteiligung der Anwaltschaft hier einen entscheidenden Fortschritt bedeuten wird.

Die Regionalen Beratungszentren hätten nach intensiven Vorbereitungsarbeiten der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung bis Ende 2019 in den Regionen Liezen, Obersteiermark-West, Obersteiermark-Ost, Südweststeiermark, Oststeiermark, Südoststeiermark und dem Steirischen Zentralraum eingerichtet werden sollen. Aufgrund der fehlenden Ausschreibung des für den Betrieb nötigen Personals kommt es jedoch zu einer Verzögerung bei der Inbetriebnahme.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestmöglich über den Fortschritt bei der Etablierung der Regionalen Beratungszentren für Menschen mit Behinderung in den genannten Regionen Bericht zu erstatten.

Maßnahmen gegen Strom- und Heizungsabschaltungen in der Steiermark im Winter 2020/21

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Energiearmut ist eine vielfältige Problemlage, bei der betroffene Haushalte vor allem durch niedrige Einkommen, keinen bzw. einen schlechten Zugang zu Energieversorgung, durch thermisch ungenügend sanierte Wohnhäuser sowie ineffiziente Heizungssysteme belastet sind.

Der vorliegende Rechnungshofbericht stellt nun fest, dass die derzeit bestehenden Maßnahmen gegen, gegen Energiearmut zu wenig treffsicher und zielgenau sind. Der Großteil der Maßnahmen sei bisher der Gesamtheit der Kundinnen und Kunden zugute gekommen, ohne spezielle Anknüpfung an Bedürftigkeit oder Energiearmut.

Und auch konkrete Maßnahmen, wie die Ökostrombefreiung waren wenig treffsicher. So hatten nur Personen, die eine GIS-Befreiung erhalten konnten, auch Anspruch auf Ökostrombefreiung. Gruppen mit einem – nach vielen Studien – vergleichsweise hohen (Energie–) Armutsrisiko, etwa alleinerziehende Personen oder kinderreiche Haushalte, kamen aufgrund der Kriterien nicht für eine Ökostrombefreiung in Betracht.

Schon die letzten Jahre haben gezeigt, dass mit Anfang des Herbstes die Anzahl jener steigt, die mit Zahlungsschwierigkeiten und damit Energieabschaltungen konfrontiert sind. Dieses Jahr dürfte sich die Situation weiter verschärfen, da aufgrund von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit durch die Corona-Krise die finanzielle Lage bei vielen angespannt ist. Bisher konnte die Bezahlung der Energierechnungen durch eine freiwillige Branchenvereinbarung der Energiewirtschaft aufgeschoben werden. Mit dem Auslaufen dieser Vereinbarung Ende Juni und den nun wieder gültigen gesetzlichen Mahnfristen ist zu rechnen, dass sich die Situation im Herbst zuspitzen wird und Abschaltungen drohen.

Es bedarf daher weiterer Hilfen, um diesen Haushalten nachhaltig zu helfen. Die AK schlägt einen Energie-und Klimahilfsfonds vor, der kurzfristig betroffenen Haushalten dabei hilft, ihre Energierechnungen bezahlen zu können und langfristig eine leistbare und sichere Energieversorgung ermöglicht und fordert, dass auch in Zukunft einkommensschwache Haushalte von den Ökostromförderkosten befreit werden.

Ganz konkret müssen aber jetzt Maßnahmen getroffen werden, um im Herbst und Winter 2020/21 Strom- und Heizungsabschaltungen in der Steiermark zu verhindern.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den steirischen Energieanbietern rasche und konkrete Maßnahmen gegen Strom- und Heizungsabschaltungen im kommenden Herbst und Winter 2020/21 zu setzen.

Öffentlicher Verkehr: automatische Teuerung aussetzen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Die Leistbarkeit des Öffentlichen Verkehrs ist für viele Menschen eine entscheidende Voraussetzung für einen längerfristigen Umstieg, was auch im Sinne der Klimaschutzmaßnahmen anzustreben ist. Fakt ist allerdings, dass die Preispolitik in der Steiermark seit Jahren einen diesen Zielen entgegenstehenden Kurs eingeschlagen hat. Die Bevölkerung ist mit einer jährlichen automatischen Teuerung der Fahrscheine weit über der Inflation konfrontiert. Im Regierungsprogramm, das seitens der Landesregierung im Dezember 2019 vorgestellt wurde, wird unter dem Titel „Beste Verbindungen für Menschen und Umwelt sichern“ der Öffentliche Verkehr in der Steiermark thematisiert. Dabei wird die zentrale Rolle des ÖV für die steirische Bevölkerung aber auch als Klimaschutzinstrument hervorgehoben. Unter anderem ist zu lesen, dass „die Mobilität der Zukunft“ leistbar sein muss

Bei den letzten Verhandlungen über eine Reform der jährlichen Preisgestaltung der Fahrscheine für den Öffentlichen Verkehr im Verkehrsverbund Steiermark wurde es allerdings erneut verabsäumt, seitens des Landes eine Beendigung der Teuerungsautomatik zu fordern. Anstatt die Anpassungsklausel, die es den Verkehrsunternehmen erlaubt, einmal pro Jahr eine Preiserhöhung weit über der Inflation vorzunehmen, abzuschaffen, wurde diese auf den Faktor 1,5 der Verbraucherpreisindex-Entwicklung festgelegt. Das Erhöhungsausmaß wurde in dieser Form für die Jahre 2019 bis 2021 fixiert. Somit steigen die ÖV-Preise 50 Prozent jedes Jahr stärker an als der Verbraucherpreisindex.

Das Preisniveau für den Öffentlichen Verkehr lag im Jahr 2019 in Österreich fast 13 Prozent über dem EU-Schnitt. Mobilität darf aber keine Frage der Brieftasche sein! Vor allem im Hinblick auf die Reallohnentwicklung in unserem Bundesland in Relation zu den jährlich steigenden Fahrscheinpreisen besteht jedoch die Gefahr, dass die steirische Bevölkerung im Anlassfall nicht auf den Öffentlichen Verkehr umsteigen kann oder kein ausreichender Anreiz gegeben ist. Dass die Gestaltung der Preispolitik direkte Auswirkungen auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs hat, zeigt das Erfolgsmodell der verbilligten Jahreskarte in Graz 2015.

Ein Veto des Landes könnte die automatische Teuerung in der aktuellen Form aussetzen. Damit wäre nicht nur ein erster Schritt dahingehend getan, die Frage von Mobilität von der Leistbarkeit zu entkoppeln. Auch im Hinblick auf die Relevanz des Öffentlichen Verkehrs bei der Eindämmung des weit klimaschädlicheren Individualverkehrs könnte das Land Steiermark ein Zeichen setzen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landeshauptmann-Stellvertreter wird aufgefordert, die von ihm in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Vertreter anzuweisen, sich zukünftig in diesem Gremium gegen die Anhebung der Fahrpreise um das bis zu 1,5-fache des Verbraucherpreisindexes auszusprechen.

Veröffentlicht: 23. September 2020

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