Landtagssitzung 23. März 2021

Drohende Auflassung der S-Bahn-Haltestelle Hönigsberg

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

An der S-Bahn-Strecke S9 zwischen Mürzzuschlag und Langenwang befindet sich seit den 1930er Jahren die Haltestelle Hönigsberg. Diese S-Bahn-Linie verbindet tagsüber im Stundentakt Mürzzuschlag über Kapfenberg und Bruck/Mur mit Graz. 

Viele PendlerInnen aber auch StudentInnen und SchülerInnen nutzen diese Verbindung, um nach Krieglach, Kapfenberg und nach Graz zu fahren. 

Mit der S-Bahn erreicht man von Hönigsberg in 30 Minuten Kapfenberg. Mit dem Regionalbus dauert dieselbe Strecke - mit Umstieg in Kindberg - 1 Stunde und 22 min. In dieser Zeit hat man mit der S-Bahn schon Graz erreicht. 

Nicht von ungefähr heißt es daher in Presseaussendungen der Landesregierung: "Die S-Bahn ist die „Lokomotive" für das gesamte Spektrum der sanften Mobilität." 

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Welche Maßnahmen setzen Sie, um die S-Bahn-Haltestelle Hönigsberg zu erhalten?

Einführung eines autofreien Tages in Graz

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Zustimmung nur KPÖ, Grüne)

Graz hat als Feinstaub-Hauptstadt zweifelhaften Ruf erlangt. Aber auch andere Luftschadstoffe, vor allem Stickstoffdioxide, gefährden die Gesundheit der Grazerinnen und Grazer.

Ursache für diese Luftschadstoffe ist erwiesenermaßen zu einem guten Teil der Autoverkehr: durch Abgase, durch den Abrieb von Bremsen und Reifen, durch die Aufwirbelung entlang der Straßen.

Die Verringerung des Autoverkehrs in den Städten ist daher das Ziel aller Verkehrskonzepte in der Steiermark. ExpertInnen haben mannigfaltige Vorschläge zur Erreichung dieses Ziels und zur Verbesserung der Luftqualität eingebracht. Leider fehlt es häufig am politischen Willen zur Umsetzung. 

Nicht zuletzt ist zu beachten, dass die Europäische Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, weil in der Steiermark nicht genügend Maßnahmen gegen die Überschreitungen der Grenzwerte betreffend die Luftqualität gesetzt wurden.

Eine immer wieder geforderte Maßnahme zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs in Graz wäre die Vorschreibung eines autofreien Tags pro Woche im Winterhalbjahr. Verschiedene Varianten wurden bereits 2014 von ExpertInnen des Landes im Maßnahmenkatalog Luftreinhalteprogramm Steiermark vorgeschlagen. So könnte über die Kennzeichenziffern jeweils ein Wochentag als autofrei zugewiesen werden, oder auch ein Wochentag mittels Aufkleber am Auto individuell wählbar sein.

Der Rechnungshof kritisierte im vorliegenden Bericht deutlich, dass bis dato keine Umsetzung von "Fahrbeschränkungen im motorisierten Individualverkehr" erfolgt sein, obwohl diese Maßnahme das größte Wirkungspotenzial aller Maßnahmen des Luftreinhalteprogrammes aufweist.

So sei eine Studie des Umweltbundesamtes und der TU Graz zum Ergebnis gekommen, dass die Einführung eines autofreien Tages eine Reduktion des Pkw-Verkehrs um 13 Prozent erzielen würde.

Zudem hätte diese Maßnahme gegenüber anderen Alternativen (v.a. Citymaut) die Vorteile, sozial ausgewogen, gerecht und zudem auch noch rasch und einfach umsetzbar zu sein. Die Anordnung eines autofreien Tages kann nämlich einfach aufgrund des IG-L durch Verordnung des Landeshauptmannes erfolgen. 

 

Es wird daher der

 

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen (Verordnung) zu schaffen, damit in Graz in Zeiten erhöhter Belastung mit Luftschadstoffen ein autofreier Tag pro Auto und Woche angeordnet werden kann.

Vorhandene Entlüftungsanlage des Plabutschtunnel zur Reduzierung der Luftschadstoffkonzentration in Graz einschalten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Zustimmung nur KPÖ, Grüne)

Der Rechnungshof empfiehlt im vorliegenden Bericht dringend, auf die Umsetzung aller im Lufreinhalteprogramm vorgesehenen Maßnahmen hinzuarbeiten.

Das Luftreinhalteprogramm 2019 enthält folgende Maßnahme M9:

"Optimierung der Entlüftung des Plabutschtunnels - Im aktuellen Betrieb werden die beiden Tunnelröhren des Plabutschtunnels über die Portale be- und entlüftet. Dadurch werden in diesen Bereichen hohe NO2 und PM10 Immissionen verursacht. Durch eine zentrale Entlüftung der beiden Tunnelröhren über die bestehenden Abluftschächte sowie Reinigung der Tunnelabluft könnte eine deutliche Emissionsreduktion erzielt werden."

Als erster Schritt wird die Durchführung einer Machbarkeitsstudie angeführt, die Ende des Jahres 2020 abgeschlossen werden sollte.

Dass die zentrale Entlüftung der Tunnelröhren wirksam sein muss, wird klar, wenn man sich vor Augen führt, mit welchem wissenschaftlichen und finanziellen Aufwand die Planung und Konstruktion des Plabutschtunnels betrieben wurde. Diese wissenschaftlichen Vorarbeiten haben schließlich zur aufwändigen Konstruktion und zum Einbau der Entlüftungsanlagen geführt, gerade um die belastete Grazer Luft zu entlasten. Und diese Entlüftungsanlagen werden von der ASFINAG seit Freigabe der zweiten Röhre nicht mehr eingeschaltet, um Stromkosten zu sparen. Seitdem tritt die extrem schadstoffbelastete Luft an den Tunnelportalen aus, wie auch durch entsprechende Messungen nachgewiesen werden konnte.

Im Jahre 1976 wurde die Plabutschtunneltrasse verordnet. Wesentliches Argument für diese teure Tunnelvariante war das 4.000 Seiten umfassende Umweltschutzgutachten renommierter Experten, welches die Schadstoffemissionen, Lärmimmissionen, Immissionskonzentration im Grazer Becken, die Meteorologie, die Umwelthygiene und eine Kosten-Nutzen-Analyse der vorliegenden Varianten umfasste.

Der steirische Landeshygieniker Prof. Möse war beauftragt worden, eine Zusammenfassung aus umwelthygienischer Sicht durchzuführen und Grenzwerte der Umweltbelastung aufzuzeigen.

Die Variante Plabutschtunnel wurde gewählt, weil durch den Tunnel der verkehrsbehindernde Durchzugsverkehr schadlos (!) für die Stadt abgeleitet werden kann. Durch die geplanten Lüftungsanlagen war nämlich sichergestellt, dass die Abluft des Tunnelbereiches nicht ins Grazer Stadtgebiet ziehen kann: Um die Abluft jeweils über die in etwa 450 m Seehöhe liegende erste Inversionsschicht von Graz zu führen, ist beim Südschacht ein etwa 210 Meter langer, in den Hang gebetteter, 35° geneigter Abluftkanal gebaut worden. Die markantesten Schachtkopfbauten sind die 25 Meter über das umgebende Gelände ragenden runden Ablufttürme mit 6,7 m Durchmesser. Unmittelbar davor sind im Abluftkanal die Schalldämpfer situiert, um Lärmemissionen zu verhindern. In der Oströhre wurden 5 Lüftungsabschnitte mit je einem Zulüfter und einem Ablüfter errichtet, die eine Leistung von je 340 kW und einem Volumenstrom von 193 m³/sec hatten.

Bei der Konstruktion und beim Bau der Lüftungsanlagen wurden demgemäß keine Kosten und Mühen gescheut. Ziel war, die Lüftung so zu gestalten und zu dimensionieren, um auch bei schlechten Witterungsverhältnissen die Schadstoffausbreitung gezielt steuern zu können und die Schadstoffe aus dem Tunnel in höhere Luftschichten zu blasen, wo sie soweit verdünnt werden, dass "weder in der näheren noch weiteren Umgebung der Ablufttürme schädliche Abgaskonzentrationen zu erwarten sind. … Damit ist eine Verminderung der Schadstoffemissionen für das Grazer Becken gegeben“. (Quelle: Der Plabutschtunnel – Entlastung einer Stadt, Hg, Amt der Stmk. Landesregierung, Landesbaudirektion, Juni 1987)

Die 9.919 Meter lange Oströhre wurde nach sieben Jahren Bauzeit am 27. Juni 1987 eröffnet. Die Lüftung wurde bis zur Fertigstellung der Weströhre wie geplant als Vollquerlüftung über die Lüftungsanlagen betrieben.

Die Oströhre erreichte im Laufe der Zeit mit über 23.000 Kfz pro Tag ihre Kapazitätsgrenze. Bei der Errichtung der zweiten Tunnelröhre, der West-Röhre, wurden wiederum aufwändige Lüftungsanlagen eingebaut. In den Projektunterlagen wird dazu ausgeführt, dass „damit gewährleistet ist, dass keine Schadstoffe austreten und die Stadt Graz durch keine Abluft der Fahrzeuge aus dem Plabutsch belastet wird. Die Schadstoffe werden über den Schacht so ausgeblasen, dass sie über der Inversionsschicht von Graz verteilt werden. Ebenfalls berücksichtigt die Lüftersteuerung, dass bei wenig Verkehr automatisch der Auftrieb für die Tunnellüftung energiesparend genutzt wird.“ (Quelle: Plabutschtunnel – Europas längster 2-röhriger Straßentunnel mit Vollquerlüftung, Hg, Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 18A, Jänner 2004).

Der Plabutschtunnel besitzt daher pro Röhre sechs Lüftungsabschnitte, wobei fünf davon mit der oben genannten Vollquerlüftung ausgeführt sind. Nur ein Abschnitt mit 400 m Länge ist als Längslüftung vorgesehen. Die 10 Zugluftmaschinen mit einer Förderleistung von je 194 m³/sec haben eine Maximalleistung von je 340 KW. Das Abluftsystem wurde beim Bau der Weströhre zur Gänze neu konzipiert. Auch wurden 10 neue Spezialabluftmaschinen angeschafft, die eine höhere Abluftförderleistung besitzen. Diese haben eine Leistung von etwa je 450 KW.

All diese Maßnahmen waren sehr kostspielig und technisch aufwändig. Sie wurden vor allem auch damit begründet, dass die Grazer Luft vor Belastung durch die tausenden Transitfahrten geschützt werden sollte. Denn gerade im Portalbereich von rein längsgelüfteten Tunnel – wie derzeit dem Plabutschtunnel - besteht aufgrund des Kolbeneffektes im urbanen Gebiet die Gefahr von Grenzwertüberschreitungen bei NO2 (Stickoxid), CO (Kohlenmonoxid) und Feinstaub (Quelle: Mathias Henn, Emissionsfaktoren für Straßentunnel – Ermittlung und Validierung, TU Graz 2011).

Die nicht unerheblichen Kosten für den Bau der zweiten Röhre finanzierte die ASFINAG laut eigener Aussage über ihre Einnahmen aus Maut, Vignette und Lkw-Road-Pricing. Insgesamt 34 Mio. Euro wurden allein für Sicherheitstechnik und Lüftung ausgegeben.

Mitte 2003 wurde die Weströhre fertiggestellt. Nach Erneuerung des alten Tunnels waren beide Röhren ab November 2004 befahrbar. Ab diesem Zeitpunkt befand die ASFINAG, dass es nun möglich sei, die Vollquer-Lüftung der Tunnelröhren abzuschalten, da wegen der Fahrzeugbewegung in jeweils nur mehr eine Richtung die Tunnelröhren ausreichend entlüftet werden, um die Grenzwerte im Tunnel selbst einzuhalten (Selbstentlüftungs- oder Kolbeneffekt bzw. Längslüftung).

Grund für die Abschaltung der Lüftungsanlage: Die Stromkosten! Diese betragen derzeit 50.000 Euro monatlich, die die ASFINAG tragen muss. Die ASFINAG wies übrigens im Konzernabschluss 2019 einen Jahresüberschuss (nach Steuern) von 864 Millionen Euro aus.

Nach Abschaltung der Lüftungsanlagen im Jahr 2004 wurden auch insgesamt sechs Windgeneratoren in den beiden Galeriereihen beim Südportal des Plabutschtunnels montiert. Durch den Kamineffekt, den die seitdem praktizierte Längslüftung mit sich bringt, können diese Generatoren betrieben werden. So gelingt es der ASFINAG mit der Abschaltung der Vollquerlüftung einerseits Strom zu sparen und außerdem mit dem so entstehenden Luftstrom aus den Portalen sogar noch zusätzlich eigenen Strom zu produzieren. All dies auf Kosten der Gesundheit der Grazerinnen und Grazer.

Die Einstellung der Vollquerlüftung bringt es nämlich mit sich, dass die Abgase des gesamten Tunnelverkehrs (bis zu 50.000 Kfz pro Tag, zur Hauptreisezeit noch deutlich mehr!) vollständig und direkt bei den beiden Portalen ungefiltert ausströmen und die Umgebung und die dort lebenden Menschen belasten.

Graz ist die einzige Landeshauptstadt, in der laut Luftgütebericht des Umweltbundesamts 2017 sowohl der Stickoxid- als auch der Feinstaub-Grenzwert überschritten wurden. Bei der Messstelle Graz Don Bosco im Süden von Graz gab es im Jahr 2017 54 Überschreitungen! Dort wurde auch der österreichweit vierthöchste Wert von Stickoxid-Belastung gemessen.

Auch eine Studie des Amtes der Stmk. Landesregierung, FA 17C, aus dem Jahr 2011 („Einfluss der Entlüftung des Plabuschtunnels auf die Stickstoffdioxid Belastung im Westen von Graz“) zeigte eine stark erhöhte NO2-Belastung im Bereich des Nord- und Südportals des Plabutschtunnels. Festgestellt wurde, dass bei den AnrainerInnen des Südportals die Belastungen über dem Grenzwert des IG-L und auch über dem höheren Grenzwert nach der Luftreinhalterichtlinie der EU (2008/50/EG) von 40 mcg/m³ liegen.

Während der Messungen am Südportal des Tunnels wurde der Stickoxid-Halbstunden-Grenzwert dreimal überschritten, während er an den anderen Messstationen in Graz zum gleichen Zeitpunkt eingehalten wurde. Auch alle anderen Stickoxid-Grenzwerte wurden am Südportal deutlich überschritten – obwohl die Messungen im sonst wenig belasteten Sommerhalbjahr stattfanden.

Auch beim Nordportal wurden Grenzwertüberschreitungen sowohl nach dem IG-L als auch nach der EU-Luftreinhalterichtlinie erkannt.

Laut der Studie der FA 17C ist die natürliche Belastung bei Stickstoffoxiden sehr gering (ca. 5 mcg/m³). Tatsache ist, dass 50 bis 75 % der Stickoxid-Emissionen in Städten durch den Kfz-Verkehr verursacht werden. Der Jahresmittel-Grenzwert von 40 mcg/m³ wird am Südportal und im gesamten Grazer Bezirk Puntigam weit überschritten (70 mcg/m³). Diese Überschreitungen waren laut Studie eindeutig auf die Emissionen der Abluft des Plabutschtunnels zurückzuführen.

Im Zuge der Studie hätten auch Vergleichsmessungen bei Vollbetrieb der Lüftung stattfinden sollen. Diese wurde allerdings nicht realisiert, da die Lüftung von der ASFINAG aufgrund der Stromkosten nicht einmal für die Testdauer eingeschaltet wurde. Bestätigt wird in der Studie allerdings, dass durch den Betrieb der Abluftventilatoren die gesamte Abluft über die Lüftungstürme abgeleitet und dadurch die extremen Grenzwertüberschreitung durch die Abluft aus dem Tunnel ausgeschlossen werden könnte! Bei eingeschalteter Lüftung würde daher die Belastung der AnrainerInnen markant zurückgehen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, beim zuständigen Bundesministerium darauf zu drängen, dass die ASFINAG, als dringend erforderliche Maßnahme zur Senkung der hohen Schadstoffkonzentration in der Grazer Luft, die bestehende Entlüftungsanlage des Plabutschtunnels wieder in Betrieb nimmt.

Luftgütemessung entsprechend der aktuellen EuGH-Rechtsprechung umsetzen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ, FPÖ)

Im vorliegenden Bericht zur Luftverschmutzung durch Verkehr empfiehlt der Rechnungshof unter anderem dringend, die ehestmögliche Umsetzung der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs im Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L), wonach Einzelpersonen das Recht haben, die Auswahlkriterien für den Standort einer Messstelle vor nationalen Gerichten prüfen zu lassen.

Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich, unter Verweis auf die strengen EU-Richtlinien bezüglich der Luftgütemessungen im Jahr 2019 ein klares Urteil (Rechtssache C-723/17, 26.6.2019) gefällt: Schadstoff-Messstationen müssen so aufgestellt werden, dass ihnen keine Schadstoff-Überschreitungen entgehen. BürgerInnen haben nun zudem das Recht, die Standortwahl von Messstationen vor Gericht prüfen zu lassen.

Außerdem hat der EuGH erklärt, dass zu Beurteilung, ob Grenzwerte überschritten werden, ausdrücklich keine Mittelwerte verschiedener Messstellen gebildet werden dürfen. Vielmehr genügt die Überschreitung der Grenzwerte an bereits einer Messstation, um Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auszulösen. Denn dort, wo Grenzwerte überschritten werden, seien konkret Gesundheitsschäden zu befürchten.

Zu erfassen seien daher „Daten innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten“. Die nationalen Behörden müssen die Messstationen so aufstellen, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert wird, erklärten die Richter weiter. Das bedeutet, dass auch an „Hotspots“ gemessen werden muss. Die Auswahl der Standorte muss sich zudem auf wissenschaftlich fundierte Daten stützen und die Auswahlkriterien müssen dokumentiert werden.

In Graz ist die tatsächliche Belastung an vielen Orten schwer festzustellen, da sich die bereits vorhandenen Luftgütemessgeräte oft an nicht aussagekräftigen Stellen befinden. 

Laut EuGH sind auch die nationalen Gerichte sowie die nationalen Behörden befugt, „alle erforderlichen Maßnahmen“ zur exakten Erhebung der wichtigen Messwerte zu ergreifen. Daher muss für Graz nach einer aktuellen Erhebung der Emissions-Hot-Spots geprüft werden, an welchen örtlichen Gegebenheiten die Installation von neuen Luftgütemessgeräten zur Erhebung der erforderlichen repräsentativen Messwerte notwendig ist und realisiert werden kann.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Messung und Sicherung der Luftgüte  entsprechend der Rechtsprechung des EuGH umzusetzen, insbesondere gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Stadt Graz zu erheben, welche Gebiete potenziell am stärksten von Luftschadstoffen belastet sind, und an diesen Standorten zusätzliche Luftgütemessstationen aufzustellen.

Veröffentlicht: 24. März 2021

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