Landtagssitzung 19. Jänner 2021

Personelle Aushungerung des Klinikums Bad Aussee?

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) (LR Juliane Bogner-Strauß, ÖVP)

In den letzten Monaten wurden dem Vernehmen nach immer häufiger PatientInnen von der Chirurgie des LKH Bad Aussee nach Rottenmann oder Bad Ischl weiterverwiesen, weil sie aus Personalmangel nicht vor Ort behandelt werden konnten.

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Ist es zutreffend, dass in den letzten Monaten die Bewerbung von zwei Fachärzten für Chirurgie sowie die Zuteilung von TurnusärztInnen am Standort des LKH Bad Aussee abgelehnt wurde?

 

Steirische Pflegeheime als Corona-Hotspots

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) an Landesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)

Die Zahl der Corona-Toten in der Steiermark ist leider exorbitant hoch. Bis Mitte Dezember sind in der Steiermark 517 BewohnerInnen von Pflegeheimen in Zusammenhang mit  Covid-19 verstorben. In den Pflegeheimen liegt die Sterberate aufgrund von Covid-19 pro 100.000 EinwohnerInnen bei über 4.000!  Daher liegt die Steiermark trauriger Weise mit 116 Todesfällen pro 100.000 EinwohnerInnen österreichweit mit deutlichem Abstand an der Spitze. In anderen Bundesländern, wie Burgenland (61), Wien (63), Vorarlberg (58) und Niederösterreich (57) ist die Covid-Sterblichkeit nur halb so hoch.

Die hohe Infektionsrate in den Heimen kann nicht durch BesucherInnen, die ja großteils ferngehalten wurden, verursacht sein. Vielmehr ist die tragische Entwicklung der speziellen Situation der Steiermark in Bezug auf die Pflegeheime zurückzuführen:  In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Pflegeheime wie in der Steiermark. Und in keinem anderen Land gibt es so viele gewinnorientierte Pflegeeinrichtungen, wie in der Steiermark.

Laut der Pflegeombudsfrau Michaela Wlattnig (Kleine Zeitung, 11.1.2021) wurden in Heimen wiederkehrende Probleme mit mangelnder Hygiene, fehlenden Schutzausrüstungen und dem Nichttragen von Schutzausrüstungen beanstandet. Diesen Mängeln könnte vor allem durch engagierte Kontrolle seitens des Landes beigekommen werden. Doch diese Kontrolle  – auch das hat die KPÖ wiederholt kritisiert – ist mehr als dürftig. Die Anstellung weiterer Amtspflegefachkräfte wurde von der Landesregierung aufgrund der Kosten von 65.000 Euro pro Dienstposten und Jahr abgelehnt (Stellungnahme, EZ 2676/5, 26.2.2019).

Überprüfungen in der Nacht oder am Wochenende werden von der Landesregierung ohnehin rundweg als unzumutbar abgelehnt (Anfragebeantwortung, 12.7.2017, EZ 1655/2).

Die Mängel in den Heimen sind aber auch dem eklatanten Personalmangel geschuldet. Der in der Steiermark vorgeschriebene Mindest-Personalschlüssel ist im Vergleich zu anderen Bundesländern, zB Wien, gerade in den pflegeintensiven hohen Pflegestufen zu niedrig angesetzt und erlaubt zudem noch zeitweise Unterschreitungen. Angesichts der Corona-Pandemie wurde Untergrenzen noch weiter abgesenkt. Die MitarbeiterInnen arbeiten damit ständig weit über die zumutbaren Belastungsgrenzen hinaus. Wie die Situation in der Nacht oder am Wochenende aussieht, bleibt mangels Kontrollen ungeklärt.

Dass unter solchen Bedingungen die Pflege häufig nicht qualitätsvoll geleistet werden kann, ist eine Zumutung für die BewohnerInnen und die Pflegekräfte und bedeutet eine Gesundheitsgefährdung für beide Gruppen.

Nun ist das traurige Ergebnis, dass, obwohl in der Steiermark nur ein Bruchteil der älteren Bevölkerung in den Plfegeheimen wohnen, knapp mehr als die Hälfte der Corona-Toten in der Steiermark ihren Hauptwohnsitz in einem Pflegeheim hatten.

Dem nun vorliegenden Entwurf für die Änderung der Personalausstattungsverordnung ist leider ganz und gar keine Trendwende zu entnehmen. Obwohl das Begutachtungsverfahren schon mit 1. Jänner 2021 beendet wurde, sind die dazu eingegangenen Stellungnahmen bis dato (Stand 13.1.2021) nicht veröffentlicht.

     
       

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. Wird der vorliegende Entwurf für eine Änderung der Personalausstattungsverordnung 2017 in Bezug auf den Personalschlüssel noch verbessert?
  2. Werden die Kontrollen in den Pflegeheimen seitens des Landes erhöht?
  3. Wird es auch Pflegeheim-Kontrollen in der Nacht und am Wochenende geben?
  4. Wird das Land zusätzliche Sachverständige für die Kontrolle der Pflegeheime einsetzen?
  5. Wird das Land kostenlose Covid-Tests für BesucherInnen in Pflegeheimen zur Verfügung stellen?

Kostenlose Corona-Schnelltests für Pflegeheim-BesucherInnen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Die steirischen Pflegeheime sind Brennpunkte der Coronakrise mit besonders vielen Toten. Angesichts der Dauer der Pandemie kann es trotzdem nicht die Lösung sein, Verwandte und Freunde dauerhaft von den PflegeheimbewohnerInnen fern zu halten. Isolationsmaßnahmen, Besuchsbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen haben eine sehr starke negative Wirkung und sollten möglichst vermieden werden.

Um trotzdem für ausreichend Sicherheit bei den Besuchen zu sorgen, muss sichergestellt sein, dass alle Personen, die in die Einrichtung kommen, einen aktuellen negativen Schnelltest absolviert haben. Derzeit kostet eine Testung etwa 40 Euro. Ehegatten und Verwandte, die ihre Angehörigen mehrmals wöchentlich besuchen möchten, sind hier mit hohen Kosten konfrontiert. Daher ist zu fordern, dass die nötigen Tests kostenlos für Pflegeheim-BesucherInnen zur Verfügung gestellt werden.

Für Tests, die durch Fachpersonal durchgeführt werden müssen, werden die Einrichtungen wohl externe Hilfe brauchen. Eine Alternative könnte hier die neue Testvariante bieten, die auch in den Schulen angeboten wird. Diese neuen "Anterio-Nasal-Tests" erlauben einen einfachen Abstrich mit einem Tupfer im vorderen Nasenbereich. Den Verlautbarungen des Bildungsministeriums ist zu entnehmen, dass diese Tests recht simpel funktionieren und aufgrund der Abnahme im vorderen Nasenbereich auch nicht schmerzhaft sind: Nach der Abnahme wird der Tupfer in einem Faltkarton mit einer Flüssigkeit beträufelt, der Karton anschließend zugeklappt. Innerhalb weniger Minuten erscheint dann das Ergebnis auf der Vorderseite. Damit ist gewährleistet, dass auch Laien die Testungen korrekt ausführen können. Ein weiterer Vorteil dieser Tests sind die geringen Kosten. Das Ministerium bezahlt dafür 2,70 Euro pro Test.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass BesucherInnen von Pflegeheimen kostenlos Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt bekommen.

Pflegeschlüssel und Heim-Kontrolle verbessern

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Betagte Menschen, die in einem steirischen Pflegeheim leben, haben in Österreich das höchste Risiko an Corona zu versterben. In steirischen Pflegeheimen leben weniger als 18.000 betagte Menschen. Doch die Hälfte aller in der Steiermark an Corona Verstorbenen waren in Pflegeheimen zu beklagen.

Diese hohe Sterblichkeit in den steirischen Pflegeheimen ist vor allem der speziellen steirischen Situation geschuldet: Viel zu viele Pflegeheime, vor allem zu viele gewinnorientierte Heime, mit zu wenig Personal. Dass es dadurch zu chronischer Überlastung kommt ist klar und macht sich in der Pandemie besonders tragisch bemerkbar.

Sowohl die Volksanwaltschaft als auch die steirische PatientInnen- und Pflegeombudsfrau haben in der Vergangenheit die generell zu geringe Personalausstattung und die mangelnde Betreuungsqualität in den Pflegeheimen, vor allem auch in der Nacht wiederholt bemängelt. Die personellen Ressourcen seien so knapp, dass die Sicherheit der BewohnerInnen nicht durchgehend gewährleistet sei.

Die Volksanwaltschaft kritisierte die Ökonomisierung der sozialen Arbeit und die Sparzwänge in der öffentlichen Debatte und fordert, die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Überlastung der Pflegekräfte münde in vermehrte Krankenstände, Burnout und vorzeitige Berufsaustritte und senke die Betreuungsqualität.

Es muss daher dafür Sorge getragen werden, dass in den steirischen Pflegeheimen Personal in ausreichender Zahl beim Betreiber angestellt ist. Dazu ist es notwendig, die Personalausstattungsverordnung radikal umzugestalten: Derzeit suggeriert die bestehende Regelung, dass etwa bei einem Personalschlüssel von 1:2,2  für je 2,2 KlientInnen stets eine Pflegekraft anwesend sei. Tatsächlich aber sagt der Schlüssel nur aus, dass auf 2,2 KlientInnen ein Vollzeitäquivalent zu rechnen ist. Damit tatsächlich zu jeder Stunde am Tag zumindest eine Pflegekraft anwesend ist, benötigte man deutlich mehr Vollzeit-Dienstposten! Zudem müsste berücksichtigt werden, dass die Beziehung zwischen Personalbedarf und Bettenanzahl nicht linear ist und kleinere Heime (10 – 25 KlientInnen) daher in Relation zu größeren Einrichtungen mehr Dienstposten für das Pflegepersonal benötigen.

Die Volksanwaltschaft fordert, dass die Aufsichtsbehörden bei ihren Kontrollen nicht nur auf strukturelle Gegebenheiten und Prozesse fokussieren sollten, sondern im Sinne einer umfassenden Qualitätskontrolle auch negative Vorfälle (Sturzereignisse, Katheterinfektionen, Freiheitsbeschränkungen etc.), sowie die Zufriedenheit der BewohnerInnen, der Angehörigen und des Personals systematisch erfassen sollte. Eine hohe Personalfluktuation sollte die Aufsichtsbehörde jedenfalls als einen alarmierenden Hinweis auf Pflegemängel verstehen. Die Anzahl der fachlich kompetenten Amtssachverständigen, sollte deutlich erhöht werden, um ausreichende Kontrollen der Heime (auch in der Nacht und am Wochenende) zu ermöglichen.                  
 

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die Personalausstattung in den steirischen Pflegeheimen deutlich zu verbessern, den Pflegeschlüssel auf Wiener Niveau anzuheben und die derzeit möglichen Unterschreitungen des Schlüssels aufzuheben,
  2. den Ausbildungsstandard innerhalb der Zusammensetzung des Pflege- und Betreuungspersonals anzuheben,
  3. die nötige Anzahl und Qualifikation des Nachtdienstpersonals klar zu regeln,
  4. die Anzahl der Amtssachverständigen deutlich zu erhöhen und
  5. dafür Sorge zu tragen, dass alle Pflegeeinrichtungen in der Steiermark zumindest zweimal jährlich überprüft werden, wobei unangekündigte Kontrollen auch am Wochenende und in der Nacht stattzufinden haben, und jedenfalls nicht nur die Pflegedokumentation, sondern auch die Aufzeichnungen betreffend Einhaltung des Pflegeschlüssels, Dienstpläne und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften geprüft werden.

Gewinnstreben ist in der Pflege inakzeptabel

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Neos)

In keinem österreichischen Bundesland gibt es so viele stationäre Pflegeheime wie in der Steiermark und in keinem anderen Bundesland gibt es auch nur annähernd so viele private gewinnorientierte Pflegeheime wie in der Steiermark.

Zahlreiche Heimbetreiber haben zur Erzielung zusätzlicher Gewinne, ihre Immobilien nach der Baukosten-Refinanzierung durch das Land Steiermark, an ausländische Fonds oder Finanzgesellschaften weiterverkauft. Nach den lukrativen Verkäufen werden die Objekte dann zurückgemietet, während die Tagsätze weiterhin den Bau, die Ausstattung, die Instandhaltung und den laufenden Betrieb refinanzieren. Die gute Rendite für private Pflegeheime zieht nach wie vor Investoren an.

Damit Gewinne aus dem Betrieb von Pflegeheimen in den Bilanzen nicht wiedergefunden werden, haben etliche Betreiber verschachtelte Netzwerke aus Betreibergesellschaften, Besitzergesellschaften, diverse Holdings und Kommanditgesellschaften gegründet. Diese Gebilde stehen zueinander über wechselseitige Leistungsverträge und/oder Mietverträge in Rechtsbeziehungen, über die durch Tagsätze, Regresseinnahmen und Sozialhilfezuschüssen erzielte Gewinne verschoben und letztendlich verschleiert werden.

Profitstreben hat in einem sensiblen Bereich, wie es die Pflege betagter Menschen ist, nichts zu suchen. Hinkünftig sollen daher nur mehr gemeinnützige oder öffentliche Anbieter stationäre Pflegeleistungen erbringen dürfen, wie dies auch in der mobilen Pflege der Fall ist.
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger zu beschränken.

„Mobil vor Stationär“ in der Pflege endlich verwirklichen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Neos)

Betagte Menschen, die in einem steirischen Pflegeheim leben, haben in Österreich das höchste Risiko an Corona zu versterben. In steirischen Pflegeheimen leben nicht einmal 18.000 betagte Menschen. Doch die Hälfte aller in der Steiermark an Corona Verstorbenen waren in Pflegeheimen gemeldet.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen äußern den Wunsch, zu Hause bleiben zu können und dafür die nötige Unterstützung zu bekommen. Leider werden viele Menschen durch die faktischen Gegebenheiten regelrecht gezwungen, in ein Heim zu gehen. Grund sind die Kosten der mobilen Pflege und die verfehlte politische Weichenstellung. Auch die Aufrechterhaltung des Regresses für die mobile Pflege ist alles andere als förderlich.

Für die Zuzahlung zu stationären Einrichtungen wird das monatliche Nettoeinkommen multipliziert mit 12 herangezogen – also ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung gilt zudem § 13 SHG sodass 20 Prozent des Einkommens (bzw. des Richtsatzes gemäß § 13 Abs 3 SHG) und der Sonderzahlungen als Taschengeld verbleiben muss.

Für die Zuzahlung zur mobilen Pflege wird hingegen das gesamte Einkommen inclusive 13. und 14. Gehalt herangezogen und durch 12 dividiert.

Bei der Berechnung der stationären Pflegekosten sind zudem nicht nur die Aufwendungen für die Pflegeleistung, sondern auch die sogenannte „Hotelkomponente“ inkludiert. Für mobil gepflegte Menschen wird der Kostenteil für das Zuhause-Wohnen, der der Hotelkomponente entspricht, dagegen nicht berücksichtigt. Im Ergebnis muss in der mobilen Pflege das gesamte Einkommen bis zur Höhe des Mindestsicherungsrichtsatzes für die Pflegeleistung aufgewendet werden. Den mobil Gepflegten wird im Vergleich zur stationären Pflege der Teil der „Hotelkomponente“ entzogen.

Im Ergebnis führt die derzeitige Situation dazu, dass Menschen, die über eine mittlere Pension verfügen, und daher keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Wohnunterstützung, Heizkostenzuschuss, Rezeptgebührbefreiung, GIS-Befreiung, etc. haben, sich die mobile Pflege nicht leisten können. Daher sind sie gezwungen, das zu tun, was sich angeblich niemand wünscht: Sie müssen in die stationäre Pflege gehen. Dabei scheitert die Inanspruchnahme der mobilen Pflege schlussendlich an (für die öffentliche Hand) vergleichsweise geringen monatlichen Fehlbeträgen.

Um das Ziel „Mobil vor stationär“ erreichen zu können, muss die mobile Pflege für die Betroffenen leistbarer sein als die stationäre Pflege. Niemand soll gezwungen sein, in ein Pflegeheim zu gehen, nur, weil er sich die mobilen Pflegedienste nicht leisten kann. Das ist auch der Grundgedanke des neuen Kliententarifmodells der Stadt Graz. Auch Volksanwalt Dr. Günther Kräuter lobte das Grazer Pflegemodell als beispielhaft und nachahmungswürdig.

Mit dem Grazer Modell wird es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in der vertrauten Wohnumgebung zu bleiben. Den Betroffenen bleibt dann die Höhe der Mindestpension von 863 Euro erhalten – unabhängig vom Betreuungsausmaß, welches sie zuhause in Anspruch nehmen. Dafür sorgen automatische Ausgleichszahlungen der Stadt Graz, die im neuen KlientInnentarifmodell für die mobile Pflege- und Betreuung und die Hauskrankenpflege vorgesehen sind. Dieses erfolgreiche Modell sollte auf die gesamte Steiermark ausgedehnt werden!

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, getreu dem Leitsatz „Mobil vor Stationär“ die mobile Pflege leistbarer zu machen und daher

  1. die Einbeziehung des 13. und 14. Gehalts in die Einkommensberechnung im Falle mobiler Pflege zu beenden,
  2. auch bei der mobilen Pflege einen angemessenen Wohnbedarf, analog zur Hotelkomponente im Pflegeheim, zu berücksichtigen,
  3. den Regress – analog zur stationären Pflege – auch für die Inanspruchnahme der mobilen Pflege abzuschaffen und
  4. das zukunftsweisende Grazer KlientInnenbeitragsmodell auf die gesamte Steiermark auszudehnen und die dafür erforderlichen DGKP-Dienstposten in den Bezirkshauptmannschaften zu schaffen.

Beschränkung von Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, Neos)

Intransparente Subunternehmerketten sind nach wie vor einer der Schlüsselfaktoren für die Umgehung von Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialstandards sowie für Lohndumping auf öffentlichen Baustellen. Die Bildung von Subunternehmerketten nach Zuschlag im öffentlichen Bausektor verfolgt dabei oftmals das Ziel, Kosten zu sparen. Es geht hierbei in den meisten Fällen nicht um eine Auslagerung von komplexen Leistungen, sondern von arbeitsintensiven und geringer qualifizierten Tätigkeiten. Zudem stellen Subunternehmen den bevorzugten Marktzugang von Entsende-Unternehmen dar, welche aufgrund der niedrigen Preise eine massive Konkurrenz für regionale kleine und mittelständische Unternehmen darstellen.

Um die Umgehung von Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialstandards und Lohndumping durch undurchsichtige Subunternehmerketten zu verhindern, empfehlen auch Gewerkschaft und Arbeiterkammer klare Maßnahmen am oberen Ende der Wertschöpfungskette, da die aktuellen Haftungen nach Kenntnis internationaler Forschung zur Durchsetzung von gesetzlichen Arbeitsstandards keine ausreichende Wirkung entfalten können. Auch die Kontrollbehörden sind mit der Kontrolle organisiert operierender Netzwerke zunehmend überfordert.

Entgegen der Stellungnahme der Landesregierung (775/3) verstößt die Forderung der KPÖ nach einer Beschränkung von Subunternehmerketten nicht gegen das Bundesvergabegesetz 2018 und die EU-Vergaberichtlinien. Eine Beschränkung von Subunternehmen ist in der Durchführungsphase des Vergabeverfahrens sowohl national- als auch unionsrechtlich zulässig. Nachdem einem Unternehmen der Zuschlag erteilt wurde, ist der Wettbewerb um den öffentlichen Auftrag beendet. In der darauffolgenden Durchführungsphase des Vergabeverfahrens ist ein Verbot der Weitergabe von Auftragsteilen an Subunternehmen daher zulässig, wie auch ExpertInnen der Arbeiterkammer bestätigen. In der Praxis werden jedoch ab Zuschlag weniger komplexe Tätigkeiten weitergegeben, um damit eine Kostensenkung zu erreichen.

In Spanien und Norwegen wurden nationale Gesetze zur Beschränkung von Subunternehmerketten bereits verabschiedet. Auch haben europaweit einige öffentliche Auftraggeber die Beschränkung von Subunternehmerketten ab Zuschlag in ihren Vertragsunterlagen verankert, darunter etwa „Wiener Wohnen“.

Arbeiterkammer und ÖGB weisen darauf hin, dass bei Vergaben ab dem zweiten Glied vorrangig nicht regionale Unternehmen tätig werden, sondern Entsende-Unternehmen. Somit kommt es einerseits zu Umgehung von Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialstandards und Lohndumping, andererseits geraten regionale Unternehmen durch diese Praxis unter Druck.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zur Beschränkung von Subunternehmerketten ab Zuschlagserteilung bei öffentlichen Ausschreibungen zu erarbeiten und diese dem Landtag vorzulegen.

Runder Tisch zu Maßnahmen gegen Energiearmut

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP und SPÖ)

Niedrige Einkommen, thermisch ungenügend sanierte Wohnhäuser sowie ineffiziente Heizungssysteme sind Faktoren, die bedingen, dass Haushalte von Energiearmut betroffen sein können. Flächendeckende Maßnahmen dagegen bestehen nicht. Der Großteil der Maßnahmen ist bisher der Gesamtheit der Kundinnen und Kunden zugutegekommen, ohne spezielle Anknüpfung an Bedürftigkeit oder Energiearmut.

Und auch konkrete Maßnahmen, wie die Ökostrombefreiung, waren wenig treffsicher. So hatten nur Personen, die eine GIS-Befreiung erhalten konnten, auch Anspruch auf Ökostrombefreiung. Gruppen mit einem – nach vielen Studien – vergleichsweise hohen (Energie–) Armutsrisiko, etwa alleinerziehende Personen oder kinderreiche Haushalte, kamen aufgrund der Kriterien nicht für eine Ökostrombefreiung in Betracht.

Der vorliegende Ausschussbericht (773/5) zeigt, dass seitens der Energie Steiermark verschiedene Maßnahmen eingeführt wurden, die KundInnen der Energie Steiermark vor einer drohenden Energieabschaltung bewahren sollen. Dazu zählen u.a. ein Fonds für direkte Hilfe oder ein Sozialbonus, der BezieherInnen der von bedarfsorientierter Mindestsicherung und InhaberInnen der Grazer Sozialcard 90 Energie-Freitagen als Gutschrift auf die Jahresabrechnung gewährt.

Im Sinne der von Energiearmut bedrohten Steirerinnen und Steirer sollte die Landesregierung auch auf andere relevante Energieanbieter in der Steiermark einwirken, ähnliche Maßnahmen zu veranlassen, um die Gefahr von Strom- und Heizungsabschaltungen für die steirische Bevölkerung zu minimieren.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Runden Tisch mit den relevanten Energieanbietern in der Steiermark zu initiieren, um mögliche unternehmerseitige Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut zu veranlassen.

Veröffentlicht: 20. Januar 2021

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