Landtagssitzung 28. Mai 2019

Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes von „Fridays For Future“ unterstützen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Grüne, KPÖ) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

„Fridays For Future“ Graz übermittelte am 17. Mai 2019 „die Forderung nach der Einreichung und der positiven Abstimmung der Resolution zum Ausruf des Klimanotstands im steirischen Landtag am 28. Mai“ und forderte „alle steirischen Landtagsabgeordneten dazu auf, unser Vorhaben zu unterstützen und uns ihre Entscheidung schriftlich bis zum 22. Mai mitzuteilen. Zeigt, dass ihr nicht bloß an die nächste Wahl denkt, sondern auch an das Wohl unseres Planeten und die Zukunft der kommenden Generationen.“

In diesem Sinne bringen wir die Resolution zur Abstimmung im Landtag ein.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag Steiermark erklärt den Klimanotstand und beschließt damit, die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität wahrzunehmen. Der Landtag bekennt sich dazu, rasch Gegenmaßnahmen zum Beschluss vorzulegen, welche den Ausstoß von Treibhausgasen nachweislich und massiv verringern (Netto-Null-Emissionen bis 2050 auf Bundesebene), den Menschen Alternativen zum fossilen Energiesystem anzubieten und die Aufheizung der Steiermark deutlich zu reduzieren.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) alle bestehenden und neuen Gesetze, Verordnungen bzw. Aktivitäten der Steiermark auf die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit zu überprüfen und, wo immer notwendig, diese Regelungen so anzupassen, dass sie die Ursachen der Klimakrise und deren Folgen abschwächen,

b) sich bei zukünftigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise an den Berichten des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) und „Austrian Panel on Climate Change“ (APCC) zu orientieren und

c) insbesondere in Bezug auf Raumordnung, Raumplanung, Verkehrsplanung, Energieversorgung und Investitionen die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

3. Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und von dieser einzufordern, den Klimanotstand auf Bundesebene zu erklären und die Bevölkerung umfassend über die Klimakrise, ihre Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen die Klimakrise ergriffen werden, zu informieren.
     

Ausstieg Österreichs aus EURATOM

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, EURATOM, ist einer der drei Gründungsverträge der heutigen Europäischen Union. Seit seinem Inkrafttreten 1958 hat er kaum Änderungen erfahren.

In der Präambel des EURATOM-Vertrages heißt es:

"In dem Bewusstsein,

  • dass die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt;
  • entschlossen die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernenergie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt; …

haben wir beschlossen, eine europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) zu gründen."

Aufgrund seines Status als „lex specialis“ darf die weiterentwickelte EU-Umweltpolitik nicht regulierend in Fragen der Kernenergie eingreifen. Das europäische Parlament hat keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken durch die EURATOM-Milliardenkredite. Auch die inzwischen im EU-Recht etablierten Formen der europaweiten Bürgerbeteiligung gelten nicht für Akte im Rahmen des EURATOM-Vertrags. Er muss damit als ein Relikt aus der Frühphase der europäischen Politik betrachtet werden. Sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Themensetzung als auch mit Blick auf Transparenz und Entscheidungsverfahren ist EURATOM nicht mehr zeitgemäß. Er war ein Ausdruck der allgemeinen Kernenergie-Euphorie der 1950er Jahre. Die Lehren aus Tschernobyl und Fukoshima finden sich darin nicht.

In der EU nutzen nur 14 von 28 Staaten Kernenergie.
Insgesamt elf Mitgliedstaaten lehnen die Nutzung der Kernenergie ab und haben kein eigenes Nuklearprogramm. In Irland waren die Planungen für das Atomkraftwerk Carnsore Point 1970 schon recht weit fortgeschritten, nach massiven Protesten der Bevölkerung wurde es aber verworfen. 1978 hat Österreich beschlossen, das bereits erbaute Kernkraftwerk Zwentendorf nicht in Betrieb zu nehmen. Nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl im April 1986 legte Italien nach einer Volksabstimmung seine vier Atomkraftwerke still; nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima lehnten bei einer Volksabstimmung Mitte 2011 94,1 % der Abstimmenden den Wiedereinstieg ab. Belgien, Deutschland und Spanien haben den Atomausstieg beschlossen, betreiben aber noch Kernkraftwerke. Deutschland hat bereits mehr als die Hälfte seiner 19 AKWs vom Netz genommen, die restlichen werden sukzessive bis 2022 abgeschaltet. Die Atomkraft wird durch den Ausbau erneuerbarer Energien (Windenergie, Wasserkraft, Sonnenenergie, Bioenergie) ersetzt. Wir haben alternative Technologien zur Atomkraft, die billiger und sicherer sind. Als „unentbehrlich“ kann die Atomkraft heute daher nicht mehr gelten.

Auch die Vorstellung, Kernkraft verspräche günstige Energie für alle, hat sich nicht bewahrheitet. Die EU-Kommission schätzt bis zum Jahr 2050 die nötigen Investitionen im Nuklearbereich auf mindestens 650 Milliarden Euro, davon 250 Milliarden allein für die Entsorgung von Altlasten und die Suche nach Endlagerstellen. Etwa 400 Milliarden werden für den Bau neuer AKWs veranschlagt. Ohne die finanzielle Förderung der Atomkraft durch EURATOM wäre die Kernkraft schon längst nicht mehr konkurrenzfähig.

Atomkraftwerksbetreiber haften tatsächlich nur begrenzt für eventuelle Schäden und sind nur ungenügend versichert . In den meisten Ländern liegt die Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke bei wenigen hundert Millionen Euro. In Deutschland deckt der Versicherungspool der Betreiberseite Schäden bis zu 256 Mio. Euro ab. Eine Studie Münsteraner Wissenschaftler kam zu dem Ergebnis, dass eine Kernschmelze in Deutschland Schäden in Höhe von 5 Billionen Euro verursachen könnte. Um einen Schaden von 5 Billionen Euro zu versichern, wäre nach Berechnungen des Forums ökologisch-soziale Marktwirtschaft eine Haftpflichtprämie von 287 Mrd. Euro pro Jahr fällig. Atomkraft wäre unbezahlbar.

Österreich ist - trotz seines Neins zur Nutzung der Atomenergie - Mitglied bei EURATOM und zahlt jährlich mehr als 40 Millionen Euro an Fördermittel für die europäische Atomenergie.

Mit dem Vertrag von Lissabon 2009 hat EURATOM seine Stellung als erste Säule der Gemeinschaft verloren. In den EU-Verträgen (EUV und AEUV) von 2009 wird EURATOM nicht mehr erwähnt. Aber EURATOM existiert nach wie vor als Rechtsperson des Völkerrechts, beruhend auf völkerrechtlichem Vertrag, und verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, die Atomenergie zu fördern.  

Österreich kann aus dem EURATOM-Vertrag aussteigen - ohne dass damit die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union berührt wird. Drei Rechtsexperten (Univ.-Prof. Manfred Rotter/Linz, Univ.-Prof. Michael Geistlinger/Salzburg und Univ.-Prof. Bernhard Wegener/Erlangen-Nürnberg) haben in Gutachten unabhängig voneinander die völkerrechtliche Möglichkeit eines Austritts aus dem EURATOM-Vertrag bestätigt:

Da der EURATOM-Vertrag keine Kündigungsbestimmung enthält, sind die völkerrechtlichen Bestimmungen über die Beendigung völkerrechtlicher Verträge anwendbar, insbesondere die Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969.
Ergänzend ist auch eine Kündigung gem. Art. 62 Abs. 1 WVK zulässig („Wegfall der Geschäftsgrundlage“). Die Umstände, unter denen der EURATOM-Vertrag geschlossen wurde, sind nämlich heute grundlegend geändert und die mit dem Vertragsschluss verbundenen Erwartungen nicht mehr erfüllbar, was ebenfalls einen Kündigungsgrund darstellt.
Die Einbettung der Europäischen Atomgemeinschaft in die EU ist dabei kein Hindernis, da er rechtlich selbständig ist und eine eigene Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen hat. Auch folgt aus dem Beitritt zur EU im Falle Österreichs (im Gegensatz etwa zu Gründungsstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft) nicht die Unmöglichkeit der Kündigung eines Gemeinschaftsvertrages.

Jahrelange Versuche, eine umfassende Reform des EURATOM-Vertrages einzuleiten, scheiterten am Einstimmigkeitsprinzip. Eine Änderung der Situation ist weder kurz- noch mittelfristig in Aussicht, zu verschieden sind die Auffassungen der Mitgliedsstaaten, vor allem der einflussreichsten Staaten Frankreich und Deutschland.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark spricht sich für den Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag aus.

  1. Die Steiermärkische Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, im Sinne einer aktiven Anti-Atompolitik den Austritt Österreichs aus EURATOM konsequent zu betreiben.

Tageszentrum für Leoben

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) - LR Christopher Drexler

Leoben besitzt als zweitgrößte Stadt der Steiermark keine Tagesbetreuungsstätte (Tageszentrum) für Seniorinnen und Senioren. Nun wurde ein potentieller Betreiber für ein derartiges Tageszentrum gefunden. Auch das für die Errichtung notwendige Grundstück ist vorhanden. Die Abrechnung der Betreuungskosten könnte über den Sozialhilfeverband erfolgen.

Allerdings scheitert die Realisierung des Projektes bisher an der Finanzierung des Gebäudes. Angeblich, weil dafür zur Verfügung stehende ELER-Mittel vom zuständigen Landesrat nicht freigegeben werden.

Es wird daher folgende Frage gestellt:

Stimmt es, dass Sie als zuständiger Landesrat ELER-Mittel, die für dieses Projekt verwendet werden könnten, nicht freigeben?

28. Mai 2019