Landtagssitzung 12. April 2011

Zuschüsse zum Fernsprechentgelt

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung nur durch KPÖ und Grüne)


Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (Fernsprechentgeltzuschussgesetz [FEZG]), mit dessen Vollziehung genauso wie im Falle des Rundfunkgebührengesetzes der Gebühren Info Service (GIS) betraut ist, werden auf Antrag bezugsberechtigten AntragstellerInnen, eine geldwerte Beihilfe zu den Mobilfunkkosten gewährt. Der Kreis der Bezugsberechtigten deckt sich weitestgehend mit jenem dem auch ein Erlass des Rundfunkgesetzes zusteht, und wird jene Haushalte gewährt deren Haushalts-Nettoeinkommen den für die Gewährung einer Ausgleichszulage für einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt festgesetzten Richtsatz um nicht mehr als 12% übersteigt.

In der Praxis trägt zu diesem Zweck der Bescheid für die Befreiung der Rundfunkgebühr gleichzeitig den Hinweis, dass er als Gutschein für den Bezug eines bezuschussten Tarifes bei einem der Telekommunikationsunternehmen gilt, die als VertragspartnerInnen des Bundes für diese Zuschussleistung auftreten. In der Regel werden nominell € 13,81 Zuschuss pro Monat für Mobilfunk  gewährt, der bei Anbietern wie der Telekom Austria, Orange oder T-Mobile einer Gesprächszeit von 60 Minuten entspricht, nach deren Verbrauch ein Minutenentgelt in Rechnung gestellt wird.

Die diesem nominellen Zuschuss  von €13,81 gegenüberstehende Leistung der Mobilfunkanbieter, und die nach dem Verbrauch des Freikontingents verrechneten Gebühren dieser Sozialtarife entsprechen in keiner Weise den marktüblichen Preisen dieser Dienstleistungen. Für das gleiche Entgelt oder einen nur um einen geringfügig höheren Betrag lassen sich nach den aktuellen Tarifbestimmungen der beteiligten Anbieter Verträge mit wesentlich günstigeren Konditionen, meist sogar einem vierstelligen Kontingent an Freiminuten abschließen. So werden sozial schwache Menschen gezwungen unattraktive Mobilfunkverträge abzuschließen, die die Anbieter für vollkommen überteuerte Beträge durch den Staat abgelten lassen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert an den Bund mit dem Anliegen heranzutreten, die im Rahmen des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes gewährten Sozialtarife den aktuell marktüblichen Bedingungen und Preisen am Mobilfunkmarkt anzupassen.

Rückforderung von Wirtschaftsförderungen für Roche Diagnostics

Entschließungsantrag

Laut Auskunft der Landesregierung wurden für die Firma Roche Diagnostics Graz GmbH insgesamt Landesmittel in der Höhe von € 1.384.251,-- beschlossen und davon € 1.328.686,-- ausbezahlt. Mit den Förderungen  ist eine Rückforderungsmöglichkeit verbunden, sofern das Unternehmen vor Ablauf einer Dreijahresfrist geschlossen oder ein Konkursverfahren eröffnet wird.
Konkret ist laut Stellungnahme der Landesregierung für fünf Förderungsprojekte mit einem Förderungsvolumen von € 167.360,-- erfolgt. Die Frist für die Rückzahlung wurde mit 01.02.2011 festgelegt.

In der Sitzung des Ausschusses Finanzen am 5.4.2011 teilte Herr Landesrat Dr. Buchmann auf Nachfrage mit, dass die Firma Roche Diagnostics diese Rückzahlung bisher noch nicht geleistet hat und sich offenbar auch standhaft weigert, diese zu leisten.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, alle erdenklichen Schritte zu unternehmen, um die geforderte Rückzahlung der Förderungsmittel an die Firma Roche Diagnostics Graz GmbH durchzusetzen.

27. April 2011