Landtagssitzung 11. Februar 2014

Vorlage des Regierungsbeschlusses über die Abschlagszahlung für die stille Beteiligung an der Kappa GmbH zur Genehmigung durch den Landtag gemäß Art. 20 L-VG

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2516/2

Entschließungsantrag

zu: TOP D1

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LHStv. Hermann Schützenhöfer

Betreff:

Vorlage des Regierungsbeschlusses über die Abschlagszahlung für die stille Beteiligung an der Kappa GmbH zur Genehmigung durch den Landtag gemäß Art. 20 L-VG

Begründung:

Die Steiermärkische Landesregierung hat am 24.1.2013 beschlossen, alle Ansprüche des Landes Steiermark aus der stillen Beteiligung an der Kappa GmbH (GF Christian Köck) in Höhe von 4,678.495 Euro gegen eine Zahlung von 545.851 Euro an die KBG GmbH (GF Christian Köck) abzutreten und für diese Summe alle im Konkursverfahren der Kappa angemeldeten und bereits anerkannten (!) Forderungen (13,681.635 Euro) zurückzuziehen.


Durch diese Vereinbarung würde das Land Steiermark auf maximal 4,5 Millionen Euro verzichten. Selbst im schlechtest anzunehmenden Verfahrenslauf verzichtet das Land mit dieser Vereinbarung auf mehr als 1,8 Millionen Euro!

Es ist klar ersichtlich, dass diese von der Regierung beschlossene Vereinbarung zum Schaden des Landes sein muss.

 

Grundsätzlich sieht die Verfassung des Landes Steiermark vor, dass jede Veräußerung von Landesvermögen, deren Wert den Betrag von 50.000 Euro überschreitet, der Beschlussfassung durch den Landtag bedarf (Art. 20 L-VG).

Seltsamerweise hat der zitierte Regierungsbeschluss aber nie den Weg in den Landtag gefunden und wäre ohne die Dringliche Anfrage der KPÖ vom 19.3.2013 und der heutigen Dringlichen Anfrage der FPÖ auch im Landtag nie zur Sprache gekommen. Bis heute liegt dem Landtag dieser Regierungsbeschluss nicht vor!

 

Dies obwohl zweifellos - und auch durch ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof. DDr. Wieser bestätigt -  im konkreten Fall die Genehmigung des Landtags für diese Vereinbarung einzuholen gewesen wäre.

 

Die offenbar vom Verfassungsdienst des Landes bemühte Argumentation, der Veräußerungswert überstiege den Betrag von 50.000 Euro nicht, ist angesichts der oben angeführten Tatsachen, jedenfalls aber angesichts der Höhe der vereinbarten Abschlagszahlung, in keinster Weise schlüssig.

 

Das Land Steiermark und seine Steuerzahlerinnen und Steuerzahler würden durch diese Vereinbarung massiv geschädigt.

 

Zweck der Vorschrift des Art. 20 L-VG ist es ganz offenkundig, das Land Steiermark vor leichtfertiger "Verschleuderung" von Landesvermögen zu schützen; daher muss die Landesregierung ab der Wertgrenze von 50.000 Euro die Zustimmung des Landtages einholen. Diese verfassungsrechtliche Pflicht ist jedenfalls zu erfüllen!

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 20 Z 3 iVm Art 41 Abs. 1 L-VG nachzukommen und den Regierungsbeschluss über die genannte Vereinbarung, mit der die Landesregierung das Land Steiermark verpflichtet, gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von 545.851 Euro seine Forderungspositionen im Konkursverfahren der Kappa GmbH in Höhe von 13,681.635 Euro an die KBG GmbH zu übertragen, dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Offenlegung von Chronologie bzw. Verlauf sowie Positionierung der Landesregierung in den Verhandlungen über die Schließungswelle bei steirischen Polizeistationen

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2517/2

Entschließungsantrag

zu: TOP D2

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Offenlegung von Chronologie bzw. Verlauf sowie Positionierung der Landesregierung in den Verhandlungen über die Schließungswelle bei steirischen Polizeistationen

Begründung:

Erst kurz bevor das Innenministerium am 28. Jänner unter dem beschönigenden Titel „Dienststellenanpassung“ die Liste aller Polizeistationen veröffentlichte, die noch im Jahr 2014 geschlossen werden sollen, wurde dieses Vorhaben öffentlich bekannt. In einem Medienbericht wenige Tage zuvor verwies die Landesregierung auf Gespräche mit VertreterInnen des Innenministeriums, die auf BeamtInnenenebene stattfänden, sowie auf Verhandlungen, die der Landeshauptmann zusammen mit dem 1. LH-Stellvertreter persönlich mit dem Innenministerium führten. Diese, so der Bericht weiter, fänden „diskret hinter verschlossenen Türen“ statt, mit dem Ziel, „einen Kahlschlag zu verhindern“.

 

Das Resultat dieser Bemühungen, eine 23 Standorte umfassende Liste, dokumentiert indessen genau jene Art von Kahlschlag, die es angeblich zu verhindern galt. VertreterInnen der Gemeinden waren im Vorfeld nicht in die Entscheidung eingebunden, dies ist wohl auch an der geographischen Verteilung der spärlich gesäten Dienststellen ablesbar, welche Zweifel an ihrer Administrierbarkeit aufkommen ließen. Auch über die von der Innenministerin in Aussicht gestellten kompensierenden Maßnahmen wie Sprechstunden durch PolizeibeamtInnen oder mit den verbliebenen Posten verbundenen Gegensprechanlagen in den Gemeinden zeigten sich die Kommunen verwundert. Ob sie ebenfalls Verhandlungsgegenstand waren, ist nicht bekannt, so wenig wie Details über ihre Umsetzung.

 

Ebenso bestürzt wie düpiert zeigte der sich der sozialdemokratische Polizei-Personalvertreter Resch, der die Vorgehensweise einer Verhöhnung gleichsetzte und zum Zeitpunkt des Interviews, in welchem diese Aussage fiel, auf Vermutungen zur Beurteilung der Sachlage angewiesen war, die ihn befürchteten ließen, mehr als die bis dahin kolportierten 13 (sic!) Inspektionen könnten geschlossen werden. Die Landesregierung, darauf lässt die Medienberichterstattung schließen, dürfte zum Zeitpunkt sehr gut über die Pläne des Innenministeriums unterrichtet gewesen sein.

 

Nicht bekannt sind hingegen die von der Landesregierung vertretenen Verhandlungspositionen, Beginn, Inhalt, die an den Gesprächen beteiligten Stellen und Personen bzw. die organisatorischen Abläufe, ebensowenig wie eine Erläuterung, welche Aspekte des präsentierten Ergebnisses auf die Bemühungen der steiermärkischen Landesregierung zurückgehen.

 

Ohne diese Informationen, insbesondere allfällige sicherheitspolizeiliche Überlegungen und Abwägungen der Verhandlungspartner, ist die positive Einschätzung des Resultates der Landesregierung nicht nachvollziehbar.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag den zeitlichen und organisatorischen Ablauf, die vom Innenministerium ursprünglich vorgelegten Pläne, die von der Landesregierung hierzu vertretene Position, sowie die im Rahmen der Verhandlungen über die Polizeipostenschließungen getroffenen Zusagen und Vereinbarungen darzulegen, insbesondere – soweit es sie gab – die sicherheitspolitischen Überlegungen und Einschätzungen, mit denen sie begründet wurden,

 

im Wege einer Befassung der Landeshauptleutekonferenz Möglichkeiten auszuloten, gemeinsam mit anderen Bundesländern ein weiteres Entgegenkommen des Innenministeriums in der Frage durchzusetzen, sowie

 

so rasch wie möglich über allfällige weitere Schritte zur Verhinderung der Polizeipostenschließungswelle bzw. zur Bewältigung ihrer Auswirkungen zu informieren.

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

11. Februar 2014