Landtagssitzung 15. März 2016

Überfällige Gaspreissenkung

Aktuelle Stunde (§ 71 GeoLT)

Seit Monaten verfällt der Erdölpreis. Davon betroffen an den internationalen Märkten ist auch der Gaspreis. Der Gaspreisindex ist allein seit Jänner 2015 um mehr als 50 Prozent gefalllen. Auch die Grenzübertrittspreise aus Deutschland haben sich im letzten Jahr deutlich verringert. Deshalb wäre eine deutliche Gaspreissenkung der Energie Steiermark mehr als gerechtfertigt.

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 71 Abs 1 GeoLT die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Betreff.
 

Drohender Kahlschlag im steirischen Spitalswesen?

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

Wie die Kleine Zeitung am 4. März 2016 berichtete, soll es künftig eine Halbierung der Spitalsstandorte auf „sieben bis zehn“ Standorte in der Steiermark geben. Dieses Ziel verfolgen die zur „Spitalsreform“ umgedeuteten Kürzungspläne unter der politischen Verantwortung von VP-Gesundheitslandesrat Drexler. Im Gegenzug „könnten“ rund 90 primäre Versorgungszentren die Erstversorgung übernehmen.
Schon jetzt gibt es in vielen Bereichen viel zu wenig Betten, lange Wartezeiten für Patientinnen und Patienten ohne Zusatzversicherung, überlastetes Personal und keine gleichwertigen Alternativen. Die Halbierung der Standorte bedeutet auch lange Anfahrtswege für Bedienstete, PatientInnen und deren Angehörige sowie eine weitere Ausdünnung der ländlichen Regionen. Das Personal ist schon jetzt längst an der Belastungsgrenze angelangt.
Hinter den Entwürfen für Reformen im öffentlichen Spitalsbereich in der Steiermark standen in der Vergangenheit meist illustre externe Berater. Nicht selten zogen die sich daraus ergebenden "Reformen" immense Kosten für die Öffentlichkeit nach sich. So entstanden etwa durch die von BeraterInnen ausgetüftelte Liegenschaftstransaktion der KAGes und der KIG beträchtliche Nebenkosten von insgesamt 1,7 Mio. EUR, die der Rechnungshof als unwirtschaftlich und unzweckmäßig beurteilte, zumal dadurch nur Schulden verlagert, aber keine Entlastung für den Gesundheitsbereich erreicht wurde. Die zusätzlich zu den Nebenkosten angefallenen Folgekosten (Mietaufwand, Fremdkapitalzinsen, Haftungsprovisionen) der Liegenschaftstransaktion beliefen sich bis 2011 auf 292,8 Mio. EUR und stellten erhebliche Belastungen für die Folgejahre dar (Rechnungshof, Reihe Steiermark 2014/4).
Auch die Beratung der KAGes durch die Firma Health Care Company (HCC), hinter der unter anderem Christian Köck, Heinz Ebner und Johannes Hohenauer stehen bzw. standen, und die Kosten für diese Beratung sind noch in Erinnerung. So entstanden der KAGes in der Vergangenheit durch Beratungsleistungen nachgewiesenermaßen Kosten in Höhe von durchschnittlich 800.000 EUR jährlich, die alle Unternehmensbereiche betrafen und laut Rechnungshof weitgehend vermeidbar gewesen wären (Bericht Steiermark 2008/5). Ebner und Hohenauer waren auch die Autoren des Regionalen Strukturplanes Gesundheit (RSG) für die Steiermark. In ihrer Referenzliste führt deren Beratungsunternehmen HC Consult auch aktuell einige KAGes Projekte als Referenz an.
Nicht unerheblich ist, dass GesundheitsexpertInnen, die sich als BeraterInnen im öffentlichen Bereich empfehlen und hier rigoros Schließungen und Kürzungen fordern, zum Teil auch eigenes finanzielles Interesse im Gesundheitsbereich haben und in die Privatmedizin investieren.
90 Primärversorgungszentren „könnten“ laut Medienberichten in der Steiermark entstehen, an denen „exzellente interdisziplinäre Erstbehandlung“ erfolgen soll und zudem noch die Wartezeiten kürzer sein sollen, als in den Ambulanzen. Personal ist derzeit knapp, der Mangel an ärztlichem Personal wird unter anderem als Grund für die angeblich notwendigen Spitalschließungen angegeben. Doch auch in Erstversorgungszentren sind die personellen Anforderungen und Kosten für erweiterte Öffnungszeiten, aber auch für die technische Ausstattung zu tragen. Gleichzeitig steht der Bereich der AllgemeinmedizinerInnen vor einer Pensionierungswelle in den nächsten Jahren. Hier wird die Versorgung schon in naher Zukunft sicher auch nicht mehr im gleichen Ausmaß wie bisher gegeben sein.
Die Spitalsschließungen scheinen zumindest laut Medienberichten beschlossene Sache zu sein. Die künftige alternative Versorgung durch Primärversorgungszentren steht aber gleichzeitig in den Sternen, weil hier die Bereitschaft der Sozialversicherung zur Kostenübernahme erforderlich ist. Das zukünftige Versorgungskonzept steht daher aus heutiger Sicht auf sehr wackligen Beinen.
 
 
 
      
        
Es wird daher folgende
Dringliche Anfrage
gestellt:
1    Welchen Anteil am gesamten Landesbudget (inkl. ausgegliederter Gesellschaften) machten die Gesundheitsausgaben seit deren Gründung 1985 aus (in Fünf-Jahres-Schritten)?
2    Welchen Anteil am gesamten Landesbudget (inkl. ausgegliederter Gesellschaften) machten die Ausgaben für die KAGes seit deren Gründung aus (in Fünf-Jahres-Schritten)?
3    Wie entwickelte sich der Personalstand der Ärzte und Ärztinnen (in Vollzeitäquivalenten) bei der KAGes seit deren Gründung?
4    Wie viele Ärztestellen sind derzeit in der KAGes nicht besetzt?
5    Wird es im Zuge der "Reform 2035" zu einer merkbaren Reduktion der Spitalsstandorte kommen?
6    Welche Standorte werden von einer Schließung betroffen sein?
7    Mit welchem finanziellen Mehraufwand für die Neuerrichtung von Krankenanstalten ist zu rechnen?
8    Wie wird sich die geplante Aufgabe von Spitalsstandorten auf die Bewertung der KAGes-Anleihe auswirken?
9    Mit welchem finanziellen Mehraufwand für Krankentransporte ist durch die geplante Reduktion der Spitalsstandorte zu rechnen?
10    Wer sind die Experten und Expertinnen, die gemeinsam mit Joanneum Research, KAGes und Gesundheitsplattform im Vorfeld die Erstellung die „Reform 2035“ erarbeiten?
11    Welche Expertisen und Berechnungen liegen der kolportierten Zahl von 90 geplanten Erstversorgungszentren zugrunde?
12    Wie sollen die geplanten Primärversorgungszentren personell ausgestattet sein, wie ist ihr Leistungsangebot definiert und welche Öffnungszeiten sollen sie anbieten?
13    An welche Standorte für die Primärversorgungszentren ist gedacht und wie lauten die rechtlichen Rahmenbedingungen?
14    Wieviel zusätzliches medizinisches Personal ist nötig, um eine gleichwertige medizinische Versorgung wie durch die Spitalsambulanzen sicher zu stellen?
15    Wie wird sich die Versorgungsstruktur im Bereich der Hausärzte und Hausärztinnen bis 2035 entwickeln?
16    Wie viele niedergelassene AllgemeinmedizinerInnen in der Steiermark sind älter als 60 Jahre, wieviele sind älter als 50 Jahre?
17    Sind die laut Herrn Landesrat Drexler schon seit Mai 2015 laufenden Verhandlungen mit der Sozialversicherung über die Einrichtung von Primärversorgungszentren als vollwertiger Ersatz für die wegfallenden Spitalsambulanzen abgeschlossen?
 

Standortgarantien für Krankenhäuser

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Laut Bericht der "Kleinen Zeitung" vom 4.3.2016 sei es absehbar, dass das Angebot der steirischen Spitäler zurückgenommen werden und die Spitalsstandorte drastisch reduziert werden sollen. Konkret erwähnt als "Schließungskandidaten" wurden die Standorte Voitsberg/Deuschlandsberg, Radkersburg/Wagna, Judenburg/Knittelfeld/Stolzalpe, Mariazell und Eisenerz. 

Die Aufrechterhaltung dieser Standorte ist für eine ausreichende medizinische Versorgung ohne unzumutbar lange Anfahrtswege essentiell. Zudem würden Schließungen zu einer weiteren Ausdünnung des ländlichen Raumes und der lokalen Infrastruktur führen.


Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, um eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung in den Regionen sicher zu stellen und nicht eine weitere Schwächung des ländlichen Raumes und der lokalen Infrastruktur zu provozieren, die bestehenden Spitalsstandorte aufrecht zu erhalten.
 

Tariferhöhung beim Steirischen Verkehrsverbund aussetzen

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Der Kooperationsvertrag mit den Verkehrsunternehmen im Steirischen Verkehrsverbund enthält eine Anpassungsklausel, die es den Verkehrsunternehmen erlaubt, einmal pro Jahr eine Preiserhöhung um das 1,75-fache der Verbraucherpreisindex-Entwicklung vorzunehmen.

Diese automatisierte Preiserhöhung ist in Hinblick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomonatsbezüge unselbständig Erwerbstätiger in der Steiermark, die in den letzten Jahren unter der jeweiligen Jahresinflationsrate lag, untragbar.

Die jährliche Preiserhöhung wird damit begründet, dass die Verkehrsunternehmen allfällige steigende Kosten abdecken müssen. Als Beispiel werden unter anderem die Kosten für Treibstoff genannt.

Seit Mitte 2015 sanken die Kosten für Öl auf dem Weltmarkt allerdings auf das mittlerweile niedrigste Niveau seit einem Jahrzehnt, alleine seit Juni 2015 fiel der Ölpreis um 60 Prozent. Die Internationale Energieagentur (IEA) geht zudem nicht davon aus, dass der Preis für Öl, von dem der Treibstoffpreis unmittelbar abhängt, in nächster Zeit eine eklatante Steigerung erleben wird.

Seit der letzten durch die Anpassungsklausel bedingten Tariferhöhung der Verkehrsunternehmen sind die Treibstoffpreise laut Treibstoffpreismonitor des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft um bis zu 24 Cent pro Liter gesunken. Eine Erhöhung der Fahrpreise auf Basis der Treibstoffpreise erscheint demnach nicht nachvollziehbar. Vielmehr liegt nahe, dass die Kosten für Treibstoff im vergangenen Jahr weit geringer ausfielen, als prognostiziert.

In den letzten zehn Jahren führte die jährliche Anhebung der Ticketpreise zu einer finanziellen Mehrbelastung desjenigen Teiles der steirischen Bevölkerung, der auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs angewiesen ist oder diesen aus anderen Gesichtspunkten, etwa aus ökologischen, nutzt. Eine Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs ist gerade im Hinblick auf die Verringerung von Luft-Schadstoffen und Feinstaub sinnvoll.

Dass eine Preisgestaltung der Tickets für den Öffentlichen Verkehr, die den finanziellen Möglichkeiten eines Großteiles der Steirerinnen und Steirern entgegenkommt, einen enormen Zuwachs an Fahrgästen bewirken kann, zeigte im vergangenen Jahr das Beispiel des verbilligten Jahrestickets der Holding Graz Linien in der Stadt Graz. Wurde die Jahreskarte 2014 noch von 12.000 Fahrgästen in Anspruch genommen, so erwarben im Jahr 2015 laut Bericht der Finanzdirektion der Stadt Graz 32.000 Menschen eine Jahreskarte. 

Der jährliche Automatismus bei der Preiserhöhung der Fahrpreise der Linien des Steirischen Verkehrsbundes um das bis zu 1,75-fache der offiziellen Teuerungsrate lässt sich gemäß den dargelegten Umständen und der niedrigen Ölpreise im Jahr 2016 nicht rechtfertigen und sollte generell in dieser Form ausgesetzt werden.


Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1.die von ihr in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Mitglieder anzuweisen, eine Aussetzung der Anhebung der Fahrpreise in diesem Jahr zu erwirken sowie


2.auf eine Vertragsänderung beim Grund- und Finanzierungsvertrag, der die Organisation und Finanzierung des Verkehrsverbundes regelt, beziehungsweise der entsprechenden Kooperations- und Verkehrsdienstverträge, hinzuwirken, der die bislang eingeräumten jährliche Preisanhebungen bis zum 1,75-fachen des Verbraucherpreisindexes zurücknimmt bzw. unmöglich macht.

15. März 2016