Landtagssitzung 10. Februar 2015

Top-Ticket für Studierende noch im WS 2015/16 einführen!

Entschließungsantrag der KPÖ

Im Gegensatz zu SchülerInnen und Lehrlingen gibt es für Studierende, seit der Abschaffung durch den Bund im Jahr 1996, keine Freifahrtmöglichkeit mehr. 

 

Um die daraus resultierenden finanziellen Folgen für die Studierenden abzumildern, haben sich der Bund (Verkehrsministerium), Land Steiermark, Stadt Graz und andere Hochschulstädte seinerzeit bereit erklärt, die Studienkarte einzuführen. Diese bietet gegenüber der Verbundmonatskarte eine Rabattierung von lediglich 38,5 %. Die Stadt Graz hat zusätzlich den Mobilitätsscheck für Studierende mit Hauptwohnsitz in Graz eingeführt, um eine weitere Entlastung der Studierenden zu ermöglichen. 

 

Trotzdem markieren die im Vergleich vor allem zu den Studienorten Wien und Linz vergleichsweise unattraktiven Tarifbedingungen für Studierende einen wesentlichen Standortnachteil des Studienortes Graz.

 

In jüngster Zeit ergab sich hier eine neue Entwicklung im Tarifsektor für SchülerInnen die neue Perspektiven eröffnete: 

 

Die Bereitschaft des Bundes, sich in erheblichem Ausmaß an der Finanzierung zu beteiligen, ermöglichte Ihnen im Rahmen der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt, zusätzlich zur Freifahrtregelung zwischen Wohnort und Schule, durch Einführung einer preisgünstigen Gesamtnetz-Jahreskarte – dem sogenannten „Topticket“ –  Jugendlichen die umfassende Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu eröffnen.

 

Im Schuljahr 2013/14 betrug der Preis hierfür € 96,--. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist, ihren Ausführungen in der diesbezüglichen Regierungsvorlage zufolge, bis 2014 gesichert, danach wären für die Finanzierung jährlich Mittel in der Höhe von rund € 500.000,-- zuzüglich Wertsicherung im jeweiligen Landesvoranschlag vorzusehen. Die Bereitschaft das erfolgreiche Modell fortzusetzen scheint Konsens unter allen in der Landespolitik wesentlichen politischen Formationen zu sein.

 

Damit wurde viel erreicht, es ist aber im Hinblick auf die immer noch bescheidenen bestehenden Angebote für Studierende nicht genug: Es ist nicht nur notwendig die Fortführung des erfolgreichen „Topticket“ Modells abzusichern, sondern vielmehr wünschenswert es weiterzuentwickeln. 

 

Dabei wäre vor allem das TOP-Ticket für Studierende, also ein vergleichbar attraktiver Gesamtnetz-Jahreskarten Tarif für Anspruchsberechtigte der Studienkarte, ein begrüßenswerter Schritt.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, mit dem Bund und den betroffenen Gebietskörperschaften der Steiermark in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel eine Erweiterung des derzeitign Top-Ticket Modells zum Preis ca. 96 Euro auf Studierende noch im Wintersemester 2015/2016 zustande zu bringen.

Nahverkehrsabgabe

Entschließungsantrag der KPÖ

Die KPÖ fordert seit langem die Einführung einer Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Die wirtschaftlichen, sozialen und klimapolitischen Vorteile eines dichten und leistungsfähigen öffentlichen Regional- und Nahverkehrsnetzes sind unbestritten und durch zahllose wissenschaftliche Studien belegt.

Auch die drückende Feinstaubproblematik im Grazer Becken wird nicht unwesentlich von der Entwicklung der Verkehrssituation beeinflusst. Maßnahmen zur Reduktion des Feinstaubs müssen daher fraglos darauf abzielen, die Zahl der Fahrten mit PKW und auch LKW zu reduzieren. 

Investitionen in den öffentlichen Verkehr sind also unumgänglich. Eine Schlüsselfrage bei der Lösung dieses Problems ist die Aufbringung der nötigen finanziellen Mittel.

Vor nunmehr 42 Jahren wurde im Bundesland Wien das Gesetz über die Einhebung der DienstgeberInnenabgabe, besser bekannt als Wiener U-Bahn-Steuer, beschlossen. Sie ist als DienstgeberInnenabgabe konzipiert und wird somit von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet. Sie hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt 2,--  Euro pro DienstnehmerInnen pro angefangenger Arbeitswoche. Alle Dienstgeber, die mindestens einen DienstnehmerInnen in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet.

In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes

 

Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt auch aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus wirtschaftspolitischer Sicht und in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.

Mit einem Monatsbetrag von 8,-- Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet.  

 

Legt man die von der Steiermärkischen Wirtschaftskammer für das Jahr 1012 veröffentlichten Zahlen zur Unternehmens- und Beschäftigtenstatistik zugrunde, wären bei einer Nahverkehrsabgabe, die ähnlich ausgestaltet ist wie die Wiener Dienstgeberabgabe, in der Steiermark 26.593 DienstgeberInnen mit 348.226 unselbständig Beschäftigten grundsätzlich abgabepflichtig (Ausnahmen für DienstnehmerInnen über 55 Jahren, etc. nicht eingerechnet). Auf dieser Basis ist (unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen) mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von  25 Millionen Euro zu rechnen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der "Wiener U-Bahn-Steuer" auszuarbeiten, welche von den steirischen Unternehmen zweckgebunden für den öffentlichen Personennahverkehr in der Steiermark eingehoben wird und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

10. Februar 2015