Landtagssitzung 16. Oktober 2012

 

Beseitigung der bundesgesetzlichen Schlechterstellung von ASVG-Versicherten bei Mehrlingsgeburten

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

Wie in den erläuternden Bemerkungen der vorliegenden Novelle des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) ausgeführt wird, war nach den bisherigen Regelungen der Kostenbeitrag nach § 35a Abs. 1 KALG sowie der Beiträge nach § 35a Abs. 5 und 6 KALG bei einer im Zusammenhang mit der Geburt stehenden Anstaltspflege bei Mehrlingsgeburten je Kind einzuheben.

 Glücklicherweise konnte in den Verhandlungen, die zum vorliegenden Entwurf führten, Einvernehmen über die Beseitigung dieser Benachteiligung für die Mütter von Mehrlingen erzielt werden – soweit diese im Einflussbereich des Landes liegt.

Mit der Einfügung des Abs. 7 in § 74 wird demgemäß die damit verbundene finanzielle Belastung für Eltern von Zwillingen bzw. Mehrlingen verringert werden, indem der Kostenbeitrag nach Abs. 1 sowie die Beträge nach Abs. 5 und 6 nur für ein Kind einzuheben ist.

Von dieser Korrektur unberührt bleiben allerdings die in §447f Abs. 7 ASVG vorgeschrieben Kostenbeiträge für die Angehörigen von PatientInnen bei Anstaltspflege eines Angehörigen, die an den Landesgesundheitsfonds zu leisten sind. Die Bestimmungen, welche Einhebung und Höhe dieser Beiträge regeln, nehmen keinerlei Rücksicht auf besondere Umstände, wie sie etwa bei einer Mehrlingsgeburt vorliegen, und sind je Kind zu entrichten.

Der Bund sollte zur Entlastung von Familien mit Mehrlingen, wie es der Landesgesetzgeber in der vorliegenden Novelle tut, auf die mehrfache Einhebung der Kostenbeiträge für mehr als ein Kind verzichten.
 
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, an den Bundesgesetzgeber mit der Forderung heranzutreten, die finanzielle Belastung für Eltern von Zwillingen bzw. Mehrlingen dadurch zu verringern, dass der in Folge einer Geburt fällige Kostenbeitrag für die Anstaltspflege für Angehörige von ASVG-Versicherten durch entsprechende Novellierung der entscheidenden Bestimmungen in der Sozialversicherungsgesetzgebung nur für ein Kind einzuheben ist.
 

Gemeindesanitätsdienst

Besprechung der Antwort eines Regierungsmitgliedes (KPÖ, FPÖ, Grüne)

Von den insgesamt 17 präzisen und detaillierten Fragen zur Thematik wird beinahe keine befriedigend beantwortet, insbesondere war die ressortverantwortliche Landesrätin nicht in der Lage belastbare und aussagekräftige Statistiken bzw. nachvollziehbare quantitative Angaben zur Größenordnung der Problematik und den Kostenfolgen der in Aussicht genommenen Lösungsvorschläge zu liefern.

 Die Abgeordneten der KPÖ, der FPÖ und der Grünen verlangen daher die Besprechung der Anfragebeantwortung von LR  Mag. Edlinger Ploder zur schriftlichen Anfrage Einl. Zahl 1417/1, Kollaps des Gemeindesanitätsdienstes.

 

Zurückstellung "Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH"

(keine Mehrheit)

Einl.Zahl 1411/2 "Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH"; "Loser Bergbahnen GmbH & Co KG" - Genehmigung der Abtretung der Landesbeteiligungen; Genehmigung der beiliegenden Verträge

Beantragt wird die Zurückstellung des Stücks EZ 1411/2 an den Ausschuss für Finanzen gemäß § 41 GeoLT 2005, um in den bisherigen Verhandlungen nicht berücksichtigten Varianten zu der im Ausschussbericht wiedergebenen Beschlusslage in der gebotenen Tiefe prüfen und diskutieren zu können.

Senkung der Mineralölsteuer

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

Dem Landtag liegt ein Förderungsmodell zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler von den hohen Spritpreisen vor. Wie SPÖ und ÖVP in ihrer Begründung zum Antrag EinlZ. 1478/1 richtig bemerken, nehmen die Belastungen für die Pendlerinnen und Pendler aufgrund der steigenden Rohöl und Spritpreise kontinuierlich zu. Von hohen beziehungsweise steigenden Spritpreisen profitiert vor allem auch der Staat. So betrugen im Jahr 2009 die Einnahmen aus der Mineralölsteuer rund 3,8 Milliarden Euro, 2011 waren es bereits 4,21 Milliarden. Soweit SPÖ und ÖVP in ihrer Antragsbegründung. Vom Standpunkt der arbeitenden Menschen aus gesehen ist es unerträglich, dass die Budgetsanierung zu einem immer größeren Teil durch eine Anhebung der Massensteuern geschieht. Mehr als zwei Drittel des gesamten Steueraufkommens liefern heute bereits Lohn-, Mehrwehrt- und Mineralölsteuer. Trotzdem wurde mit 1.1.2011 die Mineralölsteuer neuerlich erhöht.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert mit der Forderung an die Bundesregierung heranzutreten, ein Modell zur Senkung der Mineralölsteuer zu entwerfen, welches sowohl verbrauchs- als auch bedarfsabhängig gestaltet sein soll.

 

Veröffentlicht: 16. Oktober 2012

Aus dem Landtag: