Landtagssitzung 27. September 2011

 

Fragestunde: Frage von LAbg. Klimt-Weithaler an LH Buchmann

Verbot des kleinen Glücksspiels

In Wien wird es ab Jänner 2015 keine Spielautomaten mehr geben, die in die Kompetenz des Landes Wien fallen. Die bestehenden Lizenzen laufen mit Ende Dezember 2014 aus und werden dann nicht mehr neu vergeben.
Lotterien-Vorstand Friedrich Stickler hat in diesem Zusammenhang bereits angekündigt, dass er in diesem Fall auch auf einen Betrieb der zentralvernetzten in Bundeskompetenz fallenden Automaten verzichten würde, wenn die Landesregierung das wünsche. Die völlige Abschaffung des kleinen Glücksspiels ist in Wien also in greifbare Nähe gerückt.
Laut Medienberichten begrüßte auch die Wiener ÖVP das Ende des kleinen Glücksspiels angesichts zunehmender Verwahrlosungstendenzen in vielen Grätzeln aufgrund der unzähligen Spielkabinen und im Sinne des Spieler- und Familienschutzes. Das Schicksal spielsüchtiger Menschen könne niemanden kaltlassen, sagte der Sprecher des ÖVP-Rathausklubs, Alexander Neuhuber.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch in der Steiermark nach Wiener Vorbild keine Lizenzen für das kleine Glücksspiel vergeben werden?

Fragestunde: Frage von LAbg- Murgg an LR Grossmann

Belastung der Gemeinden durch Einhebung gestaffelter Elternbeiträge bei Kinderbetreuungseinrichtungen

Durch die Novellierung des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes mit der die Gratisbetreuung für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Eintritt der Schulpflicht in steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Wesentlichen wieder aufgegeben wurde, verursacht für die betroffenen Gemeinden zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Dieser ergibt sich unter Anderem aus der Berechnung der gestaffelten Elternbeiträge die von den ErhalterInnen der Betreuungseinrichtungen eingehoben werden. Die aus diesem Grund vorgenommene Erhöhung der Personalförderung des Landes, deckt den Mehraufwand nur zum Teil.

Sehr geehrte Frau Landesrätin, wie groß ist der Anteil, den der Beitrag des Landes zur Abgeltung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes den die Einhebung von Elternbeiträgen in Kinderbetreuungseinrichtungen verursacht, an den gesamten Kosten die den steirischen Gemeinden dadurch erwachsen?            

 

Verzicht auf das Instrument der Ferialverfügung

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Die unter dem Schlagwort Ferialverfügung bekannte Regelung in § 5 Abs 4 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung ist seit vielen Jahren Gegenstand berechtigter Kritik.

Sie ermöglicht es, dass Regierungsmitgliedern in den Sommermonaten unaufschiebbare Geschäftsstücke entfertigen dürfen, die sonst der Beschlussfassung im Rahmen einer ordentlichen Regierungssitzung bedürften.

Spätestens die Aufarbeitung der politischen Verantwortung für die Missstände im Zusammenhang mit der Herberstein OEG durch einen Untersuchungsauschuss des Landtages Steiermark am Beginn der XV. Gesetzgebungsperiode hat deutlich gezeigt, dass Ferialverfügungen allzuleicht Gelegenheit zum Missbrauch bieten, und überdies ein Instrument ohne wirksame Kontrollmechanismen gegen kostspielige Fehlentscheidungen ist.

Das Risiko, das von Entscheidungen ausgeht, die von einzelnen Personen getroffen werden und zunächst keiner Kontrolle oder Objektivierung unterliegen, mag ein Grund dafür sein, dass kein anderes österreichisches Bundesland vergleichbare Regelungen vorsieht. Das unzeitgemäße Instrument der Ferialverfügung muss endlich durch zeitgemäße Regelungen ersetzt werden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung in der Form abzuändern, dass das in § 5 Abs.4 GeOLR geregelte Instrument der Ferialverfügung abgeschafft und durch vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern - etwa die Fassung von Beschlüssen im Umlaufwege - ersetzt wird.

Ausstieg Österreichs aus EURATOM

Entschließungsantrag (Abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Die EURATOM Agentur beschreibt ihre Hauptziel in ihrem „Mission Statement“ wie folgt:

“Two fundamental objectives of the European Atomic Energy Community (Euratom) Treaty are to ensure the establishment of the basic installations necessary for the development of nuclear energy in the Community, and to ensure that all users in the Community receive a regular and equitable supply of ores and nuclear fuels. “

Der Daseinszweck dieser Organisation ist also die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Einrichtungen, die für den Ausbau und die Weiterentwicklung nuklearer Energiequellen in den Mitgliedsstaaten notwendig sind, und die Aufrechterhaltung des Nachschubes mit radioaktiven Erzen und nuklearem Brennmaterial.

Österreich ist - trotz seines Neins zur Nutzung der Atomenergie - Mitglied bei EURATOM und zahlt jährlich mehr als 40 Millionen Euro an Fördermittel für die europäische Atomenergie. Ohne diese Fördermittel wäre die Atomenergie wohl kaum wettbewerbsfähig. So aber überschwemmen Atomkraftwerke nach wie vor den Markt mit billigem Strom, der unter anderem als Pumpstrom für die Speicherkraftwerke verwendet wird. Das Risiko allerdings trägt die Öffentlichkeit, weil Atomkraftwerke nicht versichert sind. Das gilt auch für die Entsorgung, die europaweit noch immer ungeklärt ist. Das europäische Parlament hat nach wie vor keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken durch die EURATOM-Milliardenkredite.

Österreich kann aus dem Euratom-Vertrag aussteigen - ohne dass damit die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union berührt wird.
Drei Rechtsexperten (Univ.-Prof. Manfred Rotter/ Linz, Univ.-Prof. Michael Geistlinger/ Salzburg und Univ.-Prof. Bernhard Wegener/ Erlangen-Nürnberg) haben in Gutachten unabhängig voneinander die völkerrechtliche Möglichkeit eines Austritts aus dem EURATOM-Vertrag bestätigt:
Da der EURATOM-Vertrag keine Kündigungsbestimmung enthält, sind die völkerrechtlichen Bestimmungen über die Beendigung völkerrechtlicher Verträge anwendbar, insbesondere die Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969.
Ergänzend ist auch eine Kündigung gem. Art. 62 Abs. 1 WVK zulässig („Wegfall der Geschäftsgrundlage“). Die Umstände, unter denen der EURATOM-Vertrag geschlossen wurde, sind nämlich heute grundlegend geändert und die mit dem Vertragsschluss verbundenen Erwartungen nicht mehr erfüllbar, was ebenfalls einen Kündigungsgrund darstellt.
Die Einbettung der Europäischen Atomgemeinschaft in die EU ist dabei kein Hindernis, da er rechtlich selbständig ist und eine eigene Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen hat. Auch folgt aus dem Beitritt zur EU im Falle Österreichs (im Gegensatz etwa zu Gründungsstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft) nicht die Unmöglichkeit der Kündigung eines Gemeinschaftsvertrages.

Der Landtag Vorarlberg hat am 9. Mai 2007 einstimmig beschlossen, dass die Bundesregierung aufgefordert werden soll, den Austritt aus EURATOM konsequent zu betreiben, sofern die Revision des EURATOM-Vertrags in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

Der Landtag Salzburg hat am 23. Mai 2007 einstimmig gefordert, dass eine grundlegende Überarbeitung des EURATOM-Vertrags binnen drei Jahren mit den Zielen Festlegung verbindlicher Sicherheitsstandards, Senkung der Mittel für EURATOM, Verstärkung der Sicherheitsforschung erfolgen soll; wenn dies nicht erfolgt, sollen Ausstiegsszenarien geprüft werden.

Der Landtag Oberösterreich hat am 8. November 2007 beschlossen, dass die Bundesregierung aufgefordert werden soll, den Austritt Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag konsequent zu betreiben.

Der Landtag Steiermark hat mit dem Beschluss Nr. 995 vom 22. April 2008 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, "sich bei der Bundesregierung vehement dafür einzusetzen, dass diese im Sinn einer aktiven Anti-Atom-Politik den Austritt aus EURATOM konsequent betreibt – sofern die Revision des EURATOM-Vertrags in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist..."
Jahrelange Versuche, eine Revision des EURATOM-Vertrages einzuleiten, scheiterten am Einstimmigkeitsprinzip. Auch der in Lissabon beschlossene Reformvertrag hat keinen wesentlichen Änderungen betreffend EURATOM gebracht.
In dem am 22. Juni 2011 übermittelten Schreiben des Bundeskanzleramtes heißt es, dass trotz intensivem Lobbying Österreichs seit 2004 nur fünf der damals 25 Mitgliedstaaten eine Revision des EURATOM-Vertrages unterstützen. Die für die Einsetzung einer Regierungskonferenz erforderliche Mehrheit, insbesondere die für eine Änderung des Euratom-Vertrages erforderliche Einstimmigkeit, ist weder kurz- noch mittelfristig in Aussicht.
Das von der Bundesregierung angestrebte Ziel einer umfassenden Reform des Euratom-Vertrags ist daher realpolitisch als vollkommen illusorisch zu bezeichen.

Es ist daher unabdingbar, die Forderung nach einem Austritt aus EURATOM im Lichte der jüngsten (nicht erfolgten) Entwicklungen neuerlich an die Bundesregierung zu richten.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die Bundesregierung aufzufordern, im Sinne einer aktiven Anti-Atompolitik den Austritt Österreichs aus EURATOM konsequent zu betreiben.

Keine Schwächung der steirischen Gemeinden durch erzwungene Zusammenlegungen

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ und ÖVP)

Seit einem halben Jahr verfolgt die Landesregierung offensiv die Zusammenlegung von Gemeinden und Bezirken. Die vagen Pressemitteilungen, widersprüchliche Aussagen und Interviews sowie eine Serie skizzenhafter Konzepte, mit der dieses Vorhaben kommuniziert wurde, hinterlässt die Bevölkerung ratlos.

Die KPÖ stellt sich nicht prinzipiell gegen eine sinnvolle Gemeindereform, die zur Bewältigung der komplexen Probleme beiträgt, die sich den 542 steirischen Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stellen. Eine echte Reform muss eine Verbesserung des ursprünglichen Zustandes herbeiführen, breit diskutiert werden und im Einvernehmen mit der Bevölkerung der beteiligten Gebietskörperschaften erfolgen.

Die nun bekannt gewordenen Elemente der „Verwaltungsreform“ stellen einen Missbrauch des Wortes „Reform“ dar. Tatsächlich scheint es um ein Erzwingen von Einsparungen und Kürzungen durch Diktat von oben zu gehen. Die Regierung propagiert ihr Vorhaben, ohne konkrete Zahlen vorzulegen. Es gibt keine Studien oder quantitative Untersuchungen, welche Vorteile größere Einheiten im konkreten Fall haben. Es gibt kein Konzept, wie die Verwaltung größerer Bezirke und Gemeindeverbände gestaltet werden soll. Die Behauptung, sie wäre effizienter und schlanker, wird nicht begründet. Die Kosten der Umgestaltung bleiben im Dunkeln.

Derzeit hat die Steiermark hat rund 200 Abgangsgemeinden. Ihre massiven Finanzprobleme werden nicht zuletzt durch Übertragung von immer mehr Aufgaben durch Bund und Land ausgelöst, deren Kosten nicht oder nur teilweise durch den Finanzausgleich abgegolten werden. Die geplanten Zusammenlegungen können die Finanzprobleme nicht lösen. Die Defizite der öffentlichen Haushalte wurden durch die beinahe vollständige Abschaffung der Besteuerung von Vermögen und Gewinnen verursacht und können nur durch Korrektur dieser Fehlentwicklung maßgeblich eingedämmt werden.

Der augenscheinliche Vorteil größerer Gemeinden ist, dass sie mehr Geld aus dem Finanzausgleich bekommen, aber ob Zusammenlegungen wirklich Einsparungen bringen, ist mehr als fraglich. Größere Einsparungen sind nur durch massiven Personalabbau und Rücknahme der Leistungen für die Bevölkerung erzielbar. Beides lehnen die KPÖ ab.

Viele Menschen identifizieren sich mit ihrer Gemeinde, haben hier unmittelbaren Zugang zur Politik und zur demokratischen Mitgestaltung. Politische Entscheidungen sind noch durchschaubarer, es gibt die Möglichkeit und Bereitschaft zum Engagement vor Ort (z.B. Bürgerinitiativen). Die geplante Übertragung weitreichender Entscheidungsbefugnisse auf überregionale Verbände und Verwaltungseinheiten bedeutet auch einen Demokratieabbau in den Gemeinden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Umsetzung der von ihr verfolgten Gemeindereform dafür Sorge zu tragen, dass

* bei der Umsetzung demokratische Prinzipien und transparente Vorgangsweisen eingehalten werden,
* verbindliche Bürgerbefragungen vor der Zusammenlegung von Gemeinden durchgeführt werden, denen eine umfangreiche Information der Bevölkerung und öffentliche Diskussion über die Vor- und Nachteile vorhergeht,
* es nicht zu Zwangszusammenlegungen von Gemeinden und Bezirken kommt,
* Zusammenlegungen nicht zu umfangreichen Ausgliederungen und zum Verkauf von kommunalem Eigentum führen
* von einer Zusammenlegung der Bezirke Knittelfeld und Judenburg abgesehen wird,
* eine weitere Ausdünnung des ländlichen Raums hintangehalten wird,
* sie an die Bundesregierung mit dem Anliegen herantritt, eine Stärkung der Gemeindefinanzen durch einen Anteil an den Steuereinnahmen einer neu eingeführten Besteuerung von Vermögen und Gewinnen herbeizuführen.

Veröffentlicht: 27. September 2011

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