Landtagssitzung am 14. März 2006

Initiativen der KP

 

Unterstützung der Gemeinde Knittelfeld in der Frage Sparkassenstiftung

Schriftliche Anfrage an LH Voves

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Die Sparkasse Knittelfeld wurde im Jahre 1989 mittels einstimmigen Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Knittelfeld in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Gleichzeitig wurde eine 20% Beteiligung der Girozentrale an der Sparkasse Knittelfeld beschlossen. Diese Schritte sollten, wie den damaligen Gemeinderatsmitgliedern versichert wurde, zur Stärkung der Sparkasse Knittelfeld und zur Sicherung des Einflusses der Stadtgemeinde auf die Sparkasse dienen.

Im Laufe der Jahre wurden die Aktienanteile, die an die nunmehrige Steiermärkische Sparkasse verkauft wurden, auf 51 Prozent erhöht. Im Jahre 1998 hat sich der Sparkassenrat, der die restlichen Anteile verwaltet hat, ohne Information oder Mitwirkung des Gemeinderates aufgelöst und ab 1999 in eine Stiftung umgewandelt.

Erst durch den geplanten Verkauf der restlichen 49 Prozent an die Steiermärkische Sparkasse wurde der Öffentlichkeit und auch dem Gemeinderat bekannt, dass die Anteile nunmehr von einer Stiftung verwaltet werden, dass sich die Besetzung des Stiftungsrates massiv gegenüber dem letzten Sparkassenrat verändert hat, sodass sich nun kein einziger öffentlicher Mandatar mehr im Stiftungsrat befindet und dass der Verkaufserlös in der Stiftung verbleiben soll.

Durch eine geschickte Konstruktion zum Schaden der Gemeinde konnte somit ein kleiner Kreis von Personen über die Zukunft der Sparkasse Knittelfeld entscheiden. Ein Kreis von Personen, in dem sich niemand mehr öffentlichen Wahlen und damit auch einer öffentlichen Kontrolle stellen muss, und in dem niemand (mit Ausnahme von Stadtamtsdirektor Dr. Rudolf Holzer) noch etwas mit der Gemeinde Knittelfeld zu tun hat.

Während beim Verkauf anderer Gemeindesparkassen hunderte Millionen Schilling in die jeweiligen Gemeindekassen geflossen sind, soll die Gemeinde Knittelfeld nun leer ausgehen.

Die Gemeinde ist künftig als Bittstellerin auf das Wohlwollen des Stiftungsrates angewiesen. Durch diese Konstruktion zum Schaden der Gemeinde entscheidet nun ein elitärer Kreis über die Verwendung von Geldern aus einer Sonderform von öffentlichem Eigentum. Dieser Kreis sichert sich damit Einfluss und Macht, allerdings nicht mit ihrem eigenen Geld, sondern mit Mitteln, die moralisch der Knittelfelder Gemeinde und somit der Knittelfelder Bevölkerung zustehen würden.

Die Gemeinde Knittelfeld versucht nun durch einen Rechtsstreit wieder Einfluss auf die Gelder der Stiftung zu bekommen.

Es gibt meines Wissens nach keinen einzigen Fall, in dem beim Verkauf einer Gemeindesparkasse die Gründergemeinde so um ihren Einfluss und um die Mitteln aus dem Verkauf gebracht wurde. Deshalb ist dieser Fall nicht nur Angelegenheit der Gemeinde Knittelfeld, sondern auch Angelegenheit des Landes Steiermark und eine massive Unterstützung der Gemeinde Knittelfeld durch das Land ist dringend nötig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Anfrage: Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Gemeinde Knittelfeld in der Frage Sparkassenstiftung zu unterstützen?

Nachvollziehbare Kanalbenützungsgebühr

Selbstständiger Antrag

Das steiermärkische Kanalabgabengesetz aus dem Jahr 1955, LGBl. Nr. 71/1955, zuletzt novelliert am 24. Mai 2005, regelt über die Kanalabgabenordnung den Kanalisationsbeitrag und die Kanalbenützungsgebühr der Gemeinden des Landes Steiermark.
Während das Kanalabgabengesetz für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages einen gewissen Rahmen vorgibt, bleibt die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr ausdrücklich im freien Beschlussrecht der Gemeinden. Das kann zu unglaublichen Ungerechtigkeiten bei der Gebührenberechnung führen. Exemplarisch sei hier die Marktgemeinde Mautern erwähnt, wo sich angesichts der einerseits extrem hohen Gebühren und andererseits der offensichtlichen extremen Ungleichbehandlung von Haushalten in Ein- bzw. in Mehrfamilienhäusern bereits ein "Komitee für gerechte Kanalgebühren" gebildet hat. Die Kanalbenützungsgebühr sollte, ohne in das freie Beschlussrecht der Gemeinden eingreifen zu wollen, auf für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Grundlagen beruhen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, einen Vorschlag für eine Novelle des Kanalabgabengesetzes zu erarbeiten, in der die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr so geregelt wird, dass eine offensichtliche Ungleichbehandlung verschiedener Benützergruppen ausgeschlossen wird. Dabei ist dem Verursacherprinzip vermehrt Rechnung zu tragen.

Errichtung einer Landesholding

Entschließungsantrag

Die grenzenlose Freiheit des Kapitals führt dazu, dass aus Gründen der Gewinnmaximierung immer öfter ganze Betriebsstandorte von ihren privaten Eigentümern in so genannte Billiglohnländer transferiert werden. Das jüngste traurige Beispiel in unserem Bundesland ist die Schließung von Vogl & Noot in Wartberg. Der Betrieb wird nach Ungarn verlegt, obwohl er bisher profitabel arbeitete. Der Politik bleibt, wie sich Landeshauptmann Voves anlässlich der Schließung von Vogl & Noot ausdrückte, "die Verwaltung der Arbeitslosen". Immer mehr Beschäftigte bangen aus diesen Gründen um ihren Arbeitsplatz.

Eine Möglichkeit, dieser Entwicklung gegenzusteuern, wäre die Wiederherstellung eines gewissen Einflusses der öffentlichen Hand in Form von Beteiligungen an Betriebsvermögen. Damit könnte das Land als qualifizierter Miteigentümer Betriebsschließungen aus Gründen der Profitmaximierung einen Riegel vorschieben.

Im Wahlkampf zur Landtagswahl 2005 hat Landeshauptmann Voves das Schlagwort der Landesholding geprägt. Im Arbeitsübereinkommen der neuen Landesregierung heißt es: "Zur Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortsicherung und -entwicklung wird das zusätzliche Instrumentarium einer Steiermark-Holding eingesetzt." Auch die Vollversammlung der Steirischen Arbeiterkammer hat nun auf ihrer letzten Tagung die Idee einer Landesholding ins Spiel gebracht.

In der heutigen Sitzung soll der Landtag der Haftungsübernahme des Landes Steiermark für eine Beteiligung der Steirischen Beteiligungsfinanzierungs GmbH an der Heissenberger & Pretzler Beteiligungs GmbH in Höhe von 1,25 Millionen Euro zustimmen. Dabei wird jedoch nur eine temporäre typische stille Beteiligung eingegangen. Im Gegensatz dazu müsste die zu gründende Landesholding eine längerfristige, strategische Beteiligung an gewissen steirischen Leitbetrieben anstreben.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Konzept zur Errichtung einer im Besitz des Landes Steiermark befindlichen Landesholding zu entwerfen und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Vorrangige Aufgabe dieser Landesholding ist der Erwerb von langfristigen Beteiligungen in qualifizierter Höhe an Unternehmen mit Standorten in der Steiermark.

Gesetz über die Sozialhilfe (Steiermärkisches Sozialhilfegesetz – SHG); Novellierung

Selbstständiger Antrag

Durch eine unklare Formulierung in § 8 (5) des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes ("Richtsatzgemäße Geldleistungen sind in den Monaten Juni und November in zweifacher Höhe zu gewähren.") kommt es, je nach Auslegung des Gesetzestextes durch die jeweils zuständige regionale Behörde, zu einer Ungleichbehandlung der SozialhilfebezieherInnen ohne Einkommen gegenüber SozialhilfebezieherInnen mit Einkommen (Unterhalt, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss).

Das Gesetz sieht vor, dass den Anspruchsberechtigten in den Monaten Juni und November Sonderzahlungen zustehen. Eine richtsatzgemäße Geldleistung für den Lebensbedarf eines Alleinstehenden beträgt monatlich 499 Euro. Eine Sozialhilfebezieherin ohne eigenes Einkommen bekommt somit 14 mal jährlich 499 Euro. Da laut SHG das eigene Einkommen gegengerechnet wird, beträgt der monatliche Richtsatz aus Mitteln der Sozialhilfe zum Beispiel einer geschiedenen Frau, die vom Ex-Gatten einen Unterhalt in der Höhe von 299 Euro zugesprochen bekommt, 200 Euro.

Der Unterhalt wird nur zwölfmal jährlich bezahlt, während die Sozialhilfe aufgrund der im SHG festgelegten Sonderzahlungen 14 mal jährlich ausbezahlt wird. Einige Behörden gewähren aber als Sonderzahlung nicht 499 Euro für den Lebensbedarf, sondern nur den errechneten Richtsatz in der Höhe von 200 Euro. Die geschiedene Frau aus dem Rechenbeispiel erhält also um 598 Euro jährlich weniger als die vergleichbare Sozialhilfeempfängerin ohne eigenes Einkommen.

Je höher das eigene Einkommen der betroffenen Personen ist, desto geringer fällt bei einigen Behörden die Sonderzahlung aus. Dies betrifft nicht nur Personen mit Unterhaltsanspruch, sondern auch viele BezieherInnen von Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe und Pensionsvorschuss, die Sozialhilfe als Richtsatzergänzung beziehen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Entwurf für eine Novelle des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes zu erstellen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die in § 8 (5) definierten Sonderzahlungen in voller Höhe des Richtsatzes für den Lebensunterhalt gewährt werden.

Für eine umfassende Information der Landtagsabgeordneten

Selbstständiger Antrag

Viele wichtige die Landespolitik betreffende Entscheidungen werden nicht im Landtag, sondern in der Landesregierung gefasst. Bisher erhielten Landtagsabgeordnete nur auf eine Anfrage hin Auskünfte über die Beschlüsse der Landesregierung. So fehlen Landtagsabgeordneten für ihre Tätigkeit oft wichtige Informationen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, sämtliche Protokolle der Landesregierungssitzungen umgehend allen im Landtag vertretenen Parteien zu übermitteln.

Für den Erhalt der EGAM-Wohnungen im öffentlichen Eigentum

Selbstständiger Antrag

Das Finanzministerium will die EGAM-Wohnungen privatisieren. Davon betroffen sind 740 Mietwohnungen der EGAM (Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden) in Judenburg, Knittelfeld, Fohnsdorf, Spielberg und Zeltweg. Die EGAM befindet sich zu rund 98% im Besitz des Bundes, daneben halten einige Aichfeld-Gemeinden geringe Anteile.

Dieses Verkaufsangebot ist ein weiterer Mosaikstein im Bild des Ausverkaufs des öffentlichen Eigentums und der Abschiebung von Verantwortung für die Menschen. Denn mit diesem Verkauf sollen hunderte Wohnungen an private, gewinnorientierte Käufer übertragen werden. Für mögliche Käufer zählt nur der erhoffte Gewinn und das werden die MieterInnen zu spüren bekommen.

Die EGAM wurde unter der Regierung Kreisky gegründet um nach der Schließung des Fohnsdorfer Bergbaus neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Region Aichfeld-Murboden zu suchen. Hunderte EGAM-Wohnungen wurden gebaut um die Menschen im Aichfeld mit günstigem Wohnraum zu versorgen.

Die Versorgung mit leistbarem Wohnraum gehört zu den Grundrechten, die EGAM-Wohnungen sind ein Stück Sozialpolitik. Wenn es keinen Widerstand gegen diesen Verkauf gibt, wird wieder ein Stück sozialer Wohnbau aufgegeben.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Der Steiermärkische Landtag appelliert an die Bundesregierung, vom geplanten Verkauf der EGAM-Wohnungen Abstand zu nehmen.
Sollte ein Verkauf nicht zu verhindern sein, wird die Landesregierung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden eine Übernahme der EGAM-Wohnungen durch Land und Gemeinden zu prüfen.

Förderung von Studierenden der steirischen Universitäten und Fachhochschulen bzw. Senkung der Studienabbruchsquote

Selbstständiger Antrag

Die Quote der StudienabbrecherInnen ist in Österreich mit beinahe 50 Prozent quer durch alle Fachrichtungen im internationalen Vergleich ungewöhnlich hoch. Die Mehrheit der Studierenden ist gezwungen, mit fortgesetzter Dauer des Studiums in immer größerem Ausmaß zu arbeiten, um den Wegfall von staatlichen Transferleistungen und Unterstützung aus dem Elternhaus zu kompensieren.

Um zu verhindern, dass von dieser Problematik betroffene Studierende ihr Studium abbrechen, stellt der Bund künftigen AbsolventInnen österreichischer Universitäten und Fachhochschulen, die kurz vor Abschluss ihres Studiums stehen und sich ihre Ausbildung in den vorhergehenden Jahren nachweislich durch Erwerbstätigkeit selbst finanziert haben, Stipendien zur Verfügung.

Die Studienbeihilfenstelle in Graz, zuständig für die steirischen Bildungseinrichtungen im tertiären Bereich, erkennt etwa 50 Studierenden pro Jahr so genannte Studienabschlussstipendien in der Höhe von ca. 550 bis 1000 Euro monatlich für einen Zeitraum zwischen 12 und 18 Monaten zu. Leider muss ein großer Teil der durchschnittlich 180 Studierenden, die pro Jahr ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, abgewiesen werden, obwohl die Betroffenen zweifellos bedürftig sind.
Die meisten Studierenden beziehen die Mittel für ihren Lebensunterhalt aus rasch wechselnden, atypischen Beschäftigungsverhältnissen an der Grenze zur geringfügigen Beschäftigung. Nur wenige können eine reguläre Halbbeschäftigung oder ein diesem Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit vorweisen, wie es die Vergaberichtlinien verlangen.

Das Land Steiermark sollte denjenigen Studierenden steirischer Universitäten und Fachhochschulen, die alle Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Studienabschlusstipendiums erfüllen, aber abgewiesen werden müssen, weil sie in mindestens 36 der letzten 48 Monate nur geringfügig beschäftigt statt halbbeschäftigt waren, das Studienabschlussstipendium in Mindesthöhe gemäß den Richtlinien in jeweils geltender Fassung aus eigenen Mitteln finanzieren.
Die Kosten dieser Maßnahme sind im Vergleich zu anderen bildungspolitischen Maßnahmen gering, der BezieherInnenkreis ist überschaubar. Die Prüfung der Anträge wäre weiterhin der Studienbeihilfenbehörde überlassen, wodurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden werden könnte. Das Land Steiermark könnte einer signifikanten Anzahl junger Menschen, die andernfalls kurz vor Abschluss ihrer Ausbildung als StudienabbrecherInnen in die Statistik Eingang finden würden, die erfolgreiche Absolvierung ihres Studiums ermöglichen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, für Studierende der steirischen Universitäten und Fachhochschulen, welche, abgesehen von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, alle Kriterien für den Bezug eines Studienabschlusstipendiums erfüllen, die Finanzierung dieser Stipendien zu übernehmen, sodass in Zukunft auch im maßgeblichen Zeitraum geringfügig Beschäftigte anspruchsberechtigt werden.

3. April 2006