Landtagssitzung 19. November 2019

Wohnen darf nicht arm machen – In der steirischen Wohnpolitik ist ein Richtungswechsel notwendig!

Aktuelle Stunde (§ 71 GeoLT)

Seit Jahren steigen Mieten und Betriebskosten deutlich stärker als die Lohneinkommen.

Trotz allenthalben sichtbarer Bautätigkeit entspannt sich die Wohnungsproblematik für normalverdienende Menschen nicht – im Gegenteil! Durch fehlgeleitete Förderungspolitik des Landes (Stichwort „Assanierung“) werden mehrheitlich Wohnungen für den wachsenden Anlegermarkt errichtet. Die tatsächlichen Bedürfnisse der Wohnungssuchenden sind dabei bestenfalls sekundär.

Seit Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts wird in Österreich von ExpertInnen die Problematik am Mietwohnungsmarkt beschrieben. Der Österreichische Arbeiterkammertag und die Mietervereinigung forderten schon in der Bundeswohnenquete im Jahr 1991

  • die Wiedereinführung von klar definierten Mietzinsobergrenzen für ALLE Wohnungen,
  • unbefristete Hauptmieten als Standard und
  • dass das Recht auf Wohnen in der Verfassung verankert wird.

Nichts davon wurde bis heute umgesetzt.

Im Mittel beträgt der Mietpreis (inkl. Betriebskosten) bei Neuvermietungen derzeit in Graz bereits 11,50 Euro/m² (Immobilienpreisspiegel). Dabei gilt: Je kleiner die Wohnung, umso höher der Mietpreis! Und: Befristete Mietverhältnisse sind teurer als unbefristete!

Bei sozialen Mietwohnungen liegt der Bruttomietpreis bei 7,10 Euro/m².

Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich somit eine Differenz von 308 Euro im Monat bzw. rund 3.700 Euro im Jahr!

Vor allem die gewinnorientierten privaten Wohnungsanbieter sind für die hohen Preissteigerungen verantwortlich. Von 2008 bis 2016 sind die privaten Hauptmietzinse um 35 Prozent gestiegen – bei einer allgemeinen Teuerung im gleichen Zeitraum von etwas über 14 Prozent (AK Wien, Mieten in Österreich und Wien, 2008 bis 2016, S. 4).

Etwa zwei Drittel aller Wohnungen werden mittlerweile von privaten Anbietern vermietet. Die dort vorherrschenden befristeten Verträge sowie die fehlenden Mietzinsobergrenzen sind der wesentlichste Kostentreiber bei Mietwohnungen. Denn sowohl bei der Vertragsverlängerung wie auch bei der Neuvergabe werden die Wohnungen zu deutlich höheren Kosten weitervermietet. Bei Neuvergaben fallen auch immer wieder die Einstiegskosten von Neuem an.

Die geltende rechtliche Situation bedingt, dass sich immer mehr Menschen das Wohnen aus eigener Kraft nicht mehr leisten können. Die öffentliche Hand muss mit Kautionsfonds, Wohnbeihilfe und Heizkostenzuschuss gegensteuern. In der Steiermark wurden aber gerade bei der Wohnunterstützung und beim Heizkostenzuschuss die Schrauben enger gedreht, sodass viele Menschen keinen Anspruch auf diese Hilfen mehr haben.

Die KPÖ hat sich in der vergangenen Periode mit vielen Initiativen dafür eingesetzt, dass die Subjektförderungen angehoben werden, um als erster Schritt die drückendsten Probleme zu lösen.

  • Heizkostenzuschuss für alle, die ihn brauchen, EZ 1184/3
  • Heizkostenzuschuss für alle, die ihn brauchen, EZ 2490/1
  • Heizkostenzuschuss für alle, die ihn brauchen, EZ 2686/6
  • Heizkostenzuschuss für alle, die ihn brauchen, EZ 2789/30
  • Energieabschaltungen vermeiden, EZ 2687/6
  • Dringend nötige Maßnahmen gegen die Verschlechterungen durch die Einführung der Wohnunterstützung, EZ 715/6
  • Wohnunterstützung für Alleinerziehende, EZ 2686/5
  • Rückkehr zu Wohnbeihilfe der Jahre 2006 bis 2011, EZ 1086/3
  • Rückkehr zu Wohnbeihilfe der Jahre 2006 bis 2011, EZ 1184/4  
  • Richtlinien für die Zuerkennung der Wohnunterstützung an Studierende, EZ 1184/2
  • Nachteile durch bisherige StWUG-Regelung rückwirkend ausgleichen, EZ 2498/6
  • Wohnen ist zu teuer: Fristverkürzung bei Wohnunterstützung, EZ 2372/1
  • Wohnbeihilfe erhöhen und wertsichern, EZ 298/11

SPÖ und ÖVP haben keinem dieser Anträge die Unterstützung gegeben bzw. durch die ressortverantwortliche SP-Landesrätin Kampus federführend die Verschlechterungen für die Mieterinnen und Mieter zu verantworten.

Langfristig muss der Wohnungsmarkt so entwickelt werden, dass sich die Menschen das Wohnen aus eigener Kraft leisten können. Die Interessen der Mieter und Mieterinnen müssen endlich wieder höher bewertet werden als die Interessen der Investoren. Mit der Abschaffung des klaren Kategoriemietzinses und der Einführung weitgehender Befristungsmöglichkeiten wurde der Mieterschutz aus den Angeln gehoben. Die Gewinne, die Immo-Unternehmen aus Mietzinseinnahmen und Immobilientransaktionen „erwirtschaften“, werden immer höher. Bezahlen müssen das die Mieterinnen und Mieter.

Das Richtwertsystem hat die Teuerung komplett aus dem Ruder laufen lassen. Über die Lagezuschläge fließt die massive Steigerung der Grundkosten am Markt direkt in den Mietzins ein. Durch die Unübersichtlichkeit der Zu- und Abschläge ist keinerlei Transparenz gegeben. Richtwertmieten entsprechen heute im Wesentlichen den Markmieten („Instrumente und Wirkungen der österreichischen Wohnpolitik“, WIFO).

An den Bund ist daher die Forderung zu richten, das Mietrechtsgesetz und eine wirksame Mietzinsbegrenzung auf alle Mietverhältnisse anwendbar zu machen. Es gibt keine sachlich gerechtfertigten Gründe, warum nur einzelne Mietverhältnisse vom MRG voll erfasst sind.

Befristete Mietverhältnisse sind einzudämmen. Einzig im Falle einer sachlichen Rechtfertigung (Eigenbedarf) soll die Befristung eines Mietvertrages zulässig sein.

Gerade der soziale und kommunale Wohnbau könnte ein Bollwerk gegen die allenthalben steigenden Preise sein. Doch im österreichweiten Vergleich liegt gerade Graz bei sozialen Mietwohnungen mit einem Anteil von 16 Prozent an letzter Stelle. In Linz sind 55 Prozent des Wohnbestandes Sozialwohnungen, in Wien 41 Prozent (Statistik Austria, GBV).

Wohnbaufördermittel werden derzeit auch an private Immobilienfirmen gewährt. Doch nach Wegfall der förderrechtlichen Mietzinsbegrenzung steigt bei den privaten Vermietern der Mietpreis in der Regel auf das Doppelte (rund 11,50 Euro) an.

Bei gemeinnützigen Vermietern wird die Nettomiete nach Darlehenstilgung hingegen auf derzeit 3,86 Euro/m² dauerhaft abgesenkt. Diese 3,86 Euro ermöglichen bereits die laufende Instandhaltung/Verbesserung und Ersatzinvestitionen. Alles darüber hinaus ist reine Rendite für die Vermieter.

Auf Landesebene hätte die Steiermark durchaus Handlungsspielraum. Das Land hätte etwa die Möglichkeit, die Gemeinden zur Festlegung von Widmungen für förderbaren Wohnbau gesetzlich zu ermächtigen. Wie eine solche Regelung ausgestaltet sein sollte, hat kürzlich Wien vorgezeigt.

Folgende Maßnahmen sind dringend notwendig:

  • Ausweitung des sozialen Wohnungsangebots (kommunal, gemeinnützig) in der Steiermark
  • Einweisungsrecht der Gemeinde in einem zu bestimmenden Anteil in geförderte Neubauwohnungen/Assanierungen als Fördervoraussetzung
  • Baulandreservierungen für geförderten/kommunalen Wohnbau, Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“
  • Sonderprogramm zur Errichtung von Gemeindewohnungen
  • Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel
  • Ausweitung des Kreises der Wohnbauförderungsbeitragspflichtigen auf Selbständige und Landwirte (die ja auch Wohnbauförderungsmittel beziehen können)
  • Rigorose Einschränkung befristeter Mietverträge
  • Klar festgelegte Mietzinsobergrenzen für alle Mietwohnungen
  • Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten
  • Maklerprovisionen sollen vom Vermieter (Auftraggeber) bezahlt werden

Die KPÖ hat in der vergangenen Gesetzgebungsperiode zahlreiche Initativen und Anfragen auf Landesebene eingebracht, um das Wohnen leistbar zu machen. Keinem der Anträge haben SPÖ oder ÖVP die Zustimmung gegeben:

  • Maklerprovisionen beschränken, EZ 262/1
  • Mehrwertsteuer auf Mieten abschaffen, EZ 3014/6
  • Kommunalen Wohnbau forcieren, EZ 3389/1
  • Wohnbauförderung durch Landesdarlehen, EZ 1688/1
  • Wohnen ist zu teuer: Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrags, EZ 1997/1
  • Zweckentfremdung der Wohnbauförderung beenden (Assanierung), EZ 3638/3
  • Maßnahmen gegen massiv steigende Wohnkosten, EZ 2829/6
  • Maßnahmen zur Armutsverhinderung in der Steiermark, EZ 3286/3
  • Zugang zu leistbarem Wohnraum für alle gewährleisten, EZ 1293/6
  • Maßnahmen gegen Kinderarmut, EZ 602/7
  • Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrags, EZ 1997/1

Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen auf das niemand verzichten kann. Aufgrund der Besonderheiten des Wohnungsmarktes kommt das WIFO (in: „Instrumente und Wirkungen der österreichischen Wohnungspolitik“) zum Schluss, dass bei der Wohnraumversorgung von einem Marktversagen auszugehen ist. „Eine qualitative und quantitative Versorgung mit ausreichendem und leistbarem Wohnraum kann durch den freien Markt … nicht gewährleistet werden.“ 

Vor genau einhundert Jahren hat die Stadt Wien Antwort auf die Wohnungsfrage gegeben:

Neue Maßnahmen mußten gefunden werden, produktive Wohnungspolitik durch kommunale Eigenbautätigkeit und Bauförderung zu treiben, um durch prohibitive Wohnungspolitik des Mieterschutzes das Vertreiben der Mieter aus ihren Wohnungen durch ungerechtfertigte Kündigungen oder unerträgliche Zinssteigerungen seitens des Hausbesitzers hintanzuhalten, endlich um durch distributive Wohnungspolitik den vorhandenen Wohnungsvorrat durch Wohnungsanforderung und Wohnungszuweisung gerecht zu verteilen.“ (Verwaltungsbericht Wien 1919, S. 386).

Ohne politische und gesetzliche Maßnahmen, die in den von finanzstarken Investoren beherrschten Markt eingreifen, der sich immer höhere Renditen aus den Mieten erwartet, wird die Situation vieler Menschen in der Steiermark jedenfalls bald unerträglich prekär werden.

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 71 Abs 1 GeoLT die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Betreff.

Unverantwortlicher Teuerung bei Aufzügen in Wohnhäusern Einhalt gebieten

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) - LR Anton Lang

Die Ziviltechnikerkammer hat kürzlich öffentlich gegen die immer strengeren Sicherheitsnormen bei Aufzügen protestiert (zB. https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5720080/Neue-EUNorm_Aufzuege-kosten-Wien-Millionen, 11.Nov.2019). Allein in Wien verursachen die Sicherheitsnormen Kosten in Höhe von 14 Millionen Euro.

Die Kammer rechnet vor, dass es in ganz Österreich seit 2010 keinen einzigen Todesfall im Zusammenhang mit der Nutzung eines Aufzugs gegeben hat - bei 80.000 Personen- und Lastenaufzügen. Nur rund 100 Schadensfälle werden pro Jahr registriert. Statistisch sei ein Todesfall mit einem Aufzug inzwischen gleich unwahrscheinlich wie das Zusammenbrechen des ganzen Gebäudes. Rein rational, aus technischer Sicht, machen die erhöhten Sicherheitsauflagen daher keinen Sinn, da in Österreich schon derzeit alle Aufzüge permanent gewartet werden!

In ihrem Bericht vermerkt die Kammer auch, dass außer in einer unverbindlichen Empfehlung der EU-Kommission von 1995 keine europäische Richtlinie oder Verordnung eine Anpassung bestehender Aufzüge an den Stand der Technik verlangt.

Trotzdem hat die intensive Lobby-Arbeit der Aufzugkonzerne Früchte getragen und wurden - auch in der Steiermark - immer schärfere Sicherheitsvorschriften eingeführt. Die Aufzugsfirmen lukrieren dadurch Millionen-Gewinne, die von den WohnungseigentümerInnen und MieterInnen bezahlt werden müssen. 

Es wird folgende Anfrage gestellt: Welche Schritte werden Sie setzen, um die steirischen MieterInnen und WohnungseigentümerInnen vor den überzogenen Forderungen der Aufzugs-Lobby zu schützen?

Fehlende Klimaschutzmaßnahmen in der Bau- und Raumordnungsnovelle

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Als wichtige Klimaschutzmaßnahme empfehlen KlimaschutzexpertInnen, unter anderem auch Univ.-Prof. Dr. Kirchengast in seinem Statement im Unterausschuss Klimaschutz am 27.8.2019, eine klar klimaschutzorientierte Energie- und Mobilitäts-Raumplanung mit Schwerpunkt auf urbane und regionale Kernräume nach den Grundsätzen von Funktionsmischung, maßvoller Dichte und Innenentwicklung, die kurze Wege schafft und den Energie- und Mobilitätsbedarf strukturell verringert. Bau- und Raumordnung sind hier wichtige Stellschrauben des Klimaschutzes und zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen und Schaffung verkehrsarmer Siedlungsstrukturen.

Leider berücksichtigen die nun vorliegenden Novellenentwürfe für das Baugesetz und die Raumordnung klimarelevanten Ansatzpunkte viel zu wenig.

Flächenverbrauch und Bodenversiegelung liegen in Österreich nach wie vor auf viel zu hohem Niveau. Was sich für die Bauwirtschaft kurzfristig positiv auswirkt, ist für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung von Nachteil, vor allem dann, wenn die Siedlungsentwicklung „auf der grünen Wiese“ erfolgt: Die Anzahl brachliegender Gebäude nimmt kontinuierlich zu und Ortskerne veröden. Eine zerstreute Siedlungsstruktur erhöht nicht nur die Aufwendungen der Gemeinden für Infrastruktur, sondern führt zu starker Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr.  Das Bauen von Einkaufs- und Fachmarktzentren sowie Gewerbebetrieben außerhalb von Ortskernen auf der grünen Wiese verstärkt die Problematik.
Die tägliche Flächeninanspruchnahme in Österreich beträgt 11,8 ha/Tag im Durchschnitt der Drei-Jahres-Periode 2016-2018 und liegt damit noch immer ganz deutlich über dem Reduktionsziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung von 2,5 ha/Tag.

Laut Umweltbundesamt gibt es in Österreich ca. 50.000 leerstehende Wohn- und Geschäftsimmobilien. Ein wirksames Leerstandsmonitoring und -management gibt es bis dato nicht. Ein wesentlicher „Flächenfresser“ sind Einkaufszentren. Österreich weist mittlerweile eine rekordverdächtig hohe Dichte an Einkaufszentren und Fachmarktzentren auf. Für Auto-Stellplätze wird Boden großflächig versiegelt. Hallen und Gebäude von Gewerbe- und Industrieanlagen, sowie asphaltierte Autoabstellflächen, bleiben auch nach ihrer Nutzungszeit bestehen, weil es keinerlei Verpflichtung zum Rückbau gibt. Die seit 2010 mögliche Auffüllung im Freiland ermöglicht die weitere Zersiedelung mit all ihren Auswirkungen auf Infrastruktur, Mobilitätsverhalten, Energie- und Flächenverbrauch. Für bestehende Heizungen mit fossilen Brennstoffen gibt es kein Ausstiegsszenario.  

In all diesen Punkten fehlen konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz in den Novellenentwürfen zum Baugesetz und zur Raumordnung.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, mit der die folgenden, in der vorliegenden Novellierung der Bau- und Raumordnung fehlenden, klimarelevanten Maßnahmen implementiert werden, wie

die Abschaffung der 2010 in Kraft getretenen Möglichkeit der Auffüllung im Freiland in § 33 Abs. 3 Z. 2 ROG,

die Vorgabe, dass Kfz-Stellplätze nur mehr ohne Bodenversiegelung, d.h. versickerungsfähig, errichtet werden dürfen,

die Vorschrift, dass Baugenehmigungen für Gewerbehallen, Einkaufszentren und Industrieanlagen nur unter der Auflage erteilt werden dürfen, dass sie am Ende ihrer Nutzungsdauer vom Eigentümer zurückzubauen sind bzw. auf dessen Kosten entfernt werden müssen,

ein Förderungsprogramm zur Umstellung bestehender Heizungen mit fossilen Brennstoffen, wobei die Förderung mindestens 50 Prozent der Kosten betragen soll,

die Festlegung von quantitativen Zielwerten für die Bodenerhaltung nach Raumtypen bzw. für die Inanspruchnahme von Flächen,

die Implementierung eines Leerstands- und Brachflächenmonitoring und

die Untersagung von Neuwidmungen bei Vorhandensein von Leer- und Brachflächen.

19. November 2019