Landtagssitzung 16. Jänner 2018

Den Willen der Bevölkerung respektieren: Kein Verkauf von Flächen der LFS Grottenhof

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Punkt 1 abgelehnt gegen SP, VP; Punkt 2 gegen SP, VP. FP)

Ein knapp fünf Hektar großer Teil des Ackerlandes der Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Alt-Grottenhof im Südwesten von Graz ist vom Verkauf durch das Land Steiermark bedroht. Auf der Bio-Ackerfläche, die sich südlich der Grottenhofstraße (Grundbuchnummer: 94/2 – Grottenhofstraße 97) befindet, könnte in weiterer Folge eine großflächige Verbauung der Grünfläche passieren. Zuletzt wurde durch den zuständigen Landesrat Johann Seitinger wiederholt betont, dass der Verkauf jedenfalls geplant sei. Die genannte Fläche ist jedoch nicht nur für den praktischen Unterricht der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof unentbehrlich. Auch die Bevölkerung vor Ort will das ihr wichtige Naherholungsgebiet, eine der letzten Grünflächen im immer stärker verbauten Grazer Süd-Westen, nicht missen.

Dies machte zuletzt eine am Sonntag, dem 14. Jänner 2018, abgehaltene Volksbefragung im Grazer Bezirk Wetzelsdorf deutlich. Mit einer großen Mehrheit von 96,5 Prozent sprach sich die Bezirksbevölkerung dafür aus, „dass die Ackerfläche von Alt-Grottenhof (zwischen Grottenhofstraße und Krottendorfer Straße, Grundbuchnummer: 94/2) zur Gänze als Freiland im Flächenwidmungsplan der Stadt Graz erhalten“ bleiben soll. Beeindruckend war dabei die für eine Volksbefragung hohe Wahlbeteiligung von über 30 Prozent.

Mit der Volksbefragung wurde zudem gezeigt, dass die Bevölkerung einen Verkauf der Flächen und die damit einhergehende drohende Verbauung mit großer Mehrheit ablehnt. Diesem Votum muss auch in der steirischen Landesregierung Rechnung getragen werden, welche vom Plan, die genannten Flächen zu verkaufen, absehen sollte.
     

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag spricht sich für den Erhalt der Acker- und Wiesenflächen von Alt-Grottenhof aus.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die zwischen Grottenhofstraße und Krottendorfer Straße gelegenen Flächen von Alt-Grottenhof in Graz weder ganz noch teilweise zu verkaufen.

16. Januar 2018