Landtagssitzung 15. Dezember 2020

Verbauung des Naturraumes um den Leopoldsteinersee

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) (LR Ursula Lackner, SPÖ)

Vom Klima- und Naturschutz ist in letzter Zeit in der Politik viel die Rede. Die Realität ist eine andere: In Eisenerz soll jetzt einer der letzten naturbelassenen Seen des Landes mit einem Chalet-Dorf verschandelt werden.  

Der See ist unverbaut, naturbelassen und besticht mit natürlicher Schönheit.“ – So charakterisiert das offizielle Tourismusportal der Steiermark, www.steiermark.com, den Leopoldsteinersee. Geht es nach der Mehrheit im Eisenerzer Gemeinderat und einem finanzkräftigen Investor, soll sich dieses Bild grundlegend ändern. Der mehrheitlich – lediglich gegen die drei Stimmen der KPÖ – beschlossene Bebauungsplan sieht eine „touristische Entwicklung“ des Sees vor. Das bedeutet einen tiefen und unumkehrbaren Einschnitt in das Landschaftsbild und den Naturraum. 

Von den Abteilungen 13 und 15 des Landes Steiermark liegen vernichtende Stellungnahmen zum Bauprojekt vor. In ihrer Stellungnahme vermisst die A13 (Umwelt und Raumordnung) jegliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Landschaftsschutzgebiet und spricht von einer „wesentlichen Unvereinbarkeit des Projekts mit dem Schutzzweck“. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Planungsgebiet in einer Lawinengefahrenzone liegt, in der „außerhalb des Hauses Gefahr für Leib und Leben besteht“.

Die Stadtgemeinde Eisenerz wird () aufgefordert ggst. Bebauungsplan auszusetzen und das Planungsgebiet () in Freiland rückzuführen.

In ihrer Stellungnahme spricht die A15 (Energie, Wohnbau, Technik) von „einer nachhaltigen und gravierenden Störung der seltenen Charakteristik und Eigenart des Landschaftsraumes“ und verweist auf eine „nicht vorhandenen Baulandeignung“.

Gerade der unberührte Charakter der Landschaft zieht Besucherinnen und Besucher an. Ein stark verbautes Land wird für Erholungsbedürftige zunehmend unattraktiv. 

Es wird daher folgende

Anfrage

gestellt:

Welche Maßnahmen können Sie setzen, um die Verbauung dieses wertvollen Naturraumes um den Leopoldsteinersee zu verhindern?

Ausreichend Personal in Spitälern und Pflegeheimen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Auf Seite 76, Band II des vorliegenden Landesbudgets findet sich in der Darstellung des Globalbudgets Gesundheit und Pflegemanagement folgende Aussage: „Grundstein für die Versorgung der steirischen Bevölkerung mit Spitals- und Pflegeleistungen bildet das dafür notwendige, qualitativ hochwertig ausgebildete Personal in den Gesundheitsberufen. Für dessen Ausbildung sowie Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen sind entsprechende Mittel vorhanden. Diese dienen zur Führung der landeseigenen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, zur Ausbildung der medizinischen Assistenzberufe sowie für fortführende Weiterbildungen.“

Schon vor Beginn der Corona-Pandemie mussten viele Krankenhäuser Betten sperren und Operationen verschieben, weil sie nicht eben nicht über das notwendige Pflege- und/oder ärztliches Personal verfügen. Denn viele MitarbeiterInnen haben ihre Arbeitszeit reduziert oder sind ganz aus dem Beruf ausgeschieden, weil sie die Arbeitsverdichtung nicht mehr ertragen konnten oder wollten.

Die einzige gesetzliche Vorgabe zur Ermittlung des Personalbedarfes besteht derzeit gemäß § 8d KAKuG und auf Landesebene (wortgleich) § 31 StKAG. Danach sind die Träger von bettenführenden Krankenanstalten verpflichtet, regelmäßig den Personalbedarf, bezogen auf Berufsgruppen, auf Abteilungen und sonstige Organisationseinheiten, zu ermitteln und jährlich der Landesregierung zu berichten. Tatsächlich beschränkt sich die Planung der KAGes in diesem Zusammenhang – wie aus den jährlichen Geschäftsberichten ersichtlich – auf die Erreichung des jeweiligen Personalstandes des Vorjahres. Und selbst dabei ist die KAGes nur mäßig erfolgreich.

Eine übergeordnete Vorgabe für die Stellenbesetzung existiert nicht. Wir wissen daher heute nicht genau, wie viele Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte fehlen, solange es kein objektives Instrument gibt, um den Bedarf zu bestimmen.

Ein solches übergeordnetes Planungsinstrument wäre dringend nötig. Darin muss vor allem auch die Versorgung der vulnerablen Patientengruppen adäquat abgebildet sein und auch die Beratung des/der zu Pflegenden und seiner/ihrer Angehörigen mit aufgenommen werden – sowohl im Hinblick auf die individuellen Pflegeprobleme und den Erhalt der persönlichen Ressourcen als auch im Hinblick auf den nachstationären Bedarf im Sinne des Entlassungsmanagements. In der Bewertung der Pflegeleistung muss auch die Beziehungsarbeit und Zuwendung der Pflegenden beachtet werden, durch die ein Eingehen auf individuelle Krisen und auch ein professionelles Eingehen auf herausforderndes Verhalten erst möglich wird. Nur dann wird es Pflegenden möglich, ihren Beruf so auszuführen, wie sie ihn erlernt haben. Und nur so wird man Pflegende, die ihrem Beruf den Rücken gekehrt haben, motivieren zurückzukehren. Zudem ist es wichtig, in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass immer mehr Tätigkeiten aus dem medizinischen Bereich heute vom Pflegepersonal übernommen werden.

Parallel dazu müssen die nötigen Maßnahmen getroffen werden, um die Zahl der ausgebildeten Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte, die in der Steiermark im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems tätig sind, zu erhöhen.

Im Pflegebereich kritisiert die KPÖ seit vielen Jahren den viel zu schlechten Pflegeschlüssel in Pflegeheimen. Auch für das kommende Jahr ist hier bisher keine Verbesserung vorgesehen. Die Steiermark sollte sich hier am Vorbild Wien orientieren und den Pflegeschlüssel insbesondere im Hinblick auf die Pflegestufen 3 bis 7 verbessern.

Diese Maßnahmen und Planungsergebnisse werden entsprechend im Landesbudget 2022 abzubilden sein.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

​Die Landesregierung wird aufgefordert, in Vorbereitung des Landesbudgets 2022

  1. ein objektives verbindliches Personalbedarfsplanungsinstrument für die Spitäler zu erarbeiten und sowohl die Zahl der Beschäftigten als auch die Zahl der Auszubildenden an die daraus resultierenden Planungsergebnisse anzupassen sowie
  2. die Personalausstattungsverordnung für Pflegeheime nach dem Vorbild Wien zu verbessern und

diese Maßnahmen und Planungsergebnisse im Landesbudget 2022 abzubilden.  

Heizkostenzuschuss für alle, die ihn brauchen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Der Heizkostenzuschuss soll Menschen mit geringem Einkommen helfen, in den kalten Monaten ihren Wohnraum heizen zu können. Voraussetzungen dafür sind ein Hauptwohnsitz in der Steiermark, kein Bezug der Wohnunterstützung und ein Einkommen unter der festgelegten Grenze.

Die Anzahl der beziehenden Haushalte blieb jedoch in den vergangenen Heizperioden wiederholt unter jener früherer Jahre. Für die vergangene Heizperiode hat Landesrätin Doris Kampus das Budget für den Heizkostenzuschuss mit rund 1,65 Millionen Euro beziffert. Dem Sozialbericht 2018-2019 des Landes Steiermark ist nun zu entnehmen, dass diese Summe nicht ausgeschöpft wurde, sondern lediglich 1.425.240 Euro als Unterstützung an Haushalte ausgezahlt wurden. Sowohl bei der ausgezahlten Summe als auch bei der Anzahl der beziehenden Haushalte ist ein Rückgang im Vergleich zu 2018/2019 zu verzeichnen.

Hunderttausende Euro, die eigentlich für den Heizkostenzuschuss gewidmet waren, sind so in den letzten Jahren ins Budget zurückgeflossen. Gleichzeitig werden auch im heurigen Winter wieder viele Steirerinnen und Steirer angesichts hoher Heizkosten vor finanziellen Problemen stehen. Gerade auch in Anbetracht der aktuellen Krise wäre es dementsprechend an der Zeit, die Kriterien für den Bezug des Heizkostenzuschusses zu überarbeiten.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. den Heizkostenzuschuss unabhängig vom Bezug der Wohnunterstützung zu gewähren und
  2. die Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses deutlich zu erhöhen.

Nahverkehrsabgabe

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Neos)

Im vorliegenden Budget wurde wieder die Chance vertan, einnahmenseitige Maßnahmen zu setzen, die gleichzeitig umwelt- und wirtschaftspolitische Lenkungseffekte haben.

Die KPÖ fordert seit langem die Einführung einer Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Die wirtschaftlichen, sozialen und klimapolitischen Vorteile eines dichten und leistungsfähigen öffentlichen Regional- und Nahverkehrsnetzes sind unbestritten und durch zahllose wissenschaftliche Studien belegt.

Auch die drückende Feinstaubproblematik im Grazer Becken wird nicht unwesentlich von der Entwicklung der Verkehrssituation beeinflusst. Maßnahmen zur Reduktion des Feinstaubs müssen daher fraglos darauf abzielen, die Zahl der Fahrten mit PKW und auch LKW zu reduzieren. 

Investitionen in den öffentlichen Verkehr sind also unumgänglich. Eine Schlüsselfrage bei der Lösung dieses Problems ist die Aufbringung der nötigen finanziellen Mittel.

Vor 50 Jahren wurde im Bundesland Wien das Gesetz über die Einhebung der Dienstgeberabgabe, besser bekannt als Wiener U-Bahn-Steuer, beschlossen. Sie hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Die Abgabe beträgt derzeit 2 Euro pro DienstnehmerIn pro Woche. Wien hat mit dieser Abgabe im Jahr 2018 mehr als 67 Mio Euro eingehoben.

In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität des Wirtschaftsstandortes.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt und Verringerung von Gesundheitsschäden durch Reduzierung des Feinstaubes

Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt auch aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus wirtschaftspolitischer Sicht und in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.

Mit einem Wochenbetrag von 2 bis 3 Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet.  

In der Steiermark sind mit Okt 2020 530.770 Menschen unselbständig beschäftigt. Unter der Einbeziehung gewisser Befreiungsmöglichkeiten (ältere ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge, öffentlich Bedienstete) könnte mit einer solchen Nahverkehrsabgabe eine Summe von 45 bis 65 Mio. Euro jährlich lukriert werden, auf die das Land Steiermark bisher verzichtet. 

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, zum Zwecke der Einnahmenquelle im Landesbudget 2022 eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe auszuarbeiten und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Naturnutzungsabgabe

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Neos)

Mit dem vorliegenden Budget wurde wieder die Chance vertan, endlich zusätzliche einnahmenseitige Maßnahmen für das Landesbudget zu setzen. Eine Möglichkeit wäre die Festsetzung einer Naturnutzungsabgabe.

Der Beginn der Bemühungen um die Einführung einer Naturnutzungsabgabe gehen bereits auf das Jahr 1996 zurück. Damals wurde das Stmk. Naturnutzungsabgabegesetz wegen einer darin verankerten Wasserentnahmeabgabe von der Bundesregierung beeinsprucht.

In sieben Bundesländern wird mittlerweile eine solche Abgabe eingehoben, lediglich die Steiermark und Wien verzichten darauf.

Im Jahr 2006 wurde die Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH mit der Erstellung einer Studie über die Auswirkungen der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies im Bundesland Steiermark beauftragt. Das Gesamtaufkommen einer Naturnutzungsabgabe im Bundesland Steiermark wurde zum damaligen Zeitpunkt in dieser Studie auf rund  € 3,1 Mio. geschätzt. Niederösterreich hat mit der dort geltenden Lanschaftsabgabe im Jahr 2019 etwa € 4,6 Mio an Einnahmen lukriert.

Das Land Steiermark ist das einzige Flächenbundesland, das die Möglichkeit dieser Einnahmenquelle nicht nützt. 

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, zum Zwecke der Einnahmequelle im Landesbudget 2022 einen Gesetzesvorschlag über ein Naturnutzungsabgabegesetz zu erarbeiten und diesen dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Personalförderung für Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen erhöhen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Am 13. Oktober 2020 wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ eine Novelle des Anstellungserfordernisgesetzes (StAEG) im Kinderbildungs- und –betreuungsbereich beschlossen. Begründet wurde diese Novelle mit dem Mangel an KindergartenpädagogInnen in der Steiermark.

Werden in den nächsten zwei Jahren nicht aktiv Maßnahmen gesetzt, die dem PädagogInnenmangel entgegenwirken, besteht die Befürchtung, dass die gesenkten Anstellungserfordernisse weiter bestehen bleiben und so die Qualität der Kinderbildung- und –betreuung nachhaltig sinkt.

Die im Landtag beschlossene Forderung an den Bund, die Zahl der Ausbildungsplätze an den Kollegs zu erhöhen, ist bestenfalls ein erster kleiner Schritt. Doch die Lösung der seit Jahrzehnten bestehenden Probleme in der Elementarpädagogik bedarf unter den bestehenden Rahmenbedingungen dringend der Initiative des Landes.

Eine erste Maßnahme, die seitens der Landesregierung sofort umgesetzt werden könnte, wäre die Erhöhung der Personalförderung für Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen. Eine erhöhte finanzielle Unterstützung seitens des Landes würde dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigen zu verbessern.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Regierungsvorlage zur Erhöhung der Beiträge des Landes zum Personalaufwand von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen einzubringen und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

PolitikerInnengehälter senken

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ,, Grünen, Neos)

Die KPÖ fordert seit Jahren, dass die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages einen wirksamen Beitrag gegen das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bevölkerung und PolitikerInnen leisten. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zu einem durchschnittlichen Einkommen gewahrt bleibt. Zudem würde sich dadurch eine nicht zu vernachlässigende Ausgabensenkung im kommenden Landesbudget ergeben.

Schon jetzt klafft die Schere zwischen dem Einkommen von PolitikerInnen und jenem der Masse der Beschäftigten und PensionistInnen zu stark auseinander. So berichtete etwa die Kronen Zeitung am 22. Jänner 2020: „Aber auch ohne Nebeneinkünfte sind die Abgeordneten vom steirischen Jahres-Durchschnittsverdienst (31.579 Euro) mit 82.726 Euro brutto fast schon um Lichtjahre entfernt.“ Zusätzlich dazu beziehen aktuell 24 Abgeordnete ein Nebeneinkommen. EntscheidungsträgerInnen, die durch ihre hohen Bezüge von der Lebensrealität der Bevölkerung weit entfernt sind, können erfahrungsgemäß die Folgen ihres Handelns für diejenigen, die mit einem durchschnittlichen Einkommen das Auslangen finden müssen, schwer abschätzen. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zur Lebensrealität der Bevölkerung gewahrt bleibt.

So könnte eine Koppelung der Bezüge an den Ausgleichszulagenrichtsatz für PensionistInnen eine sinnvolle Verknüpfung mit den sozial Schwächsten herstellen.

Wenn der Bezug des Landeshauptmannes in der Steiermark beispielsweise das Fünfzehnfache des Ausgleichzulagenrichtsatzes betragen würde, so wären das immer noch 14.499 Euro. Selbstverständlich müssten alle PolitikerInnenbezüge entsprechend der Gehaltspyramide gekürzt werden.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, zum Zwecke der Ausgabensenkung im Landesbudget 2022 dem Landtag eine Novelle des Steiermärkischen Bezügegesetzes vorzulegen, wodurch die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung und des Landtages um mindestens 30 Prozent reduziert werden; der höchste Bezug soll dabei das Fünfzehnfache des Ausgleichszulagensatzes für MindestpensionistInnen nicht überschreiten.

Stellplatzabgabe

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Neos)

Im vorliegenden Landesbudget wurde einmal mehr die Chance vertan, einnahmenseitige Maßnahmen zu setzen, die gleichzeitig umwelt- und wirtschaftspolitische Lenkungseffekte bieten.

Die Zunahme des motorisierten Verkehrs nimmt in vielerlei Hinsicht zerstörerische Dimensionen an: Belastungen durch Abgase, Lärm, Flächenverbrauch, Zerstörung von gewachsenen fußläufigen Infrastruktureinrichtungen, Verlagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten an die Peripherie von Ballungsräumen, Benachteiligung autoloser Teile der Gesellschaft und massive Gefährdung der Nahversorgung.

Der Trend zu großen Einkaufszentren an den Stadträndern ist ungebrochen - der Raum Graz ist das beste Beispiel dafür: In den letzten Jahren entwickelte sich Graz zur Stadt mit der größten Shoppingcenter-Dichte in Österreich. Die Einkaufszentren haben einen großen Trumpf, den sie auch offensiv ausspielen: Sie locken ihre Kunden mit kostenlosen Parkplätzen. 

Zur Eindämmung verschiedenster Verkehrserreger und der damit verbundenen Gefährdung erscheint deshalb die Einführung einer Lenkungsabgabe erstrebenswert. Einkaufszentren sollten eine Verkehrserregerabgabe zahlen, da sie durch ihr Parkplatzangebot ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verursachen.

Das Einheben einer derartigen Abgabe wäre den Gemeinden auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV-G 1999)rechtlich bereits jetzt schon möglich. Doch aufgrund der bestehenden Standortkonkurrenz bisher hat österreichweit noch keine einzige Gemeinde diese Möglichkeit genützt. 

Es ist daher Aufgabe des Landes, die nötigen Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Parkplatz- bzw. Stellplatzabgabe sicherzustellen und dabei Einkaufszentren in der Peripherie stärker in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und von Attraktivierungsmaßnahmen für die Innenstädte einzubinden.

Diese Abgabe soll von allen bestehenden und zukünftigen Einkaufszentren eingehoben werden. 

Der öffentliche Personennahverkehr sowie auch die für Einkaufszentren erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen für den motorisierten Individualverkehr liegen natürlich im Interesse der Einkaufszentrenbetreiber, weshalb es auch gerechtfertigt ist, dass sie den öffentlichen Personennahverkehr sowie die infrastrukturellen Einrichtungen für den motorisierten Individualverkehr über die Parkplatzabgabe mitfinanzieren. Die Parkplatzabgabe sollte als zwischen den Gemeinden und dem Land Steiermark geteilte Landesabgabe ausgestaltet werden und in ihrer Höhe etwa den Parkgebühren in der Innenstadt entsprechen.             
 

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, zum Zwecke der Einnahmenquelle im Landesbudget 2022 eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Parkplatzabgabe für bestehende und zukünftige Einkaufszentren als gemeinschaftliche Landesabgabe auszuarbeiten und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Nulllohnrunde für Politiker_innen als Zeichen zur Bekämpfung der Krise

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) von NEOS, FPÖ, KPÖ

In Zeiten einer Krise, in der huntertausende Menschen arbeitslos oder in Kurzarbeit sind, ist es angebracht, dass auch wir Politiker_innen uns solidarisch zeigen und den Gürtel enger schnallen.

Die Situation, der wir uns durch Corona in der Steiermark derzeit gegenüber sehen, muss nicht noch einmal in all ihren Facetten geschildert werden – die Faktenlage ist hier ganz klar. Wir waren in unserer Lebensspanne noch nie mit einer derartigen Situation konfrontiert. Es ist somit ein Gebot der Stunde als Politiker_innen persönlich, unmittelbar und über das politische Lenken hinaus zur Bewältigung der Krise beizutragen.

Der Rechnungshof hat am 3. Dezember den Anpassungsfaktor für die Politiker_innengehälter veröffentlicht. Sofern der Nationalrat diesen beschließt, steht den steirischen Politiker_innen eine Gehaltserhöhung von 1,5% zu.
Damit läge diese Gehaltserhöhung über dem Abschluss der Landesbediensteten und ist unverantwortlich aufgrund der vielen Steirer_innen, die durch Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust schwere finanzielle Einschnitte schultern müssen.

Jedoch muss sich die Steiermark nicht von Wien abhängig machen, sondern kann selbständig eine Nulllohnrunde für Politiker_innen umsetzen. Im Steiermärkischen Landes-Bezügegesetz wurde geregelt, dass sich die Politiker_innenbezüge auf das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten beziehen. So verdient zum Beispiel der Landeshauptmann 190% eines Nationalratsbezuges, diesen Wert kann man auf 187,2% senken und somit eine Inflationsanpassung in diesem Jahr aussetzen. Diesen Mechanismus kann man für alle Bezüge anwenden. Mit dieser Maßnahme könnte das Land und die Gemeinden über eine halbe Million Euro pro Jahr einsparen.


Im Sinne der kommenden Generationen, die die große finanzielle Belastung schultern werden müssen, des sparsamen Umgangs mit Steuergeld in herausfordernden Zeiten und als ehrliches Signal, dass die Politik auch bei sich selbst zu sparen gewillt ist, braucht es diese Nulllohnrunde. 

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, beim zu beratenden Landesbudget, im Vergleich zum vorigen Budget auf eine Erhöhung der Mittel für Bezüge öffentlicher Funktionäre zu verzichten. Dem Landtag sind über die Einsparungen im Budgetvollzug 2021 zu berichten.

Veröffentlicht: 16. Dezember 2020

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