Landtagssitzung 14. Dezember 2010

Anträge und Initiativen der KPÖ

Missstände im steirischen Pflegewesen

Dringliche Anfrage von LAbg. Klimt-Weithaler an Landesrätin Edlinger-Ploder

Der Bericht der PatientInnen- und Pflegeombudschaft 2009 zeigt massive Schwachstellen im Pflegebereich auf. Die geforderte Qualität und der gesetzeskonforme Betrieb können offenbar derzeit nicht in allen Pflegeheimen und auf allen Pflegeplätzen gesichert werden.
Teilweise scheinen diese Schwächen auf bestehende strukturelle und legistische Gegebenheiten zurückzuführen sein.

In keinem anderen Bundesland existieren so viele privat-gewinnorientiert arbeitende Pflegeheime wie in der Steiermark. So bestehen etwa in Oberösterreich insgesamt 118 Pflegeheime, von denen nur zwei Prozent gewinnorientiert, also nicht öffentlich-gemeinnützig arbeiten. In Salzburg gibt es insgesamt 73 Pflegeheime, von dem nur eines privat gewinnorientiert organisiert ist. In der Steiermark hingegen bestehen insgesamt 195 Pflegeheime von denen sage und schreibe 115 Heime privat gewinnorientiert arbeiten!
Umso wichtiger wäre es gerade in der Steiermark eine funktionierende behördliche Kontrolle der Pflegeheime zu gewährleisten. Doch diese ist offenbar derzeit nicht gegeben.

So ist es der zuständigen Behörde offenbar nicht möglich, die ihr von den PflegeheimbetreiberInnen vorgelegten Personallisten und Dienstpläne mit den tatsächlich bei der Gebietskrankenkasse (GKK) angemeldeten DienstnehmerInnen zu vergleichen, da ein Datenaustausch zwischen der überprüfenden Behörde und der GKK gesetzlich im StPHG nicht vorgesehen ist. Die Anzahl der Beschwerden von HeimbewohnerInnen bzw. ihrer Angehörigen zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist, um die Qualität der Betreuung und (zumindest) die vorgeschriebene Personalausstattung sicherzustellen.

Laut Bericht der PPO entspricht die behördliche Überprüfung in Qualität und Quantität nicht den tatsächlichen Anforderungen. Kontrollen müssen laut StPHG nur einmal jährlich stattfinden und wurden in der Vergangenheit oft gar nicht durchgeführt. In 23,33 Prozent aller steirischen Pflegeheime fand 2008 keine einzige (!) Kontrolle statt, 60 Prozent wurden lediglich einmal kontrolliert.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern sind in der Steiermark neben Pflegeheimen auch „familienähnliche“ Privatpflegeplätze zulässig. Es hat sich herausgestellt, dass gerade auf diesen Pflegeplätzen Pflegebedürftige höherer Pflegestufen besonders häufig vertreten sind. Wenn man bedenkt, dass ab Pflegestufe 5 eine professionelle Fachpflege regelmäßig und täglich erforderlich und vorzuschreiben ist, so ist diese Situation als besorgniserregend zu qualifizieren. In einem haushaltsähnlichen Pflegeplatz werden die Bedürfnisse von besonders Pflegebedürftigen schwer zu erfüllen sein. Nur in der Steiermark wird die Pflege auf Privatplätzen nicht auf niedrige Pflegestufen limitiert.

Die Feststellung und Gutachten der Amtspflegekräfte müssen geeignet sein, Gerichtsverfahren zu bestehen. Die Ausbildung zur Amtspflegefachkraft hat vor mittlerweile zehn Jahren einmalig stattgefunden. Von den derzeit sechs Amtspflegefachkräften haben nach Bericht der PPO lediglich drei diese Ausbildung aus dem Jahr 2001 absolviert. Nach Fachmeinung der PPO erfüllt ein Großteil der Amtspflegekräfte nicht die Voraussetzungen nach den Prüfungsstandards für die Zertizierungsprüfung nach dem Sachverständigen- und Dolmetschgesetz. Die Leitung des zuständigen Referats liegt überdies in Händen einer Person, die nach Meinung der PPO nicht über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügt.

Besonders erschütternd ist, dass offenbar selbst nach zahlreichen Beschwerden, Hinweisen der Pflegeombudschaft auf Fälle von mangelnder Pflege und Verwahrlosung, dramatischen ärztlichen Befunden über den katastrophalen Pflegezustand von BewohnerInnen und sogar einer Anzeige eines Krankenhauses bei der Staatsanwaltschaft, die behördlichen Kontrollen nur schleppend und inhaltlich ungenügend durchgeführt wurden. So wurde die Person, die Anlassfall für die Kontrolle war, in keiner Weise visitiert und auch in ihre Pflegedokumentation nicht Einschau gehalten. Beide behördlichen Überprüfungen, die von jeweils der selben Amtspflegefachkraft durchgeführt wurden, konnte keine Verwahrlosung festgestellt werden. Gleichzeitig wurden aber aus dem selben betroffenen Pflegeheim die Kosten für unbewilligte Pflegeplätze vom Sozialhilfeverband ersetzt. Die Pflegeombudschaft wurde aus "datenschutzrechtlichen Gründen" kurzerhand vom Informationsfluss betreffend dieses Pflegeheim ausgeschlossen.

Der Tätigkeitsbericht der PPO zeigt auch die problematische Vorgehensweise der
Behörden im Umgang mit Anträgen auf Restkostenübernahme auf. Es werden Fälle beschrieben, in denen über die Anträge auf Restkostenübernahme erst viele Monate nach Aufnahme in das Pflegeheim abschlägig beschieden wurde. In der Zwischenzeit haben sich enorme Kosten angesammelt, sodass die Betroffenen und ihre Angehörigen vor riesigen Schuldenbergen stehen und noch dazu – nach bereits erfolgter Integration im Pflegeheim – nun ohne Wohnversorgung dastehen.

Immer noch ist der Personalschlüssel in steirischen Pflegeheimen im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich niedriger. Die Belastung des Pflege- und Betreuungspersonals ist dadurch enorm. Die Qualität der Betreuung leidet naturgemäß unter diesen Bedingungen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:
  1. Wie erklären Sie, die – österreichweit einzigartig – extrem hohe Zahl an gewinnorientiert arbeitenden Pflegeheimen in der Steiermark und wie stehen Sie zu dieser Entwicklung? Ergibt sich für Sie daraus ein besonderer Handlungsbedarf in Bezug auf Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen und wenn ja, welcher?
  2. Halten Sie es für notwendig, dass die Behörden auch im Rahmen des StPHG die Möglichkeit haben, wie zB nach dem StBHG, die von den Pflegeheimen vorgelegten Personallisten und Dienstpläne mit den tatsächlich bei der Gebietskrankenkasse (GKK) angemeldeten DienstnehmerInnen zu vergleichen und wenn ja, werden Sie sich für eine derartige Regelung einsetzen und dem Landtag eine entsprechende Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorlegen?
  3. Halten Sie die derzeitige Vorgehensweise bei der Überprüfung der Pflegeheime für ausreichend? Warum wurde in manchen Bezirken gar nicht kontrolliert? Sehen Sie diesbezüglich Handlungsbedarf und wenn ja, inwiefern?
  4. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass auf privaten Pflegeplätzen Pflegebedürftige der Pflegestufen 4 und höher besonders häufig vertreten sind?
  5. Finden regelmäßige Überprüfungen in Bezug auf die Qualifikation von PflegeplatzbetreiberInnen statt? Halten Sie die derzeitige Vorgehensweise bei der behördlichen Kontrolle der Pflegeplätze für ausreichend und wenn nicht, welche Maßnahmen werden Sie treffen?
  6. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die nötige Qualifikation der Amtspflegekräfte und deren Referatsleitung sicherzustellen und wie werden Sie bis dahin qualifizierte Prüfungen sicherstellen,um Gefahr für Leben und Gesundheit von BewohnerInnen hintanzuhalten?
  7. Was werden Sie unternehmen, um in Zukunft zu erreichen, dass Menschen, die in einem Pflegeheim aufgenommen wurden, innerhalb kurzer Frist nach ihrer Aufnahme Gewissheit über die Restkostenübernahme erlangen?
  8. Wie ist es zu rechtfertigen, dass der Personalschlüssel in steirischen Pflegeheimen weitaus niedriger ist, als in anderen Bundesländern?

Entschließungsantrag: Rasche Beseitigung von Missständen im Pflegebereich

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Der Bericht der PatientInnen- und Pflegeombudschaft 2009 zeigt massive Schwachstellen im Pflegebereich auf. Insbesondere im Bereich der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit hat sich gegenüber dem vorangegangenen Bericht keine Verbesserung gegenüber dem damals bereits bedenklichen Befund gezeigt. Zahlreiche in der vergangenen Gesetzgebungsperiode gefassten Beschlüsse und Entschließungen des Landtages im Pflegebereich, welche die aufgezeigten Missstände zum Gegenstand hatten, wurden bisher von der Landesregierung nicht umgesetzt.
Der Entschließungsantrag Einl.Zahl 2892/6 mit dem Titel „Verstärkte Kontrollen in Pflegeheimen“ beispielsweise forderte die Landesregierung auf, ehestmöglich eine Novelle des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes vorzulegen, durch welche Kontrollen in jeder stationären Pflegeeinrichtung mindestens einmal im Quartal erfolgen müssen, wobei in einem Kalenderjahr mindestens eine Prüfung in der Nacht, eine am Wochenende und zwei untertags stattfinden sollen. Die Landesregierung kam dieser Aufforderung ebensowenig nach wie jener im Entschließungsantrag Einl.Zahl 2895/6 mit dem Titel „Stärkung der gemeinnützigen und öffentlichen Träger stationärer Pflegeeinrichtungen“, der die Landesregierung aufforderte, ein Konzept vorzulegen, mit dem Ziel die öffentliche Förderung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger zu beschränken.

 

Insbesondere die geringe Zahl der Kontrollen und ihre oberflächliche Durchführung sind Anlass zur Besorgnis, dies umso mehr, wenn man die große Anzahl der privaten Pflegeheime und Pflegeplätze in der Steiermark bedenkt, deren Betrieb eher auf die Maximierung des Profits als auf die Erreichung hoher pflegerischer und medizinischer Standards ausgerichtet ist.

 

Dass die vollziehenden Behörden (sowohl die zuständige Fachabteilung als auch einzelne Bezirksverwaltungsbehörden) versuchen, sich mit formaljuristischen Argumentationen die Erteilung von Auskünften an die PatientInnen- und Pflegeombudschaft zu verweigern bzw. einer Überprüfung ihrer Tätigkeit zu entziehen versuchen, ist geradezu skandalös. Die vorbehaltlose Kooperation mit der Anwaltschaft ist aus unserer Sicht Voraussetzung für wirksame Qualitätssicherung in diesem Bereich.

 

Es wird Zeit, dieser Situation mit einer konzentrierten Anstrengung zu begegnen.  

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

 

1. den Personalstand der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft so zu erhöhen, dass die Wartezeiten für die Abwicklung von Schlichtungsanträgen deutlich gesenkt werden und die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft in die Lage versetzt wird, die durch die Ausweitung ihrer Kompetenzen auf freiberufliche Gesundheitsberufe erhöhte Anzahl von Geschäftsfällen zeitnah zu bearbeiten,

 

2. dem Landtag ehebaldigst eine Novelle des Stmk. Pflegeheimgesetz 2003 vorzulegen, durch die eine Unterbringung auf Pflegeplätzen außerhalb stationärer Einrichtungen nur für Pflegebedürftige bis zur Pflegestufe 4 möglich ist, und eine zweimal jährliche Kontrolle, insbesondere auch in der Nacht und an den Wochenenden, vorsieht.

 

3. endlich der Umsetzung des Landtagsbeschlusses Nr. 1727 der XV. Gesetzgebungsperiode näherzutreten, der die tatsächliche Durchführung der schon bisher vorgeschriebenen zweimal jährlichen Kontrollen der Pflegeheime ebenso verlangt, wie die ehestmögliche Vorlage einer Novelle des Stmk. Pflegeheimgesetz 2003, welche vorsehen soll, dass die Kontrollen in jeder Einrichtung mindestens einmal im Quartal zu erfolgen haben. Hierbei haben in einem Kalenderjahr mindestens eine Prüfung in der Nacht, eine am Wochenende und zwei untertags stattzufinden.

 

4. die Kontrollen auch in qualitativer Hinsicht zu verbessern, wobei in Zukunft die zivilrechtliche Leistungserbringung durch die BetreiberInnen, die Qualität der Ernährung, Gestaltung der Betreuung und Unterkunft, Inhalt der Heimverträge und deren Einhaltung sowie die Übereinstimmung der Dienstpläne mit der tatsächlichen Personalsituation zum Gegenstand aufsichtsbehördlicher Überprüfung zu machen sind.

 

5. für eine deutliche Beschleunigung der Verfahren über Restkostenübernahme Sorge zu tragen, um den Betroffenen Rechtssicherheit zu garantieren.

 

6. die Qualifikation der Amtssachverständigen deutlich zu verbessern, gemäß der Empfehlung der PPO, auf dem Niveau für die Zertifizierungsprüfung nach dem SDG anzusiedeln, und für eine deutlich erhöhte Anzahl der in diesem Bereich eingesetzten Beamten zu sorgen und ihnen weiters die Kompetenz einzuräumen, von sich aus tätig zu werden.

 

7. dem Landtag ehestmöglich ein Konzept vorzulegen mit dem Ziel, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger zu beschränken, um in Zukunft auszuschließen, dass öffentliche Gelder zur Subventionierung privater Gewinne verwendet werden.

Entschließungsantrag: Prüfung der Übernahme und die Fortführung des Tierparks Mautern durch den Landesrechnungshof

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ und ÖVP)

Aus dem 9. Bericht an den Landtag Steiermark über die Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Jahr 2010 geht hervor, dass die Landesregierung beschlossen hat, den Wildpark Mautern zu übernehmen und fortzuführen. Der Tierpark ist trotz dem Einsatz von öffentlichen Mitteln in Höhe von 6 Millionen Euro, in die Zahlungsunfähigkeit geschlittert.
Nun wurden von der Landesregierung kurzfristig 1,98 Millionen Euro für den Tierpark genehmigt. Diese Entscheidung soll in der heutigen Landtagssitzung vom Landtag abgesegnet werden. Gleichzeitig wurden aber alle relevanten Punkte in der Regierungsvorlage geschwärzt und damit unleserlich gemacht!
Die Abgeordneten, die über diese Regierungsvorlage abstimmen sollen, dürfen also weder Näheres über die bereits erfolgten Förderungen und Stillen Beteiligungen des Landes zugunsten des Wildparks Mautern (S. 1 der Regierungsvorlage) noch über die Pläne der Landesregierung zur Fortführung des Tierparks erfahren (S. 10f).
Die "als Beilagen 1 und 2 integrierende Bestandteile dieses (Regierungs-)Antrags bildenden Verträge" sind gänzlich geschwärzt.

 

Die Abgeordneten und die Öffentlichkeit können anhand dieser Regierungsvorlage keinerlei Einschätzung über die auf das Land zukommenden Verpflichtungen und Kosten treffen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, beim Kontroll-Ausschuss anzuregen, an den Landesrechnungshof einen Antrag auf Gebarungskontrolle betreffend die Verwendung von öffentlichen Mitteln für den Wildpark Mautern, die Übernahme und Fortführung des Wilparks Mautern durch das Land Steiermark bzw. die Steirische Landestiergarten GmbH und die daraus erwachsenden Folgekosten zu stellen.

Entschließungsantrag: Keine Einschränkung des BezieherInnenkreises der Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark im Gefolge des Belastungspaketes der Bundesregierung

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Im Wissenschaftsbericht 2010 wird unterstrichen, welchen bedeutenden Faktor die über 52.000 Studierenden für die Steiermark darstellen. Obwohl insbesondere das Universitätswesen und die Studienförderung Bundesangelegenheiten sind, gibt es auch Leistungen des Landes, die wesentlich zur Attraktivität des Hochschulstandortes beitragen. Ein Beispiel hierfür sind Tarifermäßigungen für Studierende im öffentlichen Verkehr, die dieser Bevölkerungsgruppe leistbare Mobilität gewähren soll.

 

Ein Teil des von der Bundesregierung vorgelegten Sparpakets umfasst die Kürzung des Familienbeihilfebezuges für Studierende ab dem 24. Lebensjahr bzw. arbeitslose Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr. Von dieser Maßnahme ist nur eine kleine Minderheit der Betroffenen durch Ausnahmeregelungen ausgenommen. Derzeit ist der Erwerb der Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt. Dies bedeutet, dass Studierende, die mit Inkrafttreten der Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetzes keinen Anspruch mehr auf Bezug der Familienbeihilfe haben, noch zusätzlich durch hohe Ticketpreise belastet werden. Der BezieherInnenkreis der Studienkarte sollte in den kommenden Jahren zumindest nicht eingeschränkt werden, um die ohnehin prekäre Situation der Betroffenen nicht zusätzlich zu verschärfen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, Verhandlungen mit den PartnerInnen im Verkehrsverbund aufzunehmen, um den Erwerb der Studienkarte vom Bezug der Familienbeihilfe als Bedingung zu entkoppeln, und ihren Bezug wie bisher mindestens bis zum 26. Lebensjahr zu ermöglichen. Die Landesregierung wird weiters aufgefordert, dem Landtag über den Fortschritt dieser Angelegenheit regelmäßig Bericht zu erstatten.

Entschließungsantrag: Keine Schließung der Küche des LKH Voitsberg

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ und ÖVP)

Wie Medienberichten zu entnehmen war, ist geplant, die Küche des LKH Voitsberg im Sommer 2011 zu schließen. Es sollen bereits die ersten Maßnahmen für die Umstellung auf Cook&Chill getroffen werden (Bestellung von Aufheizwägen u.ä.) 
Grund für die Schließung seien finanzielle Einsparungsmöglichkeiten. Das LKH Voitsberg soll in Zukunft durch die Küche der LSF Graz mitversorgt werden.
Das Aus für die Küche bedeutet einen schweren Schlag für die PatientInnen und für die Beschäftigten.     

Zur Kernaufgabe der KAGes, der PatientInnenversorgung, gehört sicherlich auch die gesunde Ernährung der PatientInnen. So hat eine europaweite Studie ("NutritionDay in European Hospitals") zur Ernährung in Krankenhäusern gezeigt, dass nahezu die Hälfte der PatientInnen bereits mangelernährt in die Klinik kommt und auch dort schlecht ernährt wird. Eine Mangelernährung aber steigert die Liegedauer um bis zu 50 Prozent und das Sterblichkeitsrisiko erhöht sich drastisch!

Frisch gekochte Speisen aus frischen regionalen Produkten weisen sicherlich eine höhere Nährstoffdichte auf als Fertiggerichte oder Tiefkühlkost. Geringere Transport- und Lagerzeiten heimischer Produkte führen zu geringeren Vitaminverlusten als es bei ausländischer Ware der Fall ist. Auch kann eine Küche vor Ort sicherlich besser auf individuelle PatientInnenbedürfnisse eingehen, als es bei der Fremdversorgung der Fall ist.

Auch auf die CO2-Bilanz einer solchen Lösung soll in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Das Land Steiermark hat ehrgeizige Klimaschutzziele zu erreichen. Dass gleichzeitig in den Krankenhäusern immer mehr auf Fernversorgung gesetzt wird, ist auch aus dieser Warte gesehen bedenklich.

Durch die Auflassung der Küche werden zweifellos Arbeitsplätze in der Region verloren gehen. LKH-Betriebsdirektor Salinger kündigte schon an, dass das Küchenpersonal mit Versetzungen zum Reinigungsdienst oder nach Graz rechnen müsse. Langfristig wird es aber natürlich zu einer Verringerung des Personalstandes am LKH Voitsberg kommen.

Nicht zuletzt sei auf die negativen Auswirkungen auf die regionale (Land-)Wirtschaft hingewiesen. Leider hat die Versorgung mit ausländischer Ware bei der KAGes System: Aus einer Stellungnahme des damaligen Spital-Landesrats Hirt ist bekannt, dass die KAGes schon seit längerer Zeit Fertig-Salat aus Deutschland den frischen Produkten aus steirischer Landwirtschaft vorzieht. Auch wird das Fleisch laut LKH Betriebsdirektor Salinger am LKH Voitsberg schon seit Längerem nicht mehr aus der Region bezogen. Die heimischen KonsumentInnen werden mit aufwändigen Werbemaßnahmen zum Kauf regionaler Produkte (AMA-Gütesiegel) aufgerufen. Dass gleichzeitig die öffentliche Hand immer mehr auf billige ausländische Lebensmittel setzt ist mehr als fragwürdig.

Die KPÖ ist der Meinung, dass sich durch die Schließung der Küche die Qualität der PatientInnenversorgung verschlechtern wird. Auch für regionale Wirtschaftstreibende wird dies von Nachteil sein, und nicht zuletzt werden Arbeitsplätze in der Region verloren gehen. Wir sind daher für die Sanierung und Weiterführung einer eigenständigen Küche im LKH Voitsberg.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag spricht sich für eine Sanierung der Küche LKH Voitsberg und damit gegen die Schließung dieser Einrichtung aus. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, diesen Beschluss umzusetzen.

Entschließungsantrag: Verkürzung der Verfahrensdauern in zweiter Instanz bei Sozialhilfeangelegenheiten

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Die Volksanwaltschaft bemängelt in ihrem Bericht an den Landtag Steiermark 2008/2009 die langen Verfahrensdauern in Sozialhilfeangelegenheiten und stellt diese in zwei konkreten Fällen dar.

In einem der beiden Fälle ist die betagte Bescheidwerberin verstorben, bevor sie den ihr in zweiter Instanz zuerkannten Kostenzuschuss in Anspruch nehmen konnte. Die Verfahrensdauer betrug 18 Monate. In einem zweiten im Bericht erwähnten Verfahren, in dem es um die Kostenersatzleistung für die Heimunterbringung einer älteren Frau durch ihre Tochter ging, streckte sich die Verfahrensdauer in zweiter Instanz über mehr als 30 Monate.

In Anbetracht dessen, dass Menschen, die sich um Sozialhilfe bemühen, sich in der Regel in akuten Notlagen befinden, ist eine jahrelange Verfahrensdauer keinesfalls zumutbar. Bei diesen Beispielen handelt es sich nicht um Einzelfälle. Zahlreiche Verfahren, die die KPÖ im Rahmen ihrer Sozialberatung begleitet hat, haben ohne Verschulden der Berufungswerberinnen und Berufungswerber bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch genommen.

Die Hauptlast der Berufungen von Bescheiden nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz wird im wesentlichen von einem Juristen getragen. Dieser Engpass in der Abwicklung der Verfahren ist insbesondere bei einer steigenden Zahl von SozialhilfeempfängerInnen nicht zumutbar.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Anzahl der Dienstposten, die zur Bearbeitung von Verfahren nach dem Sozialhilfegesetz in zweiter Instanz vorgesehen sind, derart zu erhöhen, dass in Zukunft eine Bearbeitung dieser Verfahren innerhalb von sechs Monaten in der Regel möglich ist.

Entschließungsantrag: Einrichtung einer Sozialhilfeanwaltschaft

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

In der vergangenen Gesetzgebungsperiode hat die KPÖ einen Antrag (Einl.Zahl 651/1) eingebracht, der das Anliegen zum Inhalt hatte, eine unabhängige, weisungsfreie Anwaltschaft für Menschen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und die Anspruch auf Sozialhilfe haben (im Folgenden Sozialhilfeanwaltschaft), einzurichten.
Wie die Studie der Armutskonferenz „Sozialhilfevollzug in Österreich“ aufzeigt, kommen Anspruchsberechtigte in der Steiermark sehr häufig nur dann zu ihrem Recht, wenn sie von dritter Seite unterstützt werden. Das wird durch viele Berichte von NGOs und die Erfahrungswerte aus hunderten Fällen der von der KPÖ durchgeführten Sozialberatung bestätigt.

Der Antrag fand nach einer ablehnenden Regierungsstellungnahme vom 27.11.2006 (Einl.Zahl 651/4 bzw. LR Gz. FA11A-32.2.2-1/2006-706) keine Mehrheit. Darin wurde sinngemäß ausgeführt, dass allfällige Mängel im Vollzug der Sozialgesetzgebung, vor allem durch Optimierung der qualitativen und quantitativen personellen Ressourcen, die zur Bearbeitung dieser Verfahren eingesetzt werden, behoben werden sollten.

Trotzdem wurde auf Initiative der KPÖ durch den zuständigen LHStv. Dr. Kurt Flecker eine „Arbeitsgruppe Sozialhilfeanwaltschaft“ einberufen, in der VertreterInnen der Landtagsparteien und der vollziehenden Behörden in erster und zweiter Instanz vertreten waren. Bei den infrequenten Zusammenkünften dieser Arbeitsgruppe wurden seitens der KPÖ zahlreiche Missstände im Vollzug der Sozialhilfe thematisiert. Diese Missstände gelangten zum Großteil aus dutzenden positiv beschiedenen Berufungsverfahren, bei denen die KPÖ Betroffene unterstützte, und der von ihr regelmäßig angebotenen Sozialberatung zu unserer Kenntnis. Viele davon konnten nur kursorisch diskutiert werden, ohne einer Lösung zugeführt werden zu können.

Durch die so gewonnenen Erfahrungen hat sich das Bild, das im ursprünglichen Antrag gezeichnet wurde, nur verdeutlicht. Eine weit divergierende Vollzugspraxis, enorme Verfahrensdauern, Betroffene, die nicht ausreichend über ihre Rechte und Ansprüche informiert und von den Behörden kaum aufgeklärt werden, teilweise rechtswidrige Spruchpraxis und schlechte Behandlung von AntragstellerInnen waren zu häufig zu beobachten.

Daher erscheint es im Lichte der steigenden Zahl von Betroffenen mehr als je zuvor geboten, eine unabhängige und weisungsfreie Instanz zu schaffen, die sich der Kontrolle und Qualitätssicherung im Sozialbereich der Landesverwaltung annimmt, bei Einzelfällen Hilfestellung und vermittelnde Stellung zwischen Behörde und AntragstellerIn einnimmt und dem Landtag systematisch Bericht über den Vollzug der Sozialgesetzgebung erstattet und Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren macht.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten mit dem Ziel, zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von armutsgefährdeten Menschen eine unabhängige, weisungsfreie, von den Sozialämtern auch örtlich getrennte Sozialhilfeanwaltschaft zu installieren. Diese soll Betroffene beraten, Auskünfte erteilen, über rechtliche Ansprüche und gesetzliche Regelungen aufklären, die Rechtmäßigkeit von Bescheiden prüfen, Beschwerden behandeln, Anregungen prüfen, Empfehlungen abgeben und wenn notwendig beim Kontakt mit Behörden und bei der Durchsetzung der Ansprüche (auch vor Gericht) behilflich sein, wobei sie Parteistellung im Verfahren hat und mit Rechtsmittellegitimation ausgestattet ist. Im Vollziehungsbereich des Landes sind alle zuständigen Organe und Behörden verpflichtet, die Anwaltschaft in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und auf Verlangen Berichte zu erstatten beziehungsweise  Stellung zu nehmen.

15. Dezember 2010