Landtagssitzung 12. Dezember 2017

Übermittlung des Sozialberichts 2015/16

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

Seit dem Jahr 1999 kommt der Sozialabteilung des Landes Steiermark die verantwortungsvolle Aufgabe zu, regelmäßig den Bericht des Sozialressorts an den Steiermärkischen Landtag zu erstellen. Seit einigen Jahren erfolgt diese Berichterstattung jedoch nur noch sehr schleppend: Der Steirische Sozialbericht 2009/10 wurde dem Landtag nach mehreren Anfragen der KPÖ erst im Jahr 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Ausschussbericht 2013/14 wurde erst Mitte 2016 veröffentlicht. Der Sozialbericht 2015/16 wurde bislang (Ende 2017) noch immer nicht vorgelegt.

Im Sozialbericht 2007/08 wurde sehr deutlich auf die Entwicklung der Armut bzw. die Armutsgefährdung in der Steiermark eingegangen und formulierte das Ziel, innerhalb der nächsten zehn Jahre - also bis 2017/18 - die Armutsgefährdung von Familien mit Kindern um ein Drittel zu reduzieren. Laut den Steirischen Statistiken, Heft 4/2016, liegt aber die Armutsgefährdungsquote in der Steiermark seit 2004 unverändert bei 13%. Das heißt fast jede/r siebte Steirer/Steirerin ist betroffen, also etwa 156.000 Menschen!

Es wird daher folgende Frage gestellt:

Wann legen Sie dem Landtag den Sozialbericht 2015/16 vor?

PolitikerInnenbezüge senken

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP, Grüne)

Die KPÖ fordert seit Jahren, dass die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages einen wirksamen Beitrag gegen das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bevölkerung und PolitikerInnen leisten. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zu einem durchschnittlichen Einkommen gewahrt bleibt und die PolitikerInnen sich nicht von der von ihnen zu vertretenden Bevölkerung abkoppeln.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Berechnung vorzulegen, wie sich die Reduzierung der Bezüge der steirischen PolitikerInnen um mindestens 30 Prozent im kommenden Budget auswirken würde.

Maßnahmen zur Transparenz künftiger Landesbudgets

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Durch die neue Budgetstruktur ist die bisher vorhandene Transparenz für die Steirerinnen und Steirer und für die Abgeordneten des Landtages verloren gegangen. Es ist nicht nachvollziehbar, welche Ausgaben wofür getätigt werden, Details sind derzeit für den Landtag und die Öffentlichkeit unsichtbar.

Um das Budget zu analysieren gäbe es das Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung, zu dem der Landtag aber keinen Zugang erhält, bzw. das offenbar noch nicht einmal flächendeckend eingeführt wurde.

Weitere sinnvolle Instrumente für mehr Transparenz wären nach Vorbild des Bundesbudgets:

  • Kosten- und Leistungsrechnung,
  • Detailbudgets 2. Ebene (zumindest elektronisch),
  • Verzeichnis veranschlagter Konten für sämtliche Detailbudgets bis auf Kontenebene (zumindest elektronisch),
  • Beilagen mit Erläuterungen zu Rücklagenentnahmen,
  • extra Ausweisung einer Übersicht über Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz (aufgrund ihres Volumens oder ihrer inhaltlichen Bedeutung).

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, spätestens bei der Erstellung des Budgets 2019 dafür Sorge zu tragen, dass dem Landtag und der Öffentlichkeit zu wesentlichen Instrumenten zur Detailanalyse des Budgets Zugang gewährt wird, namentlich zu  

  • Kosten- und Leistungsrechnung,
  • Detailbudgets 2. Ebene (zumindest elektronisch),
  • Verzeichnis veranschlagter Konten für sämtliche Detailbudgets bis auf Kontenebene (zumindest elektronisch),
  • Beilagen mit Erläuterungen zu Rücklagenentnahmen,
  • extra Ausweisung einer Übersicht über Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz (aufgrund ihres Volumens oder ihrer inhaltlichen Bedeutung).

Einnahmenseitige Budget-Maßnahmen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Weitgehend fehlen Initiativen der Landesregierung zu einer einnahmenseitigen Sanierung des Budgets. Möglichkeiten dazu gäbe es genügend.

So könnten die nötigen Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Parkplatzabgabe sichergestellt und dabei Einkaufszentren in der Peripherie stärker in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und von Attraktivierungsmaßnahmen für die Innenstädte eingebunden werden. 
Die Parkplatzabgabe sollte von allen bestehenden und zukünftigen Einkaufszentren - ausgenommen  jene, welche sich in Kerngebieten in Zentrumslage befinden und gleichzeitig über eine ausreichende Bedienungsqualität durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verfügen - jährlich eingehoben werden und sollte als zwischen den Gemeinden und dem Land Steiermark geteilte Landesabgabe ausgestaltet sein und in ihrer Höhe etwa den Parkgebühren in der Innenstadt entsprechen.

Eine weitere einnahmenseitige Maßnahmen mit positiven Lenkungseffekten wäre die Naturnutzungsabgabe, wie sie in den meisten österreichischen Bundesländern bereits eingehoben wird. Die Höhe der Abgabe liegt in den Bundesländern zwischen 20,5 und 70 Cent pro Tonne abgebauten Materials. In einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft aus dem Jahr 2009 an den Vorsitzenden des Unterausschusses "Naturentnahmeabgabengesetz" wird die Menge der in der Steiermark im Jahr 2008 abgebauten mineralischen Rohstoffe mit 17,28 Millionen Tonnen beziffert, wovon etwa einer Million Tonnen bundeseigene Mineralien (§ 4 MinroG) sind. Je nach Höhe und Umfang der in der Steiermark zu beschließenden Abgabe könnten also zwischen drei und 10 Millionen Euro an Einnahmen lukriert werden. Da die Abgabe in erster Instanz von den Gemeinden einzuheben sein wird und die Gemeinden auch in erster Linie durch die Standorte betroffen sind, sollte die Abgabe zwischen Land und betroffenen Gemeinden geteilt werden. Die Abgabe sollte jedenfalls zu einem Teil für Zwecke der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege gewidmet sein.

Nicht zuletzt ist die Nahverkehrsabgabe zu erwähnen, die in Wien unter dem Titel "U-Bahn-Steuer" bekannt ist. Vor mehr als 40 Jahren wurde sie im Bundesland Wien beschlossen. Sie ist als DienstgeberInnenabgabe konzipiert und wird somit von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet und hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt 2,--  Euro pro DienstnehmerInnen pro angefangener Arbeitswoche. Alle Dienstgeber, die mindestens einen Dienstnehmer/eine Dienstnehmerin in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet. In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes

Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt auch aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus wirtschaftspolitischer Sicht und in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.

Mit einem Monatsbetrag von 8,67 Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet. Legt man die von der Steiermärkischen Wirtschaftskammer für das Jahr 2017 veröffentlichten Zahlen zur Unternehmens- und Beschäftigtenstatistik zugrunde, wären bei einer Nahverkehrsabgabe, die ähnlich ausgestaltet ist wie die Wiener Dienstgeberabgabe, in der Steiermark 27.483 DienstgeberInnen mit 374.287 (Stichtag 31. Juli 2017) unselbständig Beschäftigten grundsätzlich abgabepflichtig. Auf dieser Basis ist (unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen) mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von 31 Millionen Euro zu rechnen.  

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, zur einnahmenseitigen Sanierung künftiger Landesbudgets

a) umgehend eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der "Wiener U-Bahn-Steuer" auszuarbeiten, welche von den steirischen Unternehmen zweckgebunden für den öffentlichen Personennahverkehr in der Steiermark eingehoben wird und diese dem Landtag zur Kenntnis zu bringen;

b) eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Parkplatzabgabe für bestehende und zukünftige Einkaufszentren, ausgenommen solchen innerhalb von Kerngebieten in Zentrumslage mit ausreichender Bedienungsqualität durch den ÖPNV, als gemeinschaftliche Landesabgabe auszuarbeiten und diese dem Landtag zur Kenntnis zu bringen und

c) eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Maßnahmen der Naturinanspruchnahme auszuarbeiten und dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.

Weihnachtsbeihilfe wieder einführen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

In früheren Jahren gab es steiermarkweit eine Weihnachtsbeihilfe für bedürftige Menschen, die an den Bezirkshauptmannschaften ausbezahlt wurde. Jedes Jahr wurden damit einige Tausend Menschen unterstützt.

Seit 2015 wurde die Auszahlung dieser Beihilfe ausgesetzt. Die Armut hat sich seit 2004 hingegen nicht verringert, wie dem Bericht der Landesstatistik, Heft 4/2016, zu entnehmen ist. Die Unterstützung ist also nach wie vor dringend nötig und sollte daher im nächsten Jahr unbedingt wieder gewährt werden.

Dabei sollte aber das Procedere verbessert werden: Am besten ließe sich die Beantragung in Verbindung mit der Einführung der landesweiten Sozialcard regeln, sodass - wie es auch in der Landeshauptstadt Graz praktiziert wird - alle Berechtigten, die über eine gültige Sozialcard verfügen, die Beihilfe automatisch überwiesen bekommen. Jedenfalls sollte in Zukunft die Beantragung der Weihnachtsbeihilfe im Voraus schriftlich bzw. elektronisch möglich sein und die Auszahlung durch Überweisung erfolgen. 
     

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Weihnachtsbeihilfe des Landes für bedürftige Menschen wieder einzuführen und die Auszahlung insofern zu modifizieren, als die Beantragung in Zukunft schriftlich erfolgen und der Betrag auf das Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen werden kann sowie im Budget 2018 die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen.

12. Dezember 2017