Landtagssitzung 4. Juli 2017

Arbeitsrechtliche Verstöße bei Beschäftigung von Betreuungspersonal gemäß § 35a Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung - LR Ursula Lackner (§ 69 GeoLT)

Immer wieder wird an uns herangetragen, dass Betreuungspersonal in Schulen, in der Nachmittagsbetreuung oder in der Elementarbildung von Trägerorganisationen nicht den arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechend beschäftigt wird. Die Bestimmungen, die verletzt werden, sind mannigfaltig und betreffen z.B. die zu niedrige Einstufung, die Nichteinhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Arbeitspausen, die über viele Jahre erfolgte widerrechtliche Befristung des Arbeitsverhältnisses (Kettendienstvertrag). Da die Betreuungskosten für die Kinder mit öffentlichen Geldern von Land (60 %) und Gemeinde (40%) getragen werden, wird folgende Frage gestellt:

Was werden Sie unternehmen, um zu unterbinden, dass Betreuungspersonal, welches gemäß § 35a Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz in den steirischen Bildungseinrichtungen mit Landesgeldern beschäftigt wird, unter arbeitsrechtswidrigen Bedingungen (zu niedrige Einstufung, Nichteinhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Arbeitspausen, über viele Jahre widerrechtliche Befristung des Arbeitsverhältnisses d.h. Kettendienstverträge) arbeiten muss?

Wartezeiten auf geplante OPs verringern und transparente Warteliste veröffentlichen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die Wartezeiten auf geplante Operationen wie Knie- und Hüftoperationen, Unfallchirurgie, grauem Star oder Herzkatheder sind für KassenpatientInnen deutlich zu lang. Seit Jahren wird den SteirerInnen versprochen, dass für die Fondskrankenhäuser transparente Wartelisten eingerichtet werden, die öffentlich einsehbar sind, wie es in anderen Bundesländern (Vorarlberg, Wien, Niederösterreich) bereits Standard ist.

Anhand dieser Warteliste können zuweisende Ärzte und Ärztinnen, Patienten und Patientinnen, ablesen, wieviele PatientInnen in einem bestimmten Spital auf die jeweilige Operation warten, wieviele von ihnen SonderklassepatientInnen sind, und wie lange die Wartezeit im Durchschnitt beträgt.

Seit über 10 Jahren gibt es im Bereich der KAGes mit dem EDV-System openMEDOCS ein leistungsfähiges Kommunikations- und Informationsnetzwerk, das alle patientennahen Informationen bündelt. Es sollte technisch möglich sein, aus den vorhandenen Informationen eine einfache Warteliste zu generieren, und in Form einer Tabelle auf der jeweiligen Internetseite zu veröffentlichen.

Als Beispiel könnte die Warteliste des Wiener Krankenanstaltenverbunds dienen, die im Internet abrufbar ist (http://www.wienkav.at/kav/gd/ZeigeText.asp?ID=49994):

Stand: Ende Mai 2017

Planbare Operationen

Haus

Pat. der allg. Klasse auf der Warteliste

Sonderklasse-Pat.
auf der Warteliste

Durchschnittliche Wartezeit
in Tagen

Bandscheiben-Operation
(Neurochirurgie)

Allgemeines Krankenhaus Wien

20

 

0

45

Donauspital

26

0

64

Krankenanstalt Rudolfstiftung

19

0

47

 

 

 

 

Katarakt-Operation
("Grauer Star")

Allgemeines Krankenhaus Wien

1028

5

135

Donauspital

452

2

111

Krankenanstalt Rudolfstiftung

461

0

144

Krankenhaus Hietzing

1532

35

162

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, damit an den steirischen Fondskrankenanstalten bezüglich elektiver bzw. geplanter Operationen für KassenpatientInnen

  1. die Wartezeiten schrittweise deutlich reduziert werden,
  2. eine maximale nicht zu überschreitende Wartedauer vorgesehen und
  3. eine transparente öffentlich im Internet einsehbare Warteliste installiert wird, die die Anzahl der wartenden Kassen- und SonderklassepatientInnen und deren durchschnittliche Wartezeit auf die häufigsten geplanten Operationen an den einzelnen Standorten angibt.

Aufrechterhaltung der regionalen stationären Versorgung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Der regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 sieht drastische Kürzungen im stationären Bereich vor. 811 Betten sollen dauerhaft abgebaut werden. So wird die Bettenzahl in den Bereichen Gynäkologie/Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin an allen Standorten verringert.
Geplant sind die Schließung von Spitälern und Ambulanzen. Zudem können Betten innerhalb der Spitalsverbünde von einem Standort zum anderen transferiert werden. Die Zahl kleiner Krankenhausstandorte soll so deutlich reduziert werden.

Der angekündigte Ausbau der Primärversorgung findet demgegenüber nicht statt und könnte auch die akutstationäre Versorgung nicht kompensieren. Angekündigt werden 30 Gesundheitszentren bis 2025, für die aber im Gegenzug die Anzahl der Einzelordinationen von AllgemeinmedizinerInnen verringert werden.

Auch die Kassenstellen für Fachärzte werden laut RSG 2025 verringert. In Graz, östlicher Obersteiermark und in der Oststeiermark wird je eine Kinderarztstelle wegfallen.

Der Ausbau der Primärversorgung ist jedenfalls zu begrüßen. Es muss aber sichergestellt werden, dass dies nicht zu Kürzungen im Bereich der stationären Versorgung führt.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ausbau der Primärversorgung nicht zu einem Abbau von Versorgungsstrukturen im stationären Bereich führt.

Maßnahmen gegen Zweiklassenmedizin und Verbesserung der medizinischen Versorgung statt Ausdünnung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

In den letzten 10 Jahren ist in der Steiermark die Zahl der Wahlärzte um 50 % gestiegen, und damit von 837 auf 1.258 angewachsen. Die Steiermark ist das Bundesland mit der geringsten Kassenarzt-Dichte: 1 Kassenarzt ist hier für 1.253 Menschen zuständig. Eine Kassenärztin bzw. ein Kassenarzt für Allgemeinmedizin betreut in der Steiermark im Schnitt 2.019 Menschen.

Diese Zahlen sind alarmierend, weisen sie doch auf eine wachsende Zweiklassen-Medizin hin. Im RSG 2025 werden die Wahlärzte als versorgungswirksame Strukturen in die Planungen eingerechnet. Gleichzeitig werden die Kassenstellen nicht erhöht, sondern – wie zum Beispiel im Falle der kinderärztlichen Versorgung - sogar gesenkt.

Es ist offenkundig, dass mit dieser Strategie die medizinische Versorgung in den Regionen ausgedünnt wird. Die neuen Gesundheitszentren sind im RSG 2025 dezidiert nicht additiv geplant, sondern sollen jeweils zumindest drei Einzelordinationen von Kassen-AllgemeinmedizinerInnen ersetzen. In eher dünn besiedelten Gebieten der Steiermark kann das bedeuten, dass die Anfahrtswege deutlich länger werden.

Ziel der Gesundheitspolitik muss es sein, eine optimale öffentliche Gesundheitsversorgung sicher zu stellen. Die Versorgung darf nicht abhängig sein von privaten Investoren und Privat- oder Wahlärzten. Alle Menschen in der Steiermark müssen unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen und finanziellen Situation den gleichen Zugang zu einer optimalen medizinischen Versorgung haben.

Daher darf die Versorgungssicherheit nicht auf steigende Wahlarztzahlen aufgebaut werden. Vielmehr muss die Zahl der Kassenstellen für Allgemeinmedizin/Gesundheitszentren und Facharztstellen ausgebaut werden. Die Kassenverträge speziell der AllgemeinmedizinerInnen müssen an die medizinischen Entwicklungen angepasst und attraktiviert werden. Viele Untersuchungen und Diagnosen, für die derzeit PatientInnen auf die Spitalsambulanzen verwiesen werden, wären tatsächlich im niedergelassenen Bereich möglich, wenn sie von der Kasse übernommen werden würden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

I. Der Landtag bekennt sich zur gleichen optimalen medizinischen Versorgung aller Menschen in der Steiermark.

II. Der Landtag spricht sich

  1. für eine Anhebung der Anzahl der Kassenstellen im Bereich der Allgemeinmedizin und der fachärztlichen Versorgung, sowie
  2. für die Verbesserung der Kassenverträge für AllgemeinmedizinerInnen und Fachärzte und Fachärztinnen aus.

 

Lehrlingsfonds als Maßnahme gegen Rückgang der Lehrlingszahlen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die Lehrlingszahlen in der Steiermark sind stark rückläufig. Aktuell gibt es rund 15.000 Menschen (davon sind rund zwei Drittel männlich und ein Drittel weiblich), die eine Lehre machen. Ein Jahr zuvor lag diese Zahl noch bei 16.000. Die Regionalstatistik der Arbeiterkammer Steiermark weist einen jährlichen Rückgang von rund 1000 Lehrlingen auf. 2010 gab es noch rund 19.300 Lehrlinge in der Steiermark. Lehrlinge in der Überbetrieblichen Lehrausbildung sind in diesen Zahlen bereits inkludiert, auch hier ist seit 2010 ein Rückgang von rund 500 Lehrlingen zu verzeichnen.

Der stetige und rasante Rückgang der Zahl der Lehrlinge stellt eine alarmierende Entwicklung dar. Immer weniger junge Leute können so den Grundstein für spätere reguläre und gesicherte Arbeitsverhältnisse legen und werden in Hilfsarbeiten oder prekäre Beschäftigung gedrängt.

Dabei liegt der Rückgang der Lehrstellen nicht daran, dass weniger junge Menschen Interesse an einer Lehrstelle zeigen. Im Jahr 2015 kamen in Österreich auf eine offene Lehrstelle 1,88 Lehrstellensuchende. In der Steiermark war das Missverhältnis besonders groß, hier belief sich die Anzahl von Lehrstellensuchenden pro offener Lehrstelle auf 2,93. In diesem Zusammenhang erscheint es notwendig, Maßnahmen zur Initiierung der notwendigen Lehrstellen zu setzen.

Eine solche Maßnahme wäre die Einrichtung eines Lehrlingsfonds, durch den die Einrichtung öffentlicher Lehrwerkstätten und eine bessere Ausstattung der Berufsschulen finanziert werden könnten. Speisen sollte sich der Lehrlingsfonds, indem diejenigen Betriebe einen bestimmten Betrag einzahlen, die selbst keine Lehrlinge ausbilden. Die Einzahlung in diesen Fonds soll sich dabei auf Unternehmen beschränken, die größenmäßig (Umsatz, MitarbeiterInnenzahlen etc.) in der Lage wären, Lehrlinge selbst auszubilden. Die skizzierte Maßnahme würde einerseits dem Wunsch der Wirtschaft nach mehr FacharbeiterInnen Rechnung tragen und gleichzeitig die Kosten für deren Ausbildung solidarisch auf die Unternehmen verteilen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, ein Konzept für einen Lehrlingsfonds anhand der genannten Kriterien auszuarbeiten.

Lohndumping durch den zweiten Arbeitsmarkt unterbinden

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die österreichische Bundesregierung hat im Rahmen ihres Arbeitsübereinkommens für die nächsten beiden Jahre eine Beschäftigungsaktion mit dem Ziel geplant, 20.000 langzeitarbeitslose über 50-Jährige mit einem zeitlich befristeten Arbeitsplatz am zweiten Arbeitsmarkt zu versorgen. Die sogenannte „Beschäftigungsaktion 20.000“ wurde vergangene Woche im Nationalrat beschlossen. Gemeinden, gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen sollen diese Arbeitsplätze schaffen und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe halbieren. Die Mittel für die Beschäftigungsaktion werden befristet auf zwei Jahre zur Verfügung gestellt.

Nun gab es auch bisher schon ähnlich gestaltete Arbeitsplätze auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Gerade ältere ArbeitnehmerInnen haben aber das Problem, aus diesem zweiten Arbeitsmarkt heraus kaum wieder eine reguläre Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Es ist davon auszugehen, dass auch bei der genannten „Beschäftigungsaktion 20.000“ mindestens drei Viertel der Betroffenen im Anschluss keine reguläre Arbeit finden werden.

Sollte die österreichische Bundesregierung den Betroffenen allerdings tatsächlich helfen wollen, so müsste es sich bei den 20.000 geschaffenen Stellen um Vollzeitstellen handeln, die mit mindestens 1.500 Euro brutto, 14-mal jährlich entlohnt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen nach der regulär vorgesehenen KV-Einstufung – unter Anrechnung aller Vordienstzeiten – eingestuft werden.

Dumpinglöhne wie sie derzeitige Transitarbeitskräfteregelungen, etwa im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KV), vorsehen, dürfen nicht zur Anwendung kommen. Nicht nur, dass die Betroffenen während ihres befristeten Dienstverhältnisses dadurch kaum genug verdienen, um die Kosten des täglichen Lebens abzudecken, auch die negativen Auswirkungen auf die Höhe eines zukünftigen Arbeitslosengeldes und des Pensionsanspruches gilt es zu vermeiden, um Menschen nicht dauerhaft in Altersarmut zu stürzen.

In der Steiermark haben die über 50-Jährigen im Jahr 2016 28,2 Prozent aller als arbeitslos vorgemerkten Personen ausgemacht, wie dem Wirtschaftsbericht 2016 zu entnehmen ist. Die Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe stieg gegenüber dem Vorjahr um 53,3 Prozent, auch die Gesamtarbeitslosigkeit stieg bei den über 50-Jährigen in der Steiermark um 9,2 Prozent, was weit über dem österreichweiten Zuwachs liegt.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten,

  1. die im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 zu schaffenden Stellen als Vollzeitstellen zu schaffen.
  2. diese mit mindestens 1.500 Euro brutto 14-mal jährlich zu entlohnen.
  3. die Entlohnung gemäß regulärer Einstufung, inklusive Anrechnung aller Vordienstzeiten, im jeweiligen Kollektivvertrag vorzunehmen.
  4. jegliche Schlechterstellung durch Schaffung bzw. Anwendung eigener Niedriglohngruppen für Personen auf dem zweiten Arbeitsmarkt zu unterlassen.

Veröffentlicht: 4. Juli 2017

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