Landtagssitzung 19. April 2016

LKW auf die Schiene verlagern

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (keine Mehrheit)

In Österreich werden fast fünfmal so viele Güter auf der Straße (450 Mio.Tonnen) wie auf der Schiene (90 Mio. Tonnen) transportiert. Und das, obwohl Österreich über einen der höchsten Bahnanteile am Güterverkehr in Europa verfügt! Dabei verursacht der Straßentransport etwa fünfmal höhere externe Kosten für die Allgemeinheit als der Transport auf der Schiene. Die Treibhausgas-Emissionen des Lkw-Verkehrs haben sich in Österreich seit 1990 mehr als verdoppelt und betragen 43 Prozent des gesamten Straßenverkehrs. Über Österreichs Alpenübergänge fahren jährlich etwa 6 Millionen Lkw, das sind sechsmal so viele wie über die Schweiz.

Auch prozentmäßig wird in Österreich die Schiene für den Gütertransit weit geringer genützt als in der Schweiz: Nur 32 Prozent der Güter werden auf der Schiene transportiert, 64 Prozent von Lkw auf der Straße. In der Schweiz ist das Verhältnis genau umgekehrt: Hier werden im alpenquerenden Güterverkehr bereits 67 Prozent der Güter auf der Schiene transportiert.

Mit einem Bündel an Maßnahmen ist es der Schweiz gelungen, die Zahl der Lkw über die Alpen seit 2000 um ein Viertel zu verringern. So ist die Lkw-Maut sowie die Dieselbesteuerung höher und das Nachtfahrverbot deutlich strenger ist als in Österreich.

In Österreich gilt ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, das aber weitreichende Ausnahmen kennt. In der Schweiz hingegen gibt es seit Jahrzehnten ein generelles flächendeckendes Lkw-Nachtfahrverbot für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zwischen 22 und 5 Uhr, das zu keinen Versorgungsproblemen für Bevölkerung oder Wirtschaft geführt hat.

Die Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf die Schiene ist aus vielfachen Gründen erstrebenswert:

  • das Gefahrenpotenzial im Straßenverkehr wird reduziert,
  • es kommt zu einer Lärmberuhigung für AnrainerInnen,
  • die lokale Luftverschmutzung und Feinstaubbelastung wird verringert,
  • die Straßen werden geschont, da ein 40-Tonnen-Lkw die Straße rund 40.000-mal stärker abnutzt als ein Pkw,
  • Österreich würde seinen Klimazielen einen wichtigen Schritt näher rücken.

Maßnahmen wie das einstmalige sektorale Fahrverbot für Lkw in Tirol oder das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in der Schweiz haben ihre Wirksamkeit im Sinne einer Verlagerung des Transports auf die Schiene bereits unter Beweis gestellt.

         

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Aufforderung heranzutreten,

  1. Maßnahmen zu setzen, um den Transit-Güterverkehr perspektivisch vollkommen auf die Schiene zu verlagern, das Angebot im Schienengüterverkehr auszuweiten und betriebliche Gleisanschlüsse zu forcieren und
  2. eine Regierungsvorlage zur Einführung eines generellen Lkw-Nachtfahrverbots nach Schweizer Vorbild auszuarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Anerkennung für Freiwilligenarbeit

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (keine Mehrheit)

Im vergangenen Jahr stellten ehrenamtlich Helfende eine wichtige Säule in der Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen dar. Über Wochen setzen sich viele Menschen, die in der Steiermark leben, dafür ein, dass die Versorgung der ankommenden und weiterreisenden Menschen funktioniert.

Diese Menschen taten dies, weil sie die Not der Ankommenden erkennen und helfen wollen. Damit erfüllten sie eine grundlegende gesellschaftliche Aufgabe und förderten den sozialen Zusammenhalt. Das ist ihnen ein Herzensanliegen und es würde ihnen nicht einfallen, dafür eine Gegenleistung zu erwarten.

Doch auch ehrenamtliche Arbeit ist eben Arbeit, und zwar eine Arbeit, an der man in besonderem Maße wächst, neue Qualifikationen gewinnt und vorhandene Fähigkeiten ausbaut. Diese Fähigkeiten nehmen diese Menschen wieder mit in ihre Alltagsberufe und in ihr gesellschaftliches Leben und verändern damit auch im Kleinen die gesellschaftliche Realität in der Steiermark zum Besseren.

Dieses nicht selbstverständliche Engagement sollte gewürdigt werden. Natürlich ist hier keine finanzielle Vergütung gemeint, sondern vielmehr eine Bestätigung des Landes über die ehrenamtlicheTätigkeit, mit welcher die Steiermark ihre Anerkennung ausdrückt und mit der HelferInnen beispielsweise ihren Lebenslauf ergänzen können. Sicherlich werden nicht alle Ehrenamtlichen die Ausstellung einer solchen Urkunde wünschen oder benötigen. Daher sagte der Landtagsbeschluss Nr. 69 auch, dass den ehrenamtlichen HelferInnen "auf ihren Wunsch eine Bestätigung für ihre Tätigkeit überreicht" werden solle.

Datenschutzrechtliche Argumente sind regelmäßig ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Doch im konkreten Fall greift diese Argumentation zu kurz: Helferinnen und Helfer trugen sich in Anwesenheitslisten an ihrem jeweiligen Einsatzort bei der jeweiligen Organisation ein. Da Bestätigungen überhaupt nur auf Wunsch dieser Personen auszustellen wären und natürlich nur, soweit die Tätigkeit belegbar ist, sollte die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den involvierten Organisationen in der Lage sein, einen Weg zu finden um dies möglich zu machen und ein Procedere für die Zukunft zu entwickeln.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Tätigkeit ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer dadurch zu würdigen, dass sie diesen auf deren Wunsch und soweit die Tätigkeit belegt werden kann, eine Bestätigung überreicht.

Veröffentlicht: 10. Mai 2016

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