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Landtagssitzung 21. Juni 2011

Aktuelle Stunde

Effektive Aufsicht und Kontrolle statt politische Patronanz

Effektive Aufsicht und Kontrolle statt politische Patronanz: Die Befreiung der Gemeindeaufsicht aus dem Würgegriff der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP ist überfällig.

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gem. § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtag Steiermark die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Thema.

 

Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Eigenwerbung: Richtlinie für die Öffentlichkeitsarbeit der Stmk. Landesregierung

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Am 16. April 2007 hat die damalige Landesregierung einstimmig eine Richtlinie für die Öffentlichkeitsarbeit der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen.
Darin wurden unter anderem die folgenden Regelungen getroffen:

 

  • Die Repräsentations- und PR-Ausgaben des Landes sind im Sinne eines sparsamen Umganges zu kürzen bzw. auf das tatsächlich notwendige Ausmaß einzuschränken.
  • Sämtliche Kommunikationsmaßnahmen (Druckwerke, audiovisuelle Darstellungen, Informationsmittel, Werbemaßnahmen etc.) bedürfen unabhängig von der Höhe des dafür erforderlichen Aufwandes eines Beschlusses der Landesregierung.
  • Sämtliche Kommunikationsmaßnahmen sind schon in der Planungsphase, jedenfalls noch vor Auftragsvergabe an den Landespressedienst (...) zu melden. Der Landespressedienst unterzieht die eingehenden Anträge einer Vorbegutachtung an Hand eines Kriterienkataloges. Dieser umfasst (...) Notwendigkeit, Professionalität, Synergieeffekte, Mitteleinsatz und Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. [...] Die Landesbuchhaltung wird eine Auszahlung nur dann durchführen, wenn mit der Rechnung eine positive Stellungnahme des Landespressedienstes vorgelegt wird.
  • Bei sämtlichen Kommunikationsmaßnahmen ist darzustellen, dass es sich um eine Sachinformation des zuständigen Ressorts bzw. der zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung handelt. Eine Veröffentlichung des Namens sowie des Bildes des zuständigen Regierungsmitgliedes oder die Nennung einer Regierungsfraktion hat zu unterbleiben.

 

Diese Richtlinie war aber nur in der XV. Gesetzgebungsperiode gültig. In der derzeitigen Periode hat die Regierung keine derartige Selbstbeschränkung beschlossen. So ist es möglich, dass die Landesregierung ihre Tätigkeit auf Kosten der steuerzahlenden Bevölkerung in den Medien bewerben lässt.

 

Gerade in Zeiten der großen Einsparungsmaßnahmen ist von der Landesregierung zu fordern, dass auch und besonders im Bereich der Eigenwerbung für die Reformpartnerschaft große Zurückhaltung an den Tag gelegt wird.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Steiermärkischen Landesregierung in Form des Regierungsbeschlusses vom 16. April 2007 (GZ: FA1C - 06.16-1/2004-56) zu beschließen, um auch in dieser Gesetzgebungsperiode Ausgaben für Eigenwerbung der Landesregierung hintanzuhalten.

Anstellung von Pflegeeltern

Antrag der KPÖ - einstimmig angenommen

In der vergangenen Gesetzgebungsperiode hat sich auf Antrag der KPÖ ein Unterausschuss sehr eingehend mit dem Thema der sozialen Absicherung für Pflegemütter und -väter auseinandergesetzt.

Am 6.7.2020 wurde vom Landtag Steiermark einstimmig eine Regierungsvorlage angenommen (Beschluss Nr. 2056), die vorsieht, dass Pflegeeltern von steirischen Pflegekindern sowie Personen, die verwandte steirische Kinder im Rahmen der vollen Erziehung pflegen, durch Anstellung bei einem Träger der freien Jugendwohlfahrt sozialversicherungsrechtlich abgesichert und für ihre Beanspruchung durch semiprofessionelle Aktivitäten wie die Teilnahme an Elternrunden, Fortbildungen, (Gruppen-) Supervisionen usw. entsprechend entlohnt werden sollen.
Ausgangsbasis für die Entlohnung soll das Gehaltsschema des BAGS Kollektivvertrages (Stand 01. Februar 2010) sein. Für Pflegeeltern wird die Verwendungsgruppe 4, Gehaltsstufe 8, ohne Vorrückungen herangezogen. Das dort vorgesehene Gehalt beträgt € 1.696.21 für eine Vollbeschäftigung.

Pflegeeltern die ein Kind betreuen sollen mit 24,29 % (€ 350,00 netto) angestellt werden. Bei der Betreuung von zwei Kindern soll das Beschäftigungsausmaß 34,10 % (€ 491,28 netto)und ab der Pflege von drei Kindern 43,91 Prozent (€ 632,57 netto) betragen.

Die Fachabteilung 11A soll laut o.g. einstimmigen Landtagsbeschlusses Nr. 2056 bei Erstellung der Landesvoranschläge 2011/2012 die oben angeführten kalkulierten Gesamtmehrkosten für das vorgeschlagene Anstellungsmodell vorsehen und das dargestellte Anstellungsmodell für Pflegeeltern in der Steiermark einführen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, den einstimmigen Landtagsbeschluss Nr. 2056 vom 6.7.2010 zur Anstellung von Pflegeeltern im Rahmen des Voranschlags 2011/2012 umzusetzen und alle weiteren für die Umsetzung dieses Beschlusses notwendigen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten.

Die Landesregierung muss bei Härtefällen Wort halten!

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

87 Steirerinnen und Steirer haben am 10. Juni auf Einladung der Plattform 25 in Graz öffentlich geschildert, wie sie durch das Kürzungspaket der Landesregierung zu „Härtefällen“ geworden sind oder werden. Diese von der Plattform 25 gesammelten und schriftlich dokumentierten Fälle sind Gegenstand der Dringlichen Anfrage der Grünen. Die Regierung hatte zuvor mehrfach angekündigt, zwar an den Maßnahmen nichts mehr ändern zu wollen, aber für jeden der „einzelnen“ Härtefälle eine individuelle Lösung zu suchen.

Die Fälle umfassen unter anderem Familien, die durch die Einführung der Mindestsicherung kaum noch ihren Alltag bewältigen können und neuen behördlichen Schikanen ausgesetzt sind, Familien mit behinderten Angehörigen, die einen Großteil der Familienentlastung verlieren, Menschen mit Behinderung, die in ein Pflegeheim abgeschoben werden, obwohl sie bisher ein weitgehend selbstbestimmten Leben führen konnten, sowie Jugendliche, die durch individuelle Unterstützung ihre schulischen Probleme lösen konnten, nun aber diese Unterstützung verlieren.

Jedes dieser Schicksale repräsentiert eine Vielzahl gleichartig gelagerter Fälle. Es ist davon auszugehen, dass tausende Steirerinnen und Steirer durch die drastischen Kürzungen in unzumutbare Zwangslagen gebracht werden, die jenen in der Sammlung der Plattform geschilderten ähnlich sind.

Da die ‚Reformpartnerschaft‘ versucht, nach den Protesten der Bevölkerung die realen Auswirkungen ihrer Politik zu negieren, und in den vergangenen Wochen dazu sogar eine kostspielige Werbekampagne startete, ist davon auszugehen, dass sie zu einer Rücknahme des im Gefolge des Budgetbeschlusses durchgeführten radikalen Kahlschlags im Sozialbereich weiterhin nicht bereit ist.

Wir fordern jedenfalls die Einhaltung des Versprechens der Landesregierung, sich bei allen konkreten Härtefällen die ihr zur Kenntnis gebracht werden um individuelle Lösungen zu bemühen. Ob sie wenigstens dazu bereit ist, wird sich erst weisen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, jedem der durch die Plattform25 gesammelten und im Rahmen der gegenständlichen Dringlichen Anfrage vorgebrachten Härtefälle nachzugehen, und dem Landtag über die Maßnahmen die zur Linderung der Notlagen der Betroffenen unternommen wurden in jedem einzelnen Fall Bericht zu erstatten.

Eigenwerbung der Landesregierung

Dringliche Anfrage

In der Gratiszeitschrift "Die Woche" erschien am 1. und 2. Juni 2011 eine achtseitige Werbebeilage der Landesregierung unter dem Titel "Zukunft Steiermark".
Diese Werbebeilage wurde offenbar mit großem Aufwand produziert. Die Landesregierung bejubelt darin in einer kaum vom redaktionellen Teil unterscheidbaren Beilage steiermarkweit ihr reformpartnerschaftliches Kürzungsbudget.

Die Menschen in der Steiermark, die von den Kürzungen betroffen sind oder sein werden, fühlen sich durch solche kostspieligen PR-Aktionen der Reformpartnerschaft vor den Kopf gestoßen. Einerseits soll und muss angeblich gespart werden. Andererseits gibt die Regierung für ihre Selbstbeweihräucherung Summen aus, von denen durchschnittliche EinkommensbezieherInnen in der Steiermark nur träumen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

Was hat die achtseitige Werbebeilage der Landesregierung vom 1. und 2. Juni 2011 in der Gratiswochenzeitschrift „Die Woche“ gekostet?

Was ist der Zweck dieser Werbebeilage?

Welche Budget-Kostenstellen wurden durch diese Ausgaben belastet?

Erfolgte die Ausarbeitung dieser achtseitigen Werbeeinschaltung durch interne oder externe Stellen?

Wie hoch waren die Kosten für die Ausarbeitung der Werbeeinschaltung bzw. falls interne Stellen beteiligt waren, wie hoch war deren Arbeitsaufwand?

Handelt es sich bei dieser Einschaltung um eine Einzelaktion oder sind weitere Veröffentlichungen dieser Art beauftragt bzw. geplant und wenn ja, in welchen Medien und wie hoch ist das Gesamtkostenvolumen dieser Kampagne?

Veröffentlicht: 21. Juni 2011

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