Landtagssitzung 17. November 2009

Initiativen der KPÖ

 

Maßnahmen im Hinblick auf die Proteste an den österreichischen Universitäten


 

Begründung:

 

Der Bericht des Ausschusses für Soziales Einlagezahl 2890/5, betreffend des KPÖ Antrages Einlagezahl 2890/1 zu dringend gebotenen Maßnahmen im Pflegebereich erklärt lapidar, dass die dort erhobenen Forderung, die Personalausstattungsverordnung vom 27. April 2009 über die Personalausstattung in Pflegeheimen dahingehend anzupassen, dass zumindest die Anhebung des Pflegeschlüssels auf Wiener Niveau in den Pflegestufen IV-VII vollzogen wird, aus budgetären Gründen nicht möglich ist.

 

Klarerweise hängt die Qualität der stationären Pflegeplätze, und damit die Zufriedenheit der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen wesentlich von dieser Kenngröße ab. Eine Verbesserung in diesem Bereich ist also dringend wünschenswert.

 

Eine Finanzierung dieser Forderung wäre bei gleichzeitiger Nutzung von Finanzierungsinstrumenten wie sie von der KPÖ-Fraktion etwa im selbständigen Antrag  Einlagezahl 2891/1 gefordert wurde (Stichwort: Vermögensbesteuerung), ohne Schwierigkeiten möglich.

 

Die Fachabteilung 11a, deren Stellungnahme in den Bericht aufgenommen wurde, zieht bezüglich der Entlohnung im Pflegebereich eine durchwachsene Bilanz. Weniger als 65% der Pflegeeinrichtungen besolden ihre MitarbeiterInnen nach Standards die dem BAGS Kollektivvertrag vergleichbar sind.  Wie bereits im selbständigen Antrag Einlagezahl 28901/1 ausgeführt wurde, ist die körperliche Belastung des Pflegepersonals durchaus mit jener der Bauarbeiter vergleichbar: 60 % von ihnen müssen regelmäßig schwere Lasten heben. Zwar werden genug Pflegekräfte ausgebildet, jedoch ist aufgrund der hohen Belastungen und der schlechten Bezahlung der Wechsel in andere (Sozial-)berufe enorm. Die durchschnittliche Verweildauer im Pflegeberuf liegt zwischen 5 und 6 Jahren. Da ein hoher Anteil der Beschäftigten im Pflegebereich Frauen sind, bedeutet ist bessere Entlohnung in diesem Sektor auch ein Beitrag zur Verringerung der statistischen Einkommensschere zwischen Frauen und Männern in Österreich.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, 

 

1.) Eine Novelle der Personalausstattungsverordnung vom 27. April 2009 über die Personalausstattung in Pflegeheimen  vorzulegen, mit der die Anhebung des Pflegeschlüssels auf Wiener Niveau in den Pflegestufen IV-VII vollzogen wird, und

 

2) dafür Sorge zu tragen, dass die Entlohnung des Pflegepersonal zumindest dem Standard des BAGS-Kollektivvertrages entspricht.

 

 

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Maßnahmen im Hinblick auf die Proteste an den österreichischen Universitäten


Begründung:

 

Auf die Welle von Protesten, die mittlerweile beinahe alle Universitäten erfasst hat, und sich in Hörsaalbesetzungen in Wien, Salzburg, Graz, Innsbruck, Klagenfurt und kurzzeitig auch Linz manifestiert, reagierte die Bundesregierung zunächst mit Ratlosigkeit. In ersten Reaktionen ließen sie wissen,  dass die Forderungen der nach basisdemokratischen Prinzipien organisierten Bewegung diffus bzw. utopisch wären. Wenn man die Forderungen der Grazer HörsaalbesetzerInnen betrachtet, zeigt sich schnell, dass diese äußerst vernünftig sind.  Drei dieser Forderungen sind als zentral zu erachten:

 

r Die Abschaffung von Zugangsbeschränkungen jeglicher Art in Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien.

r Das Bekenntnis der Regierung zum uneingeschränkten freien Hochschulzugang und zur ausreichenden Finanzierung des Bildungswesens im Allgemeinen.

r Die Rücknahme des Universitätsgesetztes 2002 in seiner aktuellen Form und eine offene Neugestaltung unter Einbeziehung der Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten.

 

Schon ein oberflächlicher Blick auf einschlägige Statistiken zeigt, dass die Schmerzgrenze an den Hochschulen arg überschritten wurde. So sind von den etwa etwa 2500 Studienabschlüssen an der Universität Graz im vergangenen Jahr nur etwa ein Drittel, nämlich ca. 800, in der Toleranzstudiendauer erfolgt. Die entsprechenden Daten der anderen Universitäten bieten kein besseres Bild. Das spiegelt nicht die mangelnde Eignung der Studierenden wieder, sondern zeigt, dass die Strukturprobleme der Universität so groß sind, dass ein Großteil der Studierenden nicht in der Lage sind ihre Ausbildung fristgerecht abzuschließen. Durch das Überschreiten der Toleranzfristen verlieren sie staatliche Transferleistungen, und Maßnahmen wie den jüngst beschlossenen Studiengebührenerlass kommen ihnen nicht zugute.  Diese Kennzahl verrät auch, dass ganze Jahrgänge junger Menschen wertvolle Lebenszeit salopp gesagt, in der Warteschleife verbrennen, darauf wartend, dass ihnen zum Beispiel rare Labor- oder Lehrveranstaltungsplätze zufallen. Sich die Zeit mit dem Versuch zu vertreiben, durch zivilen Ungehorsam eine Änderung ihrer Lebenssituation und Ausbildungsstätten zu erzwingen, ist keine vollkommen irrationale Entscheidung.  

Wenn Wissenschaftsminister Hahn und Bundeskanzler Faymann ihr Heil in der Empfehlung von Zugangsbeschränkungen und marginaler Erhöhung der Universitätsbudgets suchen, dann begehen sie den Fehler die Symptome statt der Krankheit zu kurieren und dies mit überdies vollkommen untauglichen Mitteln. Es ist Unsinn weil Hochschulfinanzierung mit gedeckelten Budgets ein Nullsummenspiel ist, bei dem es Verlierer geben muss.

 

Zugangsbeschränkungen sind keine Lösung sondern eine Sackgasse. Österreich muss seine Übertrittsraten von der AHS/BHS von etwa 60% -die das bestehende Universitätssystem bereits überlasten- auf weit über 80% steigern, wenn es im internationalen Wettbewerb mit den anderen entwickelten Industriestaaten mithalten will.

 

Wenn die Universitäten aber bereits jetzt den Andrang nicht verkraften, dann hilft es nicht, sie  durch Zugangsbeschränkungen auf mehr Studienrichtungen zu verteilen.

 

Entlastet man vollkommen überlaufene Studienrichtungen durch Beschränkung des Zugangs, so kommen jene Studien unter Druck die es bisher nicht waren. Die Studienrichtungen die so massenhaft ungenützte Kapazitäten haben, dass sie den Bulk aus den Massenfächern absorbieren könnten, ohne in Schwierigkeiten zu kommen, gibt es nicht. Das Problem ist nicht wie von Hahn und Faymann vorgeschlagen, durch  bessere Studienberatung und Zugangsbeschränkungen zu lösen, es sei denn man verwehrt großen Segmenten der AHS/BHS AbsolventInnen die Chance auf akademische Ausbildung. Das Geld für den bedarfsdeckenden Ausbau des Universitätssektors in Österreich wäre vorhanden, es ist nur in den falschen Händen, und die politischen VerwantwortungsträgerInnen weigern sich Kategorisch etwa durch höhere Vermögenssteuern neue Finanzierungsquellen zu erschließen.

 

Das österreichische Universitätssystem wurde durch den Beschluss des Universitätsgesetzes 2002 (UG2002) zu einem brodelnden Labor, in dem neoliberale Dogmen und Methoden einem Praxistest unterzogen wurden. Die Universitäten wurden in Körperschaften öffentlichen Rechts ausgegliedert, die zwar der Rechtsaufsicht des Bundes unterliegen aber selbstständig wirtschaften und ihre Binnenorganisation weitgehend selbst gestalten sollten. Gleichzeitig erfüllen sie ihre Aufgaben im Rahmen von Leistungsvereinbarungen, die alle drei Jahre mit dem Bund abzuschließen sind. Während die BefürworterInnen der Reform mit Ungeduld darauf gewartet hatten, und es noch immer tun, dass sich die Überlegenheit der neuen Steuermethode gegenüber der klassischen öffentlichen Verwaltung dieser Organisationen, manifestiert, sahen die GegnerInnen mit sorgenvollem Blick in die Zukunft. Der schmerzhafte Transformationsprozess der damals ausgelöst wurde, ist immer noch nicht abgeschlossen, eine belastbare Einschätzung der Auswirkungen wesentlicher Elemente der Reform ist mittlerweile möglich geworden. Diese Ausgliederung kann man ebenso wie jene der Bundesbahnen, die ebenfalls nach der Doktrin des New Public Management erfolgte, als endgültig gescheitert betrachten.

 

Die enormen Kosten die den Universitäten durch den Aufbau eines Rechnungswesens nach dem Handelsgesetzbuch, einer privatwirtschaftlichen Personalverwaltung, und die beinahe unübersehbaren steuer- und abgabenrechtlichen Folgen der Ausgliederung aufgebürdet wurden, fehlen in der universitären Forschung und Lehre. Dazu kommt der monströse Apparat der Leistungsvereinbarungen und Wissensbilanzen, die insgesamt dysfunktional sind, und auch aus Sicht von Experten wie dem Rektor der WU Wien Christoph Badelt nur eine teure Farce darstellen.

 

Auf der makropolitischen Skala ist die Steuerung von Universitäten aufgrund von Leistungsvereinbarungen bequem für PolitikerInnen. Sie können stets darauf pochen, dass die autonomen Universitäten selbst für die bestmögliche Erfüllung ihrer Aufgaben zu sorgen haben. Wenn sie beispielsweise ihren Studierenden unzumutbare Ausbildungsbedingungen bieten, dann liegt es in der Verantwortung der Universitäten solche Missstände zu beseitigen. Dieses Schauspiel jede Verantwortung zu leugnen, während man die Universitäten zwingt unpopuläre Maßnahmen im Rahmen der Mangelverwaltung durchzusetzen, muss ein Ende haben. Die Forderung der Protestierenden, den zentralen Prinzipien des UG2002 den Rücken zu kehren, hat also Hand und Fuß. 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten,

 

1.) Eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 vorzubereiten mit der

 

a.) die Studiengebühren endgültig abgeschafft werden,

b.) das System der dreijährigen Leistungsvereinbarungen und indikatorgesteuerten Budgets wieder abgeschafft werden,

c.) das Organ Universitätsrat abgeschafft wird,

d.) das Rektorat an österreichischen Universitäten wieder von VertreterInnen aller Universitätsangehörigen gewählt werden, und

e) die Budgets der Universitäten wieder der demokratischen Kontrolle der Universitätsangehörigen unterworfen werden. 

 

2.) Eine Evaluierung der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Österreich zu starten mit dem Ziel die durch ihn ausgelösten negativen Begleiterscheinungen einzudämmen.

 

3.) Den offenen und freien Hochschulzugang für österreichische Studierende ohne Rückgriff auf Zugangsbeschränkungen sicherzustellen, mit dem Ziel die AkademikerInnenquote sowie die Übertrittsraten vom sekundären auf den tertiären Bildungssektor auf das Niveau der Spitzenreiter im OECD-Schnitt anzuheben. 

 

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Stärkung der gemeinnützigen und öffentlichen Träger stationärer Pflegeeinrichtungen

( ... )

Begründung:

 

Der Bericht des Ausschusses für Soziales Einlagezahl 2895/5, betreffend des KPÖ Antrages Einlagezahl 2895/1 über die Stärkung gemeinnütziger und öffentlicher Träger stationärer Einrichtungen im Pflegebereich führt aus, dass man in der Steiermark bereits vor Jahrzehnten den Weg beschritten hat, neben öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen auch private Einrichtungen in der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen zuzulassen.

 

Die Fachabteilung 11a, deren Stellungnahme in den Bericht aufgenommen wurde, äußert sich bezüglich der durch private Träger erzielten Gewinne: “Durch die normierten Tagsätze wird eine Kostendeckung erreicht. Eine Subventionierung privater Träger findet daher nicht statt.“ Die Fachabteilung 11a führt weiter aus: „Die Pflegeheimpreise wurden so festgesetzt, dass eine kostendeckende Leistungserbringung der Leistungserbringer im Hinblick auf deren betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten konform den Leistungsbeschreibungen und den marktüblichen Gegebenheiten möglich ist. Zusätzliche Mittel, die beispielsweise Cashflow fördernd sind und über einer Kostendeckung liegen, wurden nicht angesetzt.“

 

Private, gewinnorientierte Betreiber von stationären Pflegeeinrichtungen betreiben diese nicht um kostendeckend oder mit Verlust zu operieren. Würden sie keine Gewinne erzielen, wären sie in diesem Markt nicht tätig. Die Stellungnahme der Fachabteilung 11a, deren Stellungnahme sich im Bericht des Ausschusses für Soziales findet, entspricht offensichtlich nicht der Realität. 

 

Auch blieb die im ursprünglichen Antrag der KPÖ Fraktion zitierte Aussage der PatientInnen- und Pflegeombudsfrau Magª. Renate Skledar unwidersprochen, die in einem Artikel der Wochenschrift Falter vom 17. April 2009 davon spricht, dass vor allem die auf Profit ausgerichteten Betreiber für das Steigen der Tagsätze verantwortlich sind.

 

Es ist im Sinne des Gemeinwohles die Geschäftemacherei im Pflegebereich zu beenden. Es gilt daher die gewinnorientierten Anbieter vom Markt zu verdrängen. Hinkünftig sollen nur mehr gemeinnützige oder öffentliche Anbieter stationäre Pflegeleistungen erbringen dürfen, wie dies auch in der mobilen Pflege der Fall ist. In diesem Zusammenhang ist auf das Beispiel Irlands zu verweisen, wo die Pflege generell von der öffentlichen Hand getragen wird.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert:

 

1.) dem Landtag ehestmöglich ein Konzept vorzulegen mit dem Ziel die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger zu beschränken, um in Zukunft auszuschließen, dass öffentliche Gelder zur Subventionierung privater Gewinne verwendet werden,

 

2.) die Kosten der stationären Pflege auf einen kostendeckenden Tagsatz zu beschränken. Gewinnmargen oder Management-Entgelte über die Kosten von Leitungstätigkeiten in den Einrichtungen sind zu streichen.



 

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Verstärkte Kontrollen in Pflegeheimen

( ... )

Begründung:

 

Der Bericht des Ausschusses für Soziales Einlagezahl 2892/5, betreffend des KPÖ Antrages Einlagezahl 2892/1 betreffend die Situation in Pflegeheimen, führt zu der dort erhobenen Forderung, die Kontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen auszuweiten, lapidar aus, dass Quartalsmäßige Routineüberprüfungen auf Grund der vorhandenen Personalressourcen nicht möglich sind. 

 

Das menschliche Leid und die Folgekosten, die aus der behördlich verordneten Räumung eines Pflegeheimes und der Umsiedelung seiner BewohnerInnen erwächst, wie dies jüngst in Graz bei einem privaten Pflegeheim geschehen ist, bleiben bei dieser Antwort unberücksichtigt.

 

Die Fachabteilung 11a, deren Stellungnahme in den Bericht aufgenommen wurde, zieht darüberhinaus die Sinnhaftigkeit von Kontrollen an den Wochenenden und des Nachtbetriebes aus „fachlicher Sicht“ in Zweifel, wobei letzteres mit dem Gebot begründet wird, die Nachtruhe der BewohnerInnen zu sichern. Derzeit, so wird in der Stellungnahme ausgeführt, würden Routinekontrollen zweimal jährlich durchgeführt.

 

Diese Stellungnahme steht in scharfem Kontrast zum bestürzenden Befund, den die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft dem Landtag Steiermark im Rahmen ihres Berichtes 2008 vorgelegt hat:

Dort ist festgehalten, dass die einschlägigen Erlässe der Landesregierung, denen zufolge stationäre Pflegeeinrichtungen mindestens zweimal jährlich zu kontrollieren sind, an beinahe 60%  der Einrichtungen nicht befolgt werden. Erschreckend –so die Diktion der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft— sei die Tatsache, dass 2008 23,33% aller steirischen Heime überhauptnicht kontrolliert wurden.

 

Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft stellt in ihrem Bericht wörtlich folgendes fest: „Überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist für die PPO, dass im Bezirk Graz

Umgebung, aus welchem massive Mängel im Pflegeheim- und

Pflegeplatzbereich sowohl von Angehörigen als auch von den

HeimbewohnervertreterInnen gemeldet werden, im Jahr 2008 keine einzige

Routineüberprüfung der privaten Pflegeheime stattgefunden hat. Bei den zwei

kontrollierten Pflegeheimen handelt es sich um öffentliche Einrichtungen.“

 

Die im Antrag Einlagezahl 2892/1 geforderten Kontrollen am Wochenende und in der Nacht, waren bereits Gegenstand des Landtagsbeschluss Nr. 808 vom 16. Oktober 2007, wonach Pflegeheime und Pflegeplätze auch an Wochenenden und in der Nacht kontrolliert werden sollten. Dieser Beschluss wurde bis heute nicht umgesetzt. Diese Kontrollen, die von der Fachabteilung 11a aus „fachlicher Sicht in Frage gestellt werden“, beurteilt die  PatientInnen- und Pflegeombudsschaft folgendermaßen:

 

 „Die Kontrollen an Wochenenden und in der Nacht sind aus Sicht der PPO jedenfalls auch durchzuführen. Dies deshalb, weil damit eher vermieden werden kann, dass von manchen HeimbetreiberInnen verschiedentlich Mängel kaschiert werden, welche bei Routineüberprüfungen nicht erkannt werden könnten. Beispielsweise wird der PPO von Angehörigen der BewohnerInnen, HeimbewohnervertreterInnen oder von hauseigenem Personal berichtet, dass der erstellte Dienstplan nicht mit den diensthabenden Personen übereinstimme und besonders in der Nacht und an Wochenenden weniger Personal als angegeben vorhanden sei.“

 

Dass Heimbetreiber ihre Personalstruktur durch Manipulation der Dienstpläne verschleiern könnten, liegt für die Fachabteilung 11a außerhalb des Vorstellbaren, wenn sie im Bericht des Ausschusses für Soziales festhält, dass die Personalsituation am Wochenende  „auch durch eine Erfassung dieser Strukturen am Dienstplan festgestellt werden [kann].“

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert,

 

1.

als ersten Schritt dafür Sorge zu tragen das die schon bisher vorgeschriebenen zweimal jährlichen Kontrollen der Pflegeheime tatsächlich stattfinden und dass der Landtagsbeschluss 808 umgesetzt wird

 

2.

eine ehestmöglich eine Novelle des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes vorzulegen, die folgende Bestimmung umfasst:

 

In § 14 des Stmk. Pflegeheimgesetzes soll vorgesehen werden, dass Kontrollen in jeder Einrichtung mindestens einmal im Quartal erfolgen muss, wobei in einem Kalenderjahr mindestens eine Prüfung in der Nacht, eine am Wochenende und zwei untertags stattfinden sollen.

 

 

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

Qualitätsverbesserungen an österreichischen Hochschulen

( ... )

Begründung:

Bildung ist das entscheidende Zukunftsthema für Österreich – und die österreichischen Hochschulen sind den anstehenden Herausforderungen nicht gewachsen. Österreichische Studierende vieler Universitäten versuchen, auf konkrete Missstände aufmerksam zu machen. In einem basisdemokratisch beschlossenen Forderungskatalog legen sie dar, wie moderne, zeitgemäße Universitäten organisiert werden sollten.

 

Die Forderungen der Studierenden lauten:

1) Bildung statt Ausbildung - Bildung für eine mündige Gesellschaft und nicht bloße Ausbildung nach wirtschaftlicher Verwertbarkeit. Ziel ist die Möglichkeit eines freien, selbstbestimmten Studiums für Alle.

2) Freier Hochschulzugang

3) Demokratisierung der Universitäten

4) Ausfinanzierung der Universitäten

5) Das Behindertengleichstellungsgesetz muss an allen österreichischen Universitäten umgesetzt werden, um ein barrierefreies Studieren zu ermöglichen.

6) Beendigung der prekären Dienstverhältnisse an den Universitäten

7) 50% Frauenquote in allen Bereichen des universitären Personals

 

Der Landtag Steiermark solidarisiert sich mit diesen Forderungen.

 

Österreich braucht mehr Studierende, nicht weniger. Dazu müssen die Ressourcen der Universitäten verbessert und muss die Qualität der Studien gesichert werden, denn die derzeitigen Arbeitsbedingungen an österreichischen Universitäten ermöglichen keine qualitativ hochwertige Ausbildung.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die Vorschläge der Studierenden

l Bildung statt Ausbildung (Bildung für eine mündige Gesellschaft und nicht bloße wirtschaftliche Verwertbarkeit; freies, selbstbestimmtes Studium für Alle)

l Freier Hochschulzugang

l Demokratisierung der Universitäten

l Ausfinanzierung der Universitäten

l Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes

l Beendigung der prekären Dienstverhältnisse

l 50% Frauenquote in allen Bereichen des universitären Personals 

 

umzusetzen und damit eine Qualitätsverbesserung an österreichischen Hochschulen zu gewährleisten sowie von der Einführung von Studiengebühren abzusehen.

 

Unterschriften:
Mag. Edith Zitz eh., Ingrid Lechner-Sonnek eh., Lambert Schönleitner eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

Wiedereinführung von Studiengebühren

Begründung:

Im September 2008 wurde die Abschaffung der Studiengebühren durch SPÖ, FPÖ und Grüne beschlossen! Die Einführung der Studiengebühren hat unter anderem auch dazu geführt, dass schneller studiert wurde; die Stipendien sind in dieser Zeit verdoppelt worden, um soziale Härten zu vermeiden. Die Universitäten erhalten für den Entfall der Gebührengelder jährlich 157 Mio. Euro. Jetzt müssen die Steuerzahler die fehlenden Studiengebühren ersetzen!

 

Oberstes Ziel muss die Sicherung der Qualität an den Universitäten sein! Dafür müssen Rahmenbedingung geschaffen werden. Man kann dies aber nicht, indem man die Universitäten vergattert, alles offen und alles gratis anzubieten. Die besten Universitäten der Welt sind jene, die Zugangsbedingungen und Studienbeiträge haben, aber auch ein gutes Stipendienwesen!

 

Die derzeitigen Diskussionen und Protestaktionen rund um die Zukunft unserer Universitäten zeigen auf, dass Geld an allen Ecken und Enden fehlt.

Aufgrund der Weltwirtschaftskrise, in der das staatliche Budget-Defizit ohnehin zu explodieren droht, mehr Geld zu fordern, aber selbst keinen finanziellen Beitrag zu leisten, ist das System sehr zu hinterfragen!

 

Um die Missstände an den Universitäten zu bekämpfen und die Situation für die Studierenden zu verbessern, würde sich eine Wiedereinführung von Studiengebühren sicherlich positiv auswirken. Zum einen hätten die Universitäten mehr Geld zur Verfügung. Zum anderen würde sich der Ansturm aus dem angrenzenden Ausland etwas eindämmen lassen. In unseren Nachbarländern gibt es Studiengebühren.

 

Auch das Defizit des Landesbudgets würde durch die Einführung der Studiengebühren an der Fachhochschule kleiner werden.



 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, um die Qualität an den Fachhochschulen und Universitäten zu sichern und die Situation für die Studierenden zu verbessern,

 

1. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um wieder Studiengebühren an der Fachhochschule einheben zu können und

2. an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die Studiengebühren an den Universitäten wieder einzuführen.

 

Unterschriften:
Mag. Christopher Drexler eh., Franz Majcen eh., DDr. Gerald Schöpfer eh.

Maßnahmen im Hinblick auf die Proteste an den österreichischen Universitäten

Begründung:

 

Auf die Welle von Protesten, die mittlerweile beinahe alle Universitäten erfasst hat, und sich in Hörsaalbesetzungen in Wien, Salzburg, Graz, Innsbruck, Klagenfurt und kurzzeitig auch Linz manifestiert, reagierte die Bundesregierung zunächst mit Ratlosigkeit. In ersten Reaktionen ließen sie wissen,  dass die Forderungen der nach basisdemokratischen Prinzipien organisierten Bewegung diffus bzw. utopisch wären. Wenn man die Forderungen der Grazer HörsaalbesetzerInnen betrachtet, zeigt sich schnell, dass diese äußerst vernünftig sind.  Drei dieser Forderungen sind als zentral zu erachten:

 

r Die Abschaffung von Zugangsbeschränkungen jeglicher Art in Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien.

r Das Bekenntnis der Regierung zum uneingeschränkten freien Hochschulzugang und zur ausreichenden Finanzierung des Bildungswesens im Allgemeinen.

r Die Rücknahme des Universitätsgesetztes 2002 in seiner aktuellen Form und eine offene Neugestaltung unter Einbeziehung der Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten.

 

Schon ein oberflächlicher Blick auf einschlägige Statistiken zeigt, dass die Schmerzgrenze an den Hochschulen arg überschritten wurde. So sind von den etwa etwa 2500 Studienabschlüssen an der Universität Graz im vergangenen Jahr nur etwa ein Drittel, nämlich ca. 800, in der Toleranzstudiendauer erfolgt. Die entsprechenden Daten der anderen Universitäten bieten kein besseres Bild. Das spiegelt nicht die mangelnde Eignung der Studierenden wieder, sondern zeigt, dass die Strukturprobleme der Universität so groß sind, dass ein Großteil der Studierenden nicht in der Lage sind ihre Ausbildung fristgerecht abzuschließen. Durch das Überschreiten der Toleranzfristen verlieren sie staatliche Transferleistungen, und Maßnahmen wie den jüngst beschlossenen Studiengebührenerlass kommen ihnen nicht zugute.  Diese Kennzahl verrät auch, dass ganze Jahrgänge junger Menschen wertvolle Lebenszeit salopp gesagt, in der Warteschleife verbrennen, darauf wartend, dass ihnen zum Beispiel rare Labor- oder Lehrveranstaltungsplätze zufallen. Sich die Zeit mit dem Versuch zu vertreiben, durch zivilen Ungehorsam eine Änderung ihrer Lebenssituation und Ausbildungsstätten zu erzwingen, ist keine vollkommen irrationale Entscheidung.  

Wenn Wissenschaftsminister Hahn und Bundeskanzler Faymann ihr Heil in der Empfehlung von Zugangsbeschränkungen und marginaler Erhöhung der Universitätsbudgets suchen, dann begehen sie den Fehler die Symptome statt der Krankheit zu kurieren und dies mit überdies vollkommen untauglichen Mitteln. Es ist Unsinn weil Hochschulfinanzierung mit gedeckelten Budgets ein Nullsummenspiel ist, bei dem es Verlierer geben muss.

 

Zugangsbeschränkungen sind keine Lösung sondern eine Sackgasse. Österreich muss seine Übertrittsraten von der AHS/BHS von etwa 60% -die das bestehende Universitätssystem bereits überlasten- auf weit über 80% steigern, wenn es im internationalen Wettbewerb mit den anderen entwickelten Industriestaaten mithalten will.

 

Wenn die Universitäten aber bereits jetzt den Andrang nicht verkraften, dann hilft es nicht, sie  durch Zugangsbeschränkungen auf mehr Studienrichtungen zu verteilen.

 

Entlastet man vollkommen überlaufene Studienrichtungen durch Beschränkung des Zugangs, so kommen jene Studien unter Druck die es bisher nicht waren. Die Studienrichtungen die so massenhaft ungenützte Kapazitäten haben, dass sie den Bulk aus den Massenfächern absorbieren könnten, ohne in Schwierigkeiten zu kommen, gibt es nicht. Das Problem ist nicht wie von Hahn und Faymann vorgeschlagen, durch  bessere Studienberatung und Zugangsbeschränkungen zu lösen, es sei denn man verwehrt großen Segmenten der AHS/BHS AbsolventInnen die Chance auf akademische Ausbildung. Das Geld für den bedarfsdeckenden Ausbau des Universitätssektors in Österreich wäre vorhanden, es ist nur in den falschen Händen, und die politischen VerwantwortungsträgerInnen weigern sich Kategorisch etwa durch höhere Vermögenssteuern neue Finanzierungsquellen zu erschließen.

 

Das österreichische Universitätssystem wurde durch den Beschluss des Universitätsgesetzes 2002 (UG2002) zu einem brodelnden Labor, in dem neoliberale Dogmen und Methoden einem Praxistest unterzogen wurden. Die Universitäten wurden in Körperschaften öffentlichen Rechts ausgegliedert, die zwar der Rechtsaufsicht des Bundes unterliegen aber selbstständig wirtschaften und ihre Binnenorganisation weitgehend selbst gestalten sollten. Gleichzeitig erfüllen sie ihre Aufgaben im Rahmen von Leistungsvereinbarungen, die alle drei Jahre mit dem Bund abzuschließen sind. Während die BefürworterInnen der Reform mit Ungeduld darauf gewartet hatten, und es noch immer tun, dass sich die Überlegenheit der neuen Steuermethode gegenüber der klassischen öffentlichen Verwaltung dieser Organisationen, manifestiert, sahen die GegnerInnen mit sorgenvollem Blick in die Zukunft. Der schmerzhafte Transformationsprozess der damals ausgelöst wurde, ist immer noch nicht abgeschlossen, eine belastbare Einschätzung der Auswirkungen wesentlicher Elemente der Reform ist mittlerweile möglich geworden. Diese Ausgliederung kann man ebenso wie jene der Bundesbahnen, die ebenfalls nach der Doktrin des New Public Management erfolgte, als endgültig gescheitert betrachten.

 

Die enormen Kosten die den Universitäten durch den Aufbau eines Rechnungswesens nach dem Handelsgesetzbuch, einer privatwirtschaftlichen Personalverwaltung, und die beinahe unübersehbaren steuer- und abgabenrechtlichen Folgen der Ausgliederung aufgebürdet wurden, fehlen in der universitären Forschung und Lehre. Dazu kommt der monströse Apparat der Leistungsvereinbarungen und Wissensbilanzen, die insgesamt dysfunktional sind, und auch aus Sicht von Experten wie dem Rektor der WU Wien Christoph Badelt nur eine teure Farce darstellen.

 

Auf der makropolitischen Skala ist die Steuerung von Universitäten aufgrund von Leistungsvereinbarungen bequem für PolitikerInnen. Sie können stets darauf pochen, dass die autonomen Universitäten selbst für die bestmögliche Erfüllung ihrer Aufgaben zu sorgen haben. Wenn sie beispielsweise ihren Studierenden unzumutbare Ausbildungsbedingungen bieten, dann liegt es in der Verantwortung der Universitäten solche Missstände zu beseitigen. Dieses Schauspiel jede Verantwortung zu leugnen, während man die Universitäten zwingt unpopuläre Maßnahmen im Rahmen der Mangelverwaltung durchzusetzen, muss ein Ende haben. Die Forderung der Protestierenden, den zentralen Prinzipien des UG2002 den Rücken zu kehren, hat also Hand und Fuß. 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten,

 

1.) Eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 vorzubereiten mit der

 

a.) die Studiengebühren endgültig abgeschafft werden,

b.) das System der dreijährigen Leistungsvereinbarungen und indikatorgesteuerten Budgets wieder abgeschafft werden,

c.) das Organ Universitätsrat abgeschafft wird,

d.) das Rektorat an österreichischen Universitäten wieder von VertreterInnen aller Universitätsangehörigen gewählt werden, und

e) die Budgets der Universitäten wieder der demokratischen Kontrolle der Universitätsangehörigen unterworfen werden. 

 

2.) Eine Evaluierung der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Österreich zu starten mit dem Ziel die durch ihn ausgelösten negativen Begleiterscheinungen einzudämmen.

 

3.) Den offenen und freien Hochschulzugang für österreichische Studierende ohne Rückgriff auf Zugangsbeschränkungen sicherzustellen, mit dem Ziel die AkademikerInnenquote sowie die Übertrittsraten vom sekundären auf den tertiären Bildungssektor auf das Niveau der Spitzenreiter im OECD-Schnitt anzuheben. 

 

Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.

17. November 2009