Landtagssitzung 17. Jänner 2017

Keine weiteren Schulschließungen in der Steiermark!

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Über 40 steirische Schulen sind den „Reformen“ von SPÖ und ÖVP in der vergangenen Landtagsperiode zum Opfer gefallen. Nun gehen die Schulschließungen weiter: Acht Volksschulen werden mit Jahresende geschlossen.

Die betroffenen Gemeinden sind laut Medienberichten Etmißl, Laßnitz, St. Blasen, Augraben, Falkenstein sowie St. Johann/Tauern. Zwei Schulen in Rachau und Hieflau werden angeblich „freiwillig“ geschlossen.

Die Schule erfüllt im Ort eine wichtige Funktion. Die Schließungen werden die Ausdünnung des ländlichen Raumes weiter anheizen. Zudem wird auch gerade an Kleinschulen Unterricht in hervorragender Qualität angeboten.

Die Bildungspolitik des Landes hat sich in den vergangenen Jahren auf eine flächendeckende Schließung von Kleinschulen beschränkt. Der vor einigen Jahren vorgestellte Bildungsplan enthält zwar positive Zielsetzungen, umgesetzt werden allerdings vor allem negative Maßnahmen, die ein Einsparungspotenzial bergen. Für die Umsetzung wesentlicher Forderungen zur Qualitätsverbesserung hingegen, wie etwa

  • Schulsozialarbeit,
  • Tagesbetreuung von 7 bis 18 Uhr,
  • Integration behinderter Kinder auch am Nachmittag,
  • Gratis-Kindergarten ab dem vierten Lebensjahr,
  • kleinere Gruppen im Elementarbereich oder
  • die Fachmittelschule (mittlere Reife),

ist das Engagement der Landesregierung weitaus geringer.

Die Schließung von Schulen hat viele negative Auswirkungen. Die Kinder müssen lange Schulwege in Kauf nehmen und die Gemeinden werden systematisch ausgehungert.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, von zwangsweisen Schulschließungen Abstand zu nehmen.

 

Verfassungsrechtliche Prüfung des Finanzausgleichs

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich sind bei weitem die höchsten Einnahmen, die das Land zu verzeichnen hat. Der Finanzausgleich 2017 zeigt offenbar gegenüber den vorigen Jahren leider keine Änderung in Bezug auf die Benachteiligung der Steiermark im Vergleich zu anderen Bundesländern. Im Bundesländervergleich (ohne Wien, das als Gemeinde und Bundesland in einem eine Sonderstellung hat) weist die Steiermark eine recht niedrige Kopfquote auf.

Die höchsten Kopfquoten (und auch Ertragsanteile) findet man in den westlichen Bundesländern, allen voran Salzburg, gefolgt von Vorarlberg und Tirol, wobei es bemerkenswerterweise im Beobachtungszeitraum seit 1957 keine nennenswerten Rangverschiebungen gegeben hat. Bei näherem Vergleich der Rangordnung 1957 mit 2014 haben nur Kärnten (von Platz 7 auf 6) und Steiermark (von 6 auf 7, zwischenzeitlich sogar nur auf Platz 8) sowie Vorarlberg (von 2 auf 3) und Salzburg (von 3 auf 2) die Plätze getauscht, ansonsten gab es keinerlei Veränderung (Quelle: Landesstatistik Steiermark, Steuerkraft-Kopfquoten 2015, Heft 12/2016).

Da die Stadt Graz angekündigt hat, gegen die "nicht gerechtfertigte Benachteiligung" (Finanzstadtrat Rüsch) im Finanzausgleich vor dem Höchstgericht zu klagen, bietet sich eine enge Zusammenarbeit des Landes an.

Auf Landesebene ist die Situation ähnlich: aufgrund des Bevölkerungsschlüssels sind SteirerInnen im Finanzausgleich weniger "wert" als BewohnerInnen westlicher Bundesländer. Eine Angleichung und damit Verbesserung hätte Auswirkungen in Millionenhöhe.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Kooperation mit der Stadt Graz zu treten, um die rechtlichen Vorarbeiten für eine verfassungsrechtliche Prüfung der Benachteiligung der Steiermark im Rahmen des Finanzausgleichs gemeinsam zu bewältigen und in der Folge an das Höchstgericht heranzutreten, diese Ungleichbehandlung zu prüfen.

17. Januar 2017