Landtagssitzung 11. Dezember 2012

 

Schließung der Geburtenstation Voitsberg: Wird die Gefährdung von Müttern und Kindern bewusst in Kauf genommen?

Aktuelle Stunde

Nahverkehrsabgabe

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne)

Aufgrund der Notwendigkeit, die Budgetkonsolidierung des Landes Steiermark auch durch einnahmenseitige Maßnahmen zu unterstützen, soll zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Nahverkehrsabgabe eingeführt werden.

Vor nunmehr 42 Jahren wurde im Bundesland Wien das Gesetz über die Einhebung der Dienstgeberabgabe, besser bekannt als Wiener U-Bahn-Steuer, beschlossen. Sie ist als Dienstgeberabgabe konzipiert und wird somit von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet. Sie hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt 2,--  Euro pro Dienstnehmer pro angefangender Arbeitswoche. Alle Dienstgeber, die mindestens einen Dienstnehmer in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet.

In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:
  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes

Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt auch aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus wirtschaftspolitischer Sicht und in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.

Mit einem Monatsbetrag von 8,-- Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet.
 
Legt man die von der Steiermärkischen Wirtschaftskammer für das Jahr 1012 veröffentlichten Zahlen zur Unternehmens- und Beschäftigtenstatistik zugrunde, wären bei einer Nahverkehrsabgabe, die ähnlich ausgestaltet ist wie die Wiener Dienstgeberabgabe, in der Steiermark 26.593 Dienstgeber mit 348.226 unselbständig Beschäftigten grundsätzlich abgabepflichtig (Ausnahmen für DienstnehmerInnen über 55 Jahren, etc. nicht eingerechnet). Auf dieser Basis ist (unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen) mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von  25 Millionen Euro zu rechnen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt:Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der "Wiener U-Bahn-Steuer" auszuarbeiten, welche von den steirischen Unternehmen eingehoben wird und für Mittel des öffentlichen Personennahverkehrs in der Steiermark, Ansatz 1/690, zweckgebunden ist, und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

 

Naturnutzungsabgabe

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne)

Sowohl der Landtag Steiermark als auch die Landesregierung wurden in den vergangenen Jahren wiederholt mit Initiativen zur Einführung einer Landesabgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege befasst.

 

So hat der Landtag in der vergangenen Legislaturperiode am 24. April 2007 die Landesregierung mit Beschluss aufgefordert, "einen Gesetzesvorschlag über ein Naturnutzungsabgabegesetz zu erarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem die Einnahmen des Landes aus der Abgabe im Vollzug des Landesvoranschlags ausschließlich dem Landschaftspflegefonds (§ 29 Steiermärkisches Naturschutzgesetz) zweckgewidmet werden."

 

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zu den Entschließungsanträgen Einl.Zahlen1161/42 und 1161/43 aus der XV. Gesetzgebungsperiode über ein Naturnutzungsabgabe- bzw. Schotterabgabegesetz führt bezüglich dieses Beschlusses folgendes aus: „Die Landesfinanzabteilung empfiehlt daher, aufgrund der Argumente der von der Joanneum Research Forschungsgesellschaft m.b.H. erstellten Studie über die Auswirkungen der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies von der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies abzusehen.

 

Die Landesregierung lehnt mehrheitlich diesen Standpunkt ab, weil er nicht überzeugend ist und wird eine Regierungsvorlage über ein Naturnutzungs- bzw. Schotterabgabegesetz dem Landtag vorlegen.“

 

Die angekündigte Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes blieb allerdings aus. Auch die Parteienverhandlungen im Unterausschusses Naturschutzabgabe  führten zu keinem greifbaren Ergebnis, sodass KPÖ und Grüne sich am Beginn der laufenden Gesetzgebungsperiode veranlasst sahen, erneut selbständige Anträge einzubringen welche die Forderung nach Einführung einer Naturnutzungsabgabe zum Gegenstand haben.

 

Dass die Landesregierung  auf die Einführung einer derartigen Abgabe verzichtete, ist angesichts der unbefriedigenden Entwicklung der für den Naturschutz zu Verfügung stehenden Mittel vor dem Hintergrund des radikalen Sparkurses der Landesregierung völlig unverständlich.

 

Das Land flächenmäßig am ehesten mit der Steiermark vergleichbare Land Niederösterreich erlöste aus der Landgschaftsabgabe, die auf das obertätige Gewinnen mineralischer Rohstoffe eingenommen wird, laut Rechnungsabschluss 2011 trotz gedämpfter Konjunkturlage immerhin 3.290.414,96. Hierbei wurden pro Tonne für grundeigene mineralische Rohstoffe z. B.: Kies, Sand, Schotter, Steine, sowie  Kalkstein als Festgestein € 0,194  und für Kalkstein zur Zement, Kalk- bzw. Putzerzeugung sowie andere bergfreie mineralische Rohstoffe € 0,054 als Hebesatz vorgeschrieben. Das Land Kärnten erhebt eine Naturschutzabgabe auf Schottergewinnung (derzeit 14,6 Cent bzw. 29,1 Cent pro Tonne je nach Fördergut) und belief sich 2011 auf 1,3 Mio. Euro. Die Naturschutzabgabe des Landes Salznurg besteuert ebenfalls die Gewinnung von Bodenschätzen und bemisst sich nach den von den Abgabenpflichtigen erklärten Mengenangaben. Der Ertrag fließt in den Salzburger Naturschutzfonds. Der Reinertrag aus der Naturschutzabgabe betrug im Jahr 2010 rund 963.000 Euro.

 

Das Land Steiermark wäre in der Lage, auf diese Weise vergleichbare Mittel für den Naturschutz und die Landschaftspflege zu lukrieren.  Dies wäre dringend notwendig, da die Ausgaben des Landes bereits vor Ausgabenkürzungen, die mit dem vergangenen Doppelbudget begannen, nicht mit den notwendigen Investitionen in diesem Bereich Schritt halten konnten. Die Erläuterungen der Fachabteilung 13 zum vorliegenden Budgetentwurf betreffend den UA 520 Naturschutz, rechtfertigen  sogar Kürzungen von vergleichsweisen Bagatellbeträgen wie dem Preisgeld für den Umweltschutzpreis € 6.700,00 mit Hinweis auf die Einsparungsvorgaben der Landesregierung.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,  umgehend eine Regierungsvorlage für ein Naturnutzungs-abgabegesetz für die Entnahme von Schotter und Kies dem Landtag vorzulegen. Bemessungsgrundlage für die Abgabe soll die Menge des entnommenen Schotters oder Kies bilden. Die Abgabe ist zweckgebunden zur Finanzierung der im Ansatz Agenden des Naturschutzes, des Landschaftsschutzfonds und naturschutzrelevanter Forschungsprojekte zu verwenden, und soll als gemeinschaftliche Landesabgabe konstruiert werden, wobei die Verteilung auf die Gemeinden nach dem örtlichen Aufkommen erfolgen soll.

 

Wohnbeihilfe wertsichern

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, FPÖ, Grüne)

Vor allem die Bezieherinnen und Bezieher niederer Einkommen und Pensionen leiden unter der Teuerung. Mit zu den stärksten Preistreibern zählen die Wohnkosten; hier vor allem die Betriebs- und Heizkosten. Um dieser Entwicklung ein wenig gegenzusteuern, wäre es dringend geboten die Wohnbeihilfe zu valorisieren. Das könnte mittels Wertanpassung der tatsächlich ausbezahlten Wohnbeihilfe oder über eine Anhebung der jeweiligen Jahresnettoeinkommen in der Wohnbeihilfentabelle geschehen.
 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Wohnbeihilfe zu valorisieren, indem die tatsächlichen Auszahlungsbeträge wertgesichert bzw. an den Verbraucherpreisindex angepasst werden und/oder die Jahresnettoeinkommen bezüglich des jeweils zumutbaren Wohnungsaufwandes angehoben werden und dies in Vollziehung des Landesvoranschlages 2013/14 und bei Erstellung des Landesvoranschlages für 2015 zu berücksichtigen.

Änderung des Gesamtsteueraufkommens und des Finanzausgleichs

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ, Grüne)

Landes- und Bundesbudgets haben vor allem auch darum hohe Abgänge, weil das Gesamtsteueraufkommen ungleich verteilt ist. Das Steueraufkommen wird zu mehr als zwei Drittel von Massensteuern getragen (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Mineralölsteuer). Kapital-, Unternehmens- und Vermögenssteuern hingegen tragen vergleichsweise nur in sehr geringem Maße zum Steueraufkommen bei.  In Österreich stammen nur etwa 1,3 % des Steueraufkommens aus vermögensbezogenen Steuern. In der OECD sind es hingegen durchschnittlich 5,5 %. Die Einnahmen aus Unternehmenssteuern sind in den Jahren 2000 bis 2010 viel weniger angestiegen sind als die Gewinne der Unternehmen. Während die Unternehmensgewinne um 44 % gestiegen sind, sind die Einnahmen aus Unternehmenssteuern im gleichen Zeitraum nur um 14 % gewachsen. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer sind dagegen viel stärker gestiegen, als die Löhne und Gehälter insgesamt: Das Lohnsteueraufkommen ist von 2000 bis 2010 um 41 % gestiegen, die Löhne aber nur um 35 %.

 

Das Gesamtaufkommen der Steuern ist durch stärkere Hinwendung zu vermögens- und kapitalbezogenen Steuern sowie die Erhöhung des Ertrags aus Unternehmenssteuern (etwa durch Schließung von Steuerschlupflöchern) zu vergrößern.

 

Die Verteilung der Ertragsanteile durch den Finanzausgleich geht derzeit zu Lasten der Länder und Gemeinden. Im Rahmen der Neuverhandlung des Finanzausgleiches ist eine bessere Berücksichtigung der Länderinteressen anzustreben.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert,
a.   an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, Schritte zur Erhöhung des Gesamtsteueraufkommens durch Erhöhung von Vermögens-, Kapital- und Unternehmenssteuern zu setzen und 
b.   bei der Neuverhandlung des Finanzausgleichs auf eine Erhöhung der Ertragsanteile für Länder und Gemeinden hinzuwirken und
c.   die Ergebnisse in der Vollziehung des Landesvoranschlages 2013/14 bzw. bei Erstellung des Landesvoranschlages für 2015 zu berücksichtigen.

 

Bei PolitikerInnengehältern sparen statt die Bevölkerung zur Kasse zu bitten

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung nur durch die KPÖ)

Die KPÖ fordert seit Jahren, dass die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages einen wirksamen Beitrag gegen das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bevölkerung und PolitikerInnen leisten. Alle diesbezüglichen Anträge der KPÖ wurden bisher im Landtag abgelehnt, obwohl die Einsparungen die dadurch erreicht würden, einen signifikanten Beitrag zu Konsolidierung des Landeshaushalts leisten könnten. 

 

Die Vorschläge der KPÖ würden eine Verschlankung der gesamten Gehaltspyramide bedeuten und gleichzeitig auch eine stärkere Begrenzung der Bezüge von GeschäftsführerInnen von Gesellschaften im Einflussbereich des Landes mit sich bringen.

 

Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen bestimmen den Alltag der steirischen Bevölkerung im Gefolge einer Wirtschaftskrise, deren VerursacherInnen mit Steuergeldern zunächst vor dem finanziellen Kollaps bewahrt und danach in die Gewinnzone gelotst worden sind. Die öffentlichen Kassen sind von den mit der Krise verbundenen Einnahmeausfällen und zusätzlichen Belastungen erschöpft, und die BezieherInnen von Leistungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich müssen eine Verschlechterung ihrer Lebensumstände durch Reduzierung der Leistung in diesen Bereichen gewärtigen.

 

Schon jetzt klafft die Schere zwischen dem Einkommen von PolitikerInnen und jenem der Masse der Beschäftigten und PensionistInnen zu stark auseinander. EntscheidungsträgerInnen, die durch ihre hohen Bezüge von der Lebensrealität der Bevölkerung weit entfernt sind, können erfahrungsgemäß die Folgen ihres Handelns für diejenigen, die mit einem durchschnittlichen Einkommen das Auslangen finden müssen, schwer abschätzen. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zu einem durchschnittlichen Arbeitseinkommen gewahrt bleibt.

 

Arbeitslosigkeit und Lohndruck werden in Folge dieser Politik im Interesse von Banken und SpekulantInnen weiter zunehmen. Die Bevölkerung wird zusätzlich durch Sparpakete belastet werden. Dadurch wird sich die Einkommensdifferenz zwischen den politischen VertreterInnen und ihren WählerInnen weiter vergrößern.

 

Die im Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher FunktionärInnen festgelegten Höchstgrenzen müssen keineswegs ausgeschöpft werden. Hier könnte die Steiermark mit gutem Beispiel vorangehen. So könnte eine Koppelung der Bezüge an den Ausgleichszulagenrichtsatz für PensionistInnen eine sinnvolle Verknüpfung mit den sozial Schwächsten herstellen. Wenn der Bezug des Landeshauptmannes in der Steiermark beispielsweise das Fünfzehnfache des Ausgleichzulagenrichtsatzes betragen würde, so wären das immer noch mehr als 12.000 Euro. Selbstverständlich müssten alle PolitikerInnenbezüge, auch jene der Organe in den Gemeinden, entsprechend der Gehaltspyramide gekürzt werden. Dies würde eine Einsparung in diesem Topf des öffentlichen Haushalts von zirka 30 Prozent bedeuten und daher auch aus dieser Perspektive als wünschenswertes Ziel erscheinen.
 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. dem Landtag binnen drei Monaten eine Novelle des Steiermärkischen Bezügegesetzes vorzulegen, wodurch die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung und des Landtages um mindestens 30 Prozent reduziert werden; der höchste Bezug soll dabei das Fünfzehnfache des Ausgleichszulagensatzes für MindestpensionistInnen nicht überschreiten;
2. dem Landtag binnen drei Monaten eine Novelle des Steiermärkisches Gemeinde Bezügegesetzes vorzulegen, mit dem die Bezüge der Organe in den Gemeinden verringert werden, sowie
2. ab dem Landesvoranschlag 2013/14 die jeweiligen Bezüge um 30 Prozent zu kürzen und den eingesparten Betrag zur Senkung des allgemeinen Abganges heranzuziehen.
 

Beibehaltung der Wehrpflicht

Entschließungsantrag (abgelehnt von Grünen, SPÖ, ÖVP)

Zuletzt hat in Österreich eine intensive Debatte über das Österreichische Bundesheer und seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und Neutralität im Bereich der militärischen Landesverteidigung, die Herausforderungen vor die es beim Assistenzeinsatz zur Katastrophenhilfe bzw. im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gestellt ist, und seine zukünftige Rolle bei internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung und der humanitären und Katastrophenhilfe stattgefunden.

 

Im Zentrum dieser Debatte stand die Erörterung der Frage, ob diese Zielsetzungen besser
durch die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder durch die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes erfüllt werden können.

 

Daher hat sich die Bundesregierung entschlossen, im Jänner 2013 eine Volksbefragung durchzuführen, wobei sie erklärte, deren Ergebnis als verbindlich anzusehen.   

 

Diese notwendige Richtungsentscheidung im Interesse der inneren, äußeren und sozialen Sicherheit der österreichischen Bevölkerung ist auch für das Land Steiermark von zentraler Bedeutung.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark bekennt sich ausdrücklich zur Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes.

Zumutbarkeit von Kinderlärm gesetzlich verankern

Selbstständiger Antrag der KPÖ (einstimmig beschlossen mit Abänderungsantrag)

Kindergarten oder Kinderspielplatz in einem Wohngebiet? Natürlich, denkt man – wo denn sonst, wenn nicht dort, wo man wohnt und sie braucht. Die große Mehrheit der ÖsterreicherInnen denkt so und hat kein Verständnis für AnwohnerInnen, die vor Gericht ziehen und gegen Kindergärten und Spielplätze prozessieren. Dennoch haben solche NachbarInnen immer wieder Erfolg: Kindergärten bekommen Holzwände vorgesetzt, gerichtliche Ballspielverbote auf Kinderspielplätzen werden verhängt, geplante Kindergärten werden aufgrund von Anrainerprotesten doch nicht errichtet.

 

Lärmeinwirkungen fallen gesetzlich unter den Begriff der Immissionen im Sinne des § 364 Abs. 2 ABGB. Demnach darf eine Lärmeinwirkung das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Objekts (z.B. Wohnung) nicht wesentlich beeinträchtigen. Generell muss "ortsüblicher Lärm" geduldet werden - das bedeutet, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Geräuschkulisse der Kinder zumutbar ist.

 

Die neuere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes tendiert zwar dazu, dass Kinderlärm geduldet werden muss und hat einige Male prinzipiell zugunsten der Kinder entschieden und dem Spielbedürfnis der Kinder gegenüber dem Bedürfnis nach Ruhe der Erwachsenen den Vorrang eingeräumt.  Doch das Gesetz selbst behandelt jeden Lärm gleich, egal ob er von einem Rasenmäher oder von einem Kind stammt.

 

Es braucht daher ein klares Signal, dass Lärm von Kindern und Jugendlichen nicht gleichzusetzen ist mit anderen Lärmarten. Das betrifft selbstverständlich nicht nur spielende Kinder im Freien, sondern auch in Wohnhäusern: Kinder in einem gewissen Alter müssen einfach alterstypischen „Lärm“ machen dürfen, sei es im Spiel oder auch beim Lernen von Musikinstrumenten.

 

In Deutschland wurde kürzlich durch Änderung der Immissionsschutzgesetze in Bund und Ländern klargestellt, dass störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar sind.

 

Auch in Österreich ist die Einfügung einer ähnlichen Gesetzespassage wie in Deutschland sinnvoll. Es braucht ein klares Signal, dass Lärm von Kindern und Jugendlichen nicht gleichzusetzen ist mit anderen Lärmarten und dass Kinder in die Mitte der Gesellschaft gehören und nicht hinter Lärmschutzwände!
 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
I. an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die sicherstellt, dass in Österreich in Hinkunft
  1. störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und zumutbar sind und
  2. grundsätzlich keine wesentliche oder ortsunübliche Beeinträchtigung für NachbarInnen darstellen können,

 

II. eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die klarstellt, dass Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat sind und keine ungebührliche Lärmerregung im Sinne des § 1 Landes-Sicherheitsgesetz darstellen können.

Nahverkehrsabgabe

Selbstständiger Antrag der KPÖ (keine Mehrheit)

Entscheidend für das Funktionieren von Park&Ride-Anlagen ist eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Nicht immer sind optimale Voraussetzungen dazu vorhanden. So zum Beispiel könnte es im Großraum Graz  Probleme mit der Kapazität der Verkehrsbetriebe geben. Daher sind Investitionen in den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel unumgänglich. Eine Schlüsselfrage bei der Lösung dieser Aufgabe ist die Aufbringung der notwendigen Finanzmittel.

 

In Wien hat man seit Jahrzehnten gute Erfahrungen mit der sogenannten U-Bahn-Steuer gemacht. Diese wird von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet und hat erheblich zum Ausbau eines U-Bahnnetzes beigetragen. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

 

Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort, weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten, Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes.

 

Die Kostenersparnis für Bürgerinnen und Bürger durch den Ausbau des ÖPNV (pro 1000 Personenkilometer fallen beim PKW 470 Euro, beim Öffentlichen Verkehr 210 Euro an) sind ein weiteres Argument für den Ausbau des ÖPNV.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Einführung eines Nahverkehrsbeitrages, welcher von den steirischen Unternehmen eingehoben werden soll, auszuarbeiten und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

12. Dezember 2012