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Fohnsdorf und die Gemeindefinanzen

Am 25. September wird in Fohnsdorf gewählt - die Hintergründe

Spekulation und Finanzjongierereien bis nichts mehr geht: Mit seinen neoliberale Finanzmethoden hat der abgesetzte Bürgermeister Straner in die Zahlungsunfähigkeit getrieben. Der hier dokumentierte Rechnungshofbericht listet die Vorwürfe auf und schlägt Gegenmaßnahmen vor.

 

Jahrelang hat KPÖ-Spitzenkandidatin Elfie Wieser auf die Missstände aufmerksam gemacht. Aber alles wurde mit der SPÖ-Absoluten abgetan.

Jetzt liefert der Rechnungshof eine Auflistung der Vergehen im Umgang mit den Fohnsdorfer Gemeindefinanzen.

1. Die Ausgliederung der KWM leitete schon 2002 die finanziellen Hasardspiele ein.

2. Gemeindegelder wurden für riskante Spekuationen genutzt.

3. Immer wieder wurde der Gemeinderat umgangen oder die Gemeinderodnung verletzt, bei Kreditaufnahmen ebenso wie bei Überweisungen an die ÖBB.

4. Ein Liegenschaftsunternehmen wurde begünstigt.

5. Immer wieder wurde mit riskant geschätzten Zahlen operiert, etwa was die Einnahmen aus der Therme betrifft.

Die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen sind brisant.

Wenn es nach dem Rechnungshof geht, sollen die Verantwortlichen Funktionärinnen und Funktionäre persönlich für ihre Handlungen haftbar gemacht werden und Schadenersatz leisten.

so heißt es:

(11) Aufgrund der Vielzahl von Verstößen gegen die Gemeindeordnung wären, für sämtliche allenfalls nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Rechtsgeschäfte, die zivilrechtlichen Folgen und allfällige Ansprüche zu prüfen. (TZ 49)
(12) Da der Bürgermeister unlegitimiert Zahlungen der Gemeinde in eigener Sache an die ÖBB anordnete, sollte die Gemeinde eine Rückforderung der von ihr rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen in Höhe von 230.000 EUR prüfen. (TZ 58)

(22) Spekulationsgeschäfte sollten im Sinne des Steuer– und Gebührenzahlers zukünftig unterlassen werden. (TZ 72)
(23) Da der Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates mehrfach Rechtsgeschäfte rechtswidrig abschlossen, wäre die Hereinbringung eines allfällig aus diesen Handlungen entstandenen Schadens zu prüfen. (TZ 73, 74, 75)

 Auch Voves und Schützenhöfer, die ja schon alles gewußt haben müssen als sie Straner ins Finanzdebakel schlittern ließen, werden eine Reihe von Maßnahmen 814 Punkte) vorgeschlagen:

Z.B: meint der Rechnungshof: (32) Die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Landesregierung wäre zu überarbeiten; dabei wären klare Zuständigkeiten nach sachlichen Gesichtspunkten festzulegen. (TZ 80)

Aus dieser Mitwisserschaft erklärt es sich auch, dass seitens der Landesregierung eine starke Tendenz besteht, alles unter den Tisch zu kehren.

 

 

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Veröffentlicht: 27. Juni 2011

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