Wohnunterstützung neu denken: KPÖ präsentierte sozial gerechte Alternative
Seit 1. April ist das neue, verschärfte Wohnunterstützungsgesetz der blau-schwarzen Landesregierung in Kraft. Die KPÖ kritisiert daran insbesondere, dass dringend benötigte Hilfe für viele Menschen weiter eingeschränkt wird, Hürden beim Zugang erhöht werden und die Abschaffung der Valorisierung dazu führt, dass die Unterstützung real an Wert verliert. Gerade in Zeiten massiv steigender Wohnkosten verschärft diese Reform die soziale Lage vieler Haushalte in der Steiermark und vor allem in Graz zusätzlich – immer mehr Menschen drohen durch das soziale Netz zu fallen.
Zu einem dramatischen Systemwechsel ist es aber schon im Jahr 2016 gekommen: Die vormals dem Wohnbau zugerechnete Wohnbeihilfe wurde als Wohnunterstützung dem Sozialbudget zugeordnet. Das ist mehr als eine administrative Verschiebung, denn die Sozialhilfe ist das letzte Netz der sozialen Sicherung – sie greift nur, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Damit steht nicht mehr die Leistbarkeit des Wohnens für breite Schichten der Bevölkerung oder die Hilfe zur Schaffung von Wohneigentum im Mittelpunkt. Vielmehr soll die Unterstützung nur mehr im Falle drohender Armut den lebensnotwendigen Wohnraum sichern.
KPÖ fordert sozial gerechte Neuausrichtung
Damit eben die Leistbarkeit des Wohnens wieder im Vordergrund steht, fordert die KPÖ eine grundlegende Überarbeitung der Wohnunterstützung und legte heute einen konkreten Gegenentwurf vor. Als Orientierung dient das Nachbarbundesland Kärnten, wo im Jahr 2025 rund 53 Millionen Euro für die Wohnbeihilfe vorgesehen sind und etwa 40.000 Anspruchsberechtigte unterstützt werden – bei einer Einwohner:innenzahl von weniger als die Hälfte im Vergleich zur Steiermark.
Konkret fordert die KPÖ die blau-schwarze Landesregierung auf, die finanzielle Unterstützung zur Deckung des Wohnbedarfs deutlich zu erhöhen und damit leistbaren Wohnraum abzusichern. Gleichzeitig soll der Kreis der Anspruchsberechtigten spürbar erweitert werden. Zentrale Maßnahmen umfassen dabei unter anderem:
- Überführung der Wohnunterstützung aus dem Ressort Soziales in das Ressort Wohnbau
- Erweiterung des Bezieher:innenkreises
- Ausschluss von Transferleistungen, Familienbeihilfe und Alimenten aus dem Einkommensbegriff
- Festlegung der Einkommensgrenzen in ihrer Höhe an den vom Dachverband der staatlich anerkannten Schuldnerberatung erstellten Referenzbudgets
„In ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist die steirische Wohnunterstützung nicht geeignet, die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig zu verbessern – im Gegenteil: Sie trägt dazu bei, bestehende Armut zu verfestigen. Niedrige Einkommensgrenzen, sinkende Unterstützungsleistungen und stärker ansteigende Wohnkosten führen dazu, dass viele Anspruchsberechtigte strukturell benachteiligt bleiben. Das ist keine wirksame soziale Absicherung, sondern eine Politik, die Armut fortschreibt statt sie zu überwinden“, kritisiert KPÖ-Landtagsabgeordneter Alexander Melinz.
Auswirkungen der verschärften Wohnunterstützung
Im Jahr 2009 bezogen noch 34.616 steirische Haushalte Wohnunterstützung, im Februar 2026 waren es nur noch 16.062 – weniger als die Hälfte. Es ist also davon auszugehen, dass die Zahl der Bezieher:innen durch die aktuellen Verschärfungen noch weiter sinken wird, ohne dass gleichzeitig mehr leistbarer Wohnraum geschaffen wird. Es wäre daher sinnvoller, wenn das Land verstärkt in den öffentlichen Wohnbau investiert. Stattdessen konterkarieren die Neuerungen alle Bemühungen der Stadt Graz, möglichst viel leistbaren Wohnraum verfügbar zu machen.
„Die Anspruchskriterien für die Wohnunterstützung wurden über Jahre hinweg systematisch verschärft. Immer mehr Menschen fallen durch das soziale Netz und das in einer Zeit, in der die Wohnkosten deutlich stärker gestiegen sind als die Einkommen. Trotzdem verschärft die blau-schwarze Landesregierung den Zugang weiter und nimmt in Kauf, dass sich immer mehr Steirer:innen das Wohnen kaum noch leisten können. Wenn ein Großteil des Einkommens für Miete und Energie aufgewendet werden muss, bleibt das nicht ohne Folgen – weder für die Betroffenen noch für die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt“, kritisiert Bürgermeisterin Elke Kahr.
Veröffentlicht: 16. April 2026