Freie Fahrt für Hebammen: KPÖ fordert bessere Rahmenbedingungen
Hebammen sind für eine sichere und selbstbestimmte Geburt sowie eine gesunde Entwicklung von Mutter und Kind unverzichtbar. Sie bieten fachkundige Begleitung, Vorsorge und emotionale Unterstützung in der Schwangerschaft, während der Geburt und im Wochenbett. Doch trotz des gesetzlichen Anspruchs auf Hebammen-Hausbesuche sind sie im Rahmen des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes gegenüber Ärzt:innen und ambulanten Pflegediensten benachteiligt, da ihnen keine Parkgebührenbefreiung zusteht.
Parkgebührenbefreiung wieder einführen
Dabei war eine solche Ausnahme für Hebammen schon einmal vorgesehen: Noch vor rund 20 Jahren konnten freipraktizierende Hebammen im dienstlichen Einsatz ohne Gebühr in Kurzparkzonen halten und parken. Mit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2006 fiel diese Regelung jedoch ohne Begründung und Diskussion weg. Mittels Antrag fordert die KPÖ nun eine Wiedereinführung dieser Ausnahmeregelung.
„Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung und dürfen bei ihrer Arbeit nicht zusätzlich behindert werden. Es ist höchste Zeit, diese Benachteiligung für die 255 freipraktizierenden Hebammen in der Steiermark zu beenden und die Parkgebührenbefreiung wieder einzuführen. Die Rahmenbedingungen für Hebammen müssen sich aber auch in der Ausbildung deutlich verbessern und an internationale Standards angepasst werden“, fordert KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.
Ausbildung modernisieren, Versorgung verbessern
Aktuell bildet die FH JOANNEUM als zentrale Ausbildungsstätte für Hebammen in der Steiermark die zukünftigen Fachkräfte dieses Berufs aus. Dabei werden zwar Kompetenzen rund um die Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und der Zeit danach vermittelt, wichtige Themen wie die umfassende Begleitung bei frühen Fehlgeburten oder Schwangerschaftsabbrüchen sind hingegen bislang nicht systematisch Teil der Ausbildung. Die KPÖ fordert daher, das Curriculum des Hebammenstudiums an der Fachhochschule entsprechend zu erweitern und diese Kompetenzen verbindlich zu integrieren, wie es schon in anderen Staaten gehandhabt und vom „Verein 12 Wochen- Hebammenwissen bei frühem Schwangerschaftsverlust“ gefordert wird. Damit können Versorgungslücken geschlossen und die Versorgung nachhaltig gestärkt werden – denn jede Frau hat das Recht auf den bestmöglichen Gesundheitsstandard.
Veröffentlicht: 14. April 2026