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Zugriff privater Müllentsorger abwehren!

Murgg: Andienungspflicht bei Siedlungsabfälle in Verfassungsrang heben

Sämtliche gewerblichen Siedlungsabfälle müssen in der Steiermark von der Gemeinde entsorgt werden. Diese so genannte Andienungspflicht ist im Abfallwirtschaftsgesetz geregelt. Diese Bestimmung im Gesetz ist positiv, weil sie verhindert, dass sich Privatunternehmen die Rosinen aus dem Abfallkuchen herauspicken.

Es ist daher wenig verwunderlich, dass die Wirtschaftskammer immer wieder Druck macht, diese Andienungspflicht aufzuheben. Würde man diesem Begehr nachgeben und könnten Einkaufszentren oder Betriebe ihren Siedlungsabfall von Privaten entsorgen lassen, blieben die Gemeinden auf den Einfamilienhaushalten sitzen: Die Gemeinden verlören ihre besten Kunden, es käme zu einer enormen Steigerung der Müllgebühren für Haushalte.

Auf Antrag der KPÖ hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, um die Andienungspflicht in Verfassungsrang zu erheben.

KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Diese Verfassungsbestimmung würde zukünftig Begehrlichkeiten der privaten Abfallentsorger auf den gewerblichen Hausmüll in die Schranken weisen. Das ist im Sinne günstiger Müllgebühren für die steirischen Haushalte besonders wichtig.“

Veröffentlicht: 30. Mai 2009

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