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Wucherzinsen bei Kontoüberziehung

KPÖ Aktion zum Weltspartag

Bankenwucher Hohe Gebühren, Überziehungszinsen

Mit Milliarden Euro wurden die österreichischen Banken vor dem Bankrott gerettet. 
Ein neues Belastungspaket der Regierung ist in Ausarbeitung, es soll diese Milliarden bei der Bevölkerung eintreiben.
Bei den Kundinnen und Kunden bleiben die Banken geizig: 
Ausufernde und unübersichtliche 
Kontoführungsgebühren und horrende Zinsen bei Kontoüberziehung ziehen den Bankkunden das Geld aus der Tasche.
Die KPÖ fordert eine gesetzliche Regulierung der Bankgebühren.

Es ist nicht alles Gold was glänzt

Schon gar nicht bei den Banken

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Bankenwucher Hohe Gebühren, Überziehungszinsen
Seit dem Übergang zur bargeldlosen Lohn-, und Gehalts- und Pensionsauszahlung Ende der 60er, Anfang der 70er-Jahre sind wir alle Zwangskunden der Banken und Sparkassen geworden.
Ohne Konto funktioniert das tägliche Leben nicht mehr.
Das nutzen die Banken für sich aus.

Kontoinhaber/innen müssen für jede Leistung (Kontoführung, Kontoüberziehung, Kreditspesen, Spesen von Sparbüchern) brennen wie Luster. Bareinzahlungen an ein anderes Institut werden mit zwei bis sieben Euro pro Erlagschein „bestraft”.
Den Banken ist es gelungen, das Verhältnis zu ihrer Kundschaft von den Beinen auf den Kopf zu stellen. Obwohl die Finanzinstitute die Lohn- und Gehälter der gesamten Bevölkerung ansaugen und damit u.a. am Kredit-, Wertpapier- und Devisen-sektor gute Geschäfte machen, kassieren sie saftige Gebühren für jede erbrachte Leistung.
Dabei garantiert der große Zinsunterschied zwischen Sparbüchern und Konsum- oder Wohnbaukrediten ohnehin saftige Profite. Dennoch lassen die Kredit-institute sich jeden Handgriff bezahlen, den sie nicht nur für die Kunden, sondern auch im eigenen Interesse tätigen.

Teure und unübersichtliche Konten

Das trifft speziell auf die Kontoführung zu. Laut Europäischer Kommission werden in 
Österreich dafür pro Jahr rund 140 Euro verrechnet; in Deutschland sind es 89, in Belgien 58 und in den Niederlanden 46 Euro. Zusätzlich bescheinigt die EU den österreichischen Konten besondere Unübersichtlichkeit bei Ausweisung der Gebühren.
Bis 18% Überziehungszinsen
Zur Melkkuh der Finanzhaie werden alle Bankkunden, die den leicht verfügbaren Überziehungsrahmen der Girokonten in Anspruch nehmen. Dafür werden laut Arbeiterkammer bis zu 18 Prozent Zinsen verrechnet, was auf den Kontoauszügen diskret verschwiegen wird. Für viele Menschen ist das der Schritt in die Schuldenfalle. Wer den 
Rahmen voll ausschöpft, muss für den Zinsendienst mit dynamisch steigenden Bankschulden rechnen, die mit den laufenden Einkünften kaum mehr zu tilgen sind.
Braucht nur Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit  dazukommen, schon ist die Misere perfekt. Lohn- oder Gehaltspfändung sind die Folge. Oft empfehlen Banken Umschuldungen, die noch teurer als die Überziehungszinsen sind. Die Zugehörigkeit zu den rund 300.000 schwer verschuldeten Privathaus-halten ist  so vorprogrammiert.

Gesetzliche Gebührenregulierung

Gesetzliche Gebühren-obergrenzen und eine amtliche Regulierung der Konto-Überziehungszinsen in einer fairen Höhe wären eine Lösung. Schon deshalb, weil der Leitzins der Europäischen Zentralbank für Banken nur 1 Prozent beträgt, das heißt so billig bekommen die Banken derzeit ihr Geld. Ein Vorteil, der in keiner Weise an die Kunden weitergegeben wird.

Das fordert die KPÖ

  • Gesetzliche Gebührenobergrenzen und eine amtliche Regulierung der Kontoüberziehungszinsen
  • Der Zinssatz für Überziehungszinsen soll gesetzlich an die Entwicklung des Euribor (Zinssatz zwischen den europäischen Banken) gebunden werden. Dieser Zinssatz soll stets unter der Zinsbandbreite für Kredite liegen (bei einer Zinsbandbreite von aktuell 5,5%-7,5%). Dies würde bei bei den meisten Geld­instituten mindestens eine Halbierung der Überziehungszinsen bedeuten

Leserreaktion auf den Bericht in der Volksstimme



„Die Banken haben nichts dazugelernt, alles geht gleich weiter.“ (Herr P., Schladming)


„Dafür, dass wir unser Geld auf der Bank haben, werden wir noch bestraft.“ (Frau G., Trieben)

„Wir brauchen eine Regelung für Menschen mit Mindestrente österreichweit, aber nicht nach Laune der Bank.“ (Herr K., Feldbach)

„Wir werden ausgenommen wie die Weihnachtsgänse. Aber in den Aufsichtsräten sitzen immer Spitzenpolitiker, die nur abkassieren.“ (Herr R., Graz)

„Es ist eine Gemeinheit, dass Zahlscheingebühr verlangt wird, 2 Euro und mehr!“ (Herr E., Pischelsdorf)

„Die Kleinen Leute werden von den Banken über den Tisch gezogen.“ (Frau F., Voitsberg)

 „Die Banken kassieren mehr als notwendig, der Staat fördert das leider noch.“ (Herr M., Judenburg)

 „Die Banken sollen ihre Vorstände bei der Bezahlung anpasssen, die kassieren zu hohe Gagen“ (Herr P., Vordernberg)



Privatkonkurs

Ein Privatkonkurs ist in Österreich möglich, jedoch durch eine zu hoch angesetzte Quote für viele Menschen mit Schulden nicht zu erreichen.

Die Restschuldbefreiung bei Privatkonkursen ist in Österreich ein ungelöstes Problem.
Während in Großbritannien eine Restschuldbefreiung schon nach einem Jahr und in Deutschland nach 6 Jahren – ohne Wenn und Aber – möglich ist, gilt in Österreich „lebenslänglich”. Denn wenn in sieben Jahren die Quote von 10 Prozent nicht erbracht werden kann, leben alle Schulden von Neuem auf. Eine Gesetzeslücke, die dringend repariert gehört. Die steirische KPÖ bemüht sich derzeit in einem Musterverfahren um die Abschaffung dieser Hürde.


Flugblatt zum Thema

Veröffentlicht: 29. Oktober 2009

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