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Wohnunterstützung wird zur Dauerbaustelle

Monatelange Wartezeiten sind unzumutbar – Behörde dringend aufstocken!

Die Abschaffung der Wohnbeihilfe im September 2016 hat zu großen Problemen bei Eltern geführt, die auf diese Unterstützung angewiesen sind. Durch die Einbeziehung der Familienbeihilfe und Alimente in das Einkommen, mit dem die nun geltende Wohnunterstützung berechnet wird, verlieren diese Familien durchwegs die nötige Wohnbeihilfe. Auch mit der seit 1.1.2017 geltenden Neufassung des Gesetzes hat sich an dieser Problematik nichts geändert, betont KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Dabei gehört besonders die Gruppe der Alleinerziehenden zu den Menschen, die massiv von Armut gefährdet sind. Natürlich sind auch die Kinder betroffen. Über 40.000 steirische Kinder und Jugendliche leben an oder unter der Armutsgrenze.

Zu großen Verzögerungen bei der Auszahlung ist es bereits nach der übereilten Einführung der Wohnunterstützung September des Vorjahres gekommen. Auch bei der neuerlichen Gesetzesänderung im Dezember 2016 wurden die Rechtsgrundlagen und der Berechnungsmodus für die Auszahlung der Wohnunterstützung geändert, sodass die zuständige Behörde jeden Fall neu berechnen muss. Die Abteilung war schon zuvor nicht ausreichend mit Personal ausgestattet und ist daher chronisch überlastet.

Claudia Klimt-Weithaler: „Viele müssen monatelang auf die Zuerkennung der Beihilfe warten. Gerade diese Menschen haben ein sehr geringes Einkommen, sonst könnten sie gar keine Wohnunterstützung beziehen. Die Wartezeiten sind sehr problematisch, weil die Betroffenen dadurch in einen Mietrückstand geraten können. Das kann nicht im Interesse des Landes sein!“

Die KPÖ stellte in der Landtagssitzung am 14. Februar daher den Antrag, das Referat Beihilfen und Sozialservice der Abteilung Soziales und Arbeit umgehend personell aufzustocken. Das wurde mit einer Mehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt. Außerdem setzte sich die KPÖ erneut dafür ein, dass die Familienbeihilfe nicht mehr zum Einkommen gezählt wird. Alle anderen Bundesländer verzichten auf eine vergleichbar familienfeindliche Regelung. SPÖ und ÖVP lehnten den Antrag ab, der dadurch keine Mehrheit fand.

14. Februar 2017