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Wohnunterstützung: SPÖ hält weiterhin an missglückter Regelung fest

Elke Kahr im Petitionsausschuss: „Einrechnung der Familienbeihilfe ist ein Tabubruch“

In der Sitzung des Petitionsausschusses des steirischen Landtags am Dienstag standen erneut zwei Petitionen auf der Tagesordnung, die sich mit den Mängeln der „Wohnunterstützung“ beschäftigen. Die Petitionswerberinnen, die KPÖ mit Elke Kahr sowie die IG Kultur, erläuterten den Mitgliedern des Ausschusses, warum eine Rückkehr zur alten Form der Wohnbeihilfe eine sozialpolitische Notwendigkeit darstellt.

Bei der ersten Petition handelte es sich um jene knapp 10.000 Unterschriften für eine Rückkehr zur alten Regelung der Wohnbeihilfe, welche die KPÖ im Dezember dem Landtag übergeben hat. Zwar wurden in der Zwischenzeit Verbesserungen am Gesetz vorgenommen, doch für die überwiegende Mehrheit bedeutet die neue Form der Unterstützung nach wie vor eine eklatante Verschlechterung gegenüber der alten Wohnbeihilfe.

 

KPÖ-Stadträtin Elke Kahr untermauerte ihre Kritik an der aktuellen Wohnunterstützung durch mehrere Beispiele: Eine Alleinerzieherin, die zuvor 126 Euro Wohnbeihilfe erhielt, hat nun gar keinen Anspruch mehr. Eine weitere Alleinerzieherin, der 1403 Euro zur Verfügung stehen, erhielt früher 155 Euro, nun nur noch 62 Euro. Kahr berichtete auch von einer Familie, die vor Einführung der Wohnuntertstützung 194 Euro erhielt und nun gar keine Unterstützung mehr erhält.

 

„Die Nachjustierung für Mindestpensionisten war wichtig, aber die geschilderten Fälle zeigen, dass weitere Korrekturen nötig sind. Vor allem die Einberechnung der Familienbeihilfe ist ein echter Tabubruch. Viele Arbeiterfamilien hätten nie eine Chance auf eine menschenwürdige Unterkunft gehabt, wenn das früher so gewesen wäre“, erinnerte Elke Kahr Landesrätin Kampus (SPÖ) an den Grund für die Einführung der Familienbeihilfe.

Ähnlich die Forderung der IG Kultur, die ebenfalls im Ausschuss ihre Forderungen präsentierte. Petitionswerber Stefan Hafner beschrieb die Lage vieler im Kulturbetrieb Beschäftigten, die oft unter prekären Bedingungen leben und arbeiten. Der Verlust der Wohnbeihilfe macht es für Betroffene noch schwieriger. „Man fühlt sich als Betroffener extrem beschämt, dass man in so einer Situation ist“, ergänzte Hafner.

SPÖ-Landesrätin Kampus zeigt sich von den geschilderten Fällen betroffen, fügte aber hinzu, dass diese nicht mit ihrer „Aktenlage“ übereinstimmten.

KPÖ-LAbg. Claudia Klimt-Weithaler, Vorsitzende des Petitionsausschusses: „So lange es nicht genügend erschwingliche Wohnungen in der Steiermark gibt, ist die Wohnbeihilfe unverzichtbar. Die Abschaffung war ein schwerer Fehler. Mit dieser Politik trägt das Land dazu bei, dass den Menschen immer weniger Geld zum Leben bleibt.“

Eine weitere Petition wurde bereits eingebracht, sie wird in den nächsten Wochen im Ausschuss behandelt werden. Auch die steirische Arbeiterkammer befasst sich mit der Wohnunterstützung. Gegen einige Bestimmungen ist darüber hinaus eine Verfassungsbeschwerde anhängig, eine Entscheidung wird Herbst 2017 erwartet. Es steht somit fest, dass sich Landesrätin Kampus (SPÖ) weiterhin mit ihrem Gesetz beschäftigen muss.

9. Mai 2017