Wohnunterstützung beschäftigt Landtag weiter
Große Verunsicherung und lange Wartezeiten nach neuerlicher Änderung der Wohnbeihilfe
Die Neuregelung der „Wohnunterstützung“ genannten neuen Form der steirischen Wohnbeihilfe führt weiterhin zu Verunsicherung und in vielen Fällen existenziellen Krisen bei zahlreichen steirischen Haushalten. Zwar wurde im Dezember eine Korrektur des verunglückten Gesetzes beschlossen, die Details dazu sind aber nach wie vor ein gut gehütetes Geheimnis von SPÖ-Soziallandesrätin Kampus.
Wie die versprochenen Verbesserungen konkret aussehen, wird erst die dazugehörige Verordnung der Regierung zeigen. Wann diese erscheint, ist unklar. In der Zwischenzeit sind tausende Steirerinnen und Steirer in der Warteschleife. Sie wissen nicht, ob sie künftig eine Unterstützung erhalten bzw. wie hoch diese ausfallen wird. Ob Anträge derzeit überhaupt behandelt werden, ist unklar. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Abteilung sind in keiner beneidenswerten Lage.
KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Es gibt Leute, die haben seit Oktober keine Wohnbeihilfe mehr bekommen und wissen bis heute nicht, was sie 2017 erwartet. Dabei sind die Mieten mit Jahresbeginn in vielen Fällen stark angestiegen. Das ist einfach unzumutbar und wäre vermeidbar gewesen, wenn das Gesetz letzten Sommer nicht in einem Husch-Pfusch-Verfahren ohne Begutachtung durch den Landtag gepeitscht worden wäre. Die Verantwortung dafür trägt Landesrätin Kampus.“
Die Wohnunterstützung wird den Landtag weiter beschäftigen. Neben der Petition der KPÖ, die im Dezember über 9500 Unterschriften für eine Rücknahme der Verschlechterungen eingebracht (und in der Zwischenzeit hunderte weitere Unterschriften zugesendet bekommen hat), wurden heute zwei weitere, die sich mit der Wohnbeihilfe beschäftigen, im Petitionsausschuss des Landtags behandelt. Claudia Klimt-Weithaler wird alle ErstunterzeichnerInnen in den Ausschuss einladen, damit sie ihr Anliegen den Abgeordneten vorstellen können.
Der KPÖ ist es ein besonderes Anliegen, dass sich die Familienbeihilfe künftig nicht mehr negativ auf die Wohnunterstützung auswirken darf. Dieser unter Landesrätin Kampus eingeführte Berechnungsmodus ist familienfeindlich und vergrößert die ohnehin schon erschreckende Armut von Kindern und Jugendlichen in der Steiermark.
Veröffentlicht: 10. Januar 2017