Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Wohnen ist zu teuer! KPÖ will kommunalen Wohnbau forcieren

KPÖ-Initiative für sozialen Wohnbau im steirischen Landtag

Die Geschäftemacherei mit dem Grundbedürfnis Wohnen nimmt zu. Die ständig steigenden Kosten fürs Wohnen am privaten Wohnungsmarkt treffen immer mehr Menschen. Fernwärme, Strom usw. werden jährlich teurer. Die KPÖ setzt sich im Landtag dafür ein, dass die Gemeinden, insbesondere Graz, wieder selbst mehr Gemeindewohnungen errichten.

Trotz überall sichtbarer Bautätigkeit entspannt sich die Lage am Wohnungsmarkt nicht. Es wird viel gebaut, aber am Bedarf der Bevölkerung vorbei: Gerade in den Ballungszentren wie Graz gibt es immer noch zu wenig leistbaren Wohnraum. Das Geschäft mit der Wohnungsspekulation blüht. Am privaten Wohnungsmarkt schnellen die Preise in die Höhe. Durch die immer häufigeren befristeten Mietverträge kommen Wohnungssuchende stark unter Druck und leiden unter den immer wieder entstehenden Kosten für Makler, Kaution, Ablöse, Umzug etc.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Nur ein umfassendes kommunales Wohnbauprogramm kann diesen Trend umkehren. An den Bedürfnissen vorbei gebaute ‚Anlegerwohnungen‘ können die Knappheit an erschwinglichen Wohnungen nicht aufheben. Mieten und Betriebskosten steigen viel stärker als die Einkommen. Deshalb müssen die Gemeinden wieder selbst Wohnungen errichten. Dafür brauchen sie Unterstützung von Land und Bund!“

Ein hoher Anteil an Gemeindewohnungen ist ein wesentliches Instrument, um einem zügellosen Anstieg des Mietzinsniveaus entgegenzuwirken. Um gerade in kleineren und größeren Ballungsräumen allen Menschen leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, muss das Angebot an sozialem aber vor allem auch an kommunalen Wohnangebot erhöht werden. Denn Bau- und Grundkostenbeiträge sind für viele Menschen ebenso wenig leistbar wie die bei Privatanmietung anfallenden Einmalkosten.

Die KPÖ fordert daher im Landtag:

  1. Eigene Wohnbau-Förderkontingente für den kommunalen Wohnbau (insbesondere in Graz), damit die Gemeinden selbst Gemeindewohnungen bauen können.
  2. Ein Einweisungsrecht der Gemeinden zu einem zu bestimmenden Anteil (z.B. 5 %) in geförderte Wohnungen als Förderungsvoraussetzung für Wohnbaugenossenschaften.
  3. Zweckbindung von Rückflüssen aus Wohnbauförderungsmaßnahmen und Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag ausschließlich für Zwecke der Wohnbauförderung.

 

Veröffentlicht: 31. August 2021

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.