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Wohnbeihilfe: Protest zeigt erste Wirkung

Widerstand hat sich gelohnt, aber noch sind nicht alle Probleme gelöst!

Drei Monate nach der überfallsartigen Einführung der Neuregelung der steirischen Wohnbeihilfe unter dem Titel „Wohnunterstützung“ muss Soziallandesrätin Kampus (SPÖ) dem Druck von Protesten, auch aus ihren eigenen Reihen, und tausenden Unterschriften die Notbremse ziehen. Im Oktober gingen über 1000 Steirerinnen und Steirer in Graz gegen die Kürzung auf die Straße. Jetzt wird das Gesetz teilweise repariert. Der Sozialausschuss hat am 7.12.2016 dazu getagt.

Die „Neuregelung der Neuregelung“ soll gegenüber der im September in Kraft getretenen Fassung einige Verschlechterungen zurücknehmen. Das würde vor allem Bezieherinnen und Beziehern von kleinen Pensionen und Einkommen helfen. Auch die „Vermögensgrenze“ soll von 4188 auf 10.000 Euro erhöht werden. Die auch von Altbürgermeister Alfred Stingl heftig kritisierte skandalöse Einberechnung der Familienbeihilfe bleibt allerdings aufrecht.

Die Wohnunterstützung wird künftig fast vollständig über eine Verordnung geregelt, Grenzwerte werden überhaupt aus dem Gesetz herausgenommen. Diese Verordnung muss dem Landtag nicht mehr vorgelegt werden. So können alle Verbesserungen jederzeit wieder zurückgenommen werden. Das ist aus Sicht der KPÖ unannehmbar. Auch Grüne und FPÖ haben im Sozialausschuss gegen die Novelle gestimmt.

Landesrätin Kampus hat der KPÖ wiederholt „Panikmache“, „Populismus“ und „Unredlichkeit“ vorgeworfen. Nun bestätigt sie durch ihre Vorgangsweise, dass die Kritik nicht aus der Luft gegriffen war. 6.000 Unterschriften wurden bereits für eine Rückkehr zur Wohnbeihilfe gesammelt, es werden täglich mehr. Die Probleme sind mit der Novelle längst nicht gelöst: Solange die Familienbeihilfe als Einkommen gerechnet wird, zählen Familien mit Kindern zu den Verlierern. „Die Familienbeihilfe gehört herausgenommen“, betonte deshalb die Grazer Vizebürgermeisterin Elke Kahr.

Claudia Klimt-Weithaler, KPÖ-Klubobfrau im steirischen Landtag: „Der Widerstand gegen dieses unsoziale Gesetz hat sich gelohnt. Landesrätin Kampus hat keine andere Wahl mehr gehabt als einige Verschlechterungen zurückzunehmen. Wir können uns aber nicht zurücklehnen: Solange die kinderfeindliche Einberechnung der Familienbeihilfe nicht zurückgenommen wird, zahlen Familien drauf.“

Veröffentlicht: 7. Dezember 2016

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