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Wohnbau: Steiermark hinkt zeitgemäßen Standards hinterher

Kaltenegger weist auf kuriose Rechtslage hin

Bereits am 25. April 2007 wurden in der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) unter Anwesenheit der Vertreter aller Bundesländer nach ausführlicher Beratung einstimmig sechs Punkte beschlossen, die die Baugesetze der Länder auf einen zeitgemäßen Standard bringen sollen. Die sechs Punkte umfassen Maßnahmen im Bereich von Klima- und Umweltschutz, Barrierefreiheit, Sicherheit, Schallschutz und Gesundheit.

Während in Vorarlberg, Tirol, Wien und dem Burgenland bereits alle Maßnahmen umgesetzt wurden (d.h. in eine Novelle des Baugesetzes eingeflossen sind), ist die Steiermark in diesem Bereich noch säumig, abgesehen vom Bereich Energieeinsparung. Es gibt auch keine Anzeichen, dass bereits konkrete Vorschläge vorliegen. Das kritisiert KPÖ-Landtagsklubobmann Ernest Kaltenegger, der deshalb eine Anfrage an Landesrat Wegscheider gerichtet hat.

Die (in der Steiermark nicht umgesetzten) OIB-Richtlinien 1 bis 5 repräsentieren den derzeitigen Stand von Wissenschaft, Technik und der wirtschaftlichen Gegebenheiten. Wenn jedoch im Stmk. Baugesetz Bestimmungen enthalten sind, die diesem Standard widersprechen, ist die Baubehörde gezwungen, sich an die Bestimmungen des Gesetzes zu halten. – Das ist kurios, weil es bedeutet, dass wider besseres Wissen und bereits ausverhandelter Richtlinien Vorschriften eingehalten werden müssen.

Ernest Kaltenegger: „Die Steiermark darf bei umweltgerechten und zeitgemäßen Bauvorschriften nicht das Schlusslicht Österreichs werden. Bei der Sanierung von Nachkriegswohnbauten wäre es wichtig, nicht nur wärmetechnische Verbesserungen durchzuführen, sondern auch gleich Sicherheit und Schallschutz zu verbessern. Das ist gut für die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter, aber auch für die Umwelt

Veröffentlicht: 30. Oktober 2008

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