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Weniger als beim deutschen Hartz-IV-Modell

Was österreichischen Familien durch die Bundesregierung droht

Foto:© Pia Schmikl

Ab 1.1.2020 gilt in ganz Österreich die „Sozialhilfe neu“ der schwarzblauen Bundesregierung. Damit wird die bisherige Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) neu geregelt. Der Bezug von Wohnbeihilfe oder Wohnunterstützung ist für Betroffene dann nicht mehr möglich. Im schlimmsten Fall kann das den Verlust der Wohnung bedeuten.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler machte in der Landtagssitzung darauf aufmerksam, dass durch die massiven Kürzungen bei Familien mit Kindern das Niveau unter das berüchtigte Hartz-IV-System in Deutschland fällt. „Das durchschnittliche Haushaltseinkommen in Österreich ist seit 2013 um mehr als 2 Prozent gesunken, aber die Wohnkosten sind um 4,4 Prozent gestiegen. Sehr viele, die Mindestsicherung beziehen, arbeiten. Sie werden jetzt dafür bestraft, dass sie keine besser bezahlte Arbeit finden“, so die KPÖ-Abgeordnete.

In ihrer Dringlichen Anfrage an Landesrätin Kampus wollte die KPÖ wissen, wie viele Menschen nach derzeitigem Stand von den Kürzungen betroffen sind. Laut Landesrätin Kampus sind rund 6000 Kinder in der Steiermark von der Streichung der 13. und 14. Monatsrate der Mindestsicherung betroffen. Der Verlust der Wohnunterstützung trifft 11.000 Steirerinnen und Steirer.

Die KPÖ wollte am 30. April im Landtag eine Ausgleichszahlung für die Betroffenen durchsetzen. Die SPÖ, die in der Landesregierung die Soziallandesrätin stellt, stimmte dagegen und beschloss stattdessen gemeinsam mit der ÖVP einen wenig konkreten Antrag, „im Sinne der Gegensteuerung zur Armutsgefährdung alle Möglichkeiten zu prüfen und Maßnahmen zu erarbeiten“.

Claudia Klimt-Weithaler brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die Landesregierung dennoch Schritte ergreifen werde, um die massiven Auswirkungen der Kürzungen bei den einkommensschwächsten Familien auszugleichen: „Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik, Streichungen bei Menschen mit geringen Einkommen, die geplante Streichung der Notstandshilfe: Die Maßnahmen der Bundesregierung bilden eine explosive Mischung. Das Land kann einen Beitrag dazu leisten, die Auswirkungen abzuschwächen, wenn der politische Wille da ist. Die Landesregierung muss sich entscheiden, ob sie sich zur Erfüllungsgehilfin von Schwarz-Blau macht.“

Veröffentlicht: 30. April 2019

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