Weltspartag: Rettungsschirm für Menschen statt für Banken!
KPÖ-Initiative im Landtag gegen Zinsen- und Gebührennepp bei Girokonten
Anlässlich des Weltspartags wird die steirische KPÖ mit einer Flugblattaktion auf die zunehmende Belastung durch die EU-Regierungen hinweisen, die die immer höheren Kosten zur Stützung des Euro-Währungsexperiments und der gescheiterten Banken zur Gänze auf die Bevölkerung abwälzen.
Doch auch auf einer anderen Ebene bereichern sich Banken aufgrund unzureichenden rechtlichen Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten. Besonders ärgerlich sind jene Gebühren und Zinsen, die bei einer Überziehung von Girokonten zur Anwendung kommen. Bankkundinnen und –kunden sind dann mit horrenden Zinsen und Gebühren konfrontiert.
Der Bankenrechner der AK weist aktuell eine Bandbreite der Sollzinsen von 4,75 % bis 13,25% aus, Untersuchungen des Vereines für Konsumentenschutz und der Arbeiterkammer gehen übereinstimmend von einem Mittelwert um 9,5% aus. Ein undurchschaubarer Dschungel von Bearbeitungsgebühren, Dispositionsspesen, Rücklastschriftspesen und Mahngebühren setzt nicht selten eine kaum kontrollierbare Kostenlawine in Gang. Ein steirisches Geldinstitut verblüfft sogar mit Mahnkosten von bis zu €77.
Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag: „Der Gesetzgeber ist gefordert, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Banken sollen nur verhältnismäßige Zinsen und leistungsgerechte Entgelte verlangen dürfen. Auch die Basis der Zinsberechnung muss transparenter werden. Dafür werden wir uns auch im Landtag einsetzen.“
Flugblatt der KPÖ Steiermark zum Weltspartag 2011
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Flugblatt der KPÖ Steiermark zum Weltspartag 2011
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Antrag der KPÖ im steirischen Landtag
Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten
LANDTAG STEIERMARK |
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2011 |
Einl.Zahl 777/1
eingebracht am 30.09.2011
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): LR Dr. Christian Buchmann
Betreff:
Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten
Begründung:
Die Kreditverschuldung der privaten Haushalte hat in den letzten Jahren in vielen Ländern beträchtlich zugenommen. Auch in Österreich ist die Verschuldung der privaten Haushalte im Vergleich zum verfügbaren Einkommen gestiegen.
Bei den Zahlungsverpflichtungen der Haushalte aus Wohnbau- oder Konsumkrediten stellt die Überziehungsmöglichkeit von Girokonten eine ebenso bedeutende wie problematische Sonderform dar. Betroffene, die sich gezwungen sehen, ihr Konto zu überziehen, um Ausgaben zu bestreiten, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, sind mit horrenden Zinsen und Gebühren konfrontiert.
Der Bankenrechner der Arbeiterkammer weist aktuell eine Bandbreite der Sollzinsen von 4,75 % bis 13,25% aus, Untersuchungen des Vereines für Konsumentenschutz und der Arbeiterkammer gehen übereinstimmend von einem Mittelwert um 9,5% aus.
KonsumentInnen, die mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert sind, werden überdies noch mit einer verwirrenden Vielfalt von Gebühren und Spesen belastet, wenn Abbuchungs- bzw. Lastschriftaufträge mangels Kontodeckung unterbleiben, wie eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer Steiermark zeigt. Ein undurchschaubarer Dschungel von Bearbeitungsgebühren, Dispositionsspesen, Rücklastschriftspesen und Mahngebühren setzt nicht selten eine kaum kontrollierbare Kostenlawine in Gang. Ein steirisches Geldinstitut verblüfft sogar mit Mahnkosten von bis zu €77.
Die Höhe der Überziehungszinsen steht dabei in keinem Verhältnis zum historisch niedrigen Niveau des Leitzinssatzes der Europäischen Zentralbank (EZB). Überhöhte Überziehungszinsen und Gebühren sind ein weiteres Beispiel für Marktversagen im Finanzsektor. Bis auf sehr wenige Ausnahmen diktieren Banken ihren Kundinnen und Kunden einseitig ungünstige Zinsbedingungen. Sie erzielen auf diese Weise Gewinne, die nicht leistungsbezogen sind, sondern vielmehr Not- und Zwangslagen ausnutzen. Bankinstitute rechnen damit, dass ein Girokonto nicht so schnell gewechselt werden kann.
Der Gesetzgeber ist gefordert, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und für faire Marktbedingungen zu sorgen. Banken sollen nur verhältnismäßige Zinsen und leistungsgerechte Entgelte verlangen dürfen. Auch die Basis der Zinsberechnung muss transparenter werden.
Bedauerlicherweise hatte die Neuregelung der Bestimmungen für Überziehungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Informationspflichten des Kreditgebers durch das 2010 beschlossene Verbraucherkreditgesetz (VKrG), mit dem die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge in das österreichische Recht umgesetzt wurde, kaum Auswirkung auf die unfairen Geschäftspraktiken der hiesigen Finanzdienstleister.
Dass die Kosten für Girokonten nicht mehr einseitig der Inflationsentwicklung angepasst werden dürfen, musste erst vor dem Obersten Gerichtshof durch eine Unterlassungsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) erkämpft werden, und stellt den einzigen wesentliche Fortschritt in der Thematik dar.
Es ist Zeit, regulierend in den Markt einzugreifen und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein faires Verhältnis zwischen Soll- und Habenzinsen garantiert.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, dem Bundesgesetzgeber eine Novelle des Verbraucherkreditgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der eine Deckelung der Überziehungszinsen von Girokonten eingeführt und Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen gesetzlich begrenzt werden, die jedenfalls sicherstellt, dass der Sollzinssatz für Überziehungsmöglichkeiten in Zukunft höchstens fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen darf.
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.
Veröffentlicht: 28. Oktober 2011