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Raumordnung: Warum die Novelle den Bodenfraß nicht stoppen wird

KPÖ kritisiert: Skandalös kurze Begutachtungsfrist & lascher Inhalt...

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Ob in Graz, Bad Aussee oder Leibnitz: In allen Teilen der Steiermark wird gebaut und versiegelt, als gäbe es kein Morgen. Die geplante Novelle der Raumordnung wird diesen gefährlichen Trend leider nicht stoppen...

Flächenverbrauch und Bodenversiegelung sind ein immer größer werdendes Problem in der Steiermark. Was sich für die Bauwirtschaft kurzfristig positiv auswirkt, ist für eine nachhaltige Entwicklung katastrophal. Dass das steirische Raumordnungsgesetz nun novelliert wird, ist daher zu begrüßen, der Inhalt der Novelle ist es aber weniger – und das Vorgehen der ÖVP-SPÖ-Landesregierung schon gar nicht!

Eine Novelle des Raumordnungsgesetzes hat weitreichende Auswirkungen für die Zukunft des Landes Steiermark. Dass die Begutachtungsfrist für das neue Raumordnungsgesetz von ÖVP und SPÖ auf lediglich zehn Tage (!) festgelegt wurde, ist daher skandalös: „Angesichts der umfangreichen Materie ist diese kurze Begutachtungsfrist eine Verhöhnung – vor allem, da sie vom Unterausschussvorsitzenden Dolesch (SPÖ) damit begründet wurde, dass an der Novelle ohnehin nichts mehr geändert werde “, kritisiert der KPÖ-Landtagsabgeordnete Werner Murgg.

Die KPÖ wird der Novelle jedenfalls die Zustimmung versagen – und zwar aus folgenden Gründen:

  • Abgaben auf Leerstand und Zweitwohnsitze sind grundsätzlich zu begrüßen, aber: „Die Leerstands- und Zeitwohnsitz-Abgaben sind viel zu niedrig bemessen. Das zahlen Immobilienspekulanten aus der Portokasse!“, so KPÖ-Landtagsabgeordneter Werner Murgg.
     
  • Der Rückbau von brachliegenden Flächen – z. B. nicht mehr genutztes Gewerbe – wird in keiner Form forciert. Die KPÖ hat hingegen gefordert, dass nicht mehr genutzte Gewerbehallen, Einkaufszentren und Industrieanlagen nach einer gewissen Zeit verpflichtend zurückgebaut werden müssen.
     
  • Die hochproblematische Auffüllungsgebiete-Regelung soll bestehen bleiben. „Mit dieser Novelle wird der Bodenverbrauch nicht gestoppt – ganz im Gegenteil! Im Freiland sollen Zubauten von bis zu 300 m² erlaubt werden. Die Landesregierung öffnet so der weiteren Zersiedelung Tür und Tor! Die Möglichkeit der Auffüllung im Freiland gehört grundsätzlich abgeschafft!“, so Murgg.
     
  • Die Bebauungsdichte soll weiter nicht im Gesetz, sondern nur in einer Verordnung geregelt werden.
     
  • Die Frist für die Erstellung von Bebauungsplänen soll nicht verlängert werden.

Zusammenfassend stellt Werner Murgg heute fest: „Diese Novelle wird die Zersiedelung und den enormen Bodenverbrauch nicht stoppen können. Zwar sind einige erfreuliche Neuerungen enthalten – der angekündigte ‚große Wurf‘ ist diese Novelle letztendlich aber nicht geworden. Das ist angesichts des massiven Flächenfraßes einfach zu wenig.“

 

Veröffentlicht: 5. April 2022

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