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Volksrechtegesetz: Verschlechterungen wieder zurücknehmen

Bestimmungen müssen wieder bürgerfreundlicher gestaltet werden

Das steiermärkische Volksrechtegesetz ist in der letzten Sitzung des alten Landtages am 5. Juli 2005 von ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ in entscheidenden Punkten verschlechtert worden. Nun haben KPÖ und Grüne auf Initiative von KPÖ-Klubobmann Kaltenegger eine Initiative gestartet, um dieses wichtige Gesetz wieder bürgerfreundlicher zu gestalten.
Seit dieser Gesetzesreform müssen Bürgerinnen und Bürger in die Gemeindeämter pilgern, um eine Forderung zu unterstützen. Vorher hat eine Unterschrift auf einer Liste genügt, die nach Einreichung durch die Initiatoren von den zuständigen Gemeindewahlbehörden überprüft wurde.

Die aktuelle Fassung des Gesetzes stellt eine erhebliche Erschwernis für engagierte Bürgerinnen und Bürgern dar. Es wurde zu einem Zeitpunkt verschärft, als seine Möglichkeiten verstärkt in Anspruch genommen wurden. Es sieht so aus, als wollte man den Geist der Mitbestimmung wieder loswerden, indem man den Zugang zu den Instrumenten der direkten Demokratie durch den Einbau beinahe unüberwindbarer bürokratischer Hürden praktisch unmöglich macht.

Initiativen nach dem Volksrechtegesetz sind demokratische Mittel, die allen Menschen offen stehen sollten. Verbindliche Formen der Mitbestimmung (z.B. Volksbegehren, Volksbefragungen) müssen vor allem auf Landes- und kommunaler Ebene, aber auch auf der Ebene der Bezirke ausgebaut werden. Schikanöse Bestimmungen gehören aus dem Volksrechtegesetz entfernt.

KPÖ und Grüne verlangen deshalb eine Neufassung des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes. Diese soll jene Passagen, die mit Beschluss des Steiermärkischen Landtags vom 5. Juli 2005, welche den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Instrumenten der direkten Demokratie auf kommunaler und Landesebene erschweren, wieder bürgerfreundlich gestalten. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Unterstützungserklärungen für Initiativen, die in den Wirkungsbereich des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes fallen, nicht mehr der Unterschriftsleistung vor den Gemeindebehörden bedürfen.

Der steirische KPÖ-Vorsitzende Franz Stephan Parteder wies am Sonntag darauf hin, dass das Verhalten von SPÖ und ÖVP zu diesem Vorstoß eine Nagelprobe für das Verhältnis dieser Parteien zur direkten Demokratie ist.

Veröffentlicht: 26. März 2006

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