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Vermögensgrenze für 24-Stundenpflege abschaffen!

Kaltenegger 100-prozentige "Erbschaftssteuer" bei kleinen Vermögen

Ab 2008 soll bundesweit die Vermögensgrenze zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim bei 7.000 Euro liegen. Das bedeutet, dass jeder, der für die Betreuung eine Förderung beantragt, sein Vermögen bis auf 7.000 Euro verwerten muss. Nur wer faktisch gar nichts mehr besitzt, kann in den Genuss der Förderung kommen.

Kaltenegger: „Während einerseits die Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer abgeschafft werden, kommt auf der anderen Seite diese Vermögensgrenze bei bescheidenen Vermögen, welche im Laufe eines ganzen Arbeitslebens angespart wurden, de facto einer 100-prozentigen Erbschaftssteuer gleich. Durch die Abschaffung von Vermögens- und Erbschaftssteuer wurden dagegen gerade die oberen Einkommensschichten entlastet; Österreich gehört damit heute unter den Industriestaaten zu jenen mit der geringsten Vermögensbesteuerung.“

Die KPÖ hat heute einen Antrag in den Landtag Steiermark eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und auch in der Steiermark die Vermögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Pflege abzuschaffen. Weiters soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Erbschafts- und Schenkungssteuer neu zu regeln und die Vermögenssteuer wieder einzuführen.

Veröffentlicht: 10. Dezember 2007

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