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Verkehrsverbund: Teuerung weit über Inflation!

KPÖ-Initiativen gegen Teuerungsautomatik und Pflegeregress

In der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 9. April 2013 steht ein KPÖ-Antrag zur Debatte, der sich gegen die Teuerung der Tarife im steirischen Verkehrsverbund richtet. Bekanntlich werden die Fahrpreise ab 1. Juli kräftig erhöht, und das mit 5 Prozent weit über der Teuerungsrate.

KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „In Zeiten großer Belastungen für die Bevölkerung und eines faktischen Feinstaubnotstandes im Großraum Graz ist eine solche Teuerung unzumutbar. Treue Kundinnen und Kunden, insbesondere Pendlerinnen und Pendler werden bestraft, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel verwenden.“

Grundlage für diese Tariferhöhung ist eine Vereinbarung aller im Verbund vereinten Unternehmen, jährlich Preiserhöhungen bis zum 1,75-Fachen des Verbraucherpreisindexes durchzuführen. Dass es anders geht, zeigt das Vorbild Linz. Dort wurde die Jahreskarte zuletzt um € 100,- billiger und kostet nun nur mehr € 285,-.

Die KPÖ stellt nun den Antrag, die von ihr in den Lenkungsausschuss entsendeten Mitglieder anzuweisen, gegen die geplante Tariferhöhung zu stimmen, sowie auf eine Vertragsänderung zu drängen, welche die bislang eingeräumten jährliche Preisanhebungen zurücknimmt. Murgg rechnet mit der Unterstützung zumindest von Grünen und FPÖ.

Ein weiterer Antrag der KPÖ macht erneut den nur mehr in der Steiermark geltenden Pflegeregress zum Thema. Die KPÖ kämpft seit dessen Wiedereinführung 2011 gegen diese ungerechte Belastung. In Kärnten möchte der neue Landeshauptmann Kaiser bekanntlich als erste Maßnahme den Regress abschaffen. Wörtlich formulierte Kaiser seine scharfe Kritik folgendermaßen: „Ältere Menschen zur Verzweiflung zu bringen, indem man ihnen das Gefühl gibt, ihren Kindern auf der Tasche zu liegen, ist das Schlimmste, das man ihnen antun kann“.

Die Anträge gegen Pflegeregress und ÖV-Teuerung im Wortlaut

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Soziales

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Pflegeregress abschaffen!

Begründung:


Die Hauptforderung mit der die SPÖ im Vorfeld der Landtagswahlen in Kärnten am 3. März ihren Wahlkampf bestritt, war die Abschaffung des Pflegeregresses. Noch in einer Aussendung anlässlich einer Pressekonferenz am 28. Jänner dieses Jahres zum Thema, sprach die SPÖ-Kärnten vom "von der Dörfler-FPK eingeführten unsolidarischen und entwürdigenden Pflegeregress" den sie vorhabe, nach der Wahl am 3. März abzuschaffen.

Kaiser forderte in der Pressekonferenz auch neuerlich die sofortige Einsetzung des lange beschlossenen unabhängigen Pflegeanwaltes, der in seiner Konzeption verblüffend in Teilen an die langjährige Forderung der steirischen KPÖ nach der Einführung einer Anwaltschaft für soziale Angelegenheiten erinnert. 

Wörtlich formulierte Kaiser seine scharfe Kritik folgendermaßen: "Ältere Menschen zur Verzweiflung zu bringen, indem man ihnen das Gefühl gibt, ihren Kindern auf der Tasche zu liegen, ist das Schlimmste, das man ihnen antun kann", und setzte fort: "Meine erste Maßnahme als Landeshauptmann wird die Abschaffung dieses Regresses sein". Wie würde Kaiser den sozialen Aspekt der steiermärkischen Regelung bewerten, angesichts der Tatsache, dass - im Gegensatz zum Kärntner Regressmodell - in der Steiermark bei der Ermittlung des Einkommens der Betroffenen bestehende Unterhaltspflichten keine Rolle spielen?  


Unterstützung für die Ankündigung, den Pflegeregress abzuschaffen, erhielt Kaiser von Sozialminister Rudolf Hundstorfer: "Die Einführung des Regresses noch dazu ohne Bescheid ist nicht nachvollziehbar. Wir haben einen eigenen Pflegefonds eingerichtet, der den Ländern hilft, den Anstieg bei den Sozialhilfekosten zu bewältigen."  Hundstorfer verwies anlässlich derselben Pressekonferenz auch darauf, dass trotz der budgetären Restriktionen, welche die Länder in der aktuellen Lage trifft, sieben von neun Bundesländern ohne Pfleregress auskommen.

Ins selbe Horn stößt ebenso die von Vorfeldorganisationen der SPÖ dominierte Arbeiterkammer Kärnten, indem sie im Rahmen einer jüngst verabschiedeten Resolution zum Thema festhielt:

"Die alternde Gesellschaft, der zunehmende Pflegebedarf, die Auflösung traditioneller Familienverbände und die heutige Arbeitswelt erlauben es nicht mehr, das Risiko der Pflege individuell abzusichern. Aufgrund der genannten demografischen Veränderungen sind unterhaltsverpflichtete Angehörige oft selbst schon aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Es ist daher Aufgabe der Allgemeinheit geworden, dieses Lebensrisiko abzusichern. Es kann nicht sein, dass Existenzen von Angehörigen und deren gesamter Lebensertrag aufgrund eines Pflegefalles vernichtet werden. Im Gegensatz zur Möglichkeit einer individuellen Zusatzaltersversorgung ist der Risikofall der Pflege vom Einzelnen nicht steuerbar."

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Steiermark einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes vorzulegen, mit der die Kostenbeteiligungspflicht bzw. der Regress für Angehörige  von PflegeheimbewohnerInnen abgeschafft wird, sowie in Folge die damit verbundenen Durchführungsverordnung entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 1763/1

eingebracht am 06.03.2013

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Umwelt

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann

Betreff:

Von der heuer geplanten Tariferhöhung beim öffentlichen Verkehr ist Abstand zu nehmen

Begründung:

Die Pläne des Verkehrsverbundes, die Tarife für den öffentlichen Verkehr mit 1. Juli 2013 um 5 Prozent zu erhöhen, sind in Zeiten des Sozialabbaus, der Belastungen für große Teile der Bevölkerung und eines faktischen Feinstaubnotstandes im Großraum Graz, nicht haltbar.

 

Treue Kundinnen und Kunden, insbesondere Pendlerinnen und Pendler werden bestraft. Auch dem Kampf gegen den Grazer Feinstaub ist eine Erhöhung der Öffi-Tarife in diesem Ausmaß äußerst abträglich.

 

Die Grundlage für diese Tariferhöhung basiert auf einer Entscheidung aller im Verbund vereinten Unternehmen die sich auf eine Vertragsbestimmung berufen, die den Verkehrsbetreibern vertraglich jährliche Erhöhungen der Preise bis zum 1,75-Fachen des Verbraucherpreisindexes einräumt. Dass es anders geht, zeigt uns das Vorbild Linz. Dort wurde die Jahreskarte zuletzt um € 100,- billiger und kostet nun nur mehr € 285,-.

 

Jene Vertragsbestimmungen die Grundlage für die jüngst bekanntgegebene Tariferhöhung bildet sollten noch vor ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 2013, geändert werden, sowie von den bereits bekannt gegebene Pläne für eine Erhöhung der Tarife in Graz um fünf Prozent muss Abstand genommen werden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

 

i) die von ihr in den Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes Steiermark entsendeten Mitglieder anzuweisen gegen die geplante Tariferhöhung zu stimmen, sowie

 

ii) auf eine Vertragsänderung beim Grund- und Finanzierungsvertrag der die Organisation und Finanzierung des Verkehrsverbundes regelt, beziehungsweise der entsprechenden Kooperations- und Verkehrsdienstverträge, hinzuwirken, mit dem noch vor  1. Juli 2013 hinzuwirken, der die bislang eingeräumten jährliche Preisanhebungen bis zum 1,75-Fachen Verbraucherpreisindexes zurücknimmt bzw. unmöglich macht.

 

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

 

 

Veröffentlicht: 8. April 2013

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