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Verfassungsänderung entmachtet Landtag, KPÖ warnt: „Budget außer Kontrolle“

Werner Murgg: „Brandgefährliche Änderung“ – ohne Landtag beliebige Neuverschuldung möglich

Die Regierungsparteien haben heute im Verfassungsausschuss des steirischen Landtags eine Änderung der Landesverfassung eingebracht, die noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden soll. Der Entwurf enthält eine weitreichende Änderung beim Landeshaushalt, der dem Landtag viele Kontroll- und Eingriffsrechte nimmt.

Künftig heißt es:

„Der Landtag kann die Landesregierung im Rahmen der Beschlussfassung des Landesbudgets ermächtigen, Mittelumschichtungen vom Globalbudget Finanzen zu anderen Globalbudgets und zwischen zweckgebundenen Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen und nicht zweckgebundenen Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Finanzierungshaushaltes vorzunehmen (…)“

 

Damit wird der wesentliche Grundsatz ausgehebelt, dass Umschichtungen nur innerhalb der Budgets der einzelnen Ressorts möglich sind. Da die Ermächtigung zur beliebigen Umschichtung von Budgetmitteln im Zuge des Budgetbeschlusses erfolgt, ist danach keinerlei Einbindung des Landtags mehr nötig. Solche Vorgänge sind derzeit nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Eine weitere bedenkliche Änderung betrifft die Neuverschuldung des Landes. In einer neu eingefügten Passage wird die Landesregierung künftig ermächtigt, Schulden aufzunehmen, ohne den Landtag zu befassen. Das ist derzeit ausgeschlossen. Die Obergrenze wird dabei lediglich durch den Nettofinanzierungssaldo festgelegt. Eine so weitreichende Entscheidung ist bisher ohne Befassung des Landtags undenkbar gewesen – die entsprechende Bestimmung

„Der Beschlussfassung durch den Landtag bedürfen: (…) - die Aufnahme von Darlehen und die Vorsorge für die Erfüllung der dem Land daraus entstehenden Verpflichtungen (…)“

wird ersatzlos gestrichen.

 

Die Verfassungsänderung steht auch im Gegensatz zu den Versprechungen der Landesregierung, künftig mehr Transparenz im Landeshaushalt zuzulassen. Seit der steirischen „Haushaltsreform“ im Jahr 2013 enthalten die Landesbudgets nämlich keine Zahlen mehr, sondern nur noch allgemeine Zielsetzungen („Wirkungsziele“). Die Regierung, aber auch manche Oppositionsparteien, haben das als großen Wurf gefeiert.

 

KPÖ-LAbg. Werner Murgg warnt vor diesem Eingriff in die Landesverfassung: „Sollte die geplante Verfassungsänderung beschlossen werden, wird es künftig nicht nur an Transparenz fehlen, es wird auch keine laufende Kontrolle durch den Landtag geben. Das ist brandgefährlich, denn die Regierung erhält dadurch auch noch eine Vollmacht erhalten, unabhängig vom beschlossenen Budget beliebige Beträge umzuschichten. Die Ausnahme wird zur Regel, jegliche Kontrolle wird dadurch fast unmöglich.“

 

Aus Sicht der KPÖ wäre es notwendig, für Landesbudgets folgende Mindeststandards einzuführen:

  • Verlässliche IST- und SOLL-Daten für Indikatoren, um die Überprüfbarkeit zu gewährleisten;
  • die vorgelegten Angaben müssen die wesentlichen Problemstellungen abdecken und eine Abschätzung der Entwicklung zulassen;
  • die Angaben zur Wirkungsorientierung müssen inhaltlich konsistent sein;
  • Ziele und Maßnahmen müssen mit übergeordneten Zielsetzungen in einem logischen Zusammenhang stehen;
  • die Budgetrelevanz von Wirkungszielen muss in allen Fällen nachvollziehbar sein und
  • Wirkungsziele müssen so gewählt werden, dass der konkrete Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger klar hervorgeht.

 

 

Veröffentlicht: 11. September 2018

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