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Trotz Verbesserungen bleibt Mindestsicherung mangelhaft

Claudia Klimt-Weithaler: Politik reagiert mit Kürzungen auf steigende Armut

Acht Monate nach Einführung der Mindestsicherung werden immer mehr Mängel des Gesetzes sichtbar. In der Sitzung des Unterausschusses im steirischen Landtag am 30. November 2011 gab Soziallandesrat Schrittwieser in einigen Punkten nach und ist zu Nachbesserungen bereit. Den Änderungen waren mehrere Anträge der KPÖ vorausgegangen, die seit Inkrafttreten der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ am 1. März auf die Probleme hingewiesen hat.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die grundlegenden Konstruktionsfehler des Gesetzes in der Steiermark sind eine zusätzliche Belastung für den sozial schwächsten Teil der Bevölkerung. Es ist für die Betroffenen zwar erfreulich, dass sich bei der Mindestsicherung nun etwas bewegt. Die Regierung hat bisher nämlich kategorisch abgelehnt, die Mängel einzugestehen. Man darf aber nicht vergessen, dass trotz der Reparaturen die Mindestsicherung unter der Sozialhilfe bleibt. Die Armut in unserem Bundesland steigt an, die Politik reagiert mit Kürzungen.“

Verbesserungen mit der Novellierung:
• Für das Einkommen wird künftig der Jahresdurchschnitt herangezogen, nicht mehr die einzelnen Monate. Bisher konnten Betroffene z.B. ihre Mindestsicherung durch geringfügig höhere Einkommen in einem Monat verlieren, auch wenn sie in den übrigen Monaten weit unter der Einkommensgrenze lagen.
• Minderjährige, die alleine leben, haben nun Anspruch auf die volle Summe zur Deckung des Lebensbedarfs.
• Wer Pflegegeld und Mindestsicherung bezieht, ist künftig weniger bürokratischen Hürden beim Nachweis des Pflegebedarfs ausgesetzt.

Weiterhin bestehende Probleme:
• Der Regress verpflichtet Eltern bzw. Kinder von Bezieherinnen und Beziehern der Mindestsicherung, die Leistungen an das Land zurückzuzahlen. Das hält viele Bedürftige davon ab, einen Antrag zu stellen. Eine solche Regelung existiert nur in der Steiermark.
• Die Wohnbeihilfe wird nun als Einkommen gewertet, wodurch sich – mit Ausnahme von Obdachlosen – der Bezug noch weiter verringert.
• Insbesondere die zwölfmalige Auszahlung der Mindestsicherung stellt die Betroffenen gegenüber der alten Sozialhilfe schlechter. War der monatliche Betrag immer so berechnet, dass der Wohn- und Lebensbedarf gedeckt werden kann, dienten die Sonderzahlungen z.B. zur Finanzierung dringend notwendiger Reparaturen im Haushalt.

Veröffentlicht: 30. November 2011

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