Trotz Mehrheit im Landtag: Landesvolksanwalt von SPÖ blockiert
Kaltenegger: „Es darf keine Frage der Geldbörse sein, zu seinem Recht zu kommen.“
Die KPÖ hatte im März 2007 die Einführung einer Landesvolksanwaltschaft (LVA) vorgeschlagen. Die Volksanwälte des Bundes führen zwar Sprechtage in den Bundesländern durch, sind aber nur zwei- bis dreimal pro Jahr vor Ort anzutreffen. Der größte Vorteil einer LVA liegt in der Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade sozial benachteiligte Personen haben oft Schwierigkeiten, ihre Beschwerden schriftlich einzubringen.
Der KPÖ-Vorschlag sieht vor, alle Ombudsstellen des Landes unter einem Dach zusammenzufassen. Klubobmann Ernest Kaltenegger kritisiert die Haltung der SPÖ, die sich offenbar vor einer unabhängigen Kontrollinstanz fürchte, und begründet die Notwendigkeit einer LVA: „Oft ist es nicht sofort klar, an welche Einrichtung sich ein Bürger, der sich ungerecht behandelt fühlt, am besten wenden soll. Wir sollten es den Bürgerinnen und Bürgern so einfach wie möglich machen, zu ihrem Recht zu kommen, statt neue Hürden einzubauen. Es darf nicht zu einer Frage der Geldbörse werden, ob sich jemand gegen Fehlentscheidungen wehren kann oder nicht.“
• Der Landesvolksanwaltschaft soll die Kontrolle aller Verwaltungsangelegenheiten des Landes und der Gemeinden obliegen.
• Die Landesvolksanwaltschaft soll berechtigt sein, beim Verfassungsgerichtshof die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Verordnungen, die im Bereich der Verwaltung des Landes ergehen, zu beantragen.
• Die Landesvolksanwaltschaft soll verpflichtet sein, die ihr vorgetragenen Anregungen und Beschwerden, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, an die in Betracht kommenden Organe weiterzuleiten.
Veröffentlicht: 22. April 2008