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Landesregierung verletzt Menschenrechte

Protestaktion im Grazer Landhaus

Die Plattform 25 protestierte am Freitag gegen Menschenrechtsverletzungen durch die Budgetpolitik der Landesregierung.

Fotos von der Aktion der Plattform 25 zum Tag der Menschenrechte

Anlässlich des morgigen Menschenrechtstages machte die Plattform 25 heute im Landhaushof auf die Menschenrechtsverletzungen der Landesregierung aufmerksam: „Denn“, so Plattform-Sprecher Gerhard Zückert, „wie die Stellungnahmen des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz und der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark zeigen, verstoßen die Budgetkürzungen der Landesregierung im Sozialbereich gleich in mehreren Punkten gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gegen den § 2 der UN-Kinderrechtskonvention.“

Die Plattform 25 enthüllte heute um 13.00 Uhr ein riesiges Transparent mit der Aufschrift „Diese Landesregierung verletzt die Menschenrechte!" im Landhaus und verteilte im Anschluss Flugzettel, auf denen die Kritikpunkte detailliert aufgelistet waren:

· Die Kürzungen von Assistenzleistungen und die Verschlechterung der Betreuungsschlüssel gefährden die laut § 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen garantierte „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft“ sowie die „Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen“.
· Die Streichung der Entwicklungsförderung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung widerspricht den vom Gedanken der Chancengleichheit getragenen Grundprinzipien der UN-Konvention und im Besonderen dem in § 24 (d, e) verankerten Recht auf Unterstützung im Bildungssystem.
· Die Kürzungen von mobilen Assistenzleistungen stellen die in § 19 (a) verankerte freie Wahl der Wohnform und des Aufenthaltsorts in Frage – Menschen mit Behinderung könnten dadurch zum Umzug aus ihrer eigenen Wohnung in ein Heim gezwungen sein.
· Kürzungen bei persönlichen Assistenzleistungen gefährden die Chancen von Menschen mit Behinderung auf Absolvierung einer Ausbildung und auf Zugang zum Arbeitsmarkt (§ 27).
· Da die Freizeitassistenz reduziert, bzw. bei vollzeitbetreuten Menschen mit Behinderung überhaupt gestrichen wurde, wird die im § 30 garantierte „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ in Frage gestellt.
· Ein „angemessener Lebensstandard“ und eine „stetige Verbesserung der Lebensbedingungen“ für Menschen mit Behinderung und ihre Familien (§ 28) erscheint unter diesen Bedingungen als kaum möglich.
· Die Streichung der Sozial- und Lernbetreuung, sowie der Entwicklungsförderung widerspricht dem in § 2 der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Diskriminierungsverbot, wonach alle geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Diskrimierung zu treffen sind – die Streichung betrifft vielfach Kinder und Jugendliche, die bereits durch ihren sozialen Hintergrund benachteiligt sind.

Die Plattform 25 fordert daher:
· Stopp für Menschenrechtsverletzungen: Wir fordern wirksame Sofortmaßnahmen zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung!
· Die Rücknahme der Budgetkürzungen in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung und Frauen!
· Plus 25 % für Kultur, Soziales, Frauen und Bildung! Die Finanzierung dieser Bereiche muss ebenso selbstverständlich sein wie die Aufrechterhaltung von Infrastruktur wie Wasser- und Energieversorgung.

„Finanziert werden unsere Forderungen durch einen Verzicht auf teure Eventpolitik und millionenschwere externe Beratungsleistungen, sowie durch die Einführung einer Glückspielabgabe, Schotterabgabe, Nahverkehrsabgabe, Flächenversiegelungsabgabe, weiters auf österreichischer Ebene durch Einführung, bzw. Erhöhung vermögensbezogener Steuern, Steuern auf Aktiengewinnen, eine Umwidmungssteuer und eine Finanztransaktionssteuer., so Gerhard Zückert.

Veröffentlicht: 9. Dezember 2011

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