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Strafprozeß gegen Bürgermeister

Unregelmäßigkeiten bei Gemeinderatswahl

Am 12.12. 2011 (13 Uhr 30) wird am Bezirksgericht Liezen in einem Strafprozeß wegen Verstoßes gegen § 264 der Strafprozeßordnung verhandelt. Opfer war der Lassinger KPÖ Spitzenkandidat bei der vergangenen Gemeinderatswahl, Arnold Dreher.

 

 

Wegen andersgearteter Unregelmäßigkeiten hatte die Gemeinderatswahl von März 2010 in Lassing bereits Anfang Juni 2010 wiederholt werden müssen.

Nun gibt es erneut ein Nachspiel: Das Bezirksgericht Liezen verhandelt gegen den amtierenden Bürgermeister wegen Verstoßes gegen § 264 des Strafgesetzbuches – Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung.

In der Gemeindezeitung war dem KPÖ-Spitzenkandidaten vorgeworfen worden, sich an der Gemeinde bereichert zu haben.  Im Beschluß des Landesgerichtes heißt es dazu wörtlich:

Dies ist eine Nachricht, die abstrakt jedenfalls dazu geeignet ist, jemanden, der überlegt hat, die Kommunistische Partei zu wählen, zu veranlassen, einer anderen wahlwerbenden Gruppe diese Stimme zu geben oder von der Stimmabgabe abzuhalten, da ein derartiges Verhalten des Spitzenkandidaten der Kommunistischen Partei bei den Gemeinderatswahlen den Grundwerten genau dieser Partei massiv widersprechen würde, da sich die Ideologie gerade dieser Partei dadurch auszeichnet, dass sie sich gegen jede Bereicherung eines Individuums zu Lasten der Allgemeinheit wendet.

Es fragt sich, wie lange die steirische ÖVP den Eskapaden "ihres" Bürgermeisters noch zusieht.


 

Veröffentlicht: 7. Dezember 2011

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