Steirisches Glücksspielgesetz ist Jackpot für Automatenbetreiber
Klimt-Weithaler (KPÖ): „Spielsüchtige können pro Stunde bis zu 36.000 Euro verspielen“
SPÖ, ÖVP und FPÖ haben am 4. Juni im zuständigen Ausschuss des steirischen Landtags beschlossen, das neue Glücksspielgesetz noch vor dem Sommer dem Landtag vorzulegen. Die KPÖ bleibt bei ihrer Haltung: Das „Kleine Glücksspiel“ richtet großen Schaden an, die positiven Ansätze zum Spielerschutz im neuen Gesetz werden durch die extrem hohen Einsätze zunichte gemacht, die künftig legal möglich sein werden.
In den Automatensalons sind künftig Einsätze von 10 Euro pro Spiel möglich (bisher 50 Cent), der Höchstgewinn beträgt 10.000 Euro (bisher 20 Euro). Die Pause zwischen Spielen muss 1 Sekunde betragen. Die vorgeschriebene „Abkühlphase“ miteingerechnet können in 24 Stunden somit bis zu 828.000 Euro eingesetzt werden.
Steiermarkweit wird es ab dem Jahr 2016 Zulassungen für knapp über 1000 Automaten in Salons geben. Drei Lizenzen werden dafür für 12 Jahre an Glücksspielunternehmen vergeben. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Was in diesem Gesetz steht, hat nichts mehr mit ‚Kleinem Glücksspiel‘ zu tun. Die Regelungen ermöglichen den Glücksspielkonzernen maximale Gewinne auf Kosten der Spielsüchtigen. Wer die Geschäftemacherei mit der Spielsucht beenden will, muss im Juli mit der KPÖ für einen Ausstieg aus dem Automatenspiel stimmen.“
Veröffentlicht: 4. Juni 2014