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Steirischer Sozialbericht: Es ist noch viel zu tun!

Landtag nimmt KPÖ-Vorschläge einstimmig an - auch Pflegeeltern-Absicherung auf Tagesordnung

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Der Sozialbericht führt aus, dass die Ursachen für Schuldenprobleme immer vielfältiger werden, die Möglichkeiten zur Verschuldung von Jugendlichen und Erwachsenen immer zahlreicher und vielschichtiger: Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung, Kaufen auf Kredit, Formen der „neuen Selbstständigkeit“, die ein erhöhtes Schuldenrisiko bergen (oft auch für Verwandte und PartnerInnen, die für Verbindlichkeiten mithaften müssen), Scheidung und Trennung.

Menschen mit Schuldenproblemen benötigen entsprechende fachliche Beratung und Unterstützung, um ihre finanzielle Situation in den Griff zu bekommen. Seit 1995 besteht die Einrichtung „Schuldnerberatung Steiermark“, die seit 2002 eine eigenständige Firma ist. Die Wartezeiten, um deren Betreuung in Anspruch nehmen zu können, die über eine telefonische Abklärung hinausgeht, beträgt etwa sechs Monate. In dieser Zeit kann sich eine schwierige finanzielle Lage eines Betroffenen, der sich nicht mehr selbst daraus befreien kann, dramatisch verschlechtern. Insbesondere in Zeiten der Wirtschaftskrise sollte dieses Angebot mit dem Ziel, die Wartezeit zu verkürzen, ausgebaut werden.

Im Sozialbericht wird eine Reihe von informativen Foldern und Broschüren angeführt, die seitens der Abteilung 11 zu verschiedensten Themen erstellt wurden. Es wird auch auf den Sozialserver des Landes und die vielfältigen Informationen die dort der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, hingewiesen. Allerdings ist dem Sozialbericht zu entnehmen, dass nur 43 Prozent der steirischen Bevölkerung über einen Zugang zum Internet verfügen. Die seit langem vom Ressort in Aussicht gestellte Broschüre bzw. ein Folder zum Thema Sozialhilfe findet sich nicht im niederschwelligen Informationsangebot des Landes. Ein solches Printprodukt könnte Hilfe suchenden Menschen eine erste Orientierung über die Leistungen aus dem Sozialhilfegesetz bieten, auf die sie Anspruch erheben können, und sollte daher in Ergänzung des bestehenden Angebotes möglichst rasch erstellt und verteilt werden.

Die Bearbeitung von Berufungen im Sozialhilfebereich können trotz der im AVG verankerten Frist von sechs Monaten in der Praxis auch über ein Jahr in Anspruch nehmen. Nach Auskunft der mit diesen Angelegenheiten betrauten BeamtInnen der Landesregierung liegt dies daran, dass zuwenig Personal für eine zeitgerechte Bearbeitung zu Verfügung stünde. Dies deckt sich mit den Erfahrungen, welche die KPÖ Steiermark im Rahmen ihrer Sozialberatung bei der Begleitung von Einsprüchen gegen erstinstanzliche Entscheidungen machte. Menschen, die um Leistungen aus dem Sozialhilfegesetz ansuchen, befinden sich in der Regel in akuten Notlagen, zumindest aber in sehr schwierigen Lebensumständen. Es ist daher unzumutbar wenn BerufungswerberInnen über ein Jahr warten müssen, bis geklärt ist, ob und in welcher Höhe sie auf Sozialhilfe hoffen können.

Bei den von der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung abgewickelten Geschäftsfällen ist es von 2007 auf 2008 zu einer Steigerung von 24 % gekommen, die Zahl der KlientInnen erhöhte sich um 19 %. Es handelt sich dabei ausschließlich um Neuzugänge ohne Berücksichtigung laufender Bearbeitungen. Der Sozialbericht weist auf die lange Erledigungsdauer bzw. Anhängigkeit der Anfragen hin. Da zahlreiche Umsetzungsschritte erforderlich sind und KlientInnen im Sinne eines „case managements“ auch über mehrere Monate unterstützt und beraten werden, kann die Anwaltschaft mit dem bestehenden Personalstand den Anforderungen kaum nachkommen. Der Leiter der Anwaltschaft selbst sprach davon, die Sprechstunden in den Bezirken einzuschränken. Der Sozialbericht verzeichnet jedenfalls, dass in den ersten beiden Jahren noch 24 % der Kontakte in Form persönlicher Gespräche zustande kamen, während dies aktuell bei nicht einmal einem Zehntel der insgesamt über 6200 Kontakte der Fall ist.

Der Landtag hat beschlossen, die Regierung zu beauftragen:

1. Für eine deutliche Verkürzung der Wartezeiten – derzeit beträgt diese bis zu sechs Monate – bei der Inanspruchnahme von Leistungen der SchuldnerInnenberatung Steiermark Sorge zu tragen.

2. Für die Erstellung eines Sozialhilfefolders Sorge zu tragen, damit – im Sinne der Besprechung der Arbeitsgruppe Sozialhilfeanwaltschaft vom 1. Juli 2009 lt. Protokoll – Betroffene in verständlicher Sprache Erläuterungen über das Leistungsspektrum des Sozialhilfegesetzes und die wichtigsten Schritte zur Geltendmachung von Ansprüchen bekommen.

3. Durch Aufstockung des damit betrauten Personals eine deutliche Verkürzung der Entscheidungsfristen über Berufungen gegen Entscheidungen zum Sozialhilfegesetz zu erreichen.

4. Den Handlungsspielraum der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung durch eine Aufstockung des für sie vorgesehenen Personals zu erhöhen.

Veröffentlicht: 15. Dezember 2009

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